A1 Gesetzliche Regulierung von Dienstreisen

Status:
angenommen
Gesetzliche Regulierung von Dienstreisen
Dienstreisen werden bislang nicht explizit gesetzlich reguliert. Wir fordern
die Schaffung eines Dienstreisegesetzes, das mindestens folgende Punkte
umfasst:
Fahrzeiten auf Dienstreisen sind Arbeitszeit, insbesondere wenn sie
über die übliche tägliche Arbeitszeit hinausgehen. Hierbei ist es
unerheblich, welches Verkehrsmittel von Dienstreisenden genutzt
wird und ob eine „Beanspruchung“ vorliegt.
Es besteht ein Recht auf Kostenerstattung für die auf der Dienstreise
anfallenden Kosten. Hierunter fallen Unterkunftskosten, Fahrkosten,
Mehraufwand für die Verpflegung sowie Nebenkosten wie
beispielsweise Parkgebühren.
Ist bei einer Dienstreise im Voraus mit Kosten über 200 Euro zu
rechnen, müssen die voraussichtlichen Kosten von
Arbeitgeber*innen zu mindestens 80 % vorgestreckt werden.
Alternativ sind Methoden der direkten Kostenübernahme zulässig.
Kostenerstattungen müssen bis zur oder mit der nächsten
Gehaltsabrechnung erfolgen, jedoch spätestens nach 4 Wochen.
Begründung:
In den letzten Jahren sind die Mobilitätsanforderungen an
Arbeitnehmer*innen deutlich gestiegen. Dienstliche Reisen im In- und
Ausland sind in zahlreichen beruflichen Sparten üblich. Bislang werden
Dienstreisen nicht explizit gesetzlich geregelt. Dies hat eine sehr
„arbeitergeberfreundliche“ Rechtsprechung ermöglicht, bei der
beispielsweise die sogenannte „Beanspruchungstheorie“ angewandt wird.
Hiernach kann Reisezeit außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeit als
„Ruhezeit“ interpretiert werden, soweit Arbeitnehmer*innen nicht explizit
dienstmäßig beschäftigt sind. Während das Steuern eines Fahrzeugs
beispielsweise immer als „Beanspruchung“ zählt, gelten Mitfahrer als nicht
beansprucht. Weiterhin gelten Reisende bei Zugfahrten nur dann als
beansprucht, wenn diese vom Arbeitgeber zur dienstlichen Tätigkeit
während der Fahrt aufgefordert wurden. Dies hat zur Folge, dass auf
Dienstreisen häufig unbezahlte Überstunden absolviert werden. Für eine
faire Bezahlung von Dienstreisenden muss es unerheblich sein, was sie
während der Fahrtzeit tun, schließlich reisen sie nicht aus privatem
Vergnügen, sondern auf Anweisung der Arbeitgeber*innen.
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄA1-1 2 Jusos Mittelfranken Füge ein nach “…gesetzlich reguliert“: “Bei einer Dienstreise handelt es sich um einen Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden Tätigkeit der Arbeitnehmer*in an einem anderen Ort als ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte. Dies schließt Hin- und Rückfahrt mit ein.“
angenommen ÄA1-3 16 Jusos Oberpfalz Ersetze Zeile 18 bis 18 mit: “Übersteigen die Gesamtkosten für Dienstreisen im Monat 200€, so müssen die voraussichtlichen Kosten von Arbeitgeber*innen vorgestreckt werden.“
angenommen ÄA1-2 18 Jusos Oberpfalz Streiche “mindestens 80%“ ersatzlos.
angenommen ÄA1-4 Alle Jusos Schwaben Alles gendern
geändert angenommen ÄA1-5 Alle Jusos Schwaben Alles gendern