LAT1 Sozial-ökologische Transformation

Status:
geändert angenommen

Unser Transformationsbegriff

Der sozial-ökologische Transformatin unserer Gesellschaft und insbesondere der Industrie ist eine der wichtigsten Aufgaben des 21. Jahrhunderts. Im Spannungsfeld zwischen der sich abzeichnenden Klimakatastrophe einerseits und einer möglichen Deindustrialisierung – mit enormen Wohlstands- und Arbeitsplatzverlusten vor allem für Menschen ohne Vermögen – andererseits sind wir die einzige Kraft, mit der dieses Projekt gelingen kann.

Transformation bedeutet Veränderung. Damit gibt es keine Entscheidung zwischen Veränderung oder Weiter-so. Es gibt nur die Entscheidung zwischen organisierter Veränderung in unserem Sinne oder ungesteuerter Veränderungen im Sinne derjenigen, die weiter von der Klimakrise und der Ausbeutung der Umwelt und Natur profitieren.

Transformation erfordert aktives staatliches und zivilgesellschaftliches Handeln: Solange es fossile Energieträger gibt, wird es auch ein kapitalistisches Interesse an ihrer Ausbeutung geben. Nur wenn wir uns mit einer linken Bewegung an die Spitze der Weltgemeinschaft gegen die Ausbeutung der Natur stellen, können wir einen lebenswerten Planeten erhalten.

Der Begriff der Transformation beinhaltet unterschiedliche zeitliche Perspektiven: Während wir langfristig nicht nur einen Umbau der Produktionsweise, sondern vor allem auch der Eigentumsverhältnisse in der Industrie anstreben und unsere sozialistische Vorstellung einer Industrie in den Händen der Arbeiter*innen Realität werden lassen, müssen wir mittelfristig mit den Mitteln der staatlichen Souveränität entscheidende Weichen stellen.

Dem Staat kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Einerseits braucht es ordnungspolitische Rahmenbedingungen und klare gesetzliche Vorgaben, die den notwendigen Druck auf die Unternehmen erzeugen. Zum anderen muss der Staat die Unternehmen mit Förderprogrammen bei ihren Anstrengungen unterstützen. Zudem muss er endlich seine eigenen Hausaufgaben besser machen und die notwendige Infrastruktur konsequenter und schneller modernisieren und ausbauen.

Dafür brauchen wir kurzfristige Weichenstellungen und vor allem eine ausreichende Finanzierung. Die Schuldenbremse darf uns dabei nicht aufhalten: Investitionen, die heute nicht getätigt werden, gefährden unseren Wohlstand von morgen.

Unser Transformationsbegriff muss eine globale Perspektive beinhalten: Wir müssen in unserem Handeln mit gutem Beispiel vorangehen und alles tun, was in unseren Möglichkeiten liegt. Technologien, die für die klimaneutrale Industrie notwendigerweise entstehen müssen, sollen in globaler Kooperation und unter Einbeziehung verschiedenster internationaler Akteur*innen entwickelt werden. Gleichzeitig wollen wir demokratische Souveränität Europas erhalten und die Abhängigkeit von autokratischen Staaten minimieren. Deutschland soll international eine verantwortungsvolle und treibende Kraft des Fortschritts sein.

Zur globalen Perspektive gehört es auch, internationale Mechanismen zu etablieren, die faire Bedingungen sicherstellen. Findet Außenhandel mit Akteur*innen einer Volkswirtschaft statt, die selbst keine CO2-Bepreisung vorsieht, so wollen wir beispielsweise mit einer CO2-Einfuhrsteuer sicherstellen, dass klimafreundliche und emissionsarme Produkte auch wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleiben.

Der Degrowth-Bewegung und der Forderung nach Deindustrialisierung erteilen wir eine klare Absage: Dieser Antrag bezieht explizit keine Position zur Frage des weiteren Wirtschaftswachstums.

