G7 GESUNDHEIT?

Status:
unbehandelt

Spätestens durch die Corona Pandemie und den Krieg in der Ukraine wurde uns erneut vor Augen geführt, dass die Gesundheit der Bevölkerung das höchste Gut, welches wir als Gesellschaft besitzen. Egal ob physische oder psychische: Ohne eine adäquate medizinische Versorgung sinkt die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit rapide. Um diese in Oberbayern zu verbessern, muss der Druck auf die Bundeseben noch erhöht werden um konkrete und dringende Verbesserungen zu erzielen, dennoch haben gibt es auch vielfältige Verbesserungsmöglichkeiten der regionalen medizinischen Versorgung:

  • Oberbayern braucht eine großangelegte Initiative für Patient*innenverfügungen. Die Verfügungen sind meist mit Betreuungsverfügungen verbunden, somit wird darin verankert, welche Vertrauensperson im Ernstfall Angelegenheiten des täglichen Lebens regeln darf und soll. Die wenigsten Menschen haben sich bereits mit diesem wichtigen Thema auseinandergesetzt. Eine Patient*innenverfügung sorgt dafür, dass der Mensch bis zum Schluss selbstbestimmt bleibt. Doch vielen Menschen fehlt die Einheitlichkeit der Formulare und die adäquate Aufklärung und Beratung. Dies muss dringend geändert werden. Das Verfügungsformular muss vereinheitlicht werden und eine oberbayernweite Kampagne mit Aufklärungsveranstaltungen und Werbemaßnahmen muss gestartet werden. Die Kooperation mit allgemeinmedizinischen Praxen, Hausärzt*innen und medizinischen Versorgungszentren ist anzustreben.
    Neben der Vereinheitlichung soll ein zentrales Register aufgebaut werden, in dem auf Freiwilligkeit basierend die Verfügungsinhalte abgelegt sind und im Bedarfsfall durch die Behandelnden abgerufen werden können.
  • Das Thema Sterben und der Tod muss enttabuisiert werden. Dies sind bedeutsame Teile des Lebens und Menschen sollten genauso unterstützt werden, ihr Sterben selbstbestimmt zu gestalten, wie es bei ihrer Lebensgestaltung der Fall ist. Das Angebot von Palliativstationen und Hospize müssen dringend ausgebaut und verbessert werden. Hierbei müssen die Bedürfnisse der Patient*innen sowie Angehöriger in den Mittelpunkt gestellt werden. Deutschland hat im Moment das nationalgeschichtlich liberalste Sterbegesetz und wir müssen dieser Verantwortung nicht nur in Gesetzestexten, sondern auch im Versorgungsausbau gerecht werden. Hospize sind wichtige Bestandteile der selbstbestimmten Sterbebegleitung und deren Ausbau und Qualitätssteigerung liegt somit im Interesse der Gesamtbevölkerung. Denn Selbstbestimmung kann nicht bei der Art und des Zeitpunkts des Todes aufhören.
  • Der Bereich der professionellen Versorgung von in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen muss ausgebaut werden, die Kriterien vor allem im Bereich für eine Betreuung durch Pflegefamilien müssen vereinheitlicht werden. Insgesamt müssen dringend die Jugendämter und die gesamte Kinder- und Jugendhilfe-Struktur im Bezirk gestärkt werden – professionell, finanziell und personell.
  • Konkrete Maßnahmen speziell zur Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen:
  1. Festigung von präventivem Arbeiten zum Thema psychische Gesundheit an den Schulen. Denn wir profitieren gesamtgesellschaftlich, wenn vor allem Kinder und Jugendliche frühzeitig für ihr seelisches/psychisches Wohlbefinden sensibilisiert werden und wichtige Werkzeuge zur Erhaltung dieser erlernen. Im Kontext Schule sollten entsprechende Foren bzw. Unterstützungsnetzwerke aufgebaut und das Thema psychische Gesundheit prophylaktisch normalisiert und damit auch enttabuisiert werden. In diesem Kontext kann auch die Prävention von Mobbing einen Platz im Schulalltag erlangen.
