LAT1 Leitantrag #bayernsiehtrot

Status:
geändert angenommen

Im Herbst 2023 wird der 19. bayerische Landtag gewählt. Unsere Aufgabe als linker Richtungsverband in der bayerischen Sozialdemokratie ist es, die Perspektiven junger Menschen aufzugreifen und die gesellschaftliche Lage in Gänze zu verbessern.

Wir sehen die drei größten Problemstellungen und Herausforderungen unserer Zeit innerhalb Bayerns in den Themen Bildung, Mobilität und Wohnen.

Für diese drei Schwerpunkte ergeben sich folgende Standortbestimmungen und Forderungen, um diese in jungsozialistischer Tradition anzugehen.

 

Bildung endet nie – Chancengleichheit JETZT!

Damit das bayerische Bildungssystem seinem Bildungsauftrag vollumfänglich nachkommen kann, muss sich unserer Meinung nach noch einiges ändern. Zuallererst muss Bildung für alle zugänglich sein. Deshalb fordern wir die Gewährleistung einer barrierefreien Bildung. Das bedeutet für uns, dass Personen in Bildungskontexten mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, Migrationshintergrund, sozioökonomischem Hintergrund und psychischen Problemen stärker in den Mittelpunkt gestellt und gefördert werden. Um auf alle nach Bedarf eingehen zu können müssen Pädagog*innen entsprechend geschult werden.

Dazu gehört die Aufklärung und der Umgang mit Diversität, psychischer Gesundheit und Lernbeeinträchtigungen wie beispielsweise ADHS, LRS, ASS, usw. Neben der pädagogischen Ausbildung muss auch eine entsprechende Finanzierung zur Verfügung stehen. Dazu gehört die Ausstattung von Lehreinrichtungen, die Schulung des

Lehrpersonals, aber auch die finanzielle Sicherheit der lernenden Personen. Um diese zu gewährleisten, sollen Bildungseinrichtungen so finanziell ausgestattet werden, dass alles was im Bildungskontext angeboten wird, auch von diesen finanziell getragen werden kann, um so die Chancengleichheit aller Bürger*innen zu gewährleisten. Darunter fallen bspw. das Lehrpersonal, Lehr- und Lernmaterialien, sowie Umsetzung pädagogischer Konzepte. Im Bereich der Erwachsenenbildung wird dies über ein zusätzliches Bildungsgeld ermöglicht.

Demokratisierung von Bildungseinrichtungen

Bildung muss auf alle Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens einwirken, so auch auf unsere demokratischen Grundwerte. Aktuell ist davon aber in Bildungseinrichtungen wenig zu spüren. In kaum einem anderen Bundesland gibt es so wenig Partizipation, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe wie in Bayern. Ziel von Bildungseinrichtungen sollte aber nicht die “Herstellung” marktkonformer arbeitsbereiter Mitbürger*innen sein, sondern die Bildung von mündigen Demokrat*innen.

Deshalb fordern wir mehr Partizipationsrechte für Personen in Aus-/ Weiterbildung, die auch gesetzlich festgehalten werden müssen. Wie weit Partizipation geht, darf nicht vom Gutdünken von Lehrkräften, Dozierenden o.ä. abhängen. Hier müssen auch Kompetenzen und Rechte dieser Gremien fest gesetzlich verankert werden. Außerdem muss Partizipation auf allen Ebenen möglich sein, angefangen von der Bildungseinrichtung vor Ort, bis hin zur überregionalen Repräsentation auf Bundesebene, beispielsweise Azubiwerke,

Studierendenwerke und Schüler*innenvertretungen. Demokratisches Lernen muss schon im Bildungsumfeld beginnen, indem Demokratie (vor-)gelebt wird und über die Rahmenbedingungen der eigenen Bildung mitbestimmt werden kann.

Akademische und berufliche Bildung gleichstellen

Wir fordern, dass die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung weiter vorangetrieben wird. Dazu zählt neben der gleichen Gewichtung der Abschlüsse auch die Gleichbehandlung, Förderung und Unterstützung von Schüler*innen, Studis und Azubis. Wir fordern die Einführung von Azubiwerken analog zu den Studierendenwerken.

Inklusion und Barrierefreiheit

Zum barrierefreien Lernen gehört auch der Nachteilsausgleich, der es ermöglicht, Personen mit psychischen, und körperlichen Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten, in das Bildungssystem zu integrieren. In Bayern sind wir weit hinterher was den Nachteilsausgleich angeht. Es gibt nicht genügend psychologische Unterstützung. Dadurch werden Personen mit dem entsprechenden Bedarf in Bildungseinrichtungen nicht ausreichend betreut. Es mangelt an Integration und Solidarität, sowie dem Verständnis und Wissen über

Behinderungen, Lernschwierigkeiten und Neurodiversität. Daher fordern wir vom Freistaat mehr Solidarität und Unterstützung für diese Menschen. Institutionen müssen hierbei auch die richtige Unterstützung und Anlaufstellen anbieten, damit Betroffene die Hilfe und Förderung erhalten, die sie benötigen. Dazu gehören auch Anti-Mobbing Kampagnen, die dabei helfen sollen, Mobbing oder gar soziale Intoleranz zu verhindern und ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen. Neben Legasthenie gibt es auch andere Lernschwierigkeiten, die nicht genügend angesprochen werden und keinen Nachteilsausgleich bekommen. Lernschwierigkeiten wie Dyskalkulie sollten genauso anerkannt werden wie Dyslexie, AD(H)S, damit Lernende richtig gefördert werden können.

Wir fordern:

  • mehr Aufklärung und Weiterbildung von Pädagog*innen zu Themen wie

Behinderungen, Lernschwierigkeiten und Diversität;

  • leichteren Zugang zu Hilfsmaterial und Unterstützung wie beispielsweise LeseSoftwares,
  • Notizhilfen und Schulbegleitung;

Aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und Familien mit sozioökonomischen Nachteilen müssen gleiche Bildungschancen erhalten. Der sozio-ökonomische Hintergrund ist darüber entscheidend, ob sich Schüler*innen Unterstützung leisten können, also sowohl Verpflegung, Materialien als auch individuelle Förderung. Dies führt zu einer eklatanten

Bildungsungerechtigkeit, die wir bekämpfen wollen. Wir fordern deshalb mehr finanzielle

Unterstützung für alle in Ausbildung befindlichen Personen und ihre Familien, sowie für die Bildungseinrichtungen selbst. Darunter fallen Lernmaterialien, Bildungsreisen und eine nahrhafte gesunde Verpflegung.

Die Integration ins Schulsystem ist wichtig. Neben dem Einsatz für die Offenheit unseres Schulsystems auch für Menschen mit Migrationsgeschichte wollen wir auch aktive Unterstützungsprogramme für Schüler*innen und ihre Eltern entwickeln

Diese Integrationsprogramme sollen sich auch darum kümmern, dass benachteiligte Menschen eine Chance bekommen, am gesellschaftlichen Leben mitwirken zu können. Hilfreich wäre auch die Einführung von Workshops für sogenannte “Lifeskills”, die alle Schüler*innen und Studierende dabei helfen, Sachen des Alltags problemlos zu bewerkstelligen. Bildung muss auch dafür da sein, jungen Menschen dabei zu helfen, sich in die Gesellschaft einzugliedern und sich eine gute Lebensqualität zu schaffen.

Digitales Lernen

Wir brauchen eine moderne digitale Infrastruktur, die digitales Lernen heute und morgen ermöglicht und gleichzeitig chancengerechtes Lernen für alle gewährleistet. Daher fordern wir:

  • Schnelles Internet und W-LAN ausnahmslos in allen Bildungseinrichtungen – Kostenlose Versorgung der Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden mit

Endgeräten

  • Digitales Nutzungskonzept für Schulen mit Leihmöglichkeiten von Tablets für Schüler*innen
  • Vermittlung von Medienkompetenz und Nutzung digitaler (Ausbildungs-) Technik in der

Ausbildung

  • Ausbau digitaler Infrastruktur in den Betrieben, Schulen, Hochschulen und beruflichen

Schulen

  • Angebot von Onlinevorlesungen und Aufzeichnung an Hochschulen
  • Ausstattung der Schüler*innen, Azubis und Studierenden mit der notwendigen Software – Die digitale Verwaltung an Hochschulen einführen

Frühkindliche Bildung

Arbeitende Eltern und solche, die wieder in ihren Beruf einsteigen wollen, stehen noch immer vor dem Problem, dass noch immer nicht für jedes Kind in Bayern ein Kita- oder Krippenplatz zur Verfügung steht. Deshalb fordern wir einen umfassenden Ausbau der Kita- und Krippenplätze, verbunden mit der personellen Aufstockung bestehender und geplanter

Einrichtungen. Wie in so vielen Teilen der Bildungssystems müssen wir auch bei den

Jüngsten einem eklatanten Personalmangel entgegenblicken. Die chronische strukturelle Unterfinanzierung von Berufen in Bildungskontexten ist auch hier der Grund für fehlendes pädagogisch qualifiziertes Personal, diese Lücke kann auch nicht einfach durch

Quereinsteiger*innen geschlossen werden. Um die Situation zu entschärfen, fordern wir eine bessere Bezahlung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die sich durch die CoronaPandemie nochmals verschärft haben und die vollständige Übernahme der Kita- und

Krippengebühren durch den Freistaat, um allen den gleichen Zugang zu frühkindlicher

Bildung zu ermöglichen. Außerdem fordern wir weiterhin einen kostenlosen Schwimmunterricht ab dem zweiten Kindergartenjahr, da dieser besonders stark vom sozioökonomischen Hintergrund abhängig ist. Dazu gehört auch ein Ausbau- und Sanierungsprogramm für öffentliche Schwimmbäder.

Schulische Bildung

Lehrer*innen – Offensive

Im Zuge der Neuerungen im Schulsystem ist es unabdingbar, eine fundierte Ausbildung der Lehrer*innen ebenso mitzudenken. Viel zu lange wurden medienwirksame Änderungen propagiert und die tatsächlichen Belastungen ohne Vorbereitung auf das Schulpersonal abgewälzt. Deshalb fordern wir für die Lehramtsausbildung eine grundlegende Änderung und Anpassung an das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule.

Um eine inklusive Gleichbehandlung der heterogenen und vielfältigen Personenkreise zu gewährleisten, muss eine fundierte Kenntnis über Diversität und verschiedenste Kulturen geschaffen werden. Nur durch derartige interkulturelle Kompetenzen können angehende Lehrkräfte diese Grundlagen an die Schüler*innen, sowie in der frühkindlichen Bildung vermitteln.

Aus diesen Gründen fordern wir die Einführung eines dem Bologna-Prozess adäquaten

Lehramtsstudienganges, bei dem die frühzeitige Entscheidung für einen bestimmten Schultypus entfallen muss. Hierfür werden im ersten Schritt die Lehrer*innenausbildung zusammengelegt, um eine ganzheitliche Ausbildung und ein pädagogisches Fundament zu schaffen. Bis zur Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule kann somit mehr Flexibilität innerhalb der Lehrer*innenbildung entstehen und auf aktuellen Bedarf durch die

Studierenden selbst reagiert werden. Neben der Abschaffung von Zugangsbeschränkungen

(NC) muss zwingend das Angebot der Studienplätze ausgebaut und mit der nötigen Finanzierung versehen werden. Ebenso ist es zwingend erforderlich, die Vergütung der aktuell noch unterschiedlichen Schultypen auf ein gemeinsames Level anzuheben (A13 für alle Lehrkräfte, Anpassung der Vergütung der Fachlehrer*innen). Ferner muss schnellstmöglich ein Schub der Medien- und Digitalkompetenz innerhalb der

Lehrer*innenausbildung integriert werden, so dass dies zu einer grundlegenden Vermittlung auch innerhalb der Schule stattfinden kann.

Anschließend an diese schnell umzusetzenden Maßnahmen soll ein neues, zweistufiges System eingeführt werden. Dieses modularisierte Studienmodell besteht aus einer zweistufigen Lehramtsausbildung, welche mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mit dem Bachelor of Education abgeschlossen wird, worin neben den fachbezogenen Studienanteilen ein Schwerpunkt auf die pädagogischen, psychologischen und didaktischen

Aspekte gelegt wird. Daran anschließend folgt ein an den Bachelor gekoppelter

Masterstudiengang (Master of Education), welcher in vier Semestern den Schwerpunkt auf fachbezogene Studieninhalte legen lässt. Nach diesen zehn Semestern erfolgt die Zulassung

der Studierenden als Lehrkräfte an der Solidarischen Gemeinschaftsschule. Das Staatsexamen wird abgeschafft. Um einen höheren Realitäts- und Praxisbezug des Lehramtsstudiums zu gewährleisten sind Praxissemester ein integraler Bestandteil dieser notwendigen Reform. Wir fordern diese im Umfang von drei Semestern, welche einer adäquaten Bezahlung und ausreichenden Lehrbefähigungen unter professioneller Leitung zu Grunde liegen muss.

Um den akuten Lehrer*innenmangel, sowie den allgemeinen Mangel an pädagogischem Fachpersonal kurz- und mittelfristig abzufedern, fordern wir darüber hinaus die Schaffung von pädagogischen Ausbildungen und Weiterbildungen, um geschultes Personal an allen bayerischen Bildungsinstitutionen bereitzustellen. Hierbei werden Interessierte in grundlegenden, pädagogischen Methoden und Sachlagen unterrichtet und ausgebildet. Die 1-2-jährige Ausbildung/Schulung mündet in einer Anstellung im Beamt*innenverhältnis, um eine gesicherte Motivation und personelle Absicherung an Bildungseinrichtungen sicherzustellen. Dies macht die Einstellung von pädagogisch nicht ausreichend unterwiesenen Personen an Schulen und anderen Institutionen hinfällig.

Das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule

Wir fordern die Vereinigung aller Schulformen in einem System der solidarischen

Gemeinschaftsschule, mit dem Ziel, an einer Schule alle derzeitigen Abschlüsse erlangen zu können. Dabei umfasst die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule mindestens 10 Jahre, mit der Option einer dreijährigen Oberstufe mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Übertritt an weiterführende Schulen soll kurzfristig erst nach 6 Jahren erfolgen und langfristig komplett abgeschafft werden. Darüber hinaus soll an der weiterführenden Schule das Interesse und die Stärken der Schüler*innen im Vordergrund stehen. In den Modulen enthalten sind unter anderem auch die Vermittlung von alltägliche Kompetenzen zur Vorbereitung auf das Erwachsenenleben mit Schwerpunkten auf Gesundheit, Resilienz und Fähigkeiten den Alltag zu meistern.

Ebenfalls braucht es gezielte Förderungen, wie z.B. die Schaffung von kostenfreien international anerkannte Sprachprüfungen. Zusätzlich fordern wir das Aufbrechen der Schulfächer und ein Fächersystem nach dem Vorbild des finnischen Modells, mit der Möglichkeit Zu- und Abwahl. Von Beginn an soll das religiöse Zusammenleben in unserer Gesellschaft gelernt werden, deshalb fordern wir für alle einen gemeinsamen Ethikunterricht. Dieser soll nach Religionswissenschaftlichen und Philosophisch-Ethischen Maßstäben gestaltet werden. Durch eine erhöhte Flexibilisierung, beispielsweise durch ein modulares System, können Schüler*innen gezielt gefördert werden. Dabei arbeiten die

Gemeinschaftsschulen mit regionalen Vereinen, wie z.B. mit Sport- und Musikvereinen zusammen, um einen kostenlosen Zugang zu Sportgeräten und Instrumenten zu gewährleisten. Außerdem soll die Gemeinschaftsschule wie auch andere Schularten einem gebundenen Ganztagssystem entsprechen mit den einhergehenden Forderungen nach kostenloser und guter Verpflegung und der Abschaffung von Hausaufgaben, um die zunehmende Ungleichheit nicht in einen ungleichen privaten Raum zu befördern. Selbstverständlich soll auch die Gemeinschaftsschule eine demokratische Schule sein und nach derartigen Kriterien entsprechend gestaltet werden.

Schulausstattung

Um gute Bildung für alle Schüler*innen zu ermöglichen muss auch bei der Ausstattung der Schulen selbst angesetzt werden. Ein generelles Handyverbot an Schulen erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. Es soll in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft liegen, wie weit Handynutzung im Klassenzimmer zulässig ist.

Lehrmaterial

Lernmaterial und Lehrmittel müssen für alle zugänglich kostenlos in den Schulen vorhanden sein. Das schließt explizit Schreibwaren wie Blöcke, Stifte, Lineale etc. und weitere schulische Hilfsmittel wie Taschenrechner mit ein. Schulbücher müssen in analoger und digitaler Form ausreichend vorhanden sein. Die verwendete Software soll bayernweit vereinheitlicht und durch Lizenzen für den ganzen Freistaat gedeckt sein.

Versorgung

Ebenfalls dient es der Gleichstellung aller Schüler*innen, wenn sie in der Schule grundsätzlich ein kostenfreies, warmes und vollwertiges Mittagessen einnehmen können.

Neben dem leiblichen muss auch das seelische Wohl der Schüler*innen gewährleistet werden. Schulpsychologische Betreuung ist hierzu der Schlüssel. Diese kann nicht allein von den Lehrkräften geleistet werden. Daher müssen neue Stellen für Schulpsycholog*innen und Sozialarbeiter*innen geschaffen werden, um eine flächendeckende Betreuung sicher zu stellen. Zunächst muss angestrebt werden, dass es mindestens eine*n Schulpsycholog*in und eine*n Sozialarbeiter*in pro Schule gibt. Alle Mittel, die für einen inklusiven und barrierefreien Unterricht notwendig sind, müssen zur Verfügung stehen (z. B. pädagogische Schulbegleitung für ADHS).

Auch außerschulische Lernorte spielen bei der Bildung eine Rolle. Klassen-, Studien- und Spracherwerbsreisen sollen für alle Schüler*innen möglich sein und dürfen nicht an finanziellen Hürden scheitern. Daher muss eine volle Kostenerstattung möglich sein.

Lernorte

Nur in einer angemessenen Umgebung kann Bildung gelingen! Bestehende Schulen befinden sich momentan teilweise in einem katastrophalen Zustand. Es müssen Sofortmaßnahmen zur Sanierung der bestehenden Schulgebäude getroffen werden, um einen gesunden und angenehmen Aufenthalt in den Lernorten sicher zu stellen. Während der Sanierungsmaßnahmen darf eine Auslagerung in Container nur provisorisch bleiben. Die Auslagerung ist auf maximal fünf Jahr zu begrenzen.

Bei Schulneubauten müssen moderne, zukunftsfähige Konzepte erarbeitet und angewandt werden. Diese Schulkonzepte betreffen Nachhaltigkeit, pädagogische Raumkonzepte und eine Orientierung an den Bedürfnissen von Schüler*innen.

Eine Schule ist nur dann solidarisch, wenn sie auch demokratisch ist

Die solidarische Schule kann nur als demokratische Schule gedacht werden. Formen der Mitbestimmung müssen in der demokratischen Gesellschaft so früh wie möglich aktiv gelebt werden, um mündige und selbstständige Bürger*innen zu prägen, die sich ihrer Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bewusst sind. Die Schule muss der Ort dieser Prägung sein. Das Schulwesen muss in allen Bereichen demokratisiert werden, im Sinne echter Mitbestimmung statt Scheinbeteiligung. In einer Demokratischen Schule wird das Zusammenleben von allen Beteiligten gemeinsam organisiert. Das erfordert die Gleichberechtigung von Schüler*innen und Lehrer*innen in paritätisch besetzten Gremien. Die Schüler*innen brauchen auch Raum, Zeit und Unterstützung, um eine eigene Selbstverwaltung aufbauen zu können. Partizipative und eigenverantwortliche Projekte müssen finanziell realisierbar gemacht werden. Zugleich

muss der Politikunterricht einen höheren Stellenwert haben, der auch in erhöhter Wochenstundenzahl widergespiegelt wird.

Mit den Schulnoten fällt ein weiteres antiquiertes Element des Schulsystems

Noten spielen aktuell in der Schule eine zentrale Rolle. Mit Hilfe der Noten sollen Kinder extrinsisch motiviert werden, was nach aktuellen wissenschaftlichen Auffassungen langfristig nicht erfolgversprechend ist. Dabei spiegeln Noten jedoch vor allem den aktuellen familiären und sozialen Zustand anhand ausgewählter Kriterien wider. So wird jedes Kind mit seinen unterschiedlichen Facetten nach den gleichen Prinzipien beurteilt. Auch zeigen Noten die aktuellen Probleme und Defizite eines Kindes auf, ohne sie zu beheben, im Gegenteil, schlechte Noten führen bis hin zur Demotivation. Wir fordern deshalb die Abschaffung von Noten und die Einführung konstruktiven und persönlichen Coachings. Hier muss auch bei

Lehrkräften der Wandel hin zu einer Feedback-Kultur geschult werden. Wichtig ist, dass die Schüler*innen keine Nachteile gegenüber Schüler*innen aus anderen Bundesländern haben.

Ausbildung

Wir fordern außerdem, dass Ausbildungen stark aufgewertet werden und so der Bildung an Hochschulen gleichgestellt werden. Um dies zu erreichen, müssen verschiedene Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden.

Integration in Berufsschulen und Ausbildung:

Ausbildende müssen durch die Schaffung mehrsprachiger Ausbildungsangebote und kostenlosen Sprachkursen unterstützt werden. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss beschleunigt werden und kostenlos erfolgen. Nach Ausbildungsplatzwechsel und Ausbildungsabbrüchen dürfen Geflüchtete nicht abgeschoben werden, eine Integration muss weiter ermöglicht werden.

Außerdem muss der gesicherte Aufenthaltsstatus bis zum Abschluss einer Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger Berufsausübung unabhängig vom Lebensalter gewährleistet werden. Wir fordern ein Recht auf Zugang zu Fördermaßnahmen des Landes

Bayern (assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen usw.) und die Unterbringung Geflüchteter in Azubi- und Studierendenwohnheimen bei entsprechend ausgebauten Wohnheimplätzen, mit Fördermitteln des Landes.

Bessere Absicherung und finanzielle Unterstützung:

Wir fordern außerdem eine Verbesserung der sozialen Sicherungen für Azubis, einschließlich der vollzeitschulischen Berufe durch Maßnahmen des Landes

(entbürokratisierter Zugang, Berufsausbildungsbeihilfe usw.). Auszubildende müssen auch in Bezug auf Fahrtkosten und Wohnen entlastet werden, indem der ausbildende Betrieb die Fahrt-, Unterbringungs- und Wohnkosten übernimmt.

Berufsschulen:

Um die Qualität der berufsschulischen Bildung zu steigern, müssen zunächst auch die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verbessert werden, wir setzen uns ein für mehr Sicherheit für Lehrkräfte, gleiche Vergütung für gleiche Arbeit, Abbau befristeter und prekärer Stellen an beruflichen Schulen. Es müssen Qualifizierungsangebote an beruflichen Schulen und Hochschulen geschaffen werden, um Lehrkräfte auf den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand zu halten. Auch die personelle Ausstattung an beruflichen Schulen ist zu verbessern, durch multiprofessionelle Teams, auch um die inklusive Berufsausbildung zu unterstützen. Auch in diesem Bereich ist eine absolute und unmittelbare Lehr- und Lernmittelfreiheit für dual und vollzeitschulische Auszubildende durchzusetzen. Daneben müssen die Auszubildenden durch die Verbesserung der sachlichen Ausstattung einschließlich der Bereitstellung eines (digitalen) Arbeitsplatzes gefördert werden.

Ausbildendes Personal:

Der Betreuungsschlüssel von mindestens 1:8 für hauptberufliches Ausbildungspersonal ist für ein individuelles Lernen unabdingbar, im ersten Schritt lässt sich dies am schnellsten innerhalb der Zuständigkeiten von Freistaat und Kommunen umsetzen. Wir sind aus auch bewusst, dass Bildung nicht mit dem Ende der Ausbildung beendet ist, deshalb wollen wir ein gesetzliches Recht auf Weiterbildung für Ausbildungspersonal unabhängig von der Forderung nach Bildungsurlaub und kostenneutral gesetzlich verankern. Hierzu wollen wir auch einen Bildungsurlaub einführen (10 Tage auf zwei Jahre).

Duale Student*innen:

Auch im Bereich des dualen Studiums muss die Ausbildung beispielsweise durch

Hochschulübergreifenden Standards für dual Studierende aufgewertet werden. Studierende müssen auch in diesem Bereich finanziell entlastet werden, indem sie einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahmen (Fahrt, Studiengebühren und Unterbringung) durch ihr Arbeitgeber*innen erhalten. Eine Rückzahlungsklauseln ist gesetzlich zu verbieten.

