B6 Resolution - ChatGPT und KI in der Bildung

Status:
unbehandelt

Allgemein

Mit dem Erscheinen von ChatGPT als Chat-Bot ist das Thema der künstlichen Intelligenz
(KI) Gegenstand der öffentlichen Debatte geworden. So kann man anhand dieser KI
erahnen, dass künstliche Intelligenz in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen wird, auch in
der Bildung. Vor allem Chat-KI’s wie ChatGPT lassen sich jetzt schon vielfältig in der Schule
nutzen.
Dabei nutzt die KI ChatGPT maschinelles Lernen, um mit einer riesigen Datenmenge an
einer Vielzahl an Themen trainiert zu werden. Damit ist es möglich, kontextbezogene und
fundierte Konversationen zu führen.
Kritisch ist zu betrachten, dass KI’s Fehler machen und auf Grundlage ihrer
zugrundeliegenden Datenbanken auch falsche Informationen bereitstellen können. So
können KIs auch unbewusst in Form von Bias oder Fake News manipuliert werden. Dazu
kommt, dass durch die Fütterung von Daten mit damit einhergehenden Sichtweisen,
Diskriminierungen jeglicher Art seitens der jeweiligen KI ausgeübt und reproduziert werden
können. Auch besteht die Gefahr, dass die Technologie der KI nach kapitalistischen
Maßstäben zu einer Ware wird, welche nach den Regeln der Profitmaximierung ausgerichtet
und nicht nach Maßstäben des Allgemeinwohls gehandhabt wird. Wir stellen uns dem klar
entgegen und fordern, dass jegliche KI-Technologie nach Maßstäben des Gemeinwohls
ausgerichtet wird. Hierbei ist uns auch die Kontrolle ethischer, moralischer und
datenschutzrechtlicher Kriterien wichtig. KI soll den Interessen vieler Menschen dienen, nicht
den Profiten weniger.

Schule
Auch auf die Schule hat und wird die KI massive Auswirkungen haben. So bedarf es eines
reflektierten Umgangs auch im Unterricht. Dazu müssen Lehrkräfte durch Fort- und
Weiterbildungen in der Lage sein, KI in didaktische Konzepte zu integrieren. Selbige
Anforderungen gilt es für die zukünftige Lehrkräfteausbildung zu berücksichtigen. Dabei ist
es wichtig den Schüler*innen umfangreiche Medienkompetenzen zu vermitteln. Hierbei
muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass KI von Menschen instruiert wurde und
dementsprechend auch Fehler bzw. bewusst falsche Informationen reproduziert. Außerdem
sollte betrachtet werden, wozu KI imstande ist – und wozu nicht. So ist KI nicht im
menschlichen Sinn intelligent und nicht in der Lage, unbegrenzt kreativ zu sein, sondern ist
immer durch die Grenzen der zugrundeliegenden Datensätze limitiert. Auch grundlegendes
Wissen über Datenschutz und den verantwortungsvollen und ethischen Umgang mit eigenen
Daten muss den Schüler*innen vermittelt werden.
Die Einsetzbarkeit von KI im Unterricht ist stets im Wandel, weshalb es ein dauerhafter
Auftrag sein muss zu erörtern, inwieweit sich mit dem Einsatz von KI im Unterricht Wissen
und Kompetenzen fördern lassen. So kann KI beispielsweise ein Recherchetool darstellen
und Projektunterricht ermöglichen. Außerdem kann die KI als digitale Lehrkraft
Übungsaufgaben von Schüler*innen korrigieren und Vergleichswerte generieren.
Auch kann KI viele bisherige Probleme und Hürden abbauen. So können mit KI
Sprachbarrieren auf verschiedenste Art und Weise überwunden werden. Wie bereits
erwähnt, befindet sich die KI und deren Nutzung durch ständige Forschung im Wandel. Es
gilt dabei weiter zu erörtern, inwieweit KI Lehrkräfte bei ihren Aufgaben entlasten kann. So
gibt es viel Potential insbesondere bei der Individualisierung und Anpassung des Unterrichts
an die Bedürfnisse der Schüler*innen. Hierbei setzen wir uns für eine Weiterentwicklung
rund um das Thema Nachteilsausgleich ein, um einen inklusiveren Unterricht in Zukunft
leichter gewährleisten zu können. Um die KI einsetzen zu können, muss neben der
didaktischen Notwendigkeit die Kompetenz bei den Lehrkräfte für den Einsatz vorliegen.
Dazu braucht es fortschreitende Entwicklungen der KI für die Schulen auf der einen Seite
und Fortbildungen für Lehrkräfte in dem Bereich auf der anderen Seite.
Ebenfalls stellt KI die bisherigen Leistungsnachweise grundsätzlich in Frage. So gilt es
generell das Prinzip der Leistungszielorientierung hin zu einer Lernziel- und
Kompetenzorientierung zu transformieren. Es gilt zu erörtern, inwieweit Leistungsnachweise
in Form von Abgaben künftig zu stellen sind, um sicherzustellen, dass es sich auch
tatsächlich um die individuelle Leistung des*r Schüler*in handelt. Aber auch einfache
Hausaufgaben, so die Befürchtung, können in Zukunft von der KI verrichtet werden, sodass
die Übung für viele wegfällt. Die Aufgaben, die nun zwangsläufig eine KI machen kann,
wurden auch davor von Akademiker*inneneltern gemacht. Jetzt steht dieser Weg auch
Kindern ohne Akademiker*inneneltern zur Verfügung, woraufhin eine Debatte entbrennt. Die
Antwort auf derartige Ungleichheiten und die neuen Herausforderungen im Rahmen der KI
ist und bleibt die Verlagerung des Lernprozesses und der Hausaufgaben vom privaten ins
öffentliche mit einem Ganztag für alle.

Künstliche Intelligenz im Hochschulbereich
Hochschulen leisteten durch vertiefte Forschung initiale Pionier*innen-Arbeit, um KIgestützte Anwendungen auf den Stand zu versetzen, der heute Tools wie ChatGPT möglich
macht. Die zunehmende Popularität KI-gestützter Anwendungen bringt auch für den
Hochschulalltag gleichermaßen Herausforderungen und Chancen mit sich.
Wir fordern einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit KI-gestützter
AnalyseTextverarbeitungs- und Texterzeugungstechnologie. Im Kontext wissenschaftlicher
Arbeiten kann Software wie ChatGPT als Inspiration für Form und Stil dienen, eine direkte
Verwendung von KI-generierten Texten wird den Standards wissenschaftlicher Arbeit aber
zum heutigen Stand nicht gerecht. Anders sieht es bei KI-gestützter Datenverarbeitung aus.
Schon heute bieten beispielsweise KI-gestützte Mustererkennungsverfahren einen
immensen Mehrwert bei der Auswertung großer Datensätze. Durch die steigende Popularität
von KI und die Etablierung KI-gestützter Applikationen wird sich der Anwendungsbereich in
vielen Bereichen der Hochschule weiter ausweiten. Dem begegnen wir offen und
konstruktiv.
Kritisch betrachten wir die Etablierung KI-gestützter Analysetools zur Leistungsbewertung
von Studierenden. Zwar bringt mehr Kontinuität in der Beurteilung des aktuellen
Leistungsstandes durchaus auch für Studierende Vorteile mit sich, dies darf aber nicht zu
einer abermaligen Steigerung des Leistungsdrucks auf Studierende führen. Zudem dürfen
Datenschutzstandards nicht untergraben werden. Eine direkte, empathische Interaktion
zwischen Lehrenden und Studierenden kann durch digitale Lösungen ohnehin nicht
gleichwertig ersetzt werden, daher sollte KI-gestützte Lernunterstützung stets ergänzend
und nicht als Ersatz konventioneller Lehre zur Anwendung kommen.
Bei zunehmender Digitalisierung der Leistungsauswertung ist es zudem umso wichtiger,
zugrundeliegende Rechtsordnungen aller Ebenen von Prüfungsordnungen bis hin zum
Hochschulgesetz studierendenfreundlich auszuarbeiten und die Rechte Studierender zu stärken.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
unbehandelt ÄB6-1 29 Jusos Schwaben Streichung von “bewusst“ in Zeile 29.
unbehandelt ÄB6-2 Ergänze nach Zeile 57 Jusos Oberfranken Ein Weg künftige Leistungsvorgaben auszugestalten können hierbei hybride Modelle aus mündlichen Formaten als auch schriftlichen Leistungsnachweisen darstellen. Einerseits gilt es die individuelle Erfüllung der Leistungsabgabe durch die Minimierung des Einflusses von KIs sicherstellen ohne jedoch hierbei jedoch die individuelle Rhetorik von Schüler*innen im Rahmen mündlicher Prüfungsleistungen als dominante Maßgabe der Bewertung festzulegen. Die Individualität der Fähigkeiten von Schüler*innen müssen im Rahmen der Neugestaltung künftiger Prüfungsleistungen umso mehr in den Fokus genommen werden. Ziele von Lernziel- und Kompetenzorientierungen müssen ebenfalls die vorhandenen Fehlleistungen der KIs im Rahmen der Erfüllung von Lernaufgaben wie etwa Hausaufgaben aktiv im Unterricht zu thematisieren als auch in der Praxis aufzuzeigen. Die Thematisierung und der Umgang mit künstlichen Intelligenzen jeglicher Art gilt für uns nicht nur als Zukunftskompetenz, sondern als schon jetzt notwendige Schlüsselqualifkation im Umgang mit KIs als auch der Medienkompetenz im Allgemeinen.
unbehandelt ÄB6-3 Ergänze nach Zeile 57 Jusos Oberfranken Einen Weg künftige Leistungsnachweise auszugestalten können hierbei hybride Modelle mit mündlichen als auch schriftlichen Elementen darstellen.    Einerseits gilt es, die individuelle Erbringung der Leistung durch die Minimierung des Einflusses von KIs sicherzustellen. Dabei ist insbesondere bei der Bewertung mündlicher  Leistungen auf eine klare Differenzierung zwischen Fachleistung und individueller rhetorischer Fähigkeiten zu achten.   Die Individualität der Fähigkeiten von Schüler*innen muss im Rahmen der Neugestaltung künftiger Prüfungsleistungen umso mehr in den Fokus genommen werden.   Im Rahmen der Lernziel- und Kompetenzorientierungen müssen ebenfalls die aktuell vorhandenen Fehlleistungen der KIs im Rahmen der Erfüllung von Lernaufgaben wie etwa Hausaufgaben aktiv im Unterricht  thematisiert und in der Praxis aufgezeigt werden.   Sogenannte Deep Fakes, also manipulierte Bilder oder Videos, die nicht direkt als manipuliert zu erkennen sind, werden durch die Weiterentwicklung verschiedener KI-Tools auch ohne große technische Kenntnisse einfacher zu erstellen. Die Thematisierung und der reflektierte Umgang mit künstlichen Intelligenzen jeglicher Art gilt für uns nicht nur als Zukunftskompetenz, sondern als schon jetzt notwendige Schlüsselqualifkation im Umgang mit KIs als auch der Medienkompetenz im Allgemeinen.