D8 Grundsätzliche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für “Freigänger”-Katzen

Status:
unbehandelt

Die Jusos fordern eine grundsätzliche Kastrations- und Kennzeichnungspflicht, beispielsweise in Form eines Mikrochips, für freilebende und “Freigänger“-Katzen.

Begründung:

Fortpflanzungsfähige Katzen unbeaufsichtigt nach draußen zulassen ist verantwortungslos sowohl gegenüber den Tieren selbst als auch gegenüber der Umwelt.

„Freigänger“-Hauskatzen stellen generell eine große Bedrohung für die Artenvielfalt dar, insbesondere unter den Singvögeln.[1] Als eingeschleppte Kleinräuber stellen sie für das Ökosystem genau die gleiche Belastung dar, wie jede andere invasive Art.

Doch auch für die Katzen selbst entsteht durch diese weitverbreitete Haltungsform viel Leid: Als Tiere sind sie selbstverständlich nicht in der Lage, Gefahren, die aus dem Straßenverkehr entstehen, richtig einzuschätzen. Sie werden häufig überfahren oder verursachen Unfälle, indem Autofahrer für sie, unvorhersehbar für andere Verkehrsteilnehmer, bremsen. Sie sind der Gefahr von Angriffen durch Hunde und Menschen ausgesetzt und natürlich nicht zuletzt durch andere Katzen, wodurch sie sich leicht mit FIV, FelIV und vergleichbaren Viren und Krankheiten infizieren können. All dies spiegelt sich auch in Statistiken zur Lebenserwartung wider, die bei Freigängerkatzen 3 bis 10 Jahre niedriger ist als bei ihren Artgenossen ohne unbeaufsichtigten Freigang. Hinzu kommt, dass Jungtiere, die durch die unkontrollierte Fortpflanzung gezeugt werden, leicht nicht die notwendige tierärztliche Versorgung erfahren.

Quellen:

https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/15537.html

[1] NABU Artenvielfalt

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
unbehandelt ÄD8-1 21 Unterfranken Ergänze in Z. 21 Fußnote: Eine Microchip-Pflicht für Freigängerkatzen existiert bereits in Aschaffenburg.