  2. Die ambulanten und stationären Psychotherapie Plätze für Kinder und Jugendliche müssen ausgebaut werden. Vor allem in frühen Jahren ist es wichtig, schnell Hilfe zu bekommen, da die Betroffenen in dieser Zeit in einer besonders engen Wechselbeziehung mit ihren Familienangehörigen stehen und Störungen der Entwicklung in sensiblen Phasen oft jahrelangen Förderbedarf nach sich ziehen.
  3. Die aktuelle Versorgungslage bzw. -struktur muss dringend von der KVB evaluiert und verbessert werden. Auch niedrigschwellige Angebote zur Begleitung und Nachsorge sollten hier mehr Bedeutung erhalten.
  4. Entwicklungsdiagnostikplätze müssen gerade in ländlichen Regionen angeboten und ausgebaut werden um Wartezeiten auch hier, die in der Folge zu Wartezeitverlängerungen zur Therapie (z. B. §35a SGB8 HPT) führen, zu verkürzen.
  5. An den kbo-Kliniken sollen Transitionsstationen (Versorgung von 16- bis 25 Jährigen) etabliert werden um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Übergang zum Erwachsenenalter zu gewährleisten.
  • Der Krisendienst Bayern muss stärker mit allen Ebenen der Versorgungsstrukturen besser zusammenarbeiten, besonders die präklinischen Versorgungsstrukturen Rettungszweckverbände, KVB, Traumaambulanzen, Leitstellen, um Doppelungen in den Zuständigkeiten zu vermeiden und die Belastungen zu reduzieren sowie eine zielgerichtete Versorgung frühzeitig sicherzustellen und Wartezeiten zu verkürzen. Um die Rettungsdienste zu entlasten und frühzeitig niedrigschwellige psychiatrische Angebote zu machen, sollen mobile Einsatzstruktur im Krisendienst ausgebaut werden.
  • Kommunen müssen in die psychiatrische Versorgung eingebunden werden. Diese sollen in ambulanten Angeboten wie Ambulanzen und mit dem Ausbau von psychiatrischen Behandlungskapazitäten in kommunalen KHs an der Versorgung beteiligt werden. Hierbei muss finanziell vom Bund unterstützt werden. Die Versorgung darf nicht von regional wirtschaftlichen Schwankungen abhängig sein.
  • Zur Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten (STDs) brauchen wir ein niedrigschwelliges, anonymes, flächendeckendes und kostenloses Angebot für Tests auf Geschlechtskrankheiten. Dieses Angebot sollte begleitet werden von sexpositiven Aufklärungskampagnen, die eine Entstigmatisierung und Prävention zum Ziel haben. Daher sollte auch auf den kostenlosen, niedrigschwelligen, anonymen und möglichst flächendeckenden Zugang hingewiesen werden. Die Aufklärungskampagnen sollen sowohl in Schulen, Jugendzentren und anderen Bildungs- sowie Jugendeinrichtungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, als auch durch  mediale Aufklärungskampagnen in Print und Digital durchgeführt werden. Die Präventionsmaßnahmen sind auch in Ausnahmezuständen ähnlich der COVID-19 Pandemie aufrechtzuerhalten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Testungs- und Präventionsangebote aufgrund der Pandemie nicht stattgefunden haben. Dies darf sich nicht wiederholen.
  • Tagessatzverhandlungen mit dem Bezirk müssen effektiver und produktiver gestaltet werden. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes werden Prozesse und Verhandlungen immer aufgeblähter. Das erschwert vielen Einrichtungen die tägliche Arbeit und Liquiditätssituation!
  • Angebote der Behindertenarbeit sollen nicht nur auf Nachfrage der Einrichtungen, sondern auch in Zusammenarbeit mit dem Bezirk erfolgen.