Schwimmen lernen ist überlebenswichtig. Es passiert leider immer noch viel zu oft, dass Menschen ertrinken. Ein Ausflugsboot kentert, man fällt in einen nicht gesicherten Pool im Garten von Freund*innen oder der Gruppenzwang veranlasst, dass sich Nichtschwimmer*innen zu weit in unbekannte Gewässer vorwagen. Um nicht zu ertrinken ist es lebensnotwendig, sich über Wasser halten zu können.
Laut Statistik der DLRG (Deutschen Lebens–Rettungs–Gesellschaft) sind 2019 mindestens 417 Menschen in Deutschland ertrunken – die meisten davon in unbewachten Binnengewässern. Besonders betroffen sind Kinder und junge Menschen, die nicht richtig schwimmen können. Bei den Viert– bis Sechstklässler*innen kann nur jede*r Zweite sicher schwimmen.
Um Schwimmen in der Freizeit für junge Menschen zu ermöglichen fordern wir:
Attraktive Öffnungszeiten in allen Schwimmbädern
Öffnung von Schulschwimmbädern für die Öffentlichkeit
Verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen auch für den Neubau weiterer
Schwimmbäder unabhängig von den Schulschwimmbädern
Die erste Forderung soll ermöglichen, dass die Öffnungszeiten von Schwimmbädern besser an die Lebenswirklichkeit von Kindern und jungen Menschen angepasst werden. Das heißt eine Öffnung der Schwimmbäder außerhalb der Schulzeiten. Konkret bedeutet das nachmittags, abends, ganztägig an Wochenenden und in den Schulferien. Auch muss sichergestellt sein, dass Schwimmbäder zu diesen Zeiten nicht vollständig von Vereinen geblockt werden. Ein gleichzeitiges Schwimmen – auch von verschiedenen Personengruppen – muss möglich sein.
Die zweite Forderung soll die allgemeine Verfügbarkeit von Schwimmbädern verbessern. In manchen Schulschwimmbädern gibt es bereits einen Zugang für Vereine. Aber selbst für diese ist der Zugang häufig nur außerhalb der Schulferien gegeben, weswegen ein ganzjähriger Zugang zu ermöglichen ist. Eine weitergehende Öffnung für die breite Öffentlichkeit würde dann einen flächendeckenden Zugang zu Schwimmbädern in der Freizeit ermöglichen.
Darüber hinaus müssen Schwimmbäder so finanziert werden, dass sich Erhalt und Sanierung auch unabhängig von den Einnahmen sicherstellen lassen.
Die Schwimmbadfinanzierung obliegt grundsätzlich dem Eigentümer. In vielen Landkreisen sind das ausschließlich die Kommunen.
Wir fordern eine Erhöhung der Sanierungsförderung durch den Freistaat auch für nicht–schulische Schwimmbäder. Kommunen muss bei der Unterhaltsfinanzierung Unterstützung gewährt werden.
Auf eine Anfrage der Bayern–SPD im Januar 2018 ergibt sich bayernweit für die meisten
Schwimmbäder ein (teils dringender) Sanierungsbedarf. Für die vorhandenen
Schulschwimmbäder gibt es Ausgleichsprogramme des Freistaates Bayern nach dem BayFAG. Für Schwimmbäder, die Schwimmkurse anbieten, existiert für den Haushalt 2019/2020 ein Sonderförderprogramm der Staatsregierung. Dieses reicht allerdings nicht aus.
Zum einen deckt das Programm nur Sanierungen ab. Den erheblichen Unterhalt müssen die Gemeinden weiterhin alleine stemmen. Nach Angaben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr liegt der Kostendeckungsgrad bayerischer Schwimmbäder nur bei rund 30%.
Zum anderen stehen dem Sonderförderprogramm für Schwimmbäder mit Schwimmkursangebot nur 20 Millionen Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Der Förderrahmen wird individuell von der
Bezirksregierung festgelegt und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Der Fördersatz liegt dann zwischen 0 und 45%. Es können höchstens vier Millionen Euro pro Schwimmbad abgerufen werden.
Nach Aussage des Bayerischen Städtetages benötigen die 450 sanierungsbedürftigen Bäder in Bayern aber rund 1,2 Milliarden Euro. Die Förderung von Schulschwimmbädern nach dem BayFAG liegt hingegen nach Aussage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 28.02.2018 bei bis zu 90%.
Diese Ungleichheit in der Finanzierung ist mit ein Grund dafür, dass immer weniger Kinder Schwimmen lernen, weil Schwimmbäder schließen müssen oder nicht mehr voll auslastungsfähig sind. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen das Schwimmen zu lehren. Aufgrund hoher Klassenzahlen und der Tatsache, dass Sportunterricht meist nur einmal in der Woche stattfindet, kann in den wenigsten Sportstunden Nichtschwimmer*innen das Schwimmen beigebracht werden. Zum Erlernen von Schwimmen empfiehlt die DLRG mindestens 30 Unterrichtseinheiten. Daher muss den Schwimmbädern, die Schwimmkurse anbieten, eine deutlich höhere Finanzierung zukommen.