Hochschulen

Aufgaben der Hochschulen und Grundlagen der Hochschulbildung

Lehre und Forschung sind und bleiben mit uns Hauptaufgaben der bayerischen

Hochschulen. Einer kapitalistischen Verwertungsorientierung, wie sie sich gerade durch die Entwürfe der derzeitigen Landesregierung zur Hochschulreform zieht, aber auch schon ohne diese fehlgeleitete Reform zu weit in der bayerischen Hochschullandschaft etabliert ist, erteilen wir eine klare Absage. Der Wissenstransfer von den Hochschulen in Gesellschaft und Wirtschaft ist zwar zu fördern, darf aber nicht zur Grundvoraussetzung für die Arbeit der Hochschulen erhoben werden. Vielmehr sollten aktuelle Forschungsergebnisse der

Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sein. Für uns gilt grundlegend, dass Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung auch öffentlich zugänglich sein und gleichzeitig Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft auch unabhängig von Drittmitteln arbeitsfähig und angemessen ausgestattet sein müssen.

Diese Unabhängigkeit von Drittmitteln bedeutet nicht weniger als die Freiheit der Forschung von äußerer Einflussnahme. Anstatt an wirtschaftlichen Maßstäben soll die Arbeit der Hochschulen an ethischen Kriterien, gesellschaftlicher Verantwortung und Nachhaltigkeit orientiert sein und in demokratischen Strukturen unter paritätischer Repräsentation aller betroffener Statusgruppen, organisiert werden. In diesem Kontext bekennen wir uns zur Zivilklausel im Sinne einer Friedens-orientierten Forschung. Gerade der Hintergrund der Rolle der Hochschulen und Universitäten in der menschenverachtenden NS-Diktatur bedeutet eine ganz besondere ethische Verantwortung den Forschungsstandort Deutschland.

Demokratisierung und Partizipation

Wir setzen uns für eine konsequente Demokratisierung der Hochschulen ein. Jede

Statusgruppe soll dabei über eine eigene Interessenvertretung verfügen, deren Aufgaben,

Kompetenzen und Befugnisse gesetzlich festzuschreiben sind. Insbesondere die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern ist als Maßnahme für eine vernünftige demokratische Teilhabe der Studierenden in den einzelnen Hochschulen wie auch auf Landesebene lange überfällig.

In den Statusgruppen-übergreifenden Hochschulgremien wollen wir eine viertel-paritätische Repräsentation der Statusgruppen nach Thüringer Vorbild unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben durchsetzen. Diese und alle Gremien sollen auch hinsichtlich des Geschlechts paritätisch besetzt werden.

Hochschulfinanzierung

Damit Hochschulen ihren Aufgaben in Forschung und Lehre vollumfänglich erfüllen können, benötigen sie eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung durch den Freistaat Bayern. Diese muss den Hochschule einerseits Planungssicherheit durch die langfristige Anlegung als auch finanzielle Unabhängigkeit von Drittmittelprojekten, und damit von wirtschaftlichen Interessen, durch ihre Höhe gewährleisten können.

Diese Aufgabe kann der Freistaat Bayern nicht alleine leisten. Deshalb fordern wir die längst überfällige vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern.

Hochschulzugang

Der Zugang zu Hochschulen ermöglicht den Bildungsaufstieg. Dafür müssen vorhandene Hürden für Studierende aus Arbeiter*innenfamilien als auch für EU-Staatsbürger*innen abgebaut werden. Deshalb fordern wir internationale Standards für den Zugang an eine Hochschule auch in Bayern anzuerkennen. Zudem fordern wir Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge abzuschaffen.

Arbeitsplatz Hochschule

Nicht erst seit #IchBinHanna sind die Probleme prekärer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weit bekannt. Seit Jahren kämpfen Beschäftigte und Gewerkschaften gegen den Kahlschlag des akademischen Mittelbaus, gegen Kettenbefristungen und ausbeuterische Pseudo-Teilzeit-Stellen. Was bisher fehlt, ist der politische Wille, diese

Probleme anzugehen. Wir wollen die Probleme angehen, indem wir Daueraufgaben in Forschung und Lehre auch mit Dauerstellen versehen, Höchstbefristungsdauern abschaffen und sachgrundloser Befristung abschaffen. Zudem fordern wir auch für studentische Hilfskräfte nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) mit vertraglich festgeschriebenen Urlaubsansprüchen und Wochenarbeitszeiten. Zudem muss dem Trend der Kurzzeitverträge auch hier Einhalt geboten werden. Deshalb setzen wir uns für Mindestvertragslaufzeiten für Arbeitsverträge von studentischen Beschäftigten ein.

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen wir eine juristische Grundlage für ein Arbeitnehmer*innenrecht auf Tele-Arbeit.

Die demokratische Partizipation der Angestellten an den Hochschulen stärken wir durch eine Personalvertretung nach Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes, damit geht insbesondere ein Freistellungsanspruch für in der Interessensvertretung beschäftigte Personen einher.

Hochschulbetrieb

Übergeordnetes Ziel wissenschaftlicher Lehre muss die Vermittlung von wissenschaftlichen Standards sein. Die Universitäten müssen dafür Sorge tragen, dass diese sowohl in Lehre als auch Forschung eingehalten werden. Eine Hochschulübergreifende Qualitätssicherung der Lehre kann dazu beitragen, dass Standards eingehalten werden und Studiengänge vergleichbar sind. Für die eine Vernachlässigung der Lehre seitens der Universität fordern wir Handlungen von Seiten der Landesregierung (z.B. Sanktionen). Zudem fordern wir die richtigen Schlussfolgerungen aus zwei Jahren Pandemie zu ziehen.

Für die Qualitätssicherung der Lehre sollen die Verantwortlichen sinnvolle didaktische

Konzepte entwickeln, die das klassische Vorlesungskonzept aufbrechen. Wie etwa eine Orientierung hin zu Seminaren mit kleinerer Teilnehmer*innenanzahl, regelmäßigen Übungs- und Fragestunden, Transparenz bei Prüfungsablauf und -bewertung,

Hochschulübergreifende Evaluationen von LV. Der dadurch entstehende zusätzliche Workload für Hochschullehrer*innen muss in der Lehrverplichtungserklärung einkalkuliert werden dürfen.

Feminismus, Chancengleichheit und Vielfalt

Wir kämpfen gegen jegliche Art der Ausgrenzung und Diskriminierung. Ungleichbehandlung darf nicht nur ein Thema der benachteiligten Gruppe sein, sondern muss als gesamtgesellschaftliches Problem begriffen werden. Chancengleiche Bildung ohne Beeinflussung durch Geschlecht, Gender, Herkunft, Beeinträchtigung oder finanziellen Hintergrund ist für uns ein Grundrecht.

Lange gewachsene und manifestierte patriarchale Strukturen durchbrechen wir durch einen Kanon aus konsequentem Empowerment auf der einen Seite und festen Quotenregelungen auf der anderen Seite. Feministische Hochschulpolitik braucht Konkretes Handeln und mehr als bloße Lippenbekenntnisse und Allgemeinplätze. Wir fordern daher:

  • Der Ausbau der Kompetenzen der Frauenbeauftragten in den Hochschulgremien – Vetorecht?
  • Gleichberechtigte Repräsentation aller Geschlechter bei Einstellung und Berufungen in allen akademischen Karrierestufen
  • Verbindliche Zielvereinbarungen, die in regelmäßigen Abständen durch die Hochschulgremien festgelegt und überprüft werden
  • Schutz vor sexualisierter Gewalt durch konsequente Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die Etablierung niederschwellig erreichbarer Meldestellen und Schaffung von safer-spaces

Wir kämpfen gegen gesellschaftlich geschaffene (binäre) Geschlechterstereotype und veraltete Rollenbilder. Kein Studiengang und kein Forschungszweig, egal ob im MINTBereich, Lehramtsstudium, Land- und Forstwirtschaft oder in der Ökonomik, sollte Geschlechter-spezifisch beworben oder ausgerichtet sein. Bestehende Stereotype sollen durch offensive Aufklärungsarbeit bekämpft und durchbrochen werden.

Chancengleichheit internationalistisch

Wissen kennt keine Grenzen. In diesem Sinne befürworten wir für einen Ausbau internationaler Hochschul-Partnerschaften und stärken Austausch-Förder-Programme wie ERASMUS, denn kultureller Austausch und wissenschaftliche Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg fördern den Internationalen Zusammenhalt und baut Ressentiments ab.

Versorgung in allen Bereichen

Die Bewirtschaftung der Uni-Mensen soll nachhaltiger und sozialer ausgerichtet werden. Studierende sollen Anspruch auf eine warme Mahlzeit täglich erhalten, die Verwendung regionaler, nachhaltiger Ressourcen wollen wir durch gezielte Förderung als Norm etablieren.

Die psychologischen Beratungsstellen der Studierendenwerke stießen während der Pandemie vielerorts an die Grenzen ihrer Kapazität, doch gerade in Krisenzeiten ist die Betreuung durch psychologisch geschultes Personal immens wichtig. Hier braucht es dauerhaft mehr Stellen, damit auch in Krisenzeiten die Wartezeiten minimal gehalten werden können, sowie die damit einhergehend notwendigen technischen und räumlichen Voraussetzungen. Hürden, psychologische Beratung oder auch Behandlung in Anspruch zu nehmen, wollen wir abbauen. Das bedeutet insbesondere, dass die Inanspruchnahme psychologischer Hilfe kein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung von Lehrkräften sein darf.

Inklusion

Wir fordern die Barrierefreiheit aller Gebäude einer Hochschule durch stufenlose Zugänge, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Bibliotheken, Büros und Laboren als auch Leitsystemen für Menschen mit Seheinschränkungen. Hierfür sollen die Hochschulen ihre Räumlichkeiten auf möglich Barrieren prüfen und diese – wenn nötig mit baulichen Maßnahmen – beheben.

Neben baulichen Maßnahmen fordern wir, dass Inklusion auch in der Lehre und Forschung der Universitäten umgesetzt wird. Lehrende sollen ihre Veranstaltungen barrierefrei gestalten, um allen Studierenden die Teilnahme an ihren LV zu ermöglichen. Abteilungs- und Institutsleitungen entwickeln Richtlinien für eine inklusives Arbeitsumfeld.

Für die Unterstützung bei der Umsetzung von inklusivem Lernen und Forschen müssen allen Mitgliedern der Hochschulen Workshops und Seminare zum Thema “Inklusion” angeboten werden. Zusätzlich sollen Stellen für “Inklusionsbeauftragte” geschaffen werden, die diesen Prozess begleiten und unterstützen sollen.

Erwachsenenbildung

Bildungsgeld

Ein (unabhängiges) Bildungsgeld garantiert jeder sich in Aus-/Weiterbildung befindlichen Person finanzielle Sicherheit, die keine Kindergrundsicherung erhält. Dies ermöglicht sorgenfreies lebenslanges Lernen und (Weiter-)Bilden. Gerade in Zeiten von branchenübergreifendem Fachkräftemangel und dem immer flexibler werdenden Arbeitsmarkt wird ein Instrument benötigt, das den Menschen hilft, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und anzupassen.

Das Bildungsgeld ist modular aufgebaut und soll aus drei Kategorien bestehen:

  • Lebensunterhalt (Miete, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung, Mobilität, etc.)
  • Bildungsausgaben (Studiengebühren, Kosten für Lernmaterialien, etc.)
  • Soziale und Kulturelle Teilhabe (Besuch von Kino, Theater, Bars, Urlaube, etc.)

Es soll ausreichen, um Lehrmaterialien zu beschaffen und darüber hinaus auch den Lebensunterhalt zu bestreiten. Darunter fallen nicht nur Miete, gesunde Lebensmittel, etc. sondern auch die soziale und kulturelle Teilhabe, Urlaube, usw.

Das Bildungsgeld ist nicht abhängig vom eigenen Vermögen, dem Vermögen und Einkommen der Eltern, Ehegatten/Partner*innen oder Geschwistern.

Der Antrag ist unkompliziert und unbürokratisch, wodurch eine schnelle Auszahlung an den*die Antragsteller*in gewährleistet wird.

Im Mittelpunkt steht das Lernen. Dennoch soll ein finanzieller Zuverdienst nicht sanktioniert werden.

Darüber hinaus sollen einmalige Kostenintensive Anschaffungen (z.B. Laptops / Tablets) durch ein jährliches Budget unterstützt werden.

Außerschulische Bildung

Als Jungsozialist*innen ist uns die umfassende und ganzheitliche Bildung ein unfassbar wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass in Bayern Jugendarbeit als eine unverzichtbare Säule vor allem auch für jugendgerechte Kommunen gesehen wird. Denn die Angebote der Jugendarbeit von der Gruppenstunde, über Festivals und Freizeiten bis hin zu Seminaren und internationalen Begegnungen sind wesentliche und unfassbar wichtige Bestandteile des Freizeit- und Bildungsangebots für junge Menschen. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements weiter ausbauen

Jugendarbeit ist ohne das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiter*innen undenkbar.

Aus diesem Grund müssen auch in Bayern die Rahmenbedingungen und

Entfaltungsmöglichkeiten umfassend sichergestellt und ausgebaut werden. Gerade das Jugendarbeitsfreistellungsgesetz mit seinen starren, engen Grenzen sollte deutlich flexibler ausgestaltet werden.

  • Gesamtverantwortung wahrnehmen

Die Kommunen müssen ihre Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit wahrnehmen, freie Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendinitiativen und -ringe) stärker unterstützen, beraten und begleiten sowie das Subsidiaritätsprinzip achten. Doch dabei sollte es Aufgabe des Landes sein deutlich mehr Mittel für die Jugendarbeit vor Ort in den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch eine angemessene jugendarbeitsgerechte personelle Ausstattung.

  • Kontinuierliche und verlässliche Förderung der Jugendverbände und –initiativen sicherstellen

Die Jugendverbände und -initiativen sowie die anderen Träger der Jugendhilfe leisten einen maßgeblichen Beitrag zu einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft und sind ein wichtiger Partner bei der Sozialisation junger Menschen. Die bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit ist für Kommunen und das Land eine pflichtige Aufgabe, für die ein angemessener Teil des Jugendhilfeetats verwendet werden muss.

Förderrichtlinien und Anträge sind in leichter Sprache zu verfassen und müssen leicht zugänglich sein, um auch Jugendinitiativen, z.B. Jugendgruppen von jungen Menschen mit Migrationsgeschichte, einen leichten Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Die Förderung einzelner Projekte der Jugendarbeit muss kurzfristig und ohne die vorherige Anerkennung als Träger der Jugendhilfe möglich sein.

Bei Kooperationen zwischen Jugendverbänden und Ganztagsschulen müssen die Schulen eine ausreichende Finanzierung außerunterichtlicher Bildungsangebote zur Verfügung stellen. Dies darf nicht zu Lasten der Förderung außerschulischer Jugendarbeit gehen. –    Integrations- und Inklusionskraft der Jugendarbeit fördern

Die Startchancen junger Menschen dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein. Daher ist es notwendig, dass die Kommunen ihre Anstrengungen verstärken, dass alle jungen Menschen die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe bekommen. Auch bei jungen Geflüchteten kann die Jugendarbeit dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn dafür die notwendige Unterstützung seitens der Kommunen zur

Verfügung gestellt wird. Dies kann durch zusätzliche Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Seminare der Jugendarbeit, durch eine Übernahme der Mitgliedschaftsgebühren in Vereinen oder durch andere Unterstützungsleistungen geschehen.

–     Partizipation von jungen Menschen in außerschulischen Bereichen fördern

Durch einen gemeinsam mit den Jugendverbänden entwickelten Jugendcheck müssen bei allen Vorhaben des Landes die Auswirkungen auf junge Menschen überprüft werden. Sofern eine besondere Relevanz der Vorhaben für Jugendliche gegeben ist, muss eine verbindliche Beteiligung junger Menschen unter Einbeziehung der Jugendverbände gesetzlich geregelt werden. Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt angehört und deren Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut werden.

Neben der Jugendverbandsarbeit gibt es allerdings noch viele weitere Möglichkeiten der

Förderung von Bildung außerhalb des formalen Systems. Zum Beispiel können Schüler*innenlabore in den Universitäten zusätzliche Lernangebote für Schüler*innen darstellen, die den Unterrichtsstoff vertiefen und einen Einblick in die Forschungs- und Arbeitswelt ermöglichen. Dafür könnte der Freistaat über das Kultusministerium Gelder für Stellen, Räume und Ausstattung zur Verfügung stellen und für den Aufbau der Angebote und die wissenschaftliche Betreuung und Auswertung der Projekte.

Generell sollten außerschulische Angebote die von öffentlichen Institutionen getragen werden können, finanziert werden.

Außerdem muss der Freistaat dafür sorgen, dass ein lebenslanges Lernen möglich ist, also auch die Erwachsenenbildung stark ausgeweitet wird.

Wichtig ist, dass in der Schule niemand abgehängt wird. Dafür benötigt es individuelle Förderung außerhalb des verpflichtenden Unterrichts. Dafür könnte der Freistaat den Schulen zusätzliche Unterrichtsstunden finanzieren, welche die Schulen vor Ort selbst organisieren (“Brücken bauen”).         

Mobilität 

Wo hin auch immer du fahren willst – wir machen´s möglich

Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge. Das wollen wir in Bayern verankern und aktiv umsetzen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr muss mit der besten Infrastruktur, regelmäßigen Takten und bedarfsorientierten Angeboten überall in Bayern verfügbar sein. Dazu braucht es auch einen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Freistaat. Neue Mobilitätsangebote dürfen nicht, wie z.B. Elektroroller in den Großstädten, zur Belastung werden, sondern müssen sinnvoll in den Umweltverbund integriert werden.Damit auch alle von A nach B kommen, müssen Verkehrsanbieter gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Die Umsetzung ist staatlich zu überprüfen.

Wir wollen, dass nach 2023 die Versorgung und Mobilität integriert geplant ist. Wege sollen für alle verkürzt werden. Dazu müssen Versorgungsinfrastrukturen dezentrale und digitale Elemente umfassen, um einfach erreichbar zu sein, ohne lange Wege auf sich nehmen zu müssen. Der Verkehr darf gleichzeitig auch nicht die Lebensqualität der Bürger*innen einschränken. Daher ist klar, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und die Gestaltung von lebenswerten Wohnorten mit geplant sein müssen.

  1. Verkehr

ÖPNV

Kostenloses Landesticket für alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden

Von Jugendlichen wird immer mehr Mobilität erwartet. Für viele ist es schlicht aus Kostengründen nicht möglich, die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen zu bezahlen. Das tägliche Pendeln mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Ausbildungsstätte ist keine Seltenheit mehr. Ein zusätzliches Problem stellt der Weg zur Berufsschule dar. Auszubildende müssen häufig weite und dadurch kostenintensive Wege zur

Schule absolvieren. Die zum Teil immens hohen Ticketpreise müssen häufig für ein gesamtes Jahr ausgelegt werden, bevor ein kleiner Teil der entstandenen Kosten rückerstattet wird oder auch selbst erbracht werden. Vor allem Auszubildende, die nur sehr gering oder gar nicht vergütet werden, erfahren hier eine zusätzliche finanzielle Last und Einschränkung.

Nicht wirklich besser ist die Lage bei den Schüler*innen. Diese müssen ab der11. Jahrgangsstufe die Fahrtkosten zur Schule meist selbst tragen. Bei Studierenden konnten in den letzten Jahren zumindest kleine Erfolge erzielt werden. An einigen Universitäten gibt es Tickets nach dem Solidarmodell, die den Studierenden regional begrenztes Reisen zu niedrigeren Preisen in Form eines Studierendentickets möglich machen. Das ist aus unserer Sicht jedoch zu wenig.

Wir fordern daher die Einführung eines kostenlosen Landestickets für alle Auszubildenden, Schüler*innen, Studierenden sowie Teilnehmende an den

Freiwilligendiensten „Bufdi, FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ für Geflüchtete“ im Freistaat Bayern. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat Bayern.  

Ticketfreier ÖPNV für alle

Klar ist, dass in Zukunft nicht nur für Auszubildende und Studierende die Nutzung des ÖPNV, ohne ein Ticket zu bezahlen, möglich sein muss, sondern für alle Personen in Bayern erfolgen soll. Wir fordern daher, dass mittelfristig der ticket- und kostenfreie ÖPNV für alle umgesetzt wird. 

 Taktung

Gerade für junge Leute ist nicht nur die Busverbindung in die Stadt relevant, sondern auch eine regelmäßige Bustaktung in die Nachbardörfer, um ohne große Umwege beispielsweise zum Fußballtraining zu gelangen. Um nicht ständig auf das Auto der Eltern angewiesen zu sein, fordern wir flächendeckende Querverbindungen durch Bus und Bahn zwischen verschiedenen Dörfern und Landkreisen. Wir fordern daher eine Mobilitätsgarantie für Bayern. Wir wollen, dass jeder Ort mindestens einmal pro Stunde mit Bahn oder Bus angeschlossen ist, damit sauberer Verkehr und Teilhabe gleichermaßen gelingen. Das erreichen wir mit dem vom Bund geförderten Ausbau bzw. der Wiederaufnahme von Schienenverbindungen, mit überregionalen Expressbussen, Bahn, Bus oder Ruftaxis.

Rufbusse

Ein Rufbussystem soll in ländliche Regionen bei der Anbindung an den ÖPNV unterstützen. Um die Möglichkeit zu haben auch in abgelegenen Regionen schnell von A nach B zukommen ist es wichtig, dass ein Bus nach Bedarf jede Stunde zur Verfügung steht.

Bayerische Eisenbahngesellschaft

Die bayerische Eisenbahngesellschaft soll in eigener Regie Regionalbuslinien anbieten, der

Orte verbindet, welche keine direkte Schienenanbindung haben. Wir werden die Verkehrs- und Mobilitäts-Planung in Bayern verbessern. Wir machen aus der Bayerischen Eisenbahngesellschaft eine Bayerische Mobilitätsgesellschaft, die für alle überregionalen Bahn- und Busverbindungen zuständig ist. Und wir unterstützen

Landkreise und Städte viel stärker als bisher.

Elektrifizierung aller Bahnstrecken und Reaktivierung von Bahn- und Busstrecken

Die bundespolitische Aufgabe der Elektrifizierung aller Bahnstrecken muss von der zukünftigen Landesregierung in aller Konsequenz unterstützt werden.

SPFV

Nicht nur der schienengebundene Nahverkehr sondern auch der Fernverkehr muss massiv gefördert werden. Wir setzen uns für eine Verlagerung des Fernverkehrs von der Straße hin zur Schiene ein. So können wir einerseits unsere Umwelt stärker vor der verkehrsbezogenen Umweltverschmutzung schützen. Andererseits fördern wir so weiter die Mobilität von gerade jungen Menschen.

Deshalb müssen auch hier die Ticketpreise massiv gesenkt werden, damit das Zugfahren von einer teuren Alternative zur ersten Wahl im Fernverkehr wird. Uns ist aber auch klar, dass Fernreisen wegen fehlender Anbindung nicht immer eine Option sind. Folglich muss das gesamte Schienennetz rück- und ausgebaut, bestehende eingleisige Strecken zu mehrgleisigen umgebaut werden und mehr Ballungszentren an das ICE-Netz angebunden werden. Ebenso fordern wir neben dem Ausbau die Reaktivierung von Stillgelegten

Bahnstrecken und Buslinien in Bayern.

 

 

 

 

Radverkehr

Neben einem Ausbau des ÖPNV fordern wir auch eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr. Das Fahrrad bietet gerade Jugendlichen ohne Führerschein die Möglichkeit flexibel, umweltfreundlich und kostengünstig zu pendeln. Hierfür müssen die Fahrradwege aber gewisse Standards erfüllen, gut getrennt vom motorisierten Verkehr verlaufen und bei Nacht ausreichend beleuchtet sein. Querverbindungen zwischen Stadtvierteln und Gemeinden, vor allem auch im ländlichen Raum, sind vor Großprojekten wie Radschnellwegen zu priorisieren. Dies stellt sich kompliziert dar, da solche Verbindungen oft mehrere Gemeinden betreffen und auf kommunaler Ebene abgesprochen werden müssen. Außerdem ergeben sich Konflikte mit Grundbesitzer*innen, die Areal nicht hergeben und dadurch den Bau blockieren, deshalb sollen Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen unterstützt werden, die im Zweifel eine Enteignung erleichtern und es ermöglichen größere gemeindeübergreifende Radwegeprojekte zu planen.

Zusätzlich fordern wir eine flächendeckende Ausstattung von Bahnhöfen mit ausreichenden Fahrradabstellanlagen, sowie mit Leihfahrrädern und eine Integration dieser in den Tarif.

Fußverkehr

Fußgänger*innen sind bei allen Planungen primär zu berücksichtigen. Insbesondere die Umsetzung der gelten den Baurichtlinien für den Fußverkehr gehört durchgesetzt und überwacht. Fördergelder sollen in der Auszahlung an die Einhaltung der Baurichtlinien gebunden werden. Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung von autofreien Innerstädten ab Kleinstadtgröße. Dazu stellt der Freistaat einen Sonderförderung, für den Umbau bereit. Autoverkehr

Tempolimit

Ein Tempolimit bringt nur Vorteile. Es reduziert Emissionen, führt zu einem geringeren Benzin und Kraftstoffverbrauch ist auch Lärmschutz, eine geringere Abnutzung der Straßen und senkt die Unfälle mit Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus wird die Lärmbelastung für Menschen und Tiere reduziert. Für Geschwindigkeitsbeschränkungen im Sinne des Lärmschutzes ist der Freistaat Bayern zuständig. Daher können wir in Bayern eine sofortiges Tempolimit von 130 km/h umsetzen.  

Solang ein Tempolimit auf Bundesebene nicht umsetzbar ist, sollte auf Landesebene ein Tempolimit eingeführt werden. Dies soll über die erhöhte Lärmbelastung begründet werden. Wir wollen in geschlossenen Ortschaften Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit.

Elektromobilität

Der Freistaat Bayern muss alles tun, um die bundespolitischen Zielsetzungen hinsichtlich der Elektromobilität zu unterstützen.

Wir werden prüfen, ob E-Ladestationen ein Pflichtangebot für die Verteilnetzbetreiber sein sollen. Wir wollen eine deutliche Erhöhung der Förderung für E-Ladeinfrastruktur (Übernahme von mindestens 50 Prozent der Kosten für Planung, Montage und Installation einer Ladeinfrastruktur sowie bis zu 10.000 Euro für einen Schnellladepunkt) in ganz Bayern.

Taxi 50/50

Wir wollen, dass alle sicher und gut zu jeder Zeit nach Hause kommen. Vor allem in der Nacht muss es jungen Menschen ermöglicht werden, sowohl kostengünstig, schnell als auch sicher nach Hause zu gelangen. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, auf den öffentlichen Nahverkehr zurückzugreifen, kann die Einführung eine Taxi 50/50 Abhilfe schaffen. Alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden können sich online bei Ihrer Stadtverwaltung oder Landratsamt anmelden, dass sie Azubi, Schüler*in beziehungsweise Student*in im jeweiligen Kommunalgebiet sind und bekommen eine Zertifizierung (beispielsweise QR-Code), welche sie bei der Taxifahrt vorzeigen können. Diese ermöglicht es, dass lediglich die Hälfte der entstandenen Kosten durch die Personen übernommen werden muss. Der andere Teil wird durch die Stadt oder das Landratsamt übernommen.

Flugverkehr

Bayern muss Vorreiter im Erreichen der Klimaziele sein. Deshalb dürfen die bayerischen Flughäfen nicht weiter ausgebaut werden. Das gilt insbesondere für den Flughafen München, dessen Zahl von Flugbewegungen bisher jede Prognose unterboten hat. Regionalflughäfen sollen nicht mehr subventioniert und bei fehlender Rentabilität stillgelegt werden.

Vision Zero

Wir wollen null Verkehrstoten („Vision Zero“). Dazu müssen in Bayern bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Aber nicht nur die objektive Sicherheit muss ausgebaut und erhalten werden, sondern auch das Gefühl von Sicherheit im Rad- und Fußverkehr.  

Zentrale Forderung in der Verkehrspolitik:

  • Kostenloses Landesticket für alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden
  • Stündliche Anbindung aller Orte mit dem ÖPNV
  • Mittelfristig: ticketfreier ÖPNV
  • Stärkung der bayerischen Eisenbahngesellschaft
  • Autofreie Innenstädte ab Kleinstadtgröße
  • Tempolimit
  • Verbesserte Infrastruktur für Radverkehr

2. Finanzierung  

Der ÖPNV ist gerade in Bayern aufgrund des Handelns der Staatsregierung seit Jahren hoffnungslos unterfinanziert, auch die Investitionszuschüsse vom Bund müssen für die skizzierten anstehenden Maßnahmen nicht nur deutlich ausgeweitet, sondern auch hinsichtlich der Fördermechanismen (“Standardisierte Bewertung”) überarbeitet werden. Wir fordern umfassende Finanzierungsmöglichkeiten für den dringen benötigten Ausbau der ÖPNVs.

Der Freistaat muss seinen Beitrag leisten

10% des bayerischen Eisenbahnnetzes werden nicht von der Deutschen Bahn, sondern von sogenannten nichtbundeseigenen Eisenbahnen oder kurz NE-Bahnen, betrieben. Während die DB Netz AG im Jahr 2020 vom Bund rund 4,6 Milliarden Euro für Instandhaltung und Ersatz ihrer Infrastruktur erhält, fehlt durch die CSU und Freie Wähler den NE-Bahnen ein solcher Topf. Entsprechend schwierig sind für diese Bahnen die Investitionen in die Infrastruktur.

Wir fordern, dass der Freistaat Bayern die Finanzierung für NE-Bahnen und die Reaktivierung  von Bahnstrecken durch ein jährliches Budget und eine Startfinanzierung angeht.

Die Gelder vom Bund richtig verwenden

Aktuell fließen die Mittel vom Bund hauptsächlich in den Straßenbau. Zum Erreichen einer Mobilität für alle müssen in Bayern die Finanzmittel umgeschichtet werden. Die von der Bundesregierung nach dem Entflechtungsgesetz und dessen Nachfolgeregelungen zugewiesenen Fördermittel sollen ab 2023 in Bayern zu 75 Prozent für Maßnahmen, die dem ÖPNV dienen und nur zu 25 Prozent für die Förderung von Maßnahmen für Straßenbau vergeben werden. Dies wird im BayGVFG beziehungsweise an geeigneter Stelle festgeschrieben.

Solidarisches Bürger*innenticket

Um zur Verkehrswende aus eigener Kraft einen höheren Beitrag zu leisten, fordern wir die Einführung eines Nahverkehrsbeitrags. Ziel ist es, die Bevölkerung an der Finanzierung der Verkehrswende und hier insbesondere am Ausbau des ÖPNV zu beteiligen – unabhängig davon, ob dieser von den einzelnen Beitragszahler*innen genutzt wird oder nicht. Hierzu ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) von Seiten des Freistaats notwendig. Diese ermöglicht es den jeweiligen Städten und Regionen, alle Bürger*innen zu einem zweckgebundenen Beitrag heranzuziehen und ließe ihr den Spielraum den Beitrag sinnvoll und sozial gerecht auszugestalten. Alle rechtlich verpflichteten Beitragszahler*innen würden im Gegenzug ein solidarisches Bürger*innenticket (“beitragsrechtlicher Sondervorteil”), erhalten. Als Beitragszahlende kommen (je nach Ausgestaltung) alle in der Stadt oder Region gemeldeten Personen in Betracht, die ein gewisses Jahreseinkommen erzielen. Heißt, wer mehr verdient zahlt auch mehr. Wer aufgrund von geringerem bis kein Einkommen oder anderen Gründen nicht in die Gruppe der Beitragszahler*innen fällt, soll trotzdem aufgrund des Solidaritätsprinzips ein solches Ticket erhalten. Erhoben werden kann der Beitrag von der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Wer baut, muss zahlen

Darüber hinaus soll das Instrument der städtebaulichen Verträge zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden. Bei Bodenwertsteigerungen infolge der Ausweisung von Bauland erfolgt eine Gewinnabschöpfung. Dies geschieht – teils unter dem Stichwort „Soziale Bodenordnung“ – nach Maßgabe der Vorschriften des Baugesetzbuchs in vielen Kommunen bereits durch städtebauliche Verträge zwischen Kommunen und Grundstückseigentümer*innen. Die hierdurch erzielten Gewinne lassen sich zur Finanzierung des ÖPNV verwenden. Vorrangig soll durch den Planwertausgleich aber bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

ÖPNV- Erschließungsbeiträge

Genauso, wie für die Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten eine Umlegung der Straßenbaukosten auf Anlieger erhoben wird, soll in Zukunft der Freistaat die Möglichkeit schaffen von Grundstückseigentümer*innen ein einmaliger Erschließungsbeitrag zu erheben, für die erstmalige Herstellung von baulicher ÖPNV-Infrastruktur. Um aber nicht nur die ÖPNV-Infrastruktur zu erbauen, sondern diese auch gut zu erhalten werden in regelmäßigen Abständen Erhaltungsbeiträge erhoben.

Wer beschäftigt, trägt Sorge fürs Ankommen seiner Mitarbeiter*innen

Arbeitgeber-Nahverkehrssonderabgabe

Um den Umstieg vom Auto auf eine flächendeckende öffentliche Zubringung zur Arbeit zu ermöglichen, müssen ab einer bestimmten Betriebsgröße alle Betriebe einer Kommune einen bestimmten Prozentsatz der Lohnsumme zweckgebunden zur ÖPNVFinanzierung abführen (analog der „versement transport“ in Frankreich oder der Dienstgeberabgabe in Wien). Hierbei wird auf die Arbeitgeber*innen zurückgegriffen, da auch sie vom Umstieg profitieren: Der Betrieb wird für Kund*innen und Mitarbeiter*innen leichter erreichbar, ein (Aus-)Bau der Parkplätze wird durch die bessere Anbindung obsolet. Es wird eine Sonderabgabe erhoben, nicht notwendigerweise ein ÖPNV-Ticket damit erworben.

Einzelhandels- Nahverkehrssonderabgabe

Der ÖPNV- Ausbau zahlt auch auf Einzelhandelsunternehmen ein. Insbesondere große Lebensmittel-Ketten verbrauchen aktuell vor allem Parkfläche. Um die Infrastruktur umbauen zu können und gleichzeitig die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften zu garantieren, wird von Einzelhandelsunternehmen eine Abgabe erhoben, die dem ÖPNV zugutekommt. Die Abgabe knüpft an der Verkehrsverursachung durch die Unternehmen an.

Zentrale Forderungen der Finanzierung in der Mobilitätspolitik:

Mehr finanzielle Unterstützung der Landesregierung

Solidarisches Bürger*innenticket

Anpassung des Kommunalabgabegesetzes

Arbeitergeber-/Einzehandels-Nahverkehrsonderabgabe

Es wird auch weiterhin für unsere Mobilität gearbeitet

Klar ist, es brauch eine Mobilitätswende! Diese darf aber nicht zu ökonomischen oder sozialen Verwerfungen führen, sondern muss, ganz im Gegenteil, die Chance der Transformation nutzen und sicherstellen, dass die hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen in Bayern weiter beschäftigt sind. Dazu braucht es bei der Transformation des Automobilsektors bayrische industrie- und strukturpolitische Begleitung. Besonders betroffene Regionen müssen politische Unterstützung erfahren. Um die Transformation zu meistern, braucht es umfassende Weiterbildungsinitiativen und eine fortschrittliche Qualifikationspolitik, um Menschen für neue Anforderungen und neue Jobs weiterzubilden. Für die gesamtwirtschaftliche Transformation muss eine vorausschauende Industriepolitik rechtliche Rahmensetzungen schaffen, die klimaneutrale Mobilität und emissionsarme Zukunftstechnologien bevorzugen.

Die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Verkehr muss deutlich verbessert werden. Dazu gehören höhere Löhne, mehr Beschäftigte und kürzere Arbeitszeiten. Im Bereich der neuen Mobilitätsdienstleistungen dürfen nicht länger prekäre Arbeitsplätze entstehen.

Der Mobilitätssektor steht vor großen Umbrüchen, die durch die Verkehrswende, Digitalisierung und Co. entstehen. Wir wollen den Geltungsbereich des Kurzarbeitergeldes von konjunkturellen Krisen auf Strukturumbrüche erweitern und so ein TransformationsKurzarbeitergeld schaffen. Wir wollen außerdem, dass das Kurzarbeitergeld länger gezahlt wird, um Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen. Um Arbeitsplätze zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer*innen an den Gewinnen beteiligt werden. Und wir brauchen die 30-StundenWoche auch im Verkehrsbereich. Alle neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen unserer Vorstellung von „guter Arbeit“ entsprechen. Dabei gelten für uns die Kriterien des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):  tarifgebunden, mit Mitbestimmung und unbefristet.

Wohnen

Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Denn was nützt es, wenn erkämpfte Lohnforderungen durch die Miete wieder aufgebraucht werden? Was nützen boomende Städte mit einer guten Infrastruktur, wenn man dort keine Wohnung findet? Was nützen neue Bauvorhaben, wenn sie alle Erholungsflächen versiegeln und das Klima schädigen?

 

Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum folgt aus dem Zusammentreffen verschiedener Problemstellungen, für die eine Lösung nur im Zusammenspiel verschiedener Themenfelder möglich ist. Wir wollen uns hier auf Wohnraum für Junge Menschen konzentrieren, sowie dem Neubau von bezahlbarem Wohnraum und guter öffentlicher Daseinsvorsorge in Stadt und Land, Verbesserungen bei bestehenden Mietverhältnissen, einem Ende von Bodenspekulation sowie ökologischen Anforderungen.

  1. Junge Menschen brauchen Wohnraum

Junge Menschen finden weder auf dem Land noch in der Stadt ausreichend geeignete und bezahlbare Wohnungen. Eine geeignete Wohnung ist aber Voraussetzung für gutes Lernen und einen erfolgreichen Abschluss. Und besonders diejenigen, die von ihren Eltern nicht umfassend finanziell unterstützt werden können, sind auf preiswerten Wohnraum angewiesen.

 

Wir fordern mehr kleinere Wohnungen für junge Menschen auf dem Land, beispielsweise durch eine Förderung des Baus von Einliegerwohnungen und Wohnformen, die keine Einfamilienhäuser sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Verdrängung von jungen Menschen aus den Innenstädten unterstützen. Mehr Angebote für Junges Wohnen in Stadt und Land müssen durch kommunale und staatliche Wohnungsgesellschaften und wo möglich auch durch Genossenschaften geschaffen werden. Die Förderprogramme werden allen jungen Menschen, Studierenden und Auszubildenden gleichermaßen offen stehen. Die Durchmischung von Azubi- und Studierendenwohnen soll gefördert werden. Es müssen Werkswohnungen insbesondere für Azubis und dual Studierende mit langer Zweckbindung und finanzieller Beteiligung der Ausbildungsbetriebe gezielt gefördert werden. Wir fordern das Errichten von Gebäuden, welche Mehrgenerationenwohnen möglich machen. Die Wohngebäude sollen den sozialen Austausch, zum Beispiel durch einen Sozialraum oder Gemeinschaftsprojekte ermöglichen und bedarfsgerecht ausgestattet sein. In den Wohneinheiten sollen sowohl Junge Menschen als auch ältere Menschen ein Zuhause finden können und sich gegenseitig unterstützen.

 

Wir fordern mehr Gründungen von Azubiwerken nach Münchener Vorbild überall dort, wo es nachhaltig ist. Für die Gebiete außerhalb der großen Ballungszentren prüfen wir die Errichtung eines Azubiwerks durch den Freistaat Bayern selbst.

 

Wir werden bezahlbare und öffentlich betriebene Studierendenwohnheime bauen. Denn in München und Würzburg gibt es nicht einmal für jeden zehnten Studierenden einen Platz im Wohnheim. Wir werden in den Universitätsstädten diese Wohnheimquote auf 15% erhöhen. Bestehende Wohnanlagen dürfen nicht wie derzeit beispielsweise ca. 1.500 Wohneinheiten in der Münchner Studentenstadt als baufällige Gefahrenquelle leerstehen, sondern sie müssen gepflegt, zeitgemäß saniert und bewohnt sein.

  1. Bezahlbar wohnen in Stadt und Land

Die Nachfrage an Wohnraum in Städten ist trotz Pandemie und den damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitswelt weiterhin hoch. Wir wollen öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ganzen Land stärken, um mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land den Druck von den größeren Städten zu nehmen. Dafür braucht es eine nachhaltige Raumentwicklungs- und Regionalplanung sowie enge regionale Kooperationen. Durch ein durchdachtes Mobilitätskonzept ermöglichen wir es allen, außerhalb der großen Städte zu wohnen, ohne auf die Vorteile der Metropolen verzichten zu müssen.

 

Wir brauchen ausschließlich neuen bezahlbaren Wohnraum, kein “bauen, bauen, bauen” von Luxuswohnungen. Bezahlbarer Wohnraum entsteht in erster Linie durch die Bautätigkeit staatlicher und insbesondere kommunaler Wohnbaugesellschaften, deren

Neugründung wir erleichtern und Privatisierung beenden werden. Die staatliche Wohnbaugesellschaft BayernHeim soll reformiert und ordentlich aufgestellt werden und neben den vor Ort in erster Linie tätigen kommunalen Wohnbaugesellschaften sowie eigenen Wohnbaugesellschaften der Landkreise tätig werden. Die Arbeitsbedingungen in der Baubranche müssen verbessert und gerechter werden, wir brauchen mehr Tariftreue, mehr Familienverträglichkeit und einen höheren Gesundheits- und Arbeitsschutz. Wir brauchen viel mehr Diversität in der Baubranche, Diskriminierung und Benachteiligung von FINTA-Personen, wie zum Beispiel bei Lohnunterschieden, werden wir bekämpfen. Wir fordern die Einhaltung der besseren Arbeitsbedingungen unter anderem in einen Tariftreue- und Vergabegesetz ein.

 

Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes war ein erster Aufschlag zu einer gerechteren Wohnpolitik. Wir werden die zu seiner Umsetzung notwendigen Verordnungen im Gegensatz zur CSU mit dem Ziel bezahlbaren Wohnens großzügig umsetzen. Die BayBO-Reform von 2020 werden wir nachbessern, damit endlich im gesamten Staatsgebiet schnell und unkompliziert gebaut werden kann, mit einem Fokus auf bezahlbares Wohnen. Dabei werden wir gerade im urbanen Raum Abstandsflächen vereinheitlichen und reduzieren, um eine Nachverdichtung auch in großen Städten ermöglichen. Den Bauaufsichtsbehörden geben wir im Einvernehmen mit den Gemeinden die Freiheit von einzelnen Bauvorschriften abzuweichen, solange mindestens 60% der zu errichtenden Wohneinheiten langfristig für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden und die Sicherheit für die Bewohner*innen gewährleistet ist. Barrierefreies Wohnen stellen wir sicher.

 

Bezahlbarer Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Wir weiten die Förderbindung von Sozialwohnungen auf die maximal mögliche Länge aus. Zudem fördern wir einen Ankauf insbesondere von in absehbarer Zeit aus der Bindung fallenden Sozialwohnungen durch staatliche und kommunale Wohnbaugesellschaften. Um den Missbrauch von Wohnungen als

Ferienwohnung für höhere Renditen zu bekämpfen, werden wir das

Zweckentfremdungsgesetz verschärfen und für eine flächendeckende Umsetzung kämpfen.

Wir werden die gesetzliche Grundlage für die Obdachloseneinweisung verbessern und verschärfen, Kommunen bei der Beherbergung von Obdachlosen finanziell unterstützen und mehr landeseigene Immobilien hierfür bereitstellen. Mittelfristig werden wir mehr Einrichtungen für die Beherbergung von Hilfsbedürftigen schaffen.

  1. Miete ist keine Rendite!

Viele Haushalte geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus. Miete darf aber kein Armutsfaktor sein! Unser Ziel sind möglichst viele bezahlbare Wohnungen für möglichst viele Menschen. Wir fordern eine sozial gerechte Wohnungspolitik, die bis in die Mitte der Gesellschaft zuerst diejenigen unterstützt, deren Einkommen und Chancen auf eine Wohnung am freien Wohnungsmarkt am geringsten sind. Öffentliche Gelder müssen aufgestockt und vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Genossenschaftliches Wohnen wollen wir in im Sinne einer sozial gerechten Wohnungspolitik unterstützen und fördern. Wir brauchen eine Debatte zum Umgang mit der Förderung von Wohneigentum.

Der Mietvertrag ist von einem krassen Machtgefälle geprägt. Wir führen wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz ein und geben den Kommunen so die Befugnis zurück, die Behebung von Mängeln anzuordnen.

Auch die Wohnungssuche ist von Alltagsdiskriminierung geplagt. Wir werden dies durch alle landesrechtlich zulässigen Mittel bekämpfen und prüfen etwa die Errichtung einer Landesdiskriminierungsstelle. Bei der Vergabe staatlicher Wohnungen garantieren wir ein diskriminierungsfreies Verfahren.

Wir fordern die Einrichtung von Mieter*innenräten als Vertretung der Mieter*innen bei landeseigenen Wohnungsunternehmen, etwa mittels eines Wohnraumversorgungsgesetzes nach Berliner Vorbild. Wir erreichen das durch Vertretung im Aufsichtsrat der landeseigenen Wohnungsunternehmen, sodass eine Interessenvertretung bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei

Gemeinschaftseinrichtungen in den landeseigenen Wohnungsunternehmen gegeben ist.

Wir fordern die Einrichtung von finanziell durch den Freistaat gefördert und unterstützten Quartiersräten, nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Sie sollen die

Wohnsituation und -qualität in den Quartieren verbessern. Das gelingt dadurch, dass die Quartiersrät*innen öffentliche Beratungen durchführen, um die Belange der Nachbarschaft zu erfahren.

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Regelungen zur Förderung bezahlbaren

Wohnens geschaffen. Um einen Wissensaustausch zu erleichtern, fordern wir ein Kompetenzzentrum auf Landesebene. Dieses könnte beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen angesiedelt werden. Das Kompetenzzentrum soll auch für Mieter*innen eine Erstberatung anbieten.

  1. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt!

Bei der Ausweisung neuen Baulandes erfahren Grundstücke eine erhebliche

Wertsteigerung, die ohne eigene Leistung der Eigentümer*innen geschieht. Wir fordern daher eine landesweit einheitliche Regelung entsprechend der von einigen Kommunen bereits angewendeten Modelle (z.B. SoBoN München, Drittelmodelle, Ansiedlungsmodelle).

Um Spekulation mit Bauland zu verhindern, werden wir die Geltungsdauer von

Baugenehmigungen auf drei Jahre verkürzen. Wir fordern eine landesweit flächendeckende

Ausdehnung von Erhaltungssatzungsgebieten und prüfen eine landesrechtliche Umsetzung der neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Den Bayerischen Sonderweg bei der neuen Grundsteuer werden wir beenden und künftig insbesondere die Höhe der Mieten einbeziehen. Das Bayerische Stiftungsgesetz wird angepasst, so dass gemeinnützige Stiftungen bei der Verwaltung ihres Immobilienbestandes nicht mehr zur Gewinnerzielung verpflichtet sind.

 

Weil sich die bayerische Landesbank verspekulierte, beschloss die Staatsregierung, die

Wohnungsgesellschaft GBW mit über 30.000 Wohnungen zu privatisieren. Wir finden: der Staat ist im Vergleich zu renditeorientierten Unternehmen der bessere Vermieter. Wir werden deshalb die Mittel des Grundgesetzes voll ausschöpfen und prüfen, inwieweit eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne – insbesondere der ehemaligen GBWWohnungen – ökonomisch und rechtlich denkbar ist. Wir fordern zudem, dass der Freistaat Bayern keine Grundstücke mehr privatisiert, sondern höchstens im Erbbaurecht vergibt. Kommunen und Landkreise sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Grundstücke vom Freistaat zu vergünstigten Preisen zu erwerben, wenn sie diese selbst nicht weiter veräußern und zum Zwecke bezahlbaren Wohnens nutzen.

  1. Nur ökologisches Bauen hat Zukunft

Durch die Förderung von insbesondere Lehm- und Holzbauweisen kann ein großer Teil des Zements eingespart werden. Zudem müssen Projekte gefördert werden, die sich mit alternativen Zementherstellungen beschäftigen. Generell sollten beim Bau möglichst viele nachwachsende und recycelbare Rohstoffe verbaut werden. Bei der Planung muss daher der Wärmeschutznachweis, der zur Eingabe gehört, stärker beachtet und kontrolliert werden. Wir fordern ein Ende der Förderung nicht-nachhaltiger Rohstoffe, insbesondere in Beton.

 

Neben den Heizkosten ist auch die umfangreiche Flächenversiegelung eine große Umweltbelastung. Wir wollen im Thema Hochhausbau eine neue Sensibilität schaffen, die neuere Konzepte entstehen lässt und es uns ermöglicht, flächensparend bezahlbares Wohnen zu schaffen und dabei Rücksicht auf das Stadtbild zu nehmen. Wir regen bei den Kommunen an, künftig die Planung und Genehmigung von  Einfamilienhäusern zu vermeiden. Eine weitere Vermeidung von Flächenfraß lässt sich durch die vermehrte Unterstützung von Sanierungen gegenüber Neubauten erreichen. Dabei sollte es eine bessere Beratung und eine Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen, z.B. je nach Baujahr geben. Die Sanierungsquote muss drastisch erhöht werden. Zudem soll ein größerer Fokus auf das Schließen von Baulücken gelegt werden als auf die Neuausweisung von Bauland. Stellplätze für PKW sollen durch quartiersbezogene Lösungswege und Mobilitätskonzepte reduziert werden.

 

Der größte Emissionsfaktor eines Hauses sind seine Heizkosten. Es sollten moderne Gebäudedämmung und Fenster genutzt werden. Die bisherigen Anforderungen der nun auslaufenden Förderungen sollten hierbei zum neuen Standard werden. Das Ziel neuer Förderprogramme muss langfristig ein klimaneutrales Haus werden, wobei besondere Förderungen für bezahlbaren Wohnungsbau geprüft werden. Die energetische Sanierung von älteren Gebäuden sollte weiterhin gefördert und ausreichend gefordert werden.  Bei der Heiztechnik setzen viele Haushalte noch auf Gas- oder Ölheizungen. Diese sind nicht nur Klimaschädlich, die verwendeten Rohstoffe werden auch aus Staaten bezogen, von denen eine Importunabhängigkeit angestrebt werden sollte. Öl- und Gasheizungen müssen langfristig anderen Alternativen weichen. Dazu fordern wir ein Verbot von einem Verbau in Neubauten und eine geplante Ablösung in Altbauten je nach Baujahr. Als Alternativen sollen besonders Stromheizungen und insbesondere Luft-Wärmepumpen gefördert werden.  Wir fordern zum Betrieb zur Stromgewinnung eine Solardachpflicht. auf allen Gebäuden.

Es soll eine Beweislastumkehr gelten, bei der nachgewiesen werden muss, warum keine Solaranlage auf das Dach gebaut werden kann. Dabei sind auch thermische Anlagen zur Warmwassererzeugung zu unterstützen, besonderer Fokus soll aber auf der Stromerzeugung liegen. Hat ein*e Hausbesitzer*in keine finanziellen Möglichkeiten zum Bau einer Solaranlage, soll die Kommune das Dach kostenlos nutzen dürfen, eine Solaranlage installieren und den erzeugten Strom entweder einspeisen oder vergünstigt an die Hausbesitzer*in verkaufen.

Problemen aufgrund von Wassermangel kann entgegengewirkt werden, indem begrünte Dächer umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen Steingärten oder -dächer verboten werden und begrünte Fassaden gefördert werden. Dem Wasserverbrauch muss ebenfalls entgegengewirkt werden. Durch den Bau einer Zisterne und dem verlegen einer vierten Leitung im Haus, kann Regenwasser gesammelt und verwendet werden. Bei Neubauten soll diese sog. Grauwassernutzung deshalb gefördert und langfristig verpflichtend werden, bei Altbauten soll sie unterstützt werden. Zudem könnten Kommunen, besonders Städte, durch den Bau von gemeinsamen Speichern für Regenwasser eine Grauwasserverteilung ermöglichen, wo keine eigenen Zisternen in den Häusern verbaut werden können.  Bei Mietwohnungen sollen die Kosten für all diese Klimaschutzmaßnahmen bei Vermieter*innen liegen und nicht auf Mieter*innen umgelegt werden dürfen.

 

Um der Zersiedelung und Flächenfraß entgegenzuwirken, fordern wir eine verpflichtende

Anbindung von Neubaugebieten an das ÖPNV-Netz. Weiterhin wollen wir die Stellplatzsatzungen bayernweit harmonisieren. Dabei soll die Höchstzahl an Stellplätzen, die eine Kommune fordern kann, begrenzt sein, um unnötige Abstellplätze zu vermeiden. Außerdem soll die Anzahl der zu bereitstellenden Stellplätze durch Mobilitätskonzepte reduziert werden können.

Um die Lebensqualität in Wohnvierteln zu stärken, wollen wir in geeigneten Quartieren eine Verkehrsberuhigung nach dem Barcelona-Modell prüfen Dabei wird die Verkehrsbelastung gesenkt, indem die Einfahrt nur noch den Bewohner*innen und deren Gästen vorbehalten ist.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄLAT1-33 13 Jusos Mittelfranken ersetze \“sozioökonomischem Hintergrund und psychischen Problemen\“ durch \“aus einkommensschwachen oder nicht-akademischen Haushalten und mit psychischen Problemen\“
angenommen ÄLAT1-32 16 Jusos Oberbayern Z. 16ff: Streiche: psychischer Gesundheit und Lernbeeinträchtigungen wie beispielsweise ADHS, LRS, ASS, usw. Ersetze durch: und psychischer Gesundheit. Das beinhaltet neben der Beschäftigung mit Lernbeeinträchtigungen wie z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Dyskalkulie auch die Auseinandersetzung mit Neurodivergenzen wie Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD(H)S) und Autismus-Spektrum-Störung (ASS) usw.. Z. 54f: Streiche: Lernschwierigkeiten, Ersetze durch: psychische Faktoren, die das Lernen erschweren können,  Z. 56:  Ersetze das Komma nach Dsylexie durch einen Punkt. Ergänze danach: Ebenso sollten Neurodivergenzen wie bspw. AD(H)S und ASS als potenziell lernbeeinträchtigende Faktoren anerkannt werden. -> Nach den Änderungen sollte es ab Z. 54 so aussehen: Neben Legasthenie gibt es auch andere psychische Faktoren, die das Lernen erschweren können, die nicht genügend angesprochen werden und keinen Nachteilsausgleich bekommen. Lernschwierigkeiten wie Dyskalkulie sollten genauso anerkannt werden wie Dyslexie.  Ebenso sollten Neurodivergenzen wie bspw. AD(H)S und ASS als potenziell lernbeeinträchtigende Faktoren anerkannt werden, damit Lernende richtig gefördert werden können.)
angenommen ÄLAT1-31 17 Jusos Oberbayern Z. 17: Ergänze vor Diversität: (Neuro-)  Z.. 50: streiche und Neurodiversität; Ersetze durch: sowie Neurodiversität & Neurodivergenz. -> Z. 50 sollte dann so aussehen: Behinderungen, Lernschwierigkeiten sowie Neurodiversität & Neurodivergenz. Z 60: Streiche: Diversität, Ersetze durch: Neurodiversität & Neurodivergenz
angenommen ÄLAT1-37 59 Niederbayern Füge ein nach Z. 59: “- die Einrichtung multiprofessioneller Teams auf allen Bildungsebenen”
abgelehnt ÄLAT1-14 71 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 71 bis Zeile 73 “können“ Die Integration ins Schulsystem ist wichtig. Neben dem Einsatz für die Offenheit unseres Schulsystems auch für Menschen mit Migrationsgeschichte wollen wir auch aktive Unterstützungsprogramme entwickeln.
angenommen ÄLAT1-60 71 Jusos Oberbayern Neueinreichung von ÄA zum LAT-71. Neue Fassung: Die Integration ins Schulsystem ist wichtig. Neben dem Einsatz für die Offenheit unseres Schulsystems auch für Menschen mit Migrationsgeschichte wollen wir auch aktive Unterstützungsprogramme für Schüler*innen und ihre Eltern entwickeln.71
angenommen ÄLAT1-19 78 Jusos Oberbayern Ergänze nach Z. 78 Für eine inklusive Schule ist auch die Klassengröße und Ausstattung mit Lehrkräften entscheidend. Wir wollen deshalb auch weiterhin langfristig auf eine maximale Zahl von 18 Kindern pro Klasse hinwirken. Außerdem fordern wir gemäß unserer Beschlusslage die Unterstützung durch sonderpädagogische Lehrkräfte, womit sich ein Bedarf von zwei Lehrkräften pro Klasse ergibt.
angenommen ÄLAT1-17 83 Jusos Oberbayern Ergänze Z.. 83 “der Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Lehrkräfte und Refrendar*innen”
abgelehnt ÄLAT1-15 84 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 84 in:  für diejenigen, die entsprechenden Bedarf haben
angenommen ÄLAT1-11 166 Jusos Oberbayern Z. 166: Ersetze “religiöses Zusammenleben” durch “Zusammenleben verschiedener Religionen und Weltanschauungen”
abgelehnt ÄLAT1-8 179 Jusos Oberbayern Z. 179: Ersetze Z. 178 – 181 durch: Handyverbot Schule muss sich an der Lebensrealität der Jugendlichen orientieren. Hierzu gehört zuvorderst die Abschaffung des Handyverbots zugunsten von individuellen Regelungen, die das Schulforum an jeder Schule unter Beteiligung der Schulfamilie festlegen soll. Verbote verhindern den kritischen Umgang. Dass außerhalb der Schulen viele der Probleme, die als Gründe für das Handyverbot angeführt werden, weiterhin existieren, wird ignoriert.”
angenommen ÄLAT1-34 180 Jusos Oberpfalz Ersetze “Es soll in der Verantwortung der jeweiligen Lehrkraft liegen, wie weit Handynutzung im Klassenzimmer zulässig ist.“ durch “Es sollen individuelle Regelungen in den Schulen unter Einbeziehungen der gesamten Schulfamilie getroffen werden, in wie weit Handynutzung im Klassenzimmer zulässig ist.“
geändert angenommen ÄLAT1-10 194 Jusos Oberbayern Z 194: Ergänze nach „gibt.“: „, langfristig fordern wir die Koppelung der Stellen für Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen an die Zahl der Schüler*innen und dabei ein Verhältnis von 1 zu 100.“
angenommen ÄLAT1-26 194 Jusos Oberbayern Z. 194: Ergänze nach „gibt.“: Dabei muss ein*e Schulpsycholog*in mindestens an zwei Schultagen vor Ort sein. Mindestens vier Anrechnungsstunden braucht es pro Woche für eine Schule. An Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen muss diese Zahl bei mindestens einer Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen liegen. Außerdem fordern wir langfristig mindestens zwei Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiter*innen pro Schule, unabhängig von der Schulart. Dabei ist zu beachten, dass die Schulsozialarbeit unabhängig von den Schulleitungen agieren kann und nicht dafür gedacht ist, um den normalen Schulbetrieb zu erhalten – so sind die Schulsozialarbeiter*innen z.B. nicht dafür da, um ausgefallene Lehrkräfte oder Betreuer*innen zu ersetzen, sondern sind den fachlichen Grundsätzen der Schulsozialarbeit verpflichtet.
angenommen ÄLAT1-21 212 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 212 “Die Schule“ bis “sein“ in: Schule ist neben anderen Bereichen ein wichtiger Ort für die  demokratische Bildung.
angenommen ÄLAT1-28 220 Jusos Oberbayern Z 220: Ergänze nach „wird.“: Strafen verfolgen meist zwei Ziele: Störungen sofort zu unterbinden oder das Verhalten junger Menschen zu formen. Besonders letzteres ist problematisch: Strafmaßnahmen erzeugen meist Angst vor neuen Strafen und führen deshalb nur zu einer negativen Verhaltensänderung. Zielführend und respektvoller ist eine Reflexion des eigenen Verhaltens. Damit wird eine Erziehung auf Augenhöhe möglich. Undemokratische Erziehungsmethoden lehnen wir deshalb ab.
angenommen ÄLAT1-22 223 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 223 “Dabei“ bis “wider“ Dabei sind Noten kein objektives Mittel der Leistungserhebung. Sie ignorieren darüber hinaus den aktuellen familiären und persönlichen Hintergrund.
angenommen ÄLAT1-38 228 Niederbayern Z. 228 ersetze “Coachings” durch “Lernentwicklungsgesprächen, bei denen der individuelle Lernerfolg im Vordergrund steht.”
angenommen ÄLAT1-43 233 Jusos Oberbayern Z. 233: Streiche von „Um“ bis „werden“ und ersetze durch: „Dazu gehört insbesondere der Grundsatz: Keine Ausbildung unter drei Jahren! Nur mit ausreichend Zeit ist eine qualifizierte Ausbildung möglich, Bestrebungen für „Kurzausbildungen“ von zwei Jahren lehnen wir weiter ab.
angenommen ÄLAT1-35 237 Jusos Oberpfalz Ergänze: Auch für Azubis müssen Bildungsreisen, wie beispielsweise im Rahmen des Erasmusprojekts möglich sein, ohne dass Arbeitsgeber*innen dies verbieten können.
angenommen ÄLAT1-44 239 Jusos Oberbayern Z. 239: Ergänze nach „werden.“: „Gerade geduldeten Menschen (Menschen, deren Abschiebung nicht vollzogen wird) brauchen hier Schutz und Unterstützung. Bis eine neue gesetzliche Regelung hier nachbessert fordern wir deshalb, dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden anweist, die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere § 19d und § 60c, positiv für geduldete Menschen anzuwenden.
angenommen ÄLAT1-45 241 Jusos Oberbayern Z. 241: Ergänze nach „werden.“: „Die Aufenthaltserlaubnis soll danach um weitere drei Jahre verlängert werden können. Das Innenministerium soll auch eine Anwendung der Vorschriften im Sinne der Betroffenen anweisen.“
abgelehnt ÄLAT1-46 247 Jusos Oberbayern Z. 247: Ersetze Z. 247 bis Z. 251 durch: „Sicherheit beim Einstieg in das Berufsleben bekommen Auszubildende gerade dann, wenn ihre Übernahme gesichert ist. Dazu braucht es auch weiterhin eine Übernahmegarantie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Nichtübernahme muss zehn Monate vorher angekündigt werden. Immer noch leisten viele Auszubildende in Bayern regelmäßig Überstunden, 2020 waren es laut DGB rund 34 Prozent, dabei sind Überstunden gesetzlich nicht vorgesehen. Trotz der Pflicht zur Vergütung oder zum Freizeitausgleich erhalten 11,9 Prozent der Auszubildenden darüber hinaus keinen Ausgleich. Der Freistaat muss hier endlich das Gesetz besser durchsetzen. Dazu müssen Berufskammern und Gewerbeaufsichten aufgestockt werden. Zur Prüfung der Qualität der Ausbildung fordern wir außerdem eine unabhängige Prüfstelle, die wenigstens einmal im Jahr die Ausbildungsstätten besuchen. Die Prüfstelle soll mindestens paritätisch mit Gewerkschafter*innen und Arbeitgeber*innen besetzt sein.  Die Kosten einer Ausbildung dürfen die Auszubildenden nicht alleine tragen. Wir fordern deshalb die Einführung von bayernweiten gültigen Tickets für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Bei Auszubildenden sollen die Kosten dafür paritätisch durch Steuermittel und die Arbeitgeber finanziert werden. Langfristig wollen wir weiterhin einen ticketlosen und steuerfinanzierten ÖNPV für alle. Auch beim Wohnen müssen Auszubildende entlastet werden. Dafür braucht es ausreichend Auszubildendenwohnheime mit guter Anbindung an den ÖPNV. Neben Entlastungen müssen Auszubildende aber auch mehr Geld verdienen. Mit der Mindestauszubildendenvergütung haben wir Jusos eine unserer langjährigen Forderungen umsetzen können. Jetzt muss diese Vergütung regelmäßig erhöht werden. Außerdem braucht es eine bayerische Sondervergütung, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten, besonders in den Städten im Freistaat, angemessen auszugleichen. Auch die Höhe dieser Sondervergütung muss regelmäßig angepasst werden. Eine gute Ausbildung hängt auch von der Mitbestimmung der Auszubildenden ab. Wir fordern weiterhin, die gesetzlichen Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) zu stärken. Dabei müssen auch Dual Studierende die JAV mitwählen dürfen, das Höchstalter von 25 Jahren bei der Wahl muss fallen! Eigene Rechte kann man nur nutzen, wenn man sie kennt. Die Berufsschulen sollen deshalb besonders die Mitwirkungsmöglichkeiten, gerade über die JAV, thematisieren und so ein Engagement ermöglichen. Dazu können z.B. Vertreter*innen der JAV, der Betriebsräte und der Gewerkschaften zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Für einen angemessenen Rahmen fordern wir dafür jährlich und pro Klasse vier Stunden, im ersten Ausbildungsjahr sechs Stunden. Daneben sollen die Gewerkschaften des DGB einen gesetzlich verankerten und regelmäßigen Zugang zu allen Klassen der Berufsschulen während der Unterrichtszeit bekommen, um die Berufsschüler*innen über die Arbeit der Gewerkschaften zu informieren.
angenommen ÄLAT1-16 274 Jusos Oberbayern Ergänze Z. 274: Wir fordern außerdem eine Umlage für das duale Studium äquivalent zur Ausbildungsumlage. Dafür wird ein Fonds eingerichtet in den zunächst alle Betriebe (gestaffelt nach Größe) einzahlen. Dann erhalten alle Betriebe, je nachdem wie viel sie ausbilden, Geld aus diesem Fonds zurück. Mit dem Geld investieren die Unternehmen dann in duale Studienplätze. Gleichzeitig müssen in sozialen Berufen (die meist auf die eine oder andere Art vom Staat finanziert werden), in denen die Träger bereits oft unterfinanziert sind, ausreichende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden um ein duales Studium möglich zu machen.
abgelehnt ÄLAT1-49 309-313 Jusos Unterfranken Abschnitt zu Hochschulzugang streichen
angenommen ÄLAT1-57 310 Jusos Unterfranken Streiche Satz “Der Zugang zu Hochschulen ermöglicht den Bildungsaufstieg
angenommen ÄLAT1-23 311 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 311 “EU-Staatsbürger*innen“ in: Menschen, die keine Deutsche Staatsbürger*innenschaft haben
angenommen ÄLAT1-27 347 Jusos Oberbayern Z 347:  Ergänze nach „Grundrecht.“: „Hochschulen müssen aktiv und konsequent gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus vorgehen. Dafür fordern wir anonymisierten Beschwerdewege und besondere Beauftrage.“
angenommen ÄLAT1-36 368 Jusos Oberpfalz Ergänze: Zudem setzen wir uns für ähnliche Förderprogramme außerhalb der Europäischen Union und befürworten den Austausch nicht nur auf universitärer Ebene.
angenommen ÄLAT1-42 372 Niederbayern Z. 372 streiche ein „die“ nach “die”
abgelehnt ÄLAT1-24 406 Jusos Oberbayern Ändere Zeile 406 bis “Geschwistern“ “Das Bildungsgeld ist nicht abhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern, Ehegatten/Partner*innen oder Geschwistern, berücksichtigt aber das eigene Einkommen und Vermögen“
angenommen ÄLAT1-13 435 Jusos Oberfranken Ergänze nach Zeile 435 Zusätzlich fordern wir die Förderung von städtischen und staatlichen Träger*innen von Jugendeinrichtungen. Der Freistaat muss hier seiner Aufgabe deutlich stärker gerecht werden.
angenommen ÄLAT1-18 471 Jusos Oberbayern Ergänze bei Erwachsenenbildung nach Z. 471 Außerdem fordern wir weiterhin gemäß unserer Beschlusslage einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub.
angenommen ÄLAT1-47 544 Jusos Oberfranken Ergänze nach Zeile 544: Veränderungen für die gesamte Deutsche Bahn Wir blicken jedoch nicht nur hinsichtlich der Bahn nach Bayern, sondern auch in das Bundesgebiet. Gerade der Fernverkehr wird als Bundesache nicht von den Regionalbahnen verwaltet. Daher müssen hier signifikante Änderungen in die Bahnstruktur einziehen, um die Deutsche Bahn insgesamt fit für die Zukunft zu machen. Dies beginnt bereits bei der Struktur: wir brauchen endlich wieder eine komplett staatliche Bahn, die sich auf die Grundversorgung in Form der Beförderung von Fahrgäst*innen fokussiert, anstatt auf Auslandgeschäfte. Dementsprechend fordern wir alle Auslandgeschäfte, mit Ausnahme von Kooperationen mit europäischen und nicht-europäischen Bahnunternehmen abzustoßen. Die Bahn muss sich endlich wieder aufs Kerngeschäft fokussieren! Die DB muss hierbei federführend an einem europaweit einheitlichen Tarif- als auch Rabattkartensystem mitsamt einer staatlichen europäischen Netzagentur beteiligt sein. Die Bahn muss mithilfe der hauseigenen DB Energie die eigene Klimaneutralität bis 2035 umsetzen! Hinsichtlich der bahneigenen Strukturen fordern wir weiterhin die Anwendung aller Tarifverträge mitsamt Mindeststandards für Länder und Kommunen. Die Zeit von 27 verschiedenen SPNV-Philosophien muss mittel- bis langfristig der Vergangenheit angehören. Ebenso müssen Steuern auf Tickets als auch auf Kraftstoffe von Bahnen und zur DB gehörenden Bussen entfallen, um kurzfristig die Bahn preislich attraktiver zu gestalten. Zur Vereinfachung der Planungen hinsichtlich der klimaneutralen Bahn der Zukunft wollen wir das Eisenbahnbundesamt in die Bahn integrieren. Hinsichtlich des Bahnpersonals fordern wir die Rückkehr des Streifensystems für Mitarbeitende der Bahn. Es soll für Bahnreisende als auch die Mitarbeitenden selbst sofort ersichtlich sein, welche Zuständigkeiten den jeweiligen Mitarbeiter*innen zugrundeliegen. Zudem soll das Personal für alle Beförderungsarten (Regio-, Fern- und Güterverkehr) zusammengelegt werden und ggf Schulungen für Bestandsmitarbeitende angeboten werden, um notwendige Qualifikationen nachträglich erwerben zu können. Dies soll den Arbeitstrott aufbrechen und die Tätigkeiten für Mitarbeitende abwechslungsreicher machen. Bahninterne Strukturen sollen zudem in enger Abstimmung mit Gewerkschaften als auch Fahrgäst*innenverbänden gezielt verändert und demokratisiert werden. Ziel muss es sein eine Bahn zu schaffen, welche ihre Kernaufgaben klimaneutral und mit stetiger Rückkoppelung mit Gewerkschaften und Fahrgäst*innen erfüllen kann. Die Deutsche Bahn muss endlich das verkehrspolitische Aushängeschild darstellen und nicht dessen Gespött.
angenommen ÄLAT1-48 544 Jusos Oberfranken Ergänze nach Zeile 544: Veränderungen für die gesamte Deutsche Bahn Wir blicken jedoch nicht nur hinsichtlich der Bahn nach Bayern, sondern auch in das Bundesgebiet. Gerade der Fernverkehr wird als Bundesache nicht von den Regionalbahnen verwaltet. Daher müssen hier signifikante Änderungen in die Bahnstruktur einziehen, um die Deutsche Bahn insgesamt fit für die Zukunft zu machen. Dies beginnt bereits bei der Struktur: wir brauchen endlich wieder eine komplett staatliche Bahn, die sich auf die Grundversorgung in Form der Beförderung von Fahrgäst*innen fokussiert, anstatt auf Auslandgeschäfte. Dementsprechend fordern wir alle Auslandgeschäfte, mit Ausnahme von Kooperationen mit europäischen und nicht-europäischen Bahnunternehmen abzustoßen. Die Bahn muss sich endlich wieder aufs Kerngeschäft fokussieren! Die DB muss hierbei federführend an einem europaweit einheitlichen Tarif- als auch Rabattkartensystem mitsamt einer staatlichen europäischen Netzagentur beteiligt sein. Die Bahn muss mithilfe der hauseigenen DB Energie die eigene Klimaneutralität bis 2035 umsetzen! Hinsichtlich der bahneigenen Strukturen fordern wir weiterhin die Anwendung aller Tarifverträge mitsamt Mindeststandards für Länder und Kommunen. Die Zeit von 27 verschiedenen SPNV-Philosophien muss mittel- bis langfristig der Vergangenheit angehören. Ebenso müssen Steuern auf Tickets als auch auf Kraftstoffe von Bahnen und zur DB gehörenden Bussen entfallen, um kurzfristig die Bahn preislich attraktiver zu gestalten. Zur Vereinfachung der Planungen hinsichtlich der klimaneutralen Bahn der Zukunft wollen wir das Eisenbahnbundesamt in die Bahn integrieren. Hinsichtlich des Bahnpersonals fordern wir die Rückkehr des Streifensystems für Mitarbeitende der Bahn. Es soll für Bahnreisende als auch die Mitarbeitenden selbst sofort ersichtlich sein, welche Zuständigkeiten den jeweiligen Mitarbeiter*innen zugrundeliegen. Zudem soll das Personal für alle Beförderungsarten (Regio-, Fern- und Güterverkehr) zusammengelegt werden und ggf Schulungen für Bestandsmitarbeitende angeboten werden, um notwendige Qualifikationen nachträglich erwerben zu können. Dies soll den Arbeitstrott aufbrechen und die Tätigkeiten für Mitarbeitende abwechslungsreicher machen. Bahninterne Strukturen sollen zudem in enger Abstimmung mit Gewerkschaften als auch Fahrgäst*innenverbänden gezielt verändert und demokratisiert werden. Ziel muss es sein eine Bahn zu schaffen, welche ihre Kernaufgaben klimaneutral und mit stetiger Rückkoppelung mit Gewerkschaften und Fahrgäst*innen erfüllen kann. Die Deutsche Bahn muss endlich das verkehrspolitische Aushängeschild darstellen und nicht dessen Gespött.
angenommen ÄLAT1-29 573 Jusos Oberbayern Z. 573: Ergänze nach “130km/h” “auf Autobahnen”.
angenommen ÄLAT1-5 580 Jusos Oberbayern Z. 580: Ergänze nach “sein sollen.”: “Über die Bayerische Bauordnung werden wir konkrete Vorgaben zur Vorrüstung und Errichtung von E-Ladeinfrastruktur machen.”
angenommen ÄLAT1-1 583 Jusos Oberbayern Ergänze in Z. 583 nach “Bayern”: “wobei private Haushalte im Innenstadtbereich explizit ausgeschlossen werden sollen, um das Ziel der autofreien Innenstädte nicht zu unterlaufen”.
angenommen ÄLAT1-6 593 Jusos Oberbayern Z 593: Ergänze “Darüber hinaus werden wir für FLINTA*-Personen staatlich ausfinanzierte Nachttaxen anbieten, um allen FLINTA*-Personen auch zu später Stunde einen sicheren Heimweg zu ermöglichen – unabhängig davon, ob noch ein ausgedünntes ÖPNV-Angebot besteht oder nicht. Die Fahrtkosten werden direkt zwischen Freistaat und den Taxiunternehmen abgerechnet.
angenommen ÄLAT1-7 598 Jusos Oberbayern Z 598: Ergänze “Innerdeutschen Flüge sowie Auslandsflügen mit einer Distanz von nicht mehr als 500km werden wir über die Beteiligungen des Freistaats einen Riegel vorgeben, indem keine Start- und Landeslots mehr für solche Flüge zur Verfügung gestellt werden.”
angenommen ÄLAT1-39 610 Niederbayern Füge ein im Kap. „ÖPNV“, nach Z. 610:  “Die Elektrifizierung des Streckenabschnitts zwischen Nürnberg und Hof ist hier von besonderer Bedeutung, da sie die Wiederherstellung des Fernverkehrs auf der gesamten Sachsen-Franken-Magistrale und die Rückkehr der Städte Bayreuth und Hof in das ICE-Netz ermöglicht.“
angenommen ÄLAT1-40 611 Niederbayern Füge ein im Kap. „ÖPNV“, nach Z. 611: “Wo noch Gleise liegen und Strecken nicht einmal entwidmet sind, kann im Vergleich zum Neubau sehr schnell und ohne großen Ressourcenaufwand ein attraktives Angebot für den Umstieg auf den Schienenpersonennahverkehr geschaffen werden. Daher sollte bei der politischen Bewertung von Fahrgastprognosen das Ziel der Verkehrswende stärker zur Geltung kommen und von den aktuell geltenden strikten Anforderungen an eine sofort eintretende Mindestnachfrage Abstand genommen werden. Zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen muss dem Nahverkehrsangebot in ländlichen Regionen eine besondere Priorität und auch eine Anschubfinanzierung zukommen.“
angenommen ÄLAT1-30 619 Jusos Oberbayern Z. 619: Ersetze Z. 619 – durch “Während die DB Netz AG im Jahr 2020 vom Bund rund 4,6 Milliarden Euro für Instandhaltung und Ersatz ihrer Infrastruktur erhält, fehlt den durch CSU und Freie Wähler den nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein solcher Topf. Davon betroffen sind insbesondere die Anschlüsse von Unternehmen an das bundeseigene Schienennetz sowie Strecken mit touristischen Verkehren negativ betroffen. Wir fordern, dass der Freistaat den Neu- und Ausbau sowie die Instandhaltung der Gleisanschlüsse von Unternehmen an das Schienennetz sowie die Instandhaltung von zu touristischen Zwecken betriebene Strecken finanziell fördert. Bahnstrecken, auf denen regulärer Schienenpersonen- und -güterverkehr stattfindet, müssen sich in staatlicher Hand befinden, nötigenfalls sind diese wieder in staatliche Hand zu überführen. Solche Bahnstrecken in Privatbesitz wollen wir nicht fördern.
angenommen ÄLAT1-20 647 Jusos Oberbayern Ersetze Z. 647 “Wer baut, muss zahlen” durch “wer profitiert, muss zahlen”
angenommen ÄLAT1-9 659 Jusos Oberbayern Ergänze nach Z659 "Dabei sollen der Erschließungsbeitrag und die Erhaltungsbeiträge so gestaltet werde, dass Personen mit geringerem Einkommen, die zur Miete oder in eigengenutzten Immobilien, weniger belastet werden."  
abgelehnt ÄLAT1-41 670 Niederbayern Füge ein im Kap. „Flugverkehr“, nach Z. 670: “Im Jahr 2019 nutzten fast fünf Millionen Passagiere innerdeutsche Flüge von und zum Flughafen München, häufig zum Umstieg auf einen Mittel- oder Langstreckenflug. Um die am einfachsten und schnellsten vermeidbaren Flüge, diejenigen im Inland, überflüssig zu machen, ist es daher nicht nur wichtig, den Schienenpersonenfernverkehr im Allgemeinen finanziell besser auszustatten und im Vergleich zum Luftverkehr attraktivere Angebote zu schaffen, sondern auch die Anbindung des Flughafens München an den Fernverkehr der Bahn mit hoher Priorität zu realisieren.“
angenommen ÄLAT1-51 780 Jusos Bayern Wir fördern Frauenhäuser finanziell und bauen deren Angebot für eine kurzfristige Unterbringung flächendeckend in ganz Bayern aus. In jedem Landkreis muss künftig mindestens ein Frauenhaus sein. Für Frauen, die eine längerfristige Unterkunft benötigen unterstützen wir Wohnkonzepte von FrauenWGs und Frauenvereinen.
angenommen ÄLAT1-52 783 Jusos Bayern Nach “Armutsfaktor sein! Ergänzen: Daher halten wir weiter an der Forderung eines Mietenstopps fest, für den wir uns gemeinsam mit anderen Bundesländern bundesweit einsetzen werden.  
angenommen ÄLAT1-53 788 Jusos Bayern Ersetze “Wir brauchen eine Debatte zum Umgang mit der Förderung von Wohneigentum.” Durch:  Die aktive Förderung von Wohneigentum Privater durch finanzielle Zuwendungen oder vergünstigte Vergabe von Grundstücken durch den Freistaat Bayern unterstützen wir nicht.
angenommen ÄLAT1-54 788 Jusos Bayern Ersetze “Wir brauchen eine Debatte zum Umgang mit der Förderung von Wohneigentum.” Durch:  Unser Ziel ist es zudem im privaten Teil des Wohnungsmarktes eine Umverteilung zu erreichen. Daher wollen wir nachrangig zum öffentlichen Eigentum auch den Erwerb ausschließlich als Hauptwohnsitz selbstgenutzten Wohneigentums durch Menschen mit geringerem Eigenkapital auf dem freien Immobilienmarkt unterstützen. Dafür soll der Freistaat im Gegenzug ein preislimitiertes Vorkaufsrecht an der Immobilie erhalten.
angenommen ÄLAT1-55 790 Jusos Bayern Füge an den Absatz mit der Forderung nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz an:  Des weiteren prüfen wir die Einführung einer landesweiten Mietensteuer in Form einer Abgabe auch in Bayern. Je höher die Miete, desto höher die Steuer.
angenommen ÄLAT1-56 795 Jusos Bayern Ersetze den Absatz mit den Mieter*innenräten durch: Wir fordern ein Wohnraumversorgungsgesetz auf Landesebene. Ähnlich dem Berliner Vorbild sollen da die Rechtsgrundlagen für die Einführung von Mieter*innenräten für alle landeseigenen Wohnbauunternehmen sowie Sonderregelungen zum Mieter*innenschutz erlassen werden. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass Mieter*innen eine Interessenvertretung bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen in den landeseigenen Wohnungsunternehmen gegeben ist.
angenommen ÄLAT1-25 824 Jusos Oberbayern Ändere  Z. 824 (eigene Zählung im Bereich ohne Zeilenangaben) “prüfen, inwieweit eine Vergesellschaftung“ bis “denkbar ist“ in: und uns dafür einsetzen, dass das Mittel der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne – insbesondere der ehemaligen GBW-Wohnungen – wo immer sinnvoll und möglich zur Anwendung kommt.
angenommen ÄLAT1-2 835 Jusos Oberbayern Bereich ohne Zeilenangabe auf S.20 Z.835 (Eigene Zählung): Ersetze “Neben den Heizkosten” durch “Neben dem Heizen”.
angenommen ÄLAT1-3 845 Jusos Oberbayern Bereich ohne Zeilenangaben S.20 Z.845 (eigene Zählung): Ersetze “Der größte Emissionsfaktor eines Hauses sind seine Heizkosten” durch “Der größte Emissionsfaktor eines Hauses ist seine Beheizung
angenommen ÄLAT1-4 847 Jusos Oberbayern Bereich ohne Zeilenangabe S.20 Z.847 (eigene Zählung): Streiche “langfristig” bei “Das Ziel neuer Förderprogramme muss langfristig ein klimaneutrales Haus werden
angenommen ÄLAT1-50 S.21, Solardachpflicht Jusos Unterfranken Solardachpflicht auf allen Gebäuden ohne Denkmalschutz
Text des Beschlusses:

Im Herbst 2023 wird der 19. bayerische Landtag gewählt. Unsere Aufgabe als linker Richtungsverband in der bayerischen Sozialdemokratie ist es, die Perspektiven junger Menschen aufzugreifen und die gesellschaftliche Lage in Gänze zu verbessern.

Wir sehen die drei größten Problemstellungen und Herausforderungen unserer Zeit innerhalb Bayerns in den Themen Bildung, Mobilität und Wohnen.

Für diese drei Schwerpunkte ergeben sich folgende Standortbestimmungen und Forderungen, um diese in jungsozialistischer Tradition anzugehen.

 

Bildung endet nie – Chancengleichheit JETZT!

Damit das bayerische Bildungssystem seinem Bildungsauftrag vollumfänglich nachkommen kann, muss sich unserer Meinung nach noch einiges ändern. Zuallererst muss Bildung für alle zugänglich sein. Deshalb fordern wir die Gewährleistung einer barrierefreien Bildung. Das bedeutet für uns, dass Personen in Bildungskontexten mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen, Migrationshintergrund, aus einkommensschwachen oder nicht-akademischen Haushalten und mit psychischen Problemen stärker in den Mittelpunkt gestellt und gefördert werden. Um auf alle nach Bedarf eingehen zu können müssen Pädagog*innen entsprechend geschult werden.

Dazu gehört die Aufklärung und der Umgang mit Neuro-Diversität, und psychischer Gesundheit. Das beinhaltet neben der Beschäftigung mit Lernbeeinträchtigungen wie z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und Dyskalkulie auch die Auseinandersetzung mit Neurodivergenzen wie Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Syndrom (AD(H)S) und Autismus-Spektrum-Störung (ASS) usw. Neben der pädagogischen Ausbildung muss auch eine entsprechende Finanzierung zur Verfügung stehen. Dazu gehört die Ausstattung von Lehreinrichtungen, die Schulung des

Lehrpersonals, aber auch die finanzielle Sicherheit der lernenden Personen. Um diese zu gewährleisten, sollen Bildungseinrichtungen so finanziell ausgestattet werden, dass alles was im Bildungskontext angeboten wird, auch von diesen finanziell getragen werden kann, um so die Chancengleichheit aller Bürger*innen zu gewährleisten. Darunter fallen bspw. das Lehrpersonal, Lehr- und Lernmaterialien, sowie Umsetzung pädagogischer Konzepte. Im Bereich der Erwachsenenbildung wird dies über ein zusätzliches Bildungsgeld ermöglicht.

Demokratisierung von Bildungseinrichtungen

Bildung muss auf alle Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens einwirken, so auch auf unsere demokratischen Grundwerte. Aktuell ist davon aber in Bildungseinrichtungen wenig zu spüren. In kaum einem anderen Bundesland gibt es so wenig Partizipation, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe wie in Bayern. Ziel von Bildungseinrichtungen sollte aber nicht die “Herstellung” marktkonformer arbeitsbereiter Mitbürger*innen sein, sondern die Bildung von mündigen Demokrat*innen.

Deshalb fordern wir mehr Partizipationsrechte für Personen in Aus-/ Weiterbildung, die auch gesetzlich festgehalten werden müssen. Wie weit Partizipation geht, darf nicht vom Gutdünken von Lehrkräften, Dozierenden o.ä. abhängen. Hier müssen auch Kompetenzen und Rechte dieser Gremien fest gesetzlich verankert werden. Außerdem muss Partizipation auf allen Ebenen möglich sein, angefangen von der Bildungseinrichtung vor Ort, bis hin zur überregionalen Repräsentation auf Bundesebene, beispielsweise Azubiwerke,

Studierendenwerke und Schüler*innenvertretungen. Demokratisches Lernen muss schon im Bildungsumfeld beginnen, indem Demokratie (vor-)gelebt wird und über die Rahmenbedingungen der eigenen Bildung mitbestimmt werden kann.

Akademische und berufliche Bildung gleichstellen

Wir fordern, dass die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung weiter vorangetrieben wird. Dazu zählt neben der gleichen Gewichtung der Abschlüsse auch die Gleichbehandlung, Förderung und Unterstützung von Schüler*innen, Studis und Azubis. Wir fordern die Einführung von Azubiwerken analog zu den Studierendenwerken.

Inklusion und Barrierefreiheit

Zum barrierefreien Lernen gehört auch der Nachteilsausgleich, der es ermöglicht, Personen mit psychischen, und körperlichen Beeinträchtigungen oder psychische Faktoren, die das Lernen erschweren können,, in das Bildungssystem zu integrieren. In Bayern sind wir weit hinterher was den Nachteilsausgleich angeht. Es gibt nicht genügend psychologische Unterstützung. Dadurch werden Personen mit dem entsprechenden Bedarf in Bildungseinrichtungen nicht ausreichend betreut. Es mangelt an Integration und Solidarität, sowie dem Verständnis und Wissen über

Behinderungen, Lernschwierigkeiten und sowie Neurodiversität & Neurodivergenz.. Daher fordern wir vom Freistaat mehr Solidarität und Unterstützung für diese Menschen. Institutionen müssen hierbei auch die richtige Unterstützung und Anlaufstellen anbieten, damit Betroffene die Hilfe und Förderung erhalten, die sie benötigen. Dazu gehören auch Anti-Mobbing Kampagnen, die dabei helfen sollen, Mobbing oder gar soziale Intoleranz zu verhindern und ein harmonisches Miteinander zu ermöglichen. Neben Legasthenie gibt es auch andere Lernschwierigkeiten, die nicht genügend angesprochen werden und keinen Nachteilsausgleich bekommen. Lernschwierigkeiten wie Dyskalkulie sollten genauso anerkannt werden wie Dyslexie. Ebenso sollten Neurodivergenzen wie bspw. AD(H)S und ASS als potenziell lernbeeinträchtigende Faktoren anerkannt werden, damit Lernende richtig gefördert werden können.

Wir fordern:

  • mehr Aufklärung und Weiterbildung von Pädagog*innen zu Themen wie Behinderungen, Lernschwierigkeiten und Neurodiversität & Neurodivergenz;
  • die Einrichtung multiprofessioneller Teams auf allen Bildungsebenen
  • leichteren Zugang zu Hilfsmaterial und Unterstützung wie beispielsweise LeseSoftwares,
  • Notizhilfen und Schulbegleitung;

Aber auch Menschen mit Migrationshintergrund und Familien mit sozioökonomischen Nachteilen müssen gleiche Bildungschancen erhalten. Der sozio-ökonomische Hintergrund ist darüber entscheidend, ob sich Schüler*innen Unterstützung leisten können, also sowohl Verpflegung, Materialien als auch individuelle Förderung. Dies führt zu einer eklatanten

Bildungsungerechtigkeit, die wir bekämpfen wollen. Wir fordern deshalb mehr finanzielle

Unterstützung für alle in Ausbildung befindlichen Personen und ihre Familien, sowie für die Bildungseinrichtungen selbst. Darunter fallen Lernmaterialien, Bildungsreisen und eine nahrhafte gesunde Verpflegung.

Dazu fordern wir mehr Integrationsprogramme und Hilfen für Menschen mit

Migrationshintergrund, gerade auch für die Eltern von schulpflichtigen Kinder, damit sie sich in das deutsche Schulsystem einfinden und wohl fühlen können. Diese

Integrationsprogramme sollen sich auch darum kümmern, dass benachteiligte Menschen eine Chance bekommen, am gesellschaftlichen Leben mitwirken zu können. Hilfreich wäre auch die Einführung von Workshops für sogenannte “Lifeskills”, die alle Schüler*innen und Studierende dabei helfen, Sachen des Alltags problemlos zu bewerkstelligen. Bildung muss auch dafür da sein, jungen Menschen dabei zu helfen, sich in die Gesellschaft einzugliedern und sich eine gute Lebensqualität zu schaffen.

Für eine inklusive Schule ist auch die Klassengröße und Ausstattung mit Lehrkräften entscheidend. Wir wollen deshalb auch weiterhin langfristig auf eine maximale Zahl von 18 Kindern pro Klasse hinwirken. Außerdem fordern wir gemäß unserer Beschlusslage die Unterstützung durch sonderpädagogische Lehrkräfte, womit sich ein Bedarf von zwei Lehrkräften pro Klasse ergibt.

Digitales Lernen

Wir brauchen eine moderne digitale Infrastruktur, die digitales Lernen heute und morgen ermöglicht und gleichzeitig chancengerechtes Lernen für alle gewährleistet. Daher fordern wir:

  • Schnelles Internet und W-LAN ausnahmslos in allen Bildungseinrichtungen – Kostenlose Versorgung der der Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Lehrkräfte und Refrendar*innen mit Endgeräten
  • Digitales Nutzungskonzept für Schulen mit Leihmöglichkeiten von Tablets für Schüler*innen
  • Vermittlung von Medienkompetenz und Nutzung digitaler (Ausbildungs-) Technik in der

Ausbildung

  • Ausbau digitaler Infrastruktur in den Betrieben, Schulen, Hochschulen und beruflichen

Schulen

  • Angebot von Onlinevorlesungen und Aufzeichnung an Hochschulen
  • Ausstattung der Schüler*innen, Azubis und Studierenden mit der notwendigen Software – Die digitale Verwaltung an Hochschulen einführen

Frühkindliche Bildung

Arbeitende Eltern und solche, die wieder in ihren Beruf einsteigen wollen, stehen noch immer vor dem Problem, dass noch immer nicht für jedes Kind in Bayern ein Kita- oder Krippenplatz zur Verfügung steht. Deshalb fordern wir einen umfassenden Ausbau der Kita- und Krippenplätze, verbunden mit der personellen Aufstockung bestehender und geplanter

Einrichtungen. Wie in so vielen Teilen der Bildungssystems müssen wir auch bei den

Jüngsten einem eklatanten Personalmangel entgegenblicken. Die chronische strukturelle Unterfinanzierung von Berufen in Bildungskontexten ist auch hier der Grund für fehlendes pädagogisch qualifiziertes Personal, diese Lücke kann auch nicht einfach durch

Quereinsteiger*innen geschlossen werden. Um die Situation zu entschärfen, fordern wir eine bessere Bezahlung, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die sich durch die CoronaPandemie nochmals verschärft haben und die vollständige Übernahme der Kita- und

Krippengebühren durch den Freistaat, um allen den gleichen Zugang zu frühkindlicher

Bildung zu ermöglichen. Außerdem fordern wir weiterhin einen kostenlosen Schwimmunterricht ab dem zweiten Kindergartenjahr, da dieser besonders stark vom sozioökonomischen Hintergrund abhängig ist. Dazu gehört auch ein Ausbau- und Sanierungsprogramm für öffentliche Schwimmbäder.

Schulische Bildung

Lehrer*innen – Offensive

Im Zuge der Neuerungen im Schulsystem ist es unabdingbar, eine fundierte Ausbildung der Lehrer*innen ebenso mitzudenken. Viel zu lange wurden medienwirksame Änderungen propagiert und die tatsächlichen Belastungen ohne Vorbereitung auf das Schulpersonal abgewälzt. Deshalb fordern wir für die Lehramtsausbildung eine grundlegende Änderung und Anpassung an das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule.

Um eine inklusive Gleichbehandlung der heterogenen und vielfältigen Personenkreise zu gewährleisten, muss eine fundierte Kenntnis über Diversität und verschiedenste Kulturen geschaffen werden. Nur durch derartige interkulturelle Kompetenzen können angehende Lehrkräfte diese Grundlagen an die Schüler*innen, sowie in der frühkindlichen Bildung vermitteln.

Aus diesen Gründen fordern wir die Einführung eines dem Bologna-Prozess adäquaten

Lehramtsstudienganges, bei dem die frühzeitige Entscheidung für einen bestimmten Schultypus entfallen muss. Hierfür werden im ersten Schritt die Lehrer*innenausbildung zusammengelegt, um eine ganzheitliche Ausbildung und ein pädagogisches Fundament zu schaffen. Bis zur Einführung der Solidarischen Gemeinschaftsschule kann somit mehr Flexibilität innerhalb der Lehrer*innenbildung entstehen und auf aktuellen Bedarf durch die

Studierenden selbst reagiert werden. Neben der Abschaffung von Zugangsbeschränkungen

(NC) muss zwingend das Angebot der Studienplätze ausgebaut und mit der nötigen Finanzierung versehen werden. Ebenso ist es zwingend erforderlich, die Vergütung der aktuell noch unterschiedlichen Schultypen auf ein gemeinsames Level anzuheben (A13 für alle Lehrkräfte, Anpassung der Vergütung der Fachlehrer*innen). Ferner muss schnellstmöglich ein Schub der Medien- und Digitalkompetenz innerhalb der

Lehrer*innenausbildung integriert werden, so dass dies zu einer grundlegenden Vermittlung auch innerhalb der Schule stattfinden kann.

Anschließend an diese schnell umzusetzenden Maßnahmen soll ein neues, zweistufiges System eingeführt werden. Dieses modularisierte Studienmodell besteht aus einer zweistufigen Lehramtsausbildung, welche mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern mit dem Bachelor of Education abgeschlossen wird, worin neben den fachbezogenen Studienanteilen ein Schwerpunkt auf die pädagogischen, psychologischen und didaktischen

Aspekte gelegt wird. Daran anschließend folgt ein an den Bachelor gekoppelter

Masterstudiengang (Master of Education), welcher in vier Semestern den Schwerpunkt auf fachbezogene Studieninhalte legen lässt. Nach diesen zehn Semestern erfolgt die Zulassung

der Studierenden als Lehrkräfte an der Solidarischen Gemeinschaftsschule. Das Staatsexamen wird abgeschafft. Um einen höheren Realitäts- und Praxisbezug des Lehramtsstudiums zu gewährleisten sind Praxissemester ein integraler Bestandteil dieser notwendigen Reform. Wir fordern diese im Umfang von drei Semestern, welche einer adäquaten Bezahlung und ausreichenden Lehrbefähigungen unter professioneller Leitung zu Grunde liegen muss.

Um den akuten Lehrer*innenmangel, sowie den allgemeinen Mangel an pädagogischem Fachpersonal kurz- und mittelfristig abzufedern, fordern wir darüber hinaus die Schaffung von pädagogischen Ausbildungen und Weiterbildungen, um geschultes Personal an allen bayerischen Bildungsinstitutionen bereitzustellen. Hierbei werden Interessierte in grundlegenden, pädagogischen Methoden und Sachlagen unterrichtet und ausgebildet. Die 1-2-jährige Ausbildung/Schulung mündet in einer Anstellung im Beamt*innenverhältnis, um eine gesicherte Motivation und personelle Absicherung an Bildungseinrichtungen sicherzustellen. Dies macht die Einstellung von pädagogisch nicht ausreichend unterwiesenen Personen an Schulen und anderen Institutionen hinfällig.

Das System der Solidarischen Gemeinschaftsschule

Wir fordern die Vereinigung aller Schulformen in einem System der solidarischen

Gemeinschaftsschule, mit dem Ziel, an einer Schule alle derzeitigen Abschlüsse erlangen zu können. Dabei umfasst die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule mindestens 10 Jahre, mit der Option einer dreijährigen Oberstufe mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Übertritt an weiterführende Schulen soll kurzfristig erst nach 6 Jahren erfolgen und langfristig komplett abgeschafft werden. Darüber hinaus soll an der weiterführenden Schule das Interesse und die Stärken der Schüler*innen im Vordergrund stehen. In den Modulen enthalten sind unter anderem auch die Vermittlung von alltägliche Kompetenzen zur Vorbereitung auf das Erwachsenenleben mit Schwerpunkten auf Gesundheit, Resilienz und Fähigkeiten den Alltag zu meistern.

Ebenfalls braucht es gezielte Förderungen, wie z.B. die Schaffung von kostenfreien international anerkannte Sprachprüfungen. Zusätzlich fordern wir das Aufbrechen der Schulfächer und ein Fächersystem nach dem Vorbild des finnischen Modells, mit der Möglichkeit Zu- und Abwahl. Von Beginn an soll das Zusammenleben verschiedener Religionen und Weltanschauungen in unserer Gesellschaft gelernt werden, deshalb fordern wir für alle einen gemeinsamen Ethikunterricht. Dieser soll nach Religionswissenschaftlichen und Philosophisch-Ethischen Maßstäben gestaltet werden. Durch eine erhöhte Flexibilisierung, beispielsweise durch ein modulares System, können Schüler*innen gezielt gefördert werden. Dabei arbeiten die

Gemeinschaftsschulen mit regionalen Vereinen, wie z.B. mit Sport- und Musikvereinen zusammen, um einen kostenlosen Zugang zu Sportgeräten und Instrumenten zu gewährleisten. Außerdem soll die Gemeinschaftsschule wie auch andere Schularten einem gebundenen Ganztagssystem entsprechen mit den einhergehenden Forderungen nach kostenloser und guter Verpflegung und der Abschaffung von Hausaufgaben, um die zunehmende Ungleichheit nicht in einen ungleichen privaten Raum zu befördern. Selbstverständlich soll auch die Gemeinschaftsschule eine demokratische Schule sein und nach derartigen Kriterien entsprechend gestaltet werden.

Schulausstattung

Um gute Bildung für alle Schüler*innen zu ermöglichen muss auch bei der Ausstattung der Schulen selbst angesetzt werden. Ein generelles Handyverbot an Schulen erscheint uns nicht mehr zeitgemäß. Es sollen individuelle Regelungen in den Schulen unter Einbeziehungen der gesamten Schulfamilie getroffen werden, in wie weit Handynutzung im Klassenzimmer zulässig ist.

Lehrmaterial

Lernmaterial und Lehrmittel müssen für alle zugänglich kostenlos in den Schulen vorhanden sein. Das schließt explizit Schreibwaren wie Blöcke, Stifte, Lineale etc. und weitere schulische Hilfsmittel wie Taschenrechner mit ein. Schulbücher müssen in analoger und digitaler Form ausreichend vorhanden sein. Die verwendete Software soll bayernweit vereinheitlicht und durch Lizenzen für den ganzen Freistaat gedeckt sein.

Versorgung

Ebenfalls dient es der Gleichstellung aller Schüler*innen, wenn sie in der Schule grundsätzlich ein kostenfreies, warmes und vollwertiges Mittagessen einnehmen können.

Neben dem leiblichen muss auch das seelische Wohl der Schüler*innen gewährleistet werden. Schulpsychologische Betreuung ist hierzu der Schlüssel. Diese kann nicht allein von den Lehrkräften geleistet werden. Daher müssen neue Stellen für Schulpsycholog*innen und Sozialarbeiter*innen geschaffen werden, um eine flächendeckende Betreuung sicher zu stellen. Zunächst muss angestrebt werden, dass es mindestens eine*n Schulpsycholog*in und eine*n Sozialarbeiter*in pro Schule gibt. Dabei muss ein*e Schulpsycholog*in mindestens an zwei Schultagen vor Ort sein. Mindestens vier Anrechnungsstunden braucht es pro Woche für eine Schule. An Schulen mit mehr als 400 Schüler*innen muss diese Zahl bei mindestens einer Anrechnungsstunde pro 100 Schüler*innen liegen. Außerdem fordern wir langfristig mindestens zwei Vollzeitstellen für Schulsozialarbeiter*innen pro Schule, unabhängig von der Schulart. Dabei ist zu beachten, dass die Schulsozialarbeit unabhängig von den Schulleitungen agieren kann und nicht dafür gedacht ist, um den normalen Schulbetrieb zu erhalten – so sind die Schulsozialarbeiter*innen z.B. nicht dafür da, um ausgefallene Lehrkräfte oder Betreuer*innen zu ersetzen, sondern sind den fachlichen Grundsätzen der Schulsozialarbeit verpflichtet. Alle Mittel, die für einen inklusiven und barrierefreien Unterricht notwendig sind, müssen zur Verfügung stehen (z. B. pädagogische Schulbegleitung für ADHS).

Auch außerschulische Lernorte spielen bei der Bildung eine Rolle. Klassen-, Studien- und Spracherwerbsreisen sollen für alle Schüler*innen möglich sein und dürfen nicht an finanziellen Hürden scheitern. Daher muss eine volle Kostenerstattung möglich sein.

Lernorte

Nur in einer angemessenen Umgebung kann Bildung gelingen! Bestehende Schulen befinden sich momentan teilweise in einem katastrophalen Zustand. Es müssen Sofortmaßnahmen zur Sanierung der bestehenden Schulgebäude getroffen werden, um einen gesunden und angenehmen Aufenthalt in den Lernorten sicher zu stellen. Während der Sanierungsmaßnahmen darf eine Auslagerung in Container nur provisorisch bleiben. Die Auslagerung ist auf maximal fünf Jahr zu begrenzen.

Bei Schulneubauten müssen moderne, zukunftsfähige Konzepte erarbeitet und angewandt werden. Diese Schulkonzepte betreffen Nachhaltigkeit, pädagogische Raumkonzepte und eine Orientierung an den Bedürfnissen von Schüler*innen.

Eine Schule ist nur dann solidarisch, wenn sie auch demokratisch ist

Die solidarische Schule kann nur als demokratische Schule gedacht werden. Formen der Mitbestimmung müssen in der demokratischen Gesellschaft so früh wie möglich aktiv gelebt werden, um mündige und selbstständige Bürger*innen zu prägen, die sich ihrer Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bewusst sind. Schule ist neben anderen Bereichen ein wichtiger Ort für die  demokratische Bildung. Das Schulwesen muss in allen Bereichen demokratisiert werden, im Sinne echter Mitbestimmung statt Scheinbeteiligung. In einer Demokratischen Schule wird das Zusammenleben von allen Beteiligten gemeinsam organisiert. Das erfordert die Gleichberechtigung von Schüler*innen und Lehrer*innen in paritätisch besetzten Gremien. Die Schüler*innen brauchen auch Raum, Zeit und Unterstützung, um eine eigene Selbstverwaltung aufbauen zu können. Partizipative und eigenverantwortliche Projekte müssen finanziell realisierbar gemacht werden. Zugleich

muss der Politikunterricht einen höheren Stellenwert haben, der auch in erhöhter Wochenstundenzahl widergespiegelt wird.

Strafen verfolgen meist zwei Ziele: Störungen sofort zu unterbinden oder das Verhalten junger Menschen zu formen. Besonders letzteres ist problematisch: Strafmaßnahmen erzeugen meist Angst vor neuen Strafen und führen deshalb nur zu einer negativen Verhaltensänderung. Zielführend und respektvoller ist eine Reflexion des eigenen Verhaltens. Damit wird eine Erziehung auf Augenhöhe möglich. Undemokratische Erziehungsmethoden lehnen wir deshalb ab.

Mit den Schulnoten fällt ein weiteres antiquiertes Element des Schulsystems

Noten spielen aktuell in der Schule eine zentrale Rolle. Mit Hilfe der Noten sollen Kinder extrinsisch motiviert werden, was nach aktuellen wissenschaftlichen Auffassungen langfristig nicht erfolgversprechend ist. Dabei sind Noten kein objektives Mittel der Leistungserhebung. Sie ignorieren darüber hinaus den aktuellen familiären und persönlichen Hintergrund. So wird jedes Kind mit seinen unterschiedlichen Facetten nach den gleichen Prinzipien beurteilt. Auch zeigen Noten die aktuellen Probleme und Defizite eines Kindes auf, ohne sie zu beheben, im Gegenteil, schlechte Noten führen bis hin zur Demotivation. Wir fordern deshalb die Abschaffung von Noten und die Einführung konstruktiven und persönlichen Lernentwicklungsgesprächen, bei denen der individuelle Lernerfolg im Vordergrund steht. Hier muss auch bei

Lehrkräften der Wandel hin zu einer Feedback-Kultur geschult werden. Wichtig ist, dass die Schüler*innen keine Nachteile gegenüber Schüler*innen aus anderen Bundesländern haben.

Ausbildung

Wir fordern außerdem, dass Ausbildungen stark aufgewertet werden und so der Bildung an Hochschulen gleichgestellt werden. Dazu gehört insbesondere der Grundsatz: Keine Ausbildung unter drei Jahren! Nur mit ausreichend Zeit ist eine qualifizierte Ausbildung möglich, Bestrebungen für „Kurzausbildungen“ von zwei Jahren lehnen wir weiter ab.

Integration in Berufsschulen und Ausbildung:

Ausbildende müssen durch die Schaffung mehrsprachiger Ausbildungsangebote und kostenlosen Sprachkursen unterstützt werden. Auch für Azubis müssen Bildungsreisen, wie beispielsweise im Rahmen des Erasmusprojekts möglich sein, ohne dass Arbeitsgeber*innen dies verbieten können. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss beschleunigt werden und kostenlos erfolgen. Nach Ausbildungsplatzwechsel und Ausbildungsabbrüchen dürfen Geflüchtete nicht abgeschoben werden, eine Integration muss weiter ermöglicht werden.

Gerade geduldeten Menschen (Menschen, deren Abschiebung nicht vollzogen wird) brauchen hier Schutz und Unterstützung. Bis eine neue gesetzliche Regelung hier nachbessert fordern wir deshalb, dass das bayerische Innenministerium die Ausländerbehörden anweist, die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, insbesondere § 19d und § 60c, positiv für geduldete Menschen anzuwenden.

Außerdem muss der gesicherte Aufenthaltsstatus bis zum Abschluss einer Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger Berufsausübung unabhängig vom Lebensalter gewährleistet werden. Die Aufenthaltserlaubnis soll danach um weitere drei Jahre verlängert werden können. Das Innenministerium soll auch eine Anwendung der Vorschriften im Sinne der Betroffenen anweisen. Wir fordern ein Recht auf Zugang zu Fördermaßnahmen des Landes

Bayern (assistierte Ausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen usw.) und die Unterbringung Geflüchteter in Azubi- und Studierendenwohnheimen bei entsprechend ausgebauten Wohnheimplätzen, mit Fördermitteln des Landes.

Bessere Absicherung und finanzielle Unterstützung:

Wir fordern außerdem eine Verbesserung der sozialen Sicherungen für Azubis, einschließlich der vollzeitschulischen Berufe durch Maßnahmen des Landes

(entbürokratisierter Zugang, Berufsausbildungsbeihilfe usw.). Auszubildende müssen auch in Bezug auf Fahrtkosten und Wohnen entlastet werden, indem der ausbildende Betrieb die Fahrt-, Unterbringungs- und Wohnkosten übernimmt.

Berufsschulen:

Um die Qualität der berufsschulischen Bildung zu steigern, müssen zunächst auch die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verbessert werden, wir setzen uns ein für mehr Sicherheit für Lehrkräfte, gleiche Vergütung für gleiche Arbeit, Abbau befristeter und prekärer Stellen an beruflichen Schulen. Es müssen Qualifizierungsangebote an beruflichen Schulen und Hochschulen geschaffen werden, um Lehrkräfte auf den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand zu halten. Auch die personelle Ausstattung an beruflichen Schulen ist zu verbessern, durch multiprofessionelle Teams, auch um die inklusive Berufsausbildung zu unterstützen. Auch in diesem Bereich ist eine absolute und unmittelbare Lehr- und Lernmittelfreiheit für dual und vollzeitschulische Auszubildende durchzusetzen. Daneben müssen die Auszubildenden durch die Verbesserung der sachlichen Ausstattung einschließlich der Bereitstellung eines (digitalen) Arbeitsplatzes gefördert werden.

Ausbildendes Personal:

Der Betreuungsschlüssel von mindestens 1:8 für hauptberufliches Ausbildungspersonal ist für ein individuelles Lernen unabdingbar, im ersten Schritt lässt sich dies am schnellsten innerhalb der Zuständigkeiten von Freistaat und Kommunen umsetzen. Wir sind aus auch bewusst, dass Bildung nicht mit dem Ende der Ausbildung beendet ist, deshalb wollen wir ein gesetzliches Recht auf Weiterbildung für Ausbildungspersonal unabhängig von der Forderung nach Bildungsurlaub und kostenneutral gesetzlich verankern. Hierzu wollen wir auch einen Bildungsurlaub einführen (10 Tage auf zwei Jahre).

Duale Student*innen:

Auch im Bereich des dualen Studiums muss die Ausbildung beispielsweise durch

Hochschulübergreifenden Standards für dual Studierende aufgewertet werden. Studierende müssen auch in diesem Bereich finanziell entlastet werden, indem sie einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahmen (Fahrt, Studiengebühren und Unterbringung) durch ihr Arbeitgeber*innen erhalten. Eine Rückzahlungsklauseln ist gesetzlich zu verbieten.

Wir fordern außerdem eine Umlage für das duale Studium äquivalent zur Ausbildungsumlage. Dafür wird ein Fonds eingerichtet in den zunächst alle Betriebe (gestaffelt nach Größe) einzahlen. Dann erhalten alle Betriebe, je nachdem wie viel sie ausbilden, Geld aus diesem Fonds zurück. Mit dem Geld investieren die Unternehmen dann in duale Studienplätze.
Gleichzeitig müssen in sozialen Berufen (die meist auf die eine oder andere Art vom Staat finanziert werden), in denen die Träger bereits oft unterfinanziert sind, ausreichende finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden um ein duales Studium möglich zu machen.

Hochschulen

Aufgaben der Hochschulen und Grundlagen der Hochschulbildung

Lehre und Forschung sind und bleiben mit uns Hauptaufgaben der bayerischen

Hochschulen. Einer kapitalistischen Verwertungsorientierung, wie sie sich gerade durch die Entwürfe der derzeitigen Landesregierung zur Hochschulreform zieht, aber auch schon ohne diese fehlgeleitete Reform zu weit in der bayerischen Hochschullandschaft etabliert ist, erteilen wir eine klare Absage. Der Wissenstransfer von den Hochschulen in Gesellschaft und Wirtschaft ist zwar zu fördern, darf aber nicht zur Grundvoraussetzung für die Arbeit der Hochschulen erhoben werden. Vielmehr sollten aktuelle Forschungsergebnisse der

Öffentlichkeit kostenlos zugänglich sein. Für uns gilt grundlegend, dass Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung auch öffentlich zugänglich sein und gleichzeitig Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft auch unabhängig von Drittmitteln arbeitsfähig und angemessen ausgestattet sein müssen.

Diese Unabhängigkeit von Drittmitteln bedeutet nicht weniger als die Freiheit der Forschung von äußerer Einflussnahme. Anstatt an wirtschaftlichen Maßstäben soll die Arbeit der Hochschulen an ethischen Kriterien, gesellschaftlicher Verantwortung und Nachhaltigkeit orientiert sein und in demokratischen Strukturen unter paritätischer Repräsentation aller betroffener Statusgruppen, organisiert werden. In diesem Kontext bekennen wir uns zur Zivilklausel im Sinne einer Friedens-orientierten Forschung. Gerade der Hintergrund der Rolle der Hochschulen und Universitäten in der menschenverachtenden NS-Diktatur bedeutet eine ganz besondere ethische Verantwortung den Forschungsstandort Deutschland.

Demokratisierung und Partizipation

Wir setzen uns für eine konsequente Demokratisierung der Hochschulen ein. Jede

Statusgruppe soll dabei über eine eigene Interessenvertretung verfügen, deren Aufgaben,

Kompetenzen und Befugnisse gesetzlich festzuschreiben sind. Insbesondere die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft in Bayern ist als Maßnahme für eine vernünftige demokratische Teilhabe der Studierenden in den einzelnen Hochschulen wie auch auf Landesebene lange überfällig.

In den Statusgruppen-übergreifenden Hochschulgremien wollen wir eine viertel-paritätische Repräsentation der Statusgruppen nach Thüringer Vorbild unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben durchsetzen. Diese und alle Gremien sollen auch hinsichtlich des Geschlechts paritätisch besetzt werden.

Hochschulfinanzierung

Damit Hochschulen ihren Aufgaben in Forschung und Lehre vollumfänglich erfüllen können, benötigen sie eine ausreichende und dauerhafte Finanzierung durch den Freistaat Bayern. Diese muss den Hochschule einerseits Planungssicherheit durch die langfristige Anlegung als auch finanzielle Unabhängigkeit von Drittmittelprojekten, und damit von wirtschaftlichen Interessen, durch ihre Höhe gewährleisten können.

Diese Aufgabe kann der Freistaat Bayern nicht alleine leisten. Deshalb fordern wir die längst überfällige vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern.

Hochschulzugang

Dafür müssen vorhandene Hürden für Studierende aus Arbeiter*innenfamilien als auch für Menschen, die keine Deutsche Staatsbürger*innenschaft haben abgebaut werden. Deshalb fordern wir internationale Standards für den Zugang an eine Hochschule auch in Bayern anzuerkennen. Zudem fordern wir Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge abzuschaffen.

Arbeitsplatz Hochschule

Nicht erst seit #IchBinHanna sind die Probleme prekärer Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weit bekannt. Seit Jahren kämpfen Beschäftigte und Gewerkschaften gegen den Kahlschlag des akademischen Mittelbaus, gegen Kettenbefristungen und ausbeuterische Pseudo-Teilzeit-Stellen. Was bisher fehlt, ist der politische Wille, diese

Probleme anzugehen. Wir wollen die Probleme angehen, indem wir Daueraufgaben in Forschung und Lehre auch mit Dauerstellen versehen, Höchstbefristungsdauern abschaffen und sachgrundloser Befristung abschaffen. Zudem fordern wir auch für studentische Hilfskräfte nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) mit vertraglich festgeschriebenen Urlaubsansprüchen und Wochenarbeitszeiten. Zudem muss dem Trend der Kurzzeitverträge auch hier Einhalt geboten werden. Deshalb setzen wir uns für Mindestvertragslaufzeiten für Arbeitsverträge von studentischen Beschäftigten ein.

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schaffen wir eine juristische Grundlage für ein Arbeitnehmer*innenrecht auf Tele-Arbeit.

Die demokratische Partizipation der Angestellten an den Hochschulen stärken wir durch eine Personalvertretung nach Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes, damit geht insbesondere ein Freistellungsanspruch für in der Interessensvertretung beschäftigte Personen einher.

Hochschulbetrieb

Übergeordnetes Ziel wissenschaftlicher Lehre muss die Vermittlung von wissenschaftlichen Standards sein. Die Universitäten müssen dafür Sorge tragen, dass diese sowohl in Lehre als auch Forschung eingehalten werden. Eine Hochschulübergreifende Qualitätssicherung der Lehre kann dazu beitragen, dass Standards eingehalten werden und Studiengänge vergleichbar sind. Für die eine Vernachlässigung der Lehre seitens der Universität fordern wir Handlungen von Seiten der Landesregierung (z.B. Sanktionen). Zudem fordern wir die richtigen Schlussfolgerungen aus zwei Jahren Pandemie zu ziehen.

Für die Qualitätssicherung der Lehre sollen die Verantwortlichen sinnvolle didaktische

Konzepte entwickeln, die das klassische Vorlesungskonzept aufbrechen. Wie etwa eine Orientierung hin zu Seminaren mit kleinerer Teilnehmer*innenanzahl, regelmäßigen Übungs- und Fragestunden, Transparenz bei Prüfungsablauf und -bewertung,

Hochschulübergreifende Evaluationen von LV. Der dadurch entstehende zusätzliche Workload für Hochschullehrer*innen muss in der Lehrverplichtungserklärung einkalkuliert werden dürfen.

Feminismus, Chancengleichheit und Vielfalt

Wir kämpfen gegen jegliche Art der Ausgrenzung und Diskriminierung. Ungleichbehandlung darf nicht nur ein Thema der benachteiligten Gruppe sein, sondern muss als gesamtgesellschaftliches Problem begriffen werden. Chancengleiche Bildung ohne Beeinflussung durch Geschlecht, Gender, Herkunft, Beeinträchtigung oder finanziellen Hintergrund ist für uns ein Grundrecht.

Hochschulen müssen aktiv und konsequent gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Rassismus und Antisemitismus vorgehen. Dafür fordern wir anonymisierten Beschwerdewege und besondere Beauftrage.

Lange gewachsene und manifestierte patriarchale Strukturen durchbrechen wir durch einen Kanon aus konsequentem Empowerment auf der einen Seite und festen Quotenregelungen auf der anderen Seite. Feministische Hochschulpolitik braucht Konkretes Handeln und mehr als bloße Lippenbekenntnisse und Allgemeinplätze. Wir fordern daher:

  • Der Ausbau der Kompetenzen der Frauenbeauftragten in den Hochschulgremien – Vetorecht?
  • Gleichberechtigte Repräsentation aller Geschlechter bei Einstellung und Berufungen in allen akademischen Karrierestufen
  • Verbindliche Zielvereinbarungen, die in regelmäßigen Abständen durch die Hochschulgremien festgelegt und überprüft werden
  • Schutz vor sexualisierter Gewalt durch konsequente Aufklärungs- und Präventionsarbeit, die Etablierung niederschwellig erreichbarer Meldestellen und Schaffung von safer-spaces

Wir kämpfen gegen gesellschaftlich geschaffene (binäre) Geschlechterstereotype und veraltete Rollenbilder. Kein Studiengang und kein Forschungszweig, egal ob im MINTBereich, Lehramtsstudium, Land- und Forstwirtschaft oder in der Ökonomik, sollte Geschlechter-spezifisch beworben oder ausgerichtet sein. Bestehende Stereotype sollen durch offensive Aufklärungsarbeit bekämpft und durchbrochen werden.

Chancengleichheit internationalistisch

Wissen kennt keine Grenzen. In diesem Sinne befürworten wir für einen Ausbau internationaler Hochschul-Partnerschaften und stärken Austausch-Förder-Programme wie ERASMUS, denn kultureller Austausch und wissenschaftliche Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg fördern den Internationalen Zusammenhalt und baut Ressentiments ab. Zudem setzen wir uns für ähnliche Förderprogramme außerhalb der Europäischen Union und befürworten den Austausch nicht nur auf universitärer Ebene.

Versorgung in allen Bereichen

Die Bewirtschaftung der Uni-Mensen soll nachhaltiger und sozialer ausgerichtet werden. Studierende sollen Anspruch auf eine warme Mahlzeit täglich erhalten, die Verwendung regionaler, nachhaltiger Ressourcen wollen wir durch gezielte Förderung als Norm etablieren.

Die psychologischen Beratungsstellen der Studierendenwerke stießen während der Pandemie vielerorts an die Grenzen ihrer Kapazität, doch gerade in Krisenzeiten ist die Betreuung durch psychologisch geschultes Personal immens wichtig. Hier braucht es dauerhaft mehr Stellen, damit auch in Krisenzeiten die Wartezeiten minimal gehalten werden können, sowie die damit einhergehend notwendigen technischen und räumlichen Voraussetzungen. Hürden, psychologische Beratung oder auch Behandlung in Anspruch zu nehmen, wollen wir abbauen. Das bedeutet insbesondere, dass die Inanspruchnahme psychologischer Hilfe kein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung von Lehrkräften sein darf.

Inklusion

Wir fordern die Barrierefreiheit aller Gebäude einer Hochschule durch stufenlose Zugänge, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Bibliotheken, Büros und Laboren als auch Leitsystemen für Menschen mit Seheinschränkungen. Hierfür sollen die Hochschulen ihre Räumlichkeiten auf möglich Barrieren prüfen und diese – wenn nötig mit baulichen Maßnahmen – beheben.

Neben baulichen Maßnahmen fordern wir, dass Inklusion auch in der Lehre und Forschung der Universitäten umgesetzt wird. Lehrende sollen ihre Veranstaltungen barrierefrei gestalten, um allen Studierenden die Teilnahme an ihren LV zu ermöglichen. Abteilungs- und Institutsleitungen entwickeln Richtlinien für eine inklusives Arbeitsumfeld.

Für die Unterstützung bei der Umsetzung von inklusivem Lernen und Forschen müssen allen Mitgliedern der Hochschulen Workshops und Seminare zum Thema “Inklusion” angeboten werden. Zusätzlich sollen Stellen für “Inklusionsbeauftragte” geschaffen werden, die diesen Prozess begleiten und unterstützen sollen.

Erwachsenenbildung

Bildungsgeld

Ein (unabhängiges) Bildungsgeld garantiert jeder sich in Aus-/Weiterbildung befindlichen Person finanzielle Sicherheit, die keine Kindergrundsicherung erhält. Dies ermöglicht sorgenfreies lebenslanges Lernen und (Weiter-)Bilden. Gerade in Zeiten von branchenübergreifendem Fachkräftemangel und dem immer flexibler werdenden Arbeitsmarkt wird ein Instrument benötigt, das den Menschen hilft, sich den neuen Herausforderungen zu stellen und anzupassen.

Das Bildungsgeld ist modular aufgebaut und soll aus drei Kategorien bestehen:

  • Lebensunterhalt (Miete, abwechslungsreiche und gesunde Ernährung, Mobilität, etc.)
  • Bildungsausgaben (Studiengebühren, Kosten für Lernmaterialien, etc.)
  • Soziale und Kulturelle Teilhabe (Besuch von Kino, Theater, Bars, Urlaube, etc.)

Es soll ausreichen, um Lehrmaterialien zu beschaffen und darüber hinaus auch den Lebensunterhalt zu bestreiten. Darunter fallen nicht nur Miete, gesunde Lebensmittel, etc. sondern auch die soziale und kulturelle Teilhabe, Urlaube, usw.

Das Bildungsgeld ist nicht abhängig vom eigenen Vermögen, dem Vermögen und Einkommen der Eltern, Ehegatten/Partner*innen oder Geschwistern.

Der Antrag ist unkompliziert und unbürokratisch, wodurch eine schnelle Auszahlung an den*die Antragsteller*in gewährleistet wird.

Im Mittelpunkt steht das Lernen. Dennoch soll ein finanzieller Zuverdienst nicht sanktioniert werden.

Darüber hinaus sollen einmalige Kostenintensive Anschaffungen (z.B. Laptops / Tablets) durch ein jährliches Budget unterstützt werden.

Außerschulische Bildung

Als Jungsozialist*innen ist uns die umfassende und ganzheitliche Bildung ein unfassbar wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass in Bayern Jugendarbeit als eine unverzichtbare Säule vor allem auch für jugendgerechte Kommunen gesehen wird. Denn die Angebote der Jugendarbeit von der Gruppenstunde, über Festivals und Freizeiten bis hin zu Seminaren und internationalen Begegnungen sind wesentliche und unfassbar wichtige Bestandteile des Freizeit- und Bildungsangebots für junge Menschen. Aus diesem Grund fordern wir:

  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements weiter ausbauen

Jugendarbeit ist ohne das ehrenamtliche Engagement von Jugendleiter*innen undenkbar.

Aus diesem Grund müssen auch in Bayern die Rahmenbedingungen und

Entfaltungsmöglichkeiten umfassend sichergestellt und ausgebaut werden. Gerade das Jugendarbeitsfreistellungsgesetz mit seinen starren, engen Grenzen sollte deutlich flexibler ausgestaltet werden.

  • Gesamtverantwortung wahrnehmen

Die Kommunen müssen ihre Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit wahrnehmen, freie Träger der Jugendarbeit (Jugendverbände, Jugendinitiativen und -ringe) stärker unterstützen, beraten und begleiten sowie das Subsidiaritätsprinzip achten. Doch dabei sollte es Aufgabe des Landes sein deutlich mehr Mittel für die Jugendarbeit vor Ort in den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch eine angemessene jugendarbeitsgerechte personelle Ausstattung.

  • Kontinuierliche und verlässliche Förderung der Jugendverbände und –initiativen sicherstellen

Die Jugendverbände und -initiativen sowie die anderen Träger der Jugendhilfe leisten einen maßgeblichen Beitrag zu einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft und sind ein wichtiger Partner bei der Sozialisation junger Menschen. Die bedarfsgerechte Förderung der Jugendarbeit ist für Kommunen und das Land eine pflichtige Aufgabe, für die ein angemessener Teil des Jugendhilfeetats verwendet werden muss. Zusätzlich fordern wir die Förderung von städtischen und staatlichen Träger*innen von Jugendeinrichtungen. Der Freistaat muss hier seiner Aufgabe deutlich stärker gerecht werden.

Förderrichtlinien und Anträge sind in leichter Sprache zu verfassen und müssen leicht zugänglich sein, um auch Jugendinitiativen, z.B. Jugendgruppen von jungen Menschen mit Migrationsgeschichte, einen leichten Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Die Förderung einzelner Projekte der Jugendarbeit muss kurzfristig und ohne die vorherige Anerkennung als Träger der Jugendhilfe möglich sein.

Bei Kooperationen zwischen Jugendverbänden und Ganztagsschulen müssen die Schulen eine ausreichende Finanzierung außerunterichtlicher Bildungsangebote zur Verfügung stellen. Dies darf nicht zu Lasten der Förderung außerschulischer Jugendarbeit gehen. –    Integrations- und Inklusionskraft der Jugendarbeit fördern

Die Startchancen junger Menschen dürfen nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein. Daher ist es notwendig, dass die Kommunen ihre Anstrengungen verstärken, dass alle jungen Menschen die Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe bekommen. Auch bei jungen Geflüchteten kann die Jugendarbeit dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn dafür die notwendige Unterstützung seitens der Kommunen zur

Verfügung gestellt wird. Dies kann durch zusätzliche Zuschüsse für Ferienfreizeiten und Seminare der Jugendarbeit, durch eine Übernahme der Mitgliedschaftsgebühren in Vereinen oder durch andere Unterstützungsleistungen geschehen.

–     Partizipation von jungen Menschen in außerschulischen Bereichen fördern

Durch einen gemeinsam mit den Jugendverbänden entwickelten Jugendcheck müssen bei allen Vorhaben des Landes die Auswirkungen auf junge Menschen überprüft werden. Sofern eine besondere Relevanz der Vorhaben für Jugendliche gegeben ist, muss eine verbindliche Beteiligung junger Menschen unter Einbeziehung der Jugendverbände gesetzlich geregelt werden. Träger, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Landespolitik vertreten, müssen vermehrt angehört und deren Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten müssen ausgebaut werden.

Neben der Jugendverbandsarbeit gibt es allerdings noch viele weitere Möglichkeiten der

Förderung von Bildung außerhalb des formalen Systems. Zum Beispiel können Schüler*innenlabore in den Universitäten zusätzliche Lernangebote für Schüler*innen darstellen, die den Unterrichtsstoff vertiefen und einen Einblick in die Forschungs- und Arbeitswelt ermöglichen. Dafür könnte der Freistaat über das Kultusministerium Gelder für Stellen, Räume und Ausstattung zur Verfügung stellen und für den Aufbau der Angebote und die wissenschaftliche Betreuung und Auswertung der Projekte.

Generell sollten außerschulische Angebote die von öffentlichen Institutionen getragen werden können, finanziert werden.

Außerdem muss der Freistaat dafür sorgen, dass ein lebenslanges Lernen möglich ist, also auch die Erwachsenenbildung stark ausgeweitet wird.

Wichtig ist, dass in der Schule niemand abgehängt wird. Dafür benötigt es individuelle Förderung außerhalb des verpflichtenden Unterrichts. Dafür könnte der Freistaat den Schulen zusätzliche Unterrichtsstunden finanzieren, welche die Schulen vor Ort selbst organisieren (“Brücken bauen”). Außerdem fordern wir weiterhin gemäß unserer Beschlusslage einen Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub.       

Mobilität 

Wo hin auch immer du fahren willst – wir machen´s möglich

Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge. Das wollen wir in Bayern verankern und aktiv umsetzen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr muss mit der besten Infrastruktur, regelmäßigen Takten und bedarfsorientierten Angeboten überall in Bayern verfügbar sein. Dazu braucht es auch einen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im gesamten Freistaat. Neue Mobilitätsangebote dürfen nicht, wie z.B. Elektroroller in den Großstädten, zur Belastung werden, sondern müssen sinnvoll in den Umweltverbund integriert werden.Damit auch alle von A nach B kommen, müssen Verkehrsanbieter gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Die Umsetzung ist staatlich zu überprüfen.

Wir wollen, dass nach 2023 die Versorgung und Mobilität integriert geplant ist. Wege sollen für alle verkürzt werden. Dazu müssen Versorgungsinfrastrukturen dezentrale und digitale Elemente umfassen, um einfach erreichbar zu sein, ohne lange Wege auf sich nehmen zu müssen. Der Verkehr darf gleichzeitig auch nicht die Lebensqualität der Bürger*innen einschränken. Daher ist klar, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und die Gestaltung von lebenswerten Wohnorten mit geplant sein müssen.

  1. Verkehr

ÖPNV

Kostenloses Landesticket für alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden

Von Jugendlichen wird immer mehr Mobilität erwartet. Für viele ist es schlicht aus Kostengründen nicht möglich, die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen zu bezahlen. Das tägliche Pendeln mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Ausbildungsstätte ist keine Seltenheit mehr. Ein zusätzliches Problem stellt der Weg zur Berufsschule dar. Auszubildende müssen häufig weite und dadurch kostenintensive Wege zur

Schule absolvieren. Die zum Teil immens hohen Ticketpreise müssen häufig für ein gesamtes Jahr ausgelegt werden, bevor ein kleiner Teil der entstandenen Kosten rückerstattet wird oder auch selbst erbracht werden. Vor allem Auszubildende, die nur sehr gering oder gar nicht vergütet werden, erfahren hier eine zusätzliche finanzielle Last und Einschränkung.

Nicht wirklich besser ist die Lage bei den Schüler*innen. Diese müssen ab der11. Jahrgangsstufe die Fahrtkosten zur Schule meist selbst tragen. Bei Studierenden konnten in den letzten Jahren zumindest kleine Erfolge erzielt werden. An einigen Universitäten gibt es Tickets nach dem Solidarmodell, die den Studierenden regional begrenztes Reisen zu niedrigeren Preisen in Form eines Studierendentickets möglich machen. Das ist aus unserer Sicht jedoch zu wenig.

Wir fordern daher die Einführung eines kostenlosen Landestickets für alle Auszubildenden, Schüler*innen, Studierenden sowie Teilnehmende an den

Freiwilligendiensten „Bufdi, FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ für Geflüchtete“ im Freistaat Bayern. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat Bayern.  

Ticketfreier ÖPNV für alle

Klar ist, dass in Zukunft nicht nur für Auszubildende und Studierende die Nutzung des ÖPNV, ohne ein Ticket zu bezahlen, möglich sein muss, sondern für alle Personen in Bayern erfolgen soll. Wir fordern daher, dass mittelfristig der ticket- und kostenfreie ÖPNV für alle umgesetzt wird. 

 Taktung

Gerade für junge Leute ist nicht nur die Busverbindung in die Stadt relevant, sondern auch eine regelmäßige Bustaktung in die Nachbardörfer, um ohne große Umwege beispielsweise zum Fußballtraining zu gelangen. Um nicht ständig auf das Auto der Eltern angewiesen zu sein, fordern wir flächendeckende Querverbindungen durch Bus und Bahn zwischen verschiedenen Dörfern und Landkreisen. Wir fordern daher eine Mobilitätsgarantie für Bayern. Wir wollen, dass jeder Ort mindestens einmal pro Stunde mit Bahn oder Bus angeschlossen ist, damit sauberer Verkehr und Teilhabe gleichermaßen gelingen. Das erreichen wir mit dem vom Bund geförderten Ausbau bzw. der Wiederaufnahme von Schienenverbindungen, mit überregionalen Expressbussen, Bahn, Bus oder Ruftaxis.

Rufbusse

Ein Rufbussystem soll in ländliche Regionen bei der Anbindung an den ÖPNV unterstützen. Um die Möglichkeit zu haben auch in abgelegenen Regionen schnell von A nach B zukommen ist es wichtig, dass ein Bus nach Bedarf jede Stunde zur Verfügung steht.

Bayerische Eisenbahngesellschaft

Die bayerische Eisenbahngesellschaft soll in eigener Regie Regionalbuslinien anbieten, der

Orte verbindet, welche keine direkte Schienenanbindung haben. Wir werden die Verkehrs- und Mobilitäts-Planung in Bayern verbessern. Wir machen aus der Bayerischen Eisenbahngesellschaft eine Bayerische Mobilitätsgesellschaft, die für alle überregionalen Bahn- und Busverbindungen zuständig ist. Und wir unterstützen

Landkreise und Städte viel stärker als bisher.

Elektrifizierung aller Bahnstrecken und Reaktivierung von Bahn- und Busstrecken

Die bundespolitische Aufgabe der Elektrifizierung aller Bahnstrecken muss von der zukünftigen Landesregierung in aller Konsequenz unterstützt werden.

SPFV

Nicht nur der schienengebundene Nahverkehr sondern auch der Fernverkehr muss massiv gefördert werden. Wir setzen uns für eine Verlagerung des Fernverkehrs von der Straße hin zur Schiene ein. So können wir einerseits unsere Umwelt stärker vor der verkehrsbezogenen Umweltverschmutzung schützen. Andererseits fördern wir so weiter die Mobilität von gerade jungen Menschen.

Deshalb müssen auch hier die Ticketpreise massiv gesenkt werden, damit das Zugfahren von einer teuren Alternative zur ersten Wahl im Fernverkehr wird. Uns ist aber auch klar, dass Fernreisen wegen fehlender Anbindung nicht immer eine Option sind. Folglich muss das gesamte Schienennetz rück- und ausgebaut, bestehende eingleisige Strecken zu mehrgleisigen umgebaut werden und mehr Ballungszentren an das ICE-Netz angebunden werden. Ebenso fordern wir neben dem Ausbau die Reaktivierung von Stillgelegten Bahnstrecken und Buslinien in Bayern.

Veränderungen für die gesamte Deutsche Bahn
Wir blicken jedoch nicht nur hinsichtlich der Bahn nach Bayern, sondern auch in das Bundesgebiet. Gerade der Fernverkehr wird als Bundesache nicht von den Regionalbahnen verwaltet. Daher müssen hier signifikante Änderungen in die Bahnstruktur einziehen, um die Deutsche Bahn insgesamt fit für die Zukunft zu machen.
Dies beginnt bereits bei der Struktur: wir brauchen endlich wieder eine komplett staatliche Bahn, die sich auf die Grundversorgung in Form der Beförderung von Fahrgäst*innen fokussiert, anstatt auf Auslandgeschäfte. Dementsprechend fordern wir alle Auslandgeschäfte, mit Ausnahme von Kooperationen mit europäischen und nicht-europäischen Bahnunternehmen abzustoßen. Die Bahn muss sich endlich wieder aufs Kerngeschäft fokussieren! Die DB muss hierbei federführend an einem europaweit einheitlichen Tarif- als auch Rabattkartensystem mitsamt einer staatlichen europäischen Netzagentur beteiligt sein. Die Bahn muss mithilfe der hauseigenen DB Energie die eigene Klimaneutralität bis 2035 umsetzen!
Hinsichtlich der bahneigenen Strukturen fordern wir weiterhin die Anwendung aller Tarifverträge mitsamt Mindeststandards für Länder und Kommunen. Die Zeit von 27 verschiedenen SPNV-Philosophien muss mittel- bis langfristig der Vergangenheit angehören. Ebenso müssen Steuern auf Tickets als auch auf Kraftstoffe von Bahnen und zur DB gehörenden Bussen entfallen, um kurzfristig die Bahn preislich attraktiver zu gestalten. Zur Vereinfachung der Planungen hinsichtlich der klimaneutralen Bahn der Zukunft wollen wir das Eisenbahnbundesamt in die Bahn integrieren. Hinsichtlich des Bahnpersonals fordern wir die Rückkehr des Streifensystems für Mitarbeitende der Bahn. Es soll für Bahnreisende als auch die Mitarbeitenden selbst sofort ersichtlich sein, welche Zuständigkeiten den jeweiligen Mitarbeiter*innen zugrundeliegen. Zudem soll das Personal für alle Beförderungsarten (Regio-, Fern- und Güterverkehr) zusammengelegt werden und ggf Schulungen für Bestandsmitarbeitende angeboten werden, um notwendige Qualifikationen nachträglich erwerben zu können. Dies soll den Arbeitstrott aufbrechen und die Tätigkeiten für Mitarbeitende abwechslungsreicher machen. Bahninterne Strukturen sollen zudem in enger Abstimmung mit Gewerkschaften als auch Fahrgäst*innenverbänden gezielt verändert und demokratisiert werden. Ziel muss es sein eine Bahn zu schaffen, welche ihre Kernaufgaben klimaneutral und mit stetiger Rückkoppelung mit Gewerkschaften und Fahrgäst*innen erfüllen kann. Die Deutsche Bahn muss endlich das verkehrspolitische Aushängeschild darstellen und nicht dessen Gespött.

Radverkehr

Neben einem Ausbau des ÖPNV fordern wir auch eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr. Das Fahrrad bietet gerade Jugendlichen ohne Führerschein die Möglichkeit flexibel, umweltfreundlich und kostengünstig zu pendeln. Hierfür müssen die Fahrradwege aber gewisse Standards erfüllen, gut getrennt vom motorisierten Verkehr verlaufen und bei Nacht ausreichend beleuchtet sein. Querverbindungen zwischen Stadtvierteln und Gemeinden, vor allem auch im ländlichen Raum, sind vor Großprojekten wie Radschnellwegen zu priorisieren. Dies stellt sich kompliziert dar, da solche Verbindungen oft mehrere Gemeinden betreffen und auf kommunaler Ebene abgesprochen werden müssen. Außerdem ergeben sich Konflikte mit Grundbesitzer*innen, die Areal nicht hergeben und dadurch den Bau blockieren, deshalb sollen Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen unterstützt werden, die im Zweifel eine Enteignung erleichtern und es ermöglichen größere gemeindeübergreifende Radwegeprojekte zu planen.

Zusätzlich fordern wir eine flächendeckende Ausstattung von Bahnhöfen mit ausreichenden Fahrradabstellanlagen, sowie mit Leihfahrrädern und eine Integration dieser in den Tarif.

Fußverkehr

Fußgänger*innen sind bei allen Planungen primär zu berücksichtigen. Insbesondere die Umsetzung der gelten den Baurichtlinien für den Fußverkehr gehört durchgesetzt und überwacht. Fördergelder sollen in der Auszahlung an die Einhaltung der Baurichtlinien gebunden werden. Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung von autofreien Innerstädten ab Kleinstadtgröße. Dazu stellt der Freistaat einen Sonderförderung, für den Umbau bereit. Autoverkehr

Tempolimit

Ein Tempolimit bringt nur Vorteile. Es reduziert Emissionen, führt zu einem geringeren Benzin und Kraftstoffverbrauch ist auch Lärmschutz, eine geringere Abnutzung der Straßen und senkt die Unfälle mit Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus wird die Lärmbelastung für Menschen und Tiere reduziert. Für Geschwindigkeitsbeschränkungen im Sinne des Lärmschutzes ist der Freistaat Bayern zuständig. Daher können wir in Bayern eine sofortiges Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen umsetzen.  

Solang ein Tempolimit auf Bundesebene nicht umsetzbar ist, sollte auf Landesebene ein Tempolimit eingeführt werden. Dies soll über die erhöhte Lärmbelastung begründet werden. Wir wollen in geschlossenen Ortschaften Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit.

Elektromobilität

Der Freistaat Bayern muss alles tun, um die bundespolitischen Zielsetzungen hinsichtlich der Elektromobilität zu unterstützen.

Wir werden prüfen, ob E-Ladestationen ein Pflichtangebot für die Verteilnetzbetreiber sein sollen. Über die Bayerische Bauordnung werden wir konkrete Vorgaben zur Vorrüstung und Errichtung von E-Ladeinfrastruktur machen. Wir wollen eine deutliche Erhöhung der Förderung für E-Ladeinfrastruktur (Übernahme von mindestens 50 Prozent der Kosten für Planung, Montage und Installation einer Ladeinfrastruktur sowie bis zu 10.000 Euro für einen Schnellladepunkt) in ganz Bayern. Wobei private Haushalte im Innenstadtbereich explizit ausgeschlossen werden sollen, um das Ziel der autofreien Innenstädte nicht zu unterlaufen

Taxi 50/50

Wir wollen, dass alle sicher und gut zu jeder Zeit nach Hause kommen. Vor allem in der Nacht muss es jungen Menschen ermöglicht werden, sowohl kostengünstig, schnell als auch sicher nach Hause zu gelangen. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, auf den öffentlichen Nahverkehr zurückzugreifen, kann die Einführung eine Taxi 50/50 Abhilfe schaffen. Alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden können sich online bei Ihrer Stadtverwaltung oder Landratsamt anmelden, dass sie Azubi, Schüler*in beziehungsweise Student*in im jeweiligen Kommunalgebiet sind und bekommen eine Zertifizierung (beispielsweise QR-Code), welche sie bei der Taxifahrt vorzeigen können. Diese ermöglicht es, dass lediglich die Hälfte der entstandenen Kosten durch die Personen übernommen werden muss. Der andere Teil wird durch die Stadt oder das Landratsamt übernommen. Darüber hinaus werden wir für FLINTA*-Personen staatlich ausfinanzierte Nachttaxen anbieten, um allen FLINTA*-Personen auch zu später Stunde einen sicheren Heimweg zu ermöglichen – unabhängig davon, ob noch ein ausgedünntes ÖPNV-Angebot besteht oder nicht. Die Fahrtkosten werden direkt zwischen Freistaat und den Taxiunternehmen abgerechnet.

Flugverkehr

Bayern muss Vorreiter im Erreichen der Klimaziele sein. Deshalb dürfen die bayerischen Flughäfen nicht weiter ausgebaut werden. Das gilt insbesondere für den Flughafen München, dessen Zahl von Flugbewegungen bisher jede Prognose unterboten hat. Regionalflughäfen sollen nicht mehr subventioniert und bei fehlender Rentabilität stillgelegt werden.

Innerdeutschen Flüge sowie Auslandsflügen mit einer Distanz von nicht mehr als 500km werden wir über die Beteiligungen des Freistaats einen Riegel vorgeben, indem keine Start- und Landeslots mehr für solche Flüge zur Verfügung gestellt werden.

Vision Zero

Wir wollen null Verkehrstoten („Vision Zero“). Dazu müssen in Bayern bauliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Aber nicht nur die objektive Sicherheit muss ausgebaut und erhalten werden, sondern auch das Gefühl von Sicherheit im Rad- und Fußverkehr.  

Zentrale Forderung in der Verkehrspolitik:

  • Kostenloses Landesticket für alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden
  • Stündliche Anbindung aller Orte mit dem ÖPNV
  • Mittelfristig: ticketfreier ÖPNV
  • Stärkung der bayerischen Eisenbahngesellschaft
  • Autofreie Innenstädte ab Kleinstadtgröße
  • Tempolimit
  • Verbesserte Infrastruktur für Radverkehr
  • Die Elektrifizierung des Streckenabschnitts zwischen Nürnberg und Hof ist hier von besonderer Bedeutung, da sie die Wiederherstellung des Fernverkehrs auf der gesamten Sachsen-Franken-Magistrale und die Rückkehr der Städte Bayreuth und Hof in das ICE-Netz ermöglicht.
  • Wo noch Gleise liegen und Strecken nicht einmal entwidmet sind, kann im Vergleich zum Neubau sehr schnell und ohne großen Ressourcenaufwand ein attraktives Angebot für den Umstieg auf den Schienenpersonennahverkehr geschaffen werden. Daher sollte bei der politischen Bewertung von Fahrgastprognosen das Ziel der Verkehrswende stärker zur Geltung kommen und von den aktuell geltenden strikten Anforderungen an eine sofort eintretende Mindestnachfrage Abstand genommen werden. Zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen muss dem Nahverkehrsangebot in ländlichen Regionen eine besondere Priorität und auch eine Anschubfinanzierung zukommen.

2. Finanzierung  

Während die DB Netz AG im Jahr 2020 vom Bund rund 4,6 Milliarden Euro für Instandhaltung und Ersatz ihrer Infrastruktur erhält, fehlt den durch CSU und Freie Wähler den nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen ein solcher Topf. Davon betroffen sind insbesondere die Anschlüsse von Unternehmen an das bundeseigene Schienennetz sowie Strecken mit touristischen Verkehren negativ betroffen.

Wir fordern, dass der Freistaat den Neu- und Ausbau sowie die Instandhaltung der Gleisanschlüsse von Unternehmen an das Schienennetz sowie die Instandhaltung von zu touristischen Zwecken betriebene Strecken finanziell fördert. Bahnstrecken, auf denen regulärer Schienenpersonen- und -güterverkehr stattfindet, müssen sich in staatlicher Hand befinden, nötigenfalls sind diese wieder in staatliche Hand zu überführen. Solche Bahnstrecken in Privatbesitz wollen wir nicht fördern.

Der Freistaat muss seinen Beitrag leisten

10% des bayerischen Eisenbahnnetzes werden nicht von der Deutschen Bahn, sondern von sogenannten nichtbundeseigenen Eisenbahnen oder kurz NE-Bahnen, betrieben. Während die DB Netz AG im Jahr 2020 vom Bund rund 4,6 Milliarden Euro für Instandhaltung und Ersatz ihrer Infrastruktur erhält, fehlt durch die CSU und Freie Wähler den NE-Bahnen ein solcher Topf. Entsprechend schwierig sind für diese Bahnen die Investitionen in die Infrastruktur.

Wir fordern, dass der Freistaat Bayern die Finanzierung für NE-Bahnen und die Reaktivierung  von Bahnstrecken durch ein jährliches Budget und eine Startfinanzierung angeht.

Die Gelder vom Bund richtig verwenden

Aktuell fließen die Mittel vom Bund hauptsächlich in den Straßenbau. Zum Erreichen einer Mobilität für alle müssen in Bayern die Finanzmittel umgeschichtet werden. Die von der Bundesregierung nach dem Entflechtungsgesetz und dessen Nachfolgeregelungen zugewiesenen Fördermittel sollen ab 2023 in Bayern zu 75 Prozent für Maßnahmen, die dem ÖPNV dienen und nur zu 25 Prozent für die Förderung von Maßnahmen für Straßenbau vergeben werden. Dies wird im BayGVFG beziehungsweise an geeigneter Stelle festgeschrieben.

Solidarisches Bürger*innenticket

Um zur Verkehrswende aus eigener Kraft einen höheren Beitrag zu leisten, fordern wir die Einführung eines Nahverkehrsbeitrags. Ziel ist es, die Bevölkerung an der Finanzierung der Verkehrswende und hier insbesondere am Ausbau des ÖPNV zu beteiligen – unabhängig davon, ob dieser von den einzelnen Beitragszahler*innen genutzt wird oder nicht. Hierzu ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetz (KAG) von Seiten des Freistaats notwendig. Diese ermöglicht es den jeweiligen Städten und Regionen, alle Bürger*innen zu einem zweckgebundenen Beitrag heranzuziehen und ließe ihr den Spielraum den Beitrag sinnvoll und sozial gerecht auszugestalten. Alle rechtlich verpflichteten Beitragszahler*innen würden im Gegenzug ein solidarisches Bürger*innenticket (“beitragsrechtlicher Sondervorteil”), erhalten. Als Beitragszahlende kommen (je nach Ausgestaltung) alle in der Stadt oder Region gemeldeten Personen in Betracht, die ein gewisses Jahreseinkommen erzielen. Heißt, wer mehr verdient zahlt auch mehr. Wer aufgrund von geringerem bis kein Einkommen oder anderen Gründen nicht in die Gruppe der Beitragszahler*innen fällt, soll trotzdem aufgrund des Solidaritätsprinzips ein solches Ticket erhalten. Erhoben werden kann der Beitrag von der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Wer profitiert, muss zahlen

Darüber hinaus soll das Instrument der städtebaulichen Verträge zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden. Bei Bodenwertsteigerungen infolge der Ausweisung von Bauland erfolgt eine Gewinnabschöpfung. Dies geschieht – teils unter dem Stichwort „Soziale Bodenordnung“ – nach Maßgabe der Vorschriften des Baugesetzbuchs in vielen Kommunen bereits durch städtebauliche Verträge zwischen Kommunen und Grundstückseigentümer*innen. Die hierdurch erzielten Gewinne lassen sich zur Finanzierung des ÖPNV verwenden. Vorrangig soll durch den Planwertausgleich aber bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

ÖPNV- Erschließungsbeiträge

Genauso, wie für die Erschließung von Neubau- und Gewerbegebieten eine Umlegung der Straßenbaukosten auf Anlieger erhoben wird, soll in Zukunft der Freistaat die Möglichkeit schaffen von Grundstückseigentümer*innen ein einmaliger Erschließungsbeitrag zu erheben, für die erstmalige Herstellung von baulicher ÖPNV-Infrastruktur. Um aber nicht nur die ÖPNV-Infrastruktur zu erbauen, sondern diese auch gut zu erhalten werden in regelmäßigen Abständen Erhaltungsbeiträge erhoben.

Dabei sollen der Erschließungsbeitrag und die Erhaltungsbeiträge so gestaltet werde, dass Personen mit geringerem Einkommen, die zur Miete oder in eigengenutzten Immobilien, weniger belastet werden.

Wer beschäftigt, trägt Sorge fürs Ankommen seiner Mitarbeiter*innen

Arbeitgeber-Nahverkehrssonderabgabe

Um den Umstieg vom Auto auf eine flächendeckende öffentliche Zubringung zur Arbeit zu ermöglichen, müssen ab einer bestimmten Betriebsgröße alle Betriebe einer Kommune einen bestimmten Prozentsatz der Lohnsumme zweckgebunden zur ÖPNVFinanzierung abführen (analog der „versement transport“ in Frankreich oder der Dienstgeberabgabe in Wien). Hierbei wird auf die Arbeitgeber*innen zurückgegriffen, da auch sie vom Umstieg profitieren: Der Betrieb wird für Kund*innen und Mitarbeiter*innen leichter erreichbar, ein (Aus-)Bau der Parkplätze wird durch die bessere Anbindung obsolet. Es wird eine Sonderabgabe erhoben, nicht notwendigerweise ein ÖPNV-Ticket damit erworben.

Einzelhandels- Nahverkehrssonderabgabe

Der ÖPNV- Ausbau zahlt auch auf Einzelhandelsunternehmen ein. Insbesondere große Lebensmittel-Ketten verbrauchen aktuell vor allem Parkfläche. Um die Infrastruktur umbauen zu können und gleichzeitig die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften zu garantieren, wird von Einzelhandelsunternehmen eine Abgabe erhoben, die dem ÖPNV zugutekommt. Die Abgabe knüpft an der Verkehrsverursachung durch die Unternehmen an.

Zentrale Forderungen der Finanzierung in der Mobilitätspolitik:

Mehr finanzielle Unterstützung der Landesregierung

Solidarisches Bürger*innenticket

Anpassung des Kommunalabgabegesetzes

Arbeitergeber-/Einzehandels-Nahverkehrsonderabgabe

Es wird auch weiterhin für unsere Mobilität gearbeitet

Klar ist, es brauch eine Mobilitätswende! Diese darf aber nicht zu ökonomischen oder sozialen Verwerfungen führen, sondern muss, ganz im Gegenteil, die Chance der Transformation nutzen und sicherstellen, dass die hochqualifizierte Arbeitnehmer*innen in Bayern weiter beschäftigt sind. Dazu braucht es bei der Transformation des Automobilsektors bayrische industrie- und strukturpolitische Begleitung. Besonders betroffene Regionen müssen politische Unterstützung erfahren. Um die Transformation zu meistern, braucht es umfassende Weiterbildungsinitiativen und eine fortschrittliche Qualifikationspolitik, um Menschen für neue Anforderungen und neue Jobs weiterzubilden. Für die gesamtwirtschaftliche Transformation muss eine vorausschauende Industriepolitik rechtliche Rahmensetzungen schaffen, die klimaneutrale Mobilität und emissionsarme Zukunftstechnologien bevorzugen.

Die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Verkehr muss deutlich verbessert werden. Dazu gehören höhere Löhne, mehr Beschäftigte und kürzere Arbeitszeiten. Im Bereich der neuen Mobilitätsdienstleistungen dürfen nicht länger prekäre Arbeitsplätze entstehen.

Der Mobilitätssektor steht vor großen Umbrüchen, die durch die Verkehrswende, Digitalisierung und Co. entstehen. Wir wollen den Geltungsbereich des Kurzarbeitergeldes von konjunkturellen Krisen auf Strukturumbrüche erweitern und so ein TransformationsKurzarbeitergeld schaffen. Wir wollen außerdem, dass das Kurzarbeitergeld länger gezahlt wird, um Arbeitsplatzverlusten vorzubeugen. Um Arbeitsplätze zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer*innen an den Gewinnen beteiligt werden. Und wir brauchen die 30-StundenWoche auch im Verkehrsbereich. Alle neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen unserer Vorstellung von „guter Arbeit“ entsprechen. Dabei gelten für uns die Kriterien des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):  tarifgebunden, mit Mitbestimmung und unbefristet.

Wohnen

Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Denn was nützt es, wenn erkämpfte Lohnforderungen durch die Miete wieder aufgebraucht werden? Was nützen boomende Städte mit einer guten Infrastruktur, wenn man dort keine Wohnung findet? Was nützen neue Bauvorhaben, wenn sie alle Erholungsflächen versiegeln und das Klima schädigen?

 

Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum folgt aus dem Zusammentreffen verschiedener Problemstellungen, für die eine Lösung nur im Zusammenspiel verschiedener Themenfelder möglich ist. Wir wollen uns hier auf Wohnraum für Junge Menschen konzentrieren, sowie dem Neubau von bezahlbarem Wohnraum und guter öffentlicher Daseinsvorsorge in Stadt und Land, Verbesserungen bei bestehenden Mietverhältnissen, einem Ende von Bodenspekulation sowie ökologischen Anforderungen.

  1. Junge Menschen brauchen Wohnraum

Junge Menschen finden weder auf dem Land noch in der Stadt ausreichend geeignete und bezahlbare Wohnungen. Eine geeignete Wohnung ist aber Voraussetzung für gutes Lernen und einen erfolgreichen Abschluss. Und besonders diejenigen, die von ihren Eltern nicht umfassend finanziell unterstützt werden können, sind auf preiswerten Wohnraum angewiesen.

 

Wir fordern mehr kleinere Wohnungen für junge Menschen auf dem Land, beispielsweise durch eine Förderung des Baus von Einliegerwohnungen und Wohnformen, die keine Einfamilienhäuser sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir die Verdrängung von jungen Menschen aus den Innenstädten unterstützen. Mehr Angebote für Junges Wohnen in Stadt und Land müssen durch kommunale und staatliche Wohnungsgesellschaften und wo möglich auch durch Genossenschaften geschaffen werden. Die Förderprogramme werden allen jungen Menschen, Studierenden und Auszubildenden gleichermaßen offen stehen. Die Durchmischung von Azubi- und Studierendenwohnen soll gefördert werden. Es müssen Werkswohnungen insbesondere für Azubis und dual Studierende mit langer Zweckbindung und finanzieller Beteiligung der Ausbildungsbetriebe gezielt gefördert werden. Wir fordern das Errichten von Gebäuden, welche Mehrgenerationenwohnen möglich machen. Die Wohngebäude sollen den sozialen Austausch, zum Beispiel durch einen Sozialraum oder Gemeinschaftsprojekte ermöglichen und bedarfsgerecht ausgestattet sein. In den Wohneinheiten sollen sowohl Junge Menschen als auch ältere Menschen ein Zuhause finden können und sich gegenseitig unterstützen.

 

Wir fordern mehr Gründungen von Azubiwerken nach Münchener Vorbild überall dort, wo es nachhaltig ist. Für die Gebiete außerhalb der großen Ballungszentren prüfen wir die Errichtung eines Azubiwerks durch den Freistaat Bayern selbst.

 

Wir werden bezahlbare und öffentlich betriebene Studierendenwohnheime bauen. Denn in München und Würzburg gibt es nicht einmal für jeden zehnten Studierenden einen Platz im Wohnheim. Wir werden in den Universitätsstädten diese Wohnheimquote auf 15% erhöhen. Bestehende Wohnanlagen dürfen nicht wie derzeit beispielsweise ca. 1.500 Wohneinheiten in der Münchner Studentenstadt als baufällige Gefahrenquelle leerstehen, sondern sie müssen gepflegt, zeitgemäß saniert und bewohnt sein.

  1. Bezahlbar wohnen in Stadt und Land

Die Nachfrage an Wohnraum in Städten ist trotz Pandemie und den damit einhergehenden Veränderungen in der Arbeitswelt weiterhin hoch. Wir wollen öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur im ganzen Land stärken, um mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land den Druck von den größeren Städten zu nehmen. Dafür braucht es eine nachhaltige Raumentwicklungs- und Regionalplanung sowie enge regionale Kooperationen. Durch ein durchdachtes Mobilitätskonzept ermöglichen wir es allen, außerhalb der großen Städte zu wohnen, ohne auf die Vorteile der Metropolen verzichten zu müssen.

 

Wir brauchen ausschließlich neuen bezahlbaren Wohnraum, kein “bauen, bauen, bauen” von Luxuswohnungen. Bezahlbarer Wohnraum entsteht in erster Linie durch die Bautätigkeit staatlicher und insbesondere kommunaler Wohnbaugesellschaften, deren

Neugründung wir erleichtern und Privatisierung beenden werden. Die staatliche Wohnbaugesellschaft BayernHeim soll reformiert und ordentlich aufgestellt werden und neben den vor Ort in erster Linie tätigen kommunalen Wohnbaugesellschaften sowie eigenen Wohnbaugesellschaften der Landkreise tätig werden. Die Arbeitsbedingungen in der Baubranche müssen verbessert und gerechter werden, wir brauchen mehr Tariftreue, mehr Familienverträglichkeit und einen höheren Gesundheits- und Arbeitsschutz. Wir brauchen viel mehr Diversität in der Baubranche, Diskriminierung und Benachteiligung von FINTA-Personen, wie zum Beispiel bei Lohnunterschieden, werden wir bekämpfen. Wir fordern die Einhaltung der besseren Arbeitsbedingungen unter anderem in einen Tariftreue- und Vergabegesetz ein.

 

Das Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes war ein erster Aufschlag zu einer gerechteren Wohnpolitik. Wir werden die zu seiner Umsetzung notwendigen Verordnungen im Gegensatz zur CSU mit dem Ziel bezahlbaren Wohnens großzügig umsetzen. Die BayBO-Reform von 2020 werden wir nachbessern, damit endlich im gesamten Staatsgebiet schnell und unkompliziert gebaut werden kann, mit einem Fokus auf bezahlbares Wohnen. Dabei werden wir gerade im urbanen Raum Abstandsflächen vereinheitlichen und reduzieren, um eine Nachverdichtung auch in großen Städten ermöglichen. Den Bauaufsichtsbehörden geben wir im Einvernehmen mit den Gemeinden die Freiheit von einzelnen Bauvorschriften abzuweichen, solange mindestens 60% der zu errichtenden Wohneinheiten langfristig für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden und die Sicherheit für die Bewohner*innen gewährleistet ist. Barrierefreies Wohnen stellen wir sicher.

 

Bezahlbarer Wohnraum muss bezahlbar bleiben. Wir weiten die Förderbindung von Sozialwohnungen auf die maximal mögliche Länge aus. Zudem fördern wir einen Ankauf insbesondere von in absehbarer Zeit aus der Bindung fallenden Sozialwohnungen durch staatliche und kommunale Wohnbaugesellschaften. Um den Missbrauch von Wohnungen als

Ferienwohnung für höhere Renditen zu bekämpfen, werden wir das

Zweckentfremdungsgesetz verschärfen und für eine flächendeckende Umsetzung kämpfen.

Wir werden die gesetzliche Grundlage für die Obdachloseneinweisung verbessern und verschärfen, Kommunen bei der Beherbergung von Obdachlosen finanziell unterstützen und mehr landeseigene Immobilien hierfür bereitstellen. Mittelfristig werden wir mehr Einrichtungen für die Beherbergung von Hilfsbedürftigen schaffen.

Wir fördern Frauenhäuser finanziell und bauen deren Angebot für eine kurzfristige Unterbringung flächendeckend in ganz Bayern aus. In jedem Landkreis muss künftig mindestens ein Frauenhaus sein. Für Frauen, die eine längerfristige Unterkunft benötigen unterstützen wir Wohnkonzepte von FrauenWGs und Frauenvereinen.

  1. Miete ist keine Rendite!

Viele Haushalte geben mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aus. Miete darf aber kein Armutsfaktor sein! Daher halten wir weiter an der Forderung eines Mietenstopps fest, für den wir uns gemeinsam mit anderen Bundesländern bundesweit einsetzen werden. Unser Ziel sind möglichst viele bezahlbare Wohnungen für möglichst viele Menschen. Wir fordern eine sozial gerechte Wohnungspolitik, die bis in die Mitte der Gesellschaft zuerst diejenigen unterstützt, deren Einkommen und Chancen auf eine Wohnung am freien Wohnungsmarkt am geringsten sind. Öffentliche Gelder müssen aufgestockt und vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Genossenschaftliches Wohnen wollen wir in im Sinne einer sozial gerechten Wohnungspolitik unterstützen und fördern. Die aktive Förderung von Wohneigentum Privater durch finanzielle Zuwendungen oder vergünstigte Vergabe von Grundstücken durch den Freistaat Bayern unterstützen wir nicht. Unser Ziel ist es zudem im privaten Teil des Wohnungsmarktes eine Umverteilung zu erreichen. Daher wollen wir nachrangig zum öffentlichen Eigentum auch den Erwerb ausschließlich als Hauptwohnsitz selbstgenutzten Wohneigentums durch Menschen mit geringerem Eigenkapital auf dem freien Immobilienmarkt unterstützen. Dafür soll der Freistaat im Gegenzug ein preislimitiertes Vorkaufsrecht an der Immobilie erhalten.

Der Mietvertrag ist von einem krassen Machtgefälle geprägt. Wir führen wieder ein Wohnungsaufsichtsgesetz ein und geben den Kommunen so die Befugnis zurück, die Behebung von Mängeln anzuordnen.

Des weiteren prüfen wir die Einführung einer landesweiten Mietensteuer in Form einer Abgabe auch in Bayern. Je höher die Miete, desto höher die Steuer.

Auch die Wohnungssuche ist von Alltagsdiskriminierung geplagt. Wir werden dies durch alle landesrechtlich zulässigen Mittel bekämpfen und prüfen etwa die Errichtung einer Landesdiskriminierungsstelle. Bei der Vergabe staatlicher Wohnungen garantieren wir ein diskriminierungsfreies Verfahren.

Wir fordern ein Wohnraumversorgungsgesetz auf Landesebene. Ähnlich dem Berliner Vorbild sollen da die Rechtsgrundlagen für die Einführung von Mieter*innenräten für alle landeseigenen Wohnbauunternehmen sowie Sonderregelungen zum Mieter*innenschutz erlassen werden. Dies erfolgt mit dem Ziel, dass Mieter*innen eine Interessenvertretung bei Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogrammen, bei der Quartiersentwicklung sowie bei Gemeinschaftseinrichtungen in den landeseigenen Wohnungsunternehmen gegeben ist.

 

Wir fordern die Einrichtung von finanziell durch den Freistaat gefördert und unterstützten Quartiersräten, nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. Sie sollen die

Wohnsituation und -qualität in den Quartieren verbessern. Das gelingt dadurch, dass die Quartiersrät*innen öffentliche Beratungen durchführen, um die Belange der Nachbarschaft zu erfahren.

Viele Städte und Gemeinden haben eigene Regelungen zur Förderung bezahlbaren

Wohnens geschaffen. Um einen Wissensaustausch zu erleichtern, fordern wir ein Kompetenzzentrum auf Landesebene. Dieses könnte beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen angesiedelt werden. Das Kompetenzzentrum soll auch für Mieter*innen eine Erstberatung anbieten.

  1. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt!

Bei der Ausweisung neuen Baulandes erfahren Grundstücke eine erhebliche

Wertsteigerung, die ohne eigene Leistung der Eigentümer*innen geschieht. Wir fordern daher eine landesweit einheitliche Regelung entsprechend der von einigen Kommunen bereits angewendeten Modelle (z.B. SoBoN München, Drittelmodelle, Ansiedlungsmodelle).

Um Spekulation mit Bauland zu verhindern, werden wir die Geltungsdauer von

Baugenehmigungen auf drei Jahre verkürzen. Wir fordern eine landesweit flächendeckende

Ausdehnung von Erhaltungssatzungsgebieten und prüfen eine landesrechtliche Umsetzung der neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Den Bayerischen Sonderweg bei der neuen Grundsteuer werden wir beenden und künftig insbesondere die Höhe der Mieten einbeziehen. Das Bayerische Stiftungsgesetz wird angepasst, so dass gemeinnützige Stiftungen bei der Verwaltung ihres Immobilienbestandes nicht mehr zur Gewinnerzielung verpflichtet sind.

 

Weil sich die bayerische Landesbank verspekulierte, beschloss die Staatsregierung, die

Wohnungsgesellschaft GBW mit über 30.000 Wohnungen zu privatisieren. Wir finden: der Staat ist im Vergleich zu renditeorientierten Unternehmen der bessere Vermieter. Wir werden deshalb die Mittel des Grundgesetzes voll ausschöpfen und und uns dafür einsetzen, dass das Mittel der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne – insbesondere der ehemaligen GBW-Wohnungen – wo immer sinnvoll und möglich zur Anwendung kommt. Wir fordern zudem, dass der Freistaat Bayern keine Grundstücke mehr privatisiert, sondern höchstens im Erbbaurecht vergibt. Kommunen und Landkreise sollen zudem die Möglichkeit erhalten, Grundstücke vom Freistaat zu vergünstigten Preisen zu erwerben, wenn sie diese selbst nicht weiter veräußern und zum Zwecke bezahlbaren Wohnens nutzen.

  1. Nur ökologisches Bauen hat Zukunft

Durch die Förderung von insbesondere Lehm- und Holzbauweisen kann ein großer Teil des Zements eingespart werden. Zudem müssen Projekte gefördert werden, die sich mit alternativen Zementherstellungen beschäftigen. Generell sollten beim Bau möglichst viele nachwachsende und recycelbare Rohstoffe verbaut werden. Bei der Planung muss daher der Wärmeschutznachweis, der zur Eingabe gehört, stärker beachtet und kontrolliert werden. Wir fordern ein Ende der Förderung nicht-nachhaltiger Rohstoffe, insbesondere in Beton.

 

Neben dem Heizen ist auch die umfangreiche Flächenversiegelung eine große Umweltbelastung. Wir wollen im Thema Hochhausbau eine neue Sensibilität schaffen, die neuere Konzepte entstehen lässt und es uns ermöglicht, flächensparend bezahlbares Wohnen zu schaffen und dabei Rücksicht auf das Stadtbild zu nehmen. Wir regen bei den Kommunen an, künftig die Planung und Genehmigung von  Einfamilienhäusern zu vermeiden. Eine weitere Vermeidung von Flächenfraß lässt sich durch die vermehrte Unterstützung von Sanierungen gegenüber Neubauten erreichen. Dabei sollte es eine bessere Beratung und eine Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen, z.B. je nach Baujahr geben. Die Sanierungsquote muss drastisch erhöht werden. Zudem soll ein größerer Fokus auf das Schließen von Baulücken gelegt werden als auf die Neuausweisung von Bauland. Stellplätze für PKW sollen durch quartiersbezogene Lösungswege und Mobilitätskonzepte reduziert werden.

 

Der größte Emissionsfaktor eines Hauses sind seine Heizkosten. Es sollten moderne Gebäudedämmung und Fenster genutzt werden. Die bisherigen Anforderungen der nun auslaufenden Förderungen sollten hierbei zum neuen Standard werden. Das Ziel neuer Förderprogramme muss ein klimaneutrales Haus werden, wobei besondere Förderungen für bezahlbaren Wohnungsbau geprüft werden. Die energetische Sanierung von älteren Gebäuden sollte weiterhin gefördert und ausreichend gefordert werden.  Bei der Heiztechnik setzen viele Haushalte noch auf Gas- oder Ölheizungen. Diese sind nicht nur Klimaschädlich, die verwendeten Rohstoffe werden auch aus Staaten bezogen, von denen eine Importunabhängigkeit angestrebt werden sollte. Öl- und Gasheizungen müssen langfristig anderen Alternativen weichen. Dazu fordern wir ein Verbot von einem Verbau in Neubauten und eine geplante Ablösung in Altbauten je nach Baujahr. Als Alternativen sollen besonders Stromheizungen und insbesondere Luft-Wärmepumpen gefördert werden.  Wir fordern zum Betrieb zur Stromgewinnung eine Solardachpflicht auf allen Gebäuden ohne Denkmalschutz.

Es soll eine Beweislastumkehr gelten, bei der nachgewiesen werden muss, warum keine Solaranlage auf das Dach gebaut werden kann. Dabei sind auch thermische Anlagen zur Warmwassererzeugung zu unterstützen, besonderer Fokus soll aber auf der Stromerzeugung liegen. Hat ein*e Hausbesitzer*in keine finanziellen Möglichkeiten zum Bau einer Solaranlage, soll die Kommune das Dach kostenlos nutzen dürfen, eine Solaranlage installieren und den erzeugten Strom entweder einspeisen oder vergünstigt an die Hausbesitzer*in verkaufen.

Problemen aufgrund von Wassermangel kann entgegengewirkt werden, indem begrünte Dächer umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollen Steingärten oder -dächer verboten werden und begrünte Fassaden gefördert werden. Dem Wasserverbrauch muss ebenfalls entgegengewirkt werden. Durch den Bau einer Zisterne und dem verlegen einer vierten Leitung im Haus, kann Regenwasser gesammelt und verwendet werden. Bei Neubauten soll diese sog. Grauwassernutzung deshalb gefördert und langfristig verpflichtend werden, bei Altbauten soll sie unterstützt werden. Zudem könnten Kommunen, besonders Städte, durch den Bau von gemeinsamen Speichern für Regenwasser eine Grauwasserverteilung ermöglichen, wo keine eigenen Zisternen in den Häusern verbaut werden können.  Bei Mietwohnungen sollen die Kosten für all diese Klimaschutzmaßnahmen bei Vermieter*innen liegen und nicht auf Mieter*innen umgelegt werden dürfen.

 

Um der Zersiedelung und Flächenfraß entgegenzuwirken, fordern wir eine verpflichtende

Anbindung von Neubaugebieten an das ÖPNV-Netz. Weiterhin wollen wir die Stellplatzsatzungen bayernweit harmonisieren. Dabei soll die Höchstzahl an Stellplätzen, die eine Kommune fordern kann, begrenzt sein, um unnötige Abstellplätze zu vermeiden. Außerdem soll die Anzahl der zu bereitstellenden Stellplätze durch Mobilitätskonzepte reduziert werden können.

Um die Lebensqualität in Wohnvierteln zu stärken, wollen wir in geeigneten Quartieren eine Verkehrsberuhigung nach dem Barcelona-Modell prüfen Dabei wird die Verkehrsbelastung gesenkt, indem die Einfahrt nur noch den Bewohner*innen und deren Gästen vorbehalten ist.

Beschluss-PDF: