Bayern ist beim Recycling von Bauschutt Schlusslicht. Dabei werden zwar 90 % der Baustoffe dem Recycling zugeführt. Effektiv werden aber nur 20 % bis 30 % wiederverwendet. Der Rest wird hauptsächlich zur Verfüllung und Rekultivierung von Tongruben und Steinbrüchen genutzt.
Dabei kann alter Bauschutt wiederverwertet werden und zur Herstellung von Recyclingbaustoffen genutzt werden. Recyclingbaustoffe sind nicht nur gleichwertig und zertifiziert, sondern auch meistens günstiger als Naturmaterial. Beispielsweise eignet sich alter Gleisschotter oder Betonbruch verzüglich als Unterbau im Straßenbau. Aus Recyclingbeton können problemlos neue Gebäude errichtet werden. Recyclingbaustoffe sind genauso gut für die meisten Zwecke geeignet wie Naturmaterial.
Trotz großer Investitionen in Baustoffrecycling kommt selbiges kaum voran. Grund dafür ist die geringe Akzeptanz von Recyclingbaustoffen bei privaten Bauträger:innen, aber genauso auch bei der öffentlichen Hand. Das liegt zum einen an der Forderung nach höchster Qualität, denn
Recyclingbaustoffe weisen leicht erhöhte – aber dennoch unproblematische – Werte bei einigen Schadstoffen auf. Daher spricht absolut nichts gegen deren Einsatz in den meisten Anwendungsfällen.
Dabei wäre Baustoffrecycling sehr wichtig. Sand wird zum knappen Gut, wegen der Ausbeutung von Meeressand verschwinden inzwischen Strände und damit touristische Potentiale. Auch in der Fränkischen Alb wurden dem Kalksteinabbau bereits Kletterfelsen (wie der Schiepfenstein bei Hormersdorf) geopfert. Die Knappheit von Naturmaterialien und die Schäden die bei ihrem Abbau entstehen sollten auch Bayern dazu bewegen Baustoffrecycling endlich voranzubringen.
In Bayern soll bei kommunalen Ausschreibungen zukünftig ein gesetzlicher Vorrang für zertifizierte Recyclingbaustoffe gelten. Bei kommunalen Ausschreibungen sollen bis zu Mehrkosten von 10% Recyclingbaustoffe statt Naturbaustoffen vorrangig eingesetzt werden. Sofern die zur Verfügung stehenden Recyclingbaustoffe eine annähernd gleiche Qualität wie Naturmaterial aufweisen und für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sind.
Wir fordern daher die Übernahme des §2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz in die bayerische Gesetzgebung.