Deshalb fordern wir:
Die gleichen Zulassungsverfahren für Schulmedizin und homöopathische Mittel.
Ein Ende der Erstattung der Kosten von homöopathischen Mitteln durch die Krankenkassen. Nur Medikamente, deren Wirkung zweifelsfrei nachgewiesen wurde, sollten durch die Allgemeinheit finanziert werden.
Die Verschreibung von homöopathischen Mitteln[1] und die Übernahme der Kosten durch die
Krankenkasse vermitteln Patient*innen immer wieder ein Gefühl der Gleichwertigkeit von Homöopathie und Schulmedizin, auch wenn es um schwerwiegendere Erkrankungen geht. Dabei ist die Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln durch keine erstzunehmende wissenschaftliche Studie bestätigt.
Des Weiteren müssen homöopathische Mittel nach aktueller Gesetzeslage nicht nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit geprüft werden, bevor sie in den Verkauf gelangen, im Gegensatz zu herkömmlichen Medikamenten der Schulmedizin, die strengen Auflagen unterliegen.
[1] Homöopathische Mittel sind dabei solche Heilverfahren, bei denen Kranke mit jenen Mitteln in hoher
Verdünnung behandelt werden, die in größerer Menge bei Gesunden ähnliche
Krankheitserscheinungen hervorrufen. Die Homöopathie ist von der Naturheilkunde zu unterscheiden, welche eine Krankheitstherapien mit natürlichen Mitteln vertritt.