Arbeit und Qualifikation als tragende Säule der Transformation

Arbeit und qualifizierte Arbeitskräfte sind für die Transformation von entscheidender Bedeutung. Mit ihren Händen und Köpfen erwirtschaften die Arbeiter*innen den Wohlstand unserer Gesellschaft. Es ist daher nur logisch, dass sie im Zentrum der Transformation stehen müssen. Damit die Transformation gelingt, braucht es zunächst den Blick auf die Arbeiter*innen.

Das größte Risiko für das Gelingen der Transformation ist der Fachkräftemangel. Egal wie ambitioniert die Ausbauziele in den Parlamenten beschlossen werden: Solange die Facharbeiter*innen fehlen, die Solaranlagen aufs Dach schrauben oder Leitungen verlegen, und solange die Ingenieur*innen fehlen, die Zukunftstechnologien entwickeln, wird nichts passieren. Der Qualifizierungsbedarf geht einher mit einem massiven Investitionsbedarf.

Es braucht also ein Recht auf Arbeit. Die arbeits- und wirtschaftspolitische Herausforderung besteht darin, das Recht auf Arbeit so auszufüllen, dass es mehr ist als ein Recht auf freie Berufswahl. Es muss ein echter Anspruch des Individuums an die Gesellschaft sein, jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen zu können, wenn es dies wünscht. Dazu bedarf es einer staatlichen Jobgarantie in Form eines Rechtsanspruchs für alle hier lebenden Menschen. Diese beinhaltet eine Entlohnung in Höhe des jeweiligen Tariflohns bzw. eines fairen, armuts- und alterssichernden Mindestlohns.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine gute Ausbildung für alle zu gewährleisten, fordern wir weiterhin eine echte Ausbildungsgarantie. Wer unter 27 Jahre alt ist, soll einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz haben. Dazu wollen wir eine Umlagefinanzierung schaffen, die den ausbildenden Betrieben die Kosten erstattet und die nicht ausbildenden Betriebe an der Finanzierung der Ausbildungskosten beteiligt. Die außerbetriebliche Ausbildung für marktbenachteiligte Jugendliche muss die Ultima Ratio sein und darf nur die Ausnahme bleiben. Deshalb müssen auch diese Kosten über die Umlage der Betriebe finanziert werden. Damit werden Mitnahmeeffekte der Betriebe vermieden.

Es ist an der Zeit, das Recht auf eine 25-Stunden-Woche einzuführen, um den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Unsere Arbeitskultur hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, und es ist wichtig, dass Arbeit*innen die Möglichkeit haben, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen. Eine 25-Stunden-Woche würde es den Menschen ermöglichen, mehr Zeit für ihre Familie, ihre Freunde, ihre Hobbys und ihre persönliche Entwicklung zu haben. Es würde auch die Produktivität am Arbeitsplatz verbessern, indem es die Mitarbeiter*innen ausgeruhter und motivierter macht. Es ist an der Zeit, dass Betriebe und Regierungen die Bedürfnisse der Arbeiter*innen ernst nehmen und das Recht auf eine 25-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich einführen.

Im Zuge der Transformation werden sich Berufsbilder verändern und neue Tätigkeitsprofile entstehen. Damit verbunden ist ein enormer Qualifizierungsbedarf. Diese Qualifizierung ist nicht allein Aufgabe der Beschäftigten im Rahmen ihrer Bildungsbiographie, sondern muss als staatliche Aufgabe unter Einbeziehung und Verpflichtung der Unternehmen verstanden werden.

Der Erwerb neuer Qualifikationen braucht Zeit: Die Bildungszeit oder auch Teilzeit mit berufsbegleitender Qualifizierung muss daher bis zu vier Jahre betragen können. Damit wird sichergestellt, dass eine berufliche Neuorientierung tatsächlich möglich ist.

