Kurzfristig müssen alle öffentlichen Krankenhäuser in der Oberpfalz Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer und medizinischer Indikation anbieten. Mittelfristig setzen wir uns für die Streichung des bayerischen Schwangerschaftshilfeergänzungsgesetz ein und dahingehend für die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen auch nach der Beratungsregelung an allen öffentlichen Krankenhäusern des Regierungsbezirks. Jedoch bleibt es unser Hauptziel auf die Streichung der §§ 218ff StGB hinzuwirken.
Begründung:
Auch wenn dies nur eine Mindestforderung ist, glauben wir, dass die schnellstmögliche
Einführung von Schwangerschaftsabbrüchen nach kriminologischer und gesundheitlicher Indikation essentiell für ein Mindestmaß an Gesundheitsschutz von Schwangeren ist, auch um die psychische Belastung nicht zusätzlich zu erhöhen. Lange Anreise gerade aus ländlichen Gebieten und lückenhafte Informationen im Register der Bundesärztekammer wirken sich stark negativ auf den psychischen Zustand der betroffenen Person aus.
Gleichzeitig müssen wir uns für die Streichung von den §§ 218 ff StGB einsetzen, ansonsten kann unser Ziel der reproduktiven Selbstbestimmung nicht erreicht werden. Wir sehen jedoch die Dringlichkeit der Problematik und erkennen, dass bis zur umfassenden Neuregelung unbedingt Verbesserungen bei der Versorgungslage gerade in Ostbayern geben muss.
Forderung:
Um eine umfassende Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, sprechen wir uns gegen weitere Privatisierung von Krankenhäusern aus. Gerade bei kirchlichen Trägern kann nicht gewährleistet werden, dass die medizinische Grundversorgung auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch bereitgestellt wird. Die Gesundheitsversorgung darf nicht von Krankenhäusern mit kirchlichen Trägerschaften und deren Sonderregelungen abhängig sein. Hier muss das Uniklinikum Regensburg in Verantwortung gezogen werden und als Beispiel vorangehen.
Als sozialistischer Jugendverband ist es ganz grundsätzlich unsere Überzeugung, dass die Gesundheitsversorgung in staatliche Hand gehört und dass damit auch keine Gewinne erzielt werden dürfen.
Hinzu kommt allerdings, dass insbesondere Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft nicht Willens sind, ihre Werte von gesundheitlichen Notwendigkeiten zu entkoppeln. Denn: ein fehlendes medizinisches Angebot verhindert keine Schwangerschaftsabbrüche, sie macht diese nur unsicherer und kann im Extremfall zum Tod der betroffenen Person führen. Ein Zwischenschritt sollte daher sein, dass zumindest in allen öffentlichen Krankenhäusern eine solche Versorgung möglich sein muss.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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unbehandelt | ÄF1-1 | 1 | Unterfranken |
Streiche Z. 1-5 und ersetze durch: Ergänzend zur aktuellen Beschlusslage der Jusos Bayern zum Thema Schwangerschaftsabbrüche fordern wir, dass kurzfristig alle öffentlichen Krankenhäuser in Bayern diese nach kriminologischer und medizinischer Indikation anbieten. Mittelfristig setzen wir uns für die Streichung des bayerischen Schwangerschaftshilfeergänzungsgesetz ein und dahingehend für die Aufnahme Ermöglichung von Schwangerschaftsabbrüchen auch nach der Beratungsregelung an allen öffentlichen Krankenhäusern. Langfristig und grundsätzlich halten wir an allen weiteren Forderungen der Beschlusslage fest. |
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unbehandelt | ÄF1-2 | 1 | Unterfranken | Streiche Z. 1-19 bis \“Grade bei kirchlichen…\“ und Z. 22f. | |
unbehandelt | ÄF1-4 | 1 | Jusos Oberbayern | Zeile 1: Ersetze “in der Oberpfalz” durch “in Bayern” Zeile 4: Streiche “des Regierungsbezirks” Zeile 22: Ersetze “muss das Uniklinikum Regensburg” durch “müssen alle öffentlichen Krankenhäuser in Bayern” | |
unbehandelt | ÄF1-3 | Titel | Jusos Oberbayern | Streiche im Titel “in der Oberpfalz“ |