ÄLAT1-46

Status:
abgelehnt

Z. 247:

Ersetze Z. 247 bis Z. 251 durch: „Sicherheit beim Einstieg in das Berufsleben bekommen Auszubildende gerade dann, wenn ihre Übernahme gesichert ist. Dazu braucht es auch weiterhin eine Übernahmegarantie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Nichtübernahme muss zehn Monate vorher angekündigt werden.

Immer noch leisten viele Auszubildende in Bayern regelmäßig Überstunden, 2020 waren es laut DGB rund 34 Prozent, dabei sind Überstunden gesetzlich nicht vorgesehen. Trotz der Pflicht zur Vergütung oder zum Freizeitausgleich erhalten 11,9 Prozent der Auszubildenden darüber hinaus keinen Ausgleich.

Der Freistaat muss hier endlich das Gesetz besser durchsetzen. Dazu müssen Berufskammern und Gewerbeaufsichten aufgestockt werden. Zur Prüfung der Qualität der Ausbildung fordern wir außerdem eine unabhängige Prüfstelle, die wenigstens einmal im Jahr die Ausbildungsstätten besuchen. Die Prüfstelle soll mindestens paritätisch mit Gewerkschafter*innen und Arbeitgeber*innen besetzt sein. 

Die Kosten einer Ausbildung dürfen die Auszubildenden nicht alleine tragen. Wir fordern deshalb die Einführung von bayernweiten gültigen Tickets für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende. Bei Auszubildenden sollen die Kosten dafür paritätisch durch Steuermittel und die Arbeitgeber finanziert werden. Langfristig wollen wir weiterhin einen ticketlosen und steuerfinanzierten ÖNPV für alle. Auch beim Wohnen müssen Auszubildende entlastet werden. Dafür braucht es ausreichend Auszubildendenwohnheime mit guter Anbindung an den ÖPNV.

Neben Entlastungen müssen Auszubildende aber auch mehr Geld verdienen. Mit der Mindestauszubildendenvergütung haben wir Jusos eine unserer langjährigen Forderungen umsetzen können. Jetzt muss diese Vergütung regelmäßig erhöht werden. Außerdem braucht es eine bayerische Sondervergütung, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten, besonders in den Städten im Freistaat, angemessen auszugleichen. Auch die Höhe dieser Sondervergütung muss regelmäßig angepasst werden.

Eine gute Ausbildung hängt auch von der Mitbestimmung der Auszubildenden ab. Wir fordern weiterhin, die gesetzlichen Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) zu stärken. Dabei müssen auch Dual Studierende die JAV mitwählen dürfen, das Höchstalter von 25 Jahren bei der Wahl muss fallen!

Eigene Rechte kann man nur nutzen, wenn man sie kennt. Die Berufsschulen sollen deshalb besonders die Mitwirkungsmöglichkeiten, gerade über die JAV, thematisieren und so ein Engagement ermöglichen. Dazu können z.B. Vertreter*innen der JAV, der Betriebsräte und der Gewerkschaften zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden. Für einen angemessenen Rahmen fordern wir dafür jährlich und pro Klasse vier Stunden, im ersten Ausbildungsjahr sechs Stunden.

Daneben sollen die Gewerkschaften des DGB einen gesetzlich verankerten und regelmäßigen Zugang zu allen Klassen der Berufsschulen während der Unterrichtszeit bekommen, um die Berufsschüler*innen über die Arbeit der Gewerkschaften zu informieren.