Die Corona-Pandemie stellte nahezu unser ganzes Alltagsleben auf den Kopf. Gerade die
Arbeitswelt ist davon betroffen. Dabei wurden vor allem Homeoffice und Kurzarbeit als Maßnahmen zur Einschränkung der Kontakte getroffen. Obwohl auch eine Kontaktbeschränkung am Arbeitsplatz sinnvoll ist, erschwert vor allem die Kurzarbeit das Leben der Arbeitnehmer:innen enorm.
In der Regel erhalten nämlich Arbeitnehmer:innen 60% ihres vorherigen Nettogehalts oder 67% ihres vorherigen Nettogehalts, sofern mindestens ein Kind vorhanden ist[1]. Dieser Prozentsatz ist unabhängig von der Höhe des Gehalts/Lohns, was also bereits von vornherein eine Benachteiligung der Geringverdienenden ist, denn 60% eines ohnehin bereits niedrigen Gehalts/ Lohns sind oft existenzbedrohend. Menschen die sich mit 100% ihres Gehaltes/Lohns kaum die Miete sowie andere Notwendigkeiten wie Nahrung, Strom und warmes Wasser leisten können, leiden stark unter dieser Ungerechtigkeit, denn sie haben keinen Spielraum, um in der Not etwas einzusparen.
Außerdem werden durch die aktuelle Kurzarbeitsgeldberechnung Alleinerziehende massiv benachteiligt, denn sie kriegen zwar 67%, allerdings wird dieser Betrag vom Nettoverdienst berechnet. Dieser fällt zumeist geringer aus, wenn man nicht verheiratet ist, da man nicht mit einem Partner zusammenveranlagt wird.
Eine Reform des Kurzarbeitergeldes ist also angebracht. Menschen sollten auch durch Kurzarbeit nicht unter das Existenzminimum fallen können und somit nicht mehr auf Aufstockung[2] angewiesen sein!
Forderung: Das Kurzarbeiter*innengeld ist dabei für alle Beschäftigten, welche sich in der gleichen Entgelttabelle des Unternehmens befinden auf bis zu 90% anzugleichen. Hierbei ist stets der Durchschnittsnettolohn als Maßzahl heranzuziehen.[3]
[1]https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
[2]https://www.bundestag.de/presse/hib/578520-578520
[3]https://de.statista.com/themen/293/durchschnittseinkommen/