Notwendig ist ein staatliches Qualifizierungsgelds in Anlehnung an das Kurzarbeitergeld. Dieses soll einen Entgeltersatz in Höhe von 70 Prozent des durch die Weiterbildung ausfallenden Nettoentgelts unabhängig von Betriebsgröße, Alter und Qualifikation der Beschäftigten leisten. Neben dem Qualifizierungszuschuss ist auch die tarifliche Aufstockung des Bildungszeitzuschusses zu regeln. Die Höhe des Entgeltersatzes soll auf 80 bzw. 87 Prozent erhöht werden, wenn der Betrieb während der Qualifizierungsphase Auszubildende übernimmt bzw. Neueinstellungen vornimmt und für die Beschäftigten eine Beschäftigungssicherung über die Weiterbildungszeit hinaus betrieblich oder tariflich geregelt ist. Die Weiterbildungskosten sollen über den Qualifizierungszuschuss gefördert werden. Die Arbeiter*innen dürfen nicht auf den Kosten für die Weiterbildung sitzen bleiben.

Mitbestimmung ist ein entscheidender Hebel für die Transformation der Betriebe. Die Arbeiter*innen haben nicht nur ein Interesse am Erhalt ihrer Arbeitsplätze, sondern vor allem auch am Erhalt eines bewohnbaren Planeten für ihre Kinder und nachfolgende Generationen. Deshalb braucht es dringend vermehrt die Mitbestimmung der Arbeiter*innen bei betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen. Solange nur Manager*innen über die Ausrichtung der Unternehmen, ihrer Produkte und ihre Produktionsweise entscheiden, werden weiterhin kurzfristige Gewinne und die Zufriedenstellung der Shareholder ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Dabei geht die Transformation nicht nur mit der Gestaltung der unternehmerischen und betrieblichen Bereiche einher, sondern auch mit dem Verlust von spezifischen und beruflichen Arbeitsplätzen. Den Verlust von Menschen gilt es, in Form von Weiterbildungen und finanziellen Hilfen sozial abzufedern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies nur in ausreichendem Maße passiert, wenn Beschäftigte und Gewerkschaften mit am Tisch sitzen. Deshalb fordern wir jegliche Formen der Unternehmensmitbestimmung durch das Modell der Montanmitbestimmung zu ersetzen, welches eine vollparitätische Mitbestimmung für die Beschäftigten garantiert.

Wir fordern konkret: 

        Ein gesetzlich festgeschriebenes und garantiertes Recht auf Arbeit

        Ein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf einen Ausbildungsplatz mit entsprechender Umlagefinanzierung

        Ein Recht auf Bildungszeit und den Anspruch auf Qualifizierungsgeld

        Die Ausweitung der Mitbestimmung auf betriebliche Entscheidungen

        Einführung der Montanmitbestimmung in allen Unternehmen mit Drittelparität und paritätischer Mitbestimmung

Wie wir die Transformation organisieren und fördern wollen

Um die ehrgeizigen Ziele der Transformation der Industrie einhalten zu können, sind unterschiedliche Maßnahmen und Institutionalisierungen notwendig. Unsere Vorschläge dafür sind im Folgenden beschrieben.

Ein Staatsfonds als zentrales Instrument der Transformation

Wir wollen einen staatlichen Transformationsfonds auf Bundesebene in Höhe von 500 Milliarden Euro. Er sollte von vornherein so groß dimensioniert sein, dass er die für die Industrie entscheidenden Großinvestitionen mit entsprechend ausgeprägten Lock-in-Effekten abdecken kann. Die Höhe ist auch vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass Industrie und Energiewirtschaft zusammen für mehr als die Hälfte der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich sind und in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen zur Bewältigung der Herausforderungen anstehen.

Dazu soll die Grundlage des Fonds aus staatlichen Schulden finanziert werden, hinzu kommen Einlagen von Privatpersonen, institutionellen Investor*innen und Förderbanken wie der KfW und der EIB. Solange die Schuldenbremse nicht überwunden ist, soll die Finanzierung über ein Sondervermögen erfolgen. Neben dem Bund sollen auch die Länder in die Finanzierung einbezogen werden, da auch sie von der Stärkung der Industrie in ihren Regionen profitieren.

Der Transformationsfonds unterscheidet sich deutlich von anderen staatlichen „Fonds“ wie dem Energie- und Klimafonds oder dem Kommunalen Investitionsfonds, da er kein reines Förderinstrument ist. Diese Fonds sind heute in der Regel Sondervermögen des Bundes, die keine Rendite erwirtschaften, sondern ein festgelegtes Finanzvolumen zweckgebunden vergeben. Dabei fließen weder Mittel an den Bund zurück, noch wird der Bund Miteigentümer der geförderten Strukturen. Der Transformationsfonds dient demgegenüber nicht nur der Förderung oder Bereitstellung von Mitteln, sondern soll die direkte Beteiligung oder Finanzierung des Bundes in Schlüsselindustrien umsetzen, um Gestaltungsspielräume im Sinne der Transformation zu ermöglichen. Der Transformationsfonds besteht daher aus zwei Komponenten. Die erste Komponente dient der Förderung der Transformation durch die Bereitstellung von Kapital für bestimmte Förderzwecke, die zweite Komponente zielt darauf ab, dass sich der Staat an Unternehmen beteiligt und damit generell im Sinne der Transformation tätig wird.

Der Fonds richtet sich sowohl an börsennotierte Industrieunternehmen als auch an mittelständische Unternehmen, deren Aktivitäten als sozial-ökologisch nachhaltig gelten. Durch die Beteiligung soll direkt Einfluss auf die Umsetzung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen in den Unternehmen genommen werden.

Darüber hinaus soll die aktive Beteiligung der Gewerkschaften bei der Vergabe und Verwendung der Mittel sichergestellt werden. Neben der Bereitstellung von Kapital für Investitionen in klimafreundliche Technologien, Prozesse und Produkte soll der Fonds auch gezielt eingesetzt werden, um Übernahmen aus Nicht-EU-Ländern in Schlüsselbereichen zu verhindern. Der Vorteil einer staatlichen Beteiligung gegenüber Subventionen besteht darin, dass eine Sozialisierung der Kosten bei gleichzeitiger Privatisierung der Gewinne vermieden wird.

Unternehmen, die Förderung und Unterstützung aus dem Transformationsfonds erhalten, verpflichten sich im Gegenzug, je nach Höhe, für bestimmte Zeiträume auf Dividendenausschüttungen zu verzichten und Gewinne im sozial-ökologischen Sinne zu reinvestieren. Darüber hinaus wollen wir die Verwendung der Mittel aus dem Transformationsfonds an sozial-ökologische Kriterien knüpfen, zu denen beispielsweise Tariftreue oder die Einhaltung von Standards entlang der Lieferkette gehören.

Wir fordern konkret:

  • Die Einrichtung eines Transformationsfonds auf Bundesebene in Höhe von 250 Milliarden Euro.
  • Die Verwendung der Mittel durch Förderprogramme und Unternehmensbeteiligungen durch den Bund.
  • Die Beteiligung von Gewerkschaften bei der Vergabe und Verwendung der Mittel.
  • Verpflichtende knüpfung von Förderungen an Sozialstandards

Förderale Transformationsagenturen: Beratung, Angebote, Vernetzung

Der Freistaat Bayern und die anderen Bundesländer, die noch nicht über eine solche Einrichtung verfügen, sollen eigene Transformationsagenturen einrichten, die den Transformationsclustern angegliedert sind. Ihre Aufgabe ist die Beratung von Betriebsräten, Unternehmen und Regionen.

Die Transformationsagentur übernimmt zum einen eine Lotsenfunktion für Qualifizierungsmöglichkeiten. Zum anderen bündelt sie die Fördermöglichkeiten und schafft in beiden Fällen einen schnellen und leicht zugänglichen Überblick für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Außerdem hat die Transformationsagentur die Aufgabe, zukünftige Entwicklungen im Auge zu behalten und in die Regionen zu übersetzen. Dazu erarbeitet sie Analysen, stellt Hintergrundinformationen zur Verfügung und unterstützt die Weiterentwicklung der Transformationspolitik vor Ort. Eine weitere zentrale Aufgabe liegt in der Vernetzung von Partner*innen der regionalen Arbeitsmarktpolitik.

Wir fordern konkret:

  • Die Einrichtung von Transformationsagenturen, sofern diese noch nicht existieren

Regionale Transformationscluster zur Umsetzung vor Ort

Regionale Transformationscluster sollen die nationale Strategie in regionales Handeln übersetzen. Die Folgen der Transformation betreffen auch Regionen, die heute wirtschaftlich gut dastehen, wie z.B. Franken, die Region München oder Weiden in der Oberpfalz.

Viele Förderungen ignorieren aktuell die regionalpolitischen Herausforderungen der Transformation und erreichen viele Unternehmen und Regionen deshalb nicht. Daher sollen Transformationscluster den strukturellen Wandels in den Regionen abfangen. Im Transformationscluster sollen auch die oben genannten Transformationsräte eine wichtige Rolle spielen.

Die Transformationscluster sollen regionale Zukunftskonzepte entwickelt werden. Diese sollen in Zukunftsvereinbarungen in den Unternehmen, die von der Transformation betroffen sind, übersetzt werden. Dazu müssen in Betrieben gemeinsam von allen, das heißt von Geschäftsführung bis zu den Betriebsräten Lösungen entwickelt werden, um Standorte so auszurichten, dass sie die Anforderungen der Transformation bewältigen können und den Beschäftigten Wege in neue oder veränderte berufliche Qualifikationen und Tätigkeiten eröffnen.

Die Transformationscluster übernehmen auch die Aufgabe, die Mittel aus dem Transformationsfonds vor dem Hintergrund der regionalen Gegebenheiten, zu verteilen. Außerdem sollen sie bei der Ansiedlung und Gründung von Unternehmen unterstützen, die Zukunftstechnologien entwickeln wollen. Ziel ist es dort technologische Entwicklungskonzepte zu schaffen, wo die Entwicklung neuer Technologien zum Erhalt der industriellen Produktion konkret notwendig ist.

Regionalpolitisch wollen wir betriebliche Prozesse unterstützen. Wichtig für uns ist es, vorhandene industrielle Strukturen zu sichern. Diese sollen nicht abgebaut oder ausgelagert werden. Ziel ist die Weiterentwicklung hin zu technologisch CO2 neutralen Technologien und guten Arbeitsplätzen mit Tarifbindung. Dazu braucht es über die Transformationscluster regionale Präventionskonzepte, die die Sicherung der vorhandenen industriellen Strukturen sicherstellen.

Wir fordern konkret:

  • Die Einführung von Transformationscluster in den Regionen
  • Zukunftsvereinbarungen für die Regionen und in den Betrieben
  • Präventionskonzepte in den Regionen

Lokale Transformationsräte

Die politischen Entscheidungen, die auch auf lokaler Ebene notwendig sind, wollen wir durch die Einführung von Transformationsräten verbessern. Diese Transformationsräte tagen regelmäßig und setzen sich aus unterschiedlichen Akteur*innen aus Betriebsräten, Gewerkschaften, Industriebetrieben, Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik zusammen und sorgen für ein besseres gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Perspektiven. Sie brauchen klare Kompetenzen und ein verbindliches Antrags- und Vorschlagsrecht in kommunalen Parlamenten und Entscheidungsgremien.

Wir fordern konkret:

  • Die Einführung von lokalen Transformationsräten mit klar definierten Rechten und diverser Zusammensetzung

Wie wir die Energie für die Industrie erzeugen wollen

Industrielle Produktion ist enorm energieintensiv. Die Transformation bezieht sich einerseits auf die Produkte und Prozesse in der Industrie, andererseits aber auch auf die Gewinnung der Energie, die für die Produktion notwendig ist. Einerseits braucht es eine Elektrifizierung, die auf erneuerbaren Energien fußt. Bereiche, die nicht elektrifiziert werden können, können durch grünen Wasserstoff dekarbonisiert werden.

Erneuerbaren Energien

Der Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft ist grundlegend für eine tragfähige Industriepolitik. Wir fordern hier explizit den Abbau von Hürden für den Ausbau und die schnellstmögliche Umstellung der Stromgewinnung auf 100% erneuerbar. Diese muss unter Bürger*innenbeteiligung und Mitbestimmung von Arbeiter*innen an betrieblichen Entscheidungen geschehen.

Wir fordern konkret:

  • Subventionen für fossile Energieträger müssen bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien stufenweise abgeschafft werden.
  • Der Ausbau erneuerbarer Energien muss schleunigst und mit dem notwendigen Ehrgeiz vorangetrieben werden.

Grüner Wasserstoff

Grüner Wasserstoff ist eine CO2-freie Technologie zur Dekarbonisierung von Sektoren und Teilsektoren, die nicht elektrifiziert werden können. Er wird durch die Elektrolyse von Wasser erzeugt, wobei der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Seine Transportfähigkeit ermöglicht zudem die Entkopplung und Flexibilisierung von Energieerzeugung und -verbrauch.

Haupteinsatzgebiet für grünen Wasserstoff ist die chemische Industrie. Darüber hinaus kann Wasserstoff in der Stahlindustrie eingesetzt werden, um Kohle zu ersetzen. Nicht zuletzt ist Wasserstoff als Brennstoff eine Alternative zum Befeuern von Öfen.

Grüner Wasserstoff kann als Kraftstoff im Verkehr eingesetzt werden – insbesondere dort, wo eine Elektrifizierung nicht sinnvoll oder möglich ist. Zusammen mit CO2 kann er auch in andere klimafreundliche Kraftstoffe umgewandelt werden, die Lkw, Schiffe und Flugzeuge antreiben. Durch die Umstellung auf Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Industrie können Industriestandorte gesichert werden.

Wir fordern konkret:

  • Die Unterstützung der Wasserstoffproduktion in Gebieten, in denen reichlich erneuerbare Energie verfügbar ist. Die Bedeutung der Wasserstoffproduktion im globalen Kontext muss durch angemessene Beteiligung an den Gewinnen der Produktion deutlich werden.
  • Eine Erhöhung der Förderung von grünem Wasserstoff im Rahmen des Transformationsfonds und die Unterstützung von Unternehmen, die auf Wasserstoff als Alternative zu fossilen Energien setzen.
  • Die alte Gasnetz-Infrastruktur muss schnellstmöglich auf die Beimischung von Wasserstoff eingestellt werden. Dafür braucht es feste Beimischungsquoten.
  • Ein massiver Ausbau des Wasserstoffpipelinenetzes und Umbau der Gaspipelines für den Wasserstofftransport.
  • Die Industrie muss schnellstmöglich umgebaut werden, hin zur CO2-Neutralität durch die Nutzung von Wasserstoff.
  • Der Einsatz von Wasserstoff muss verpflichtend gemacht werden.

Kreislaufwirtschaft als langfristiges Ziel

Ressourcen und Rohstoffe sind auf dieser Welt nur endlich vorhanden. Die Wiederverwendung und das Recycling von Produkten verlangsamt die Reduktion natürlicher Ressourcen, verringert die Zerstörung von Landschaften und Lebensräumen und trägt dazu bei, den Verlust der biologischen Vielfalt zu begrenzen. Wir müssen ein Gleichgewicht schaffen, zwischen Verbrauch und natürlicher Regeneration von Ressourcen. Die Endlichkeit von Ressourcen fordert die Wiederverwendung ebendieser.

Viele Ressourcen, die in modernen Technologien Verwendung finden, werden unter miserablen Bedingungen gefördert und abgebaut. Kinderarbeit, Ausbeutung und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen sind keine Seltenheit. Diesen Missständen wird durch Recycling und Wiederverwendung von Produkten und Rohstoffen die Grundlage entzogen.

Die Verantwortung für Recycling kann dabei nicht nur bei den Konsument*innen liegen, sondern muss im Design und in der Herstellung der Produkte durch die Unternehmen angelegt sein. Dafür braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Unternehmen dazu verpflichten, verantwortungsvoll mit Rohstoffen umzugehen.

Wir fordern konkret:

  • Verbindliche kontinuierlich steigende Recyclatquoten bei allen Produkten.
  • Prozesse müssen so ausgestaltet werden, dass Abfälle unternehmensübergreifend anders genutzt werden können.
  • Bevor Produkte produziert werden, müssen zuvor Recyclingpläne für diese ausgearbeitet werden.
  • Gebrauchsgüter müssen auf lange Zeit produziert werden können, um möglichst lang nutzbar zu sein. Teile des Produkts müssen für diesen Zweck bei der Weiterentwicklung austauschbar sein.
  • Sollbruchstellen/ geplanter Verschleiß bei Produkten müssen verboten und zurückgedrängt werden.
  • Right to repair: Produkte müssen reparierbar sein. Unser Ziel sind Produkte, die in ihre Bestandteile zerlegbar sind.
  • Der Staat muss Reparatur als Dienstleistung fördern.
  • Unternehmen müssen ihre bestehenden, teilweise nicht zukunftsfähigen Geschäftsfelder durch konsequente Digitalisierung transformieren.

Ohne Infrastruktur keine Transformation

Die Versorgung mit klimaneutraler Energie, der klimaneutrale Transport von Gütern auf elektrifizierten Schienenverbindungen und vieles mehr erfordern eine gute Infrastruktur. Hier haben wir in Deutschland in den vergangenen Jahren einen immer stärkeren Investitionsstau angehäuft. Ohne diese Infrastruktur und vor allem ohne verbindlich gesetzlich geregelte Ausbauziele für diese Infrastruktur (Infrastrukturgarantien) werden Unternehmen nicht bereit sein, ihrerseits notwendige Investitionen zu tätigen.

Zusätzlich zum politischen Willen und Beschlüssen in Parlamenten, ist es gleichzeitig notwendig, den Ausbau auch operativ zu beschleunigen und zu priorisieren. Hierfür braucht es eine Modernisierung von Planungsverfahren, eine ehrliche Überprüfung von Bürokratie und Vorgaben sowie deutlichen politischen Widerstand gegen Not-in-my-backyard-Initiativen, die mit hanebüchenen Argumentationen wichtige Projekte blockieren.

Bestehende Infrastruktur fossiler Energieträger soll umgebaut und umgerüstet werden, um perspektivisch CO2-freie Energie zu transportieren, zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen.

Konkret fordern wir:

  • Einen schnellen und konsequenten Ausbau der Infrastruktur im Bereich der erneuerbaren Energien (Energiequellen und -Netze), Transport (Schiene), Kommunikation (Glasfaser).
  • Mehr Geld und höhere Mittel für den Infrastrukturausbau.
  • Beschleunigung von Planungsverfahren durch eine kritische und ehrliche Überprüfung von bürokratischen Prozessen.
  • Politischer Widerstand zu NIMBY-Initiativen.
  • Infrastruktur ist zu wichtig, um das zugehörige Ministerium der FDP zu überlassen.

Was es sonst noch braucht

Wir wollen in diesem Antrag viele der bestehenden Beschlusslagen nicht wiederholen, sondern lediglich bekräftigen. Dazu gehören unsere grundsätzlichen Positionