V2 Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen

Status:
geändert angenommen

Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft München (FGM) für eine Anhebung der Start- und Langegebühren für Kurzstreckenflüge (< 1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt (heute 20,35€/Passagier) mindestens verdreifacht werden.

Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.

Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.

Darüber hinaus setzen sich die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund in der FGM für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.

Begründung:

Die Preise für Inlandsflüge sind im Vergleich zu Bahnfahren oftmals wesentlich günstiger. Dies führt dazu, dass Menschen fliegen statt Bahn zu fahren und damit mehr CO2-Ausstoß in Kauf nehmen.

Durch die Verteuerung der Flugtickets zugunsten einer Reduzierung der Gebühren für ein Bahnticket können auch einkommensschwache Haushalte klimafreundlicher reisen. Es ist damit zu rechnen, dass überwiegend Geschäftskunden die teureren Flüge nutzen, somit findet eine Umverteilung innerhalb des Verkehrssystems statt.

Die Subventionen gegenüber den Fluggesellschaften werden mit dem Ausgleich von Risiko für die Fluggesellschaften, mit wirtschaftlichem Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Flughäfen und mit der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen begründet. Sollten durch die Verteuerung der Flugpreise, so große finanzielle Schäden entstehen, dass Arbeitsplätze in Gefahr sind, so soll versucht werden, diese in andere Verkehrssektoren wie z.B. bei der Bahn zu überführen, um dort eine bessere personelle Versorgung und eine höhere Zuverlässigkeit zu gewähren. Die Subventionen betrugen z.B. im Jahr 2017 16 Millionen Euro, ausgezahlt an 32 Fluggesellschaften.

Die Start- und Landegebühren der FGM setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren (Startmasse, Lärmbelastung, Emissionen, Passagierpauschale, Sicherheitspauschale, Fracht) zusammen und können auf der Website des Flughafens nachgelesen werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄV2-2 1 Niederbayern Ersetze ab Zeile 1: “Die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft München (FGM) für eine Anhebung der Start- und Langegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt (heute 20,35€/Passagier) mindestens verdreifacht werden.” durch: „Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.
angenommen ÄV2-3 10 Niederbayern Ersetze in Zeile 10: “Landeshauptstadt” durch: “Städte” und “FGM” durch “Flughafengesellschaften”
angenommen ÄV2-4 28 Niederbayern Ersetze in Zeile 28: ”FGM” durch: “Flughafengesellschaften”
angenommen ÄV2-1 Titel Niederbayern Ersetze den Titel “Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München massiv erhöhen” durch: “Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen”.
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.

Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.

Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.

Darüber hinaus setzen sich die Städte, der Freistaat und der Bund in der Flughafengesellschaften für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.

Beschluss-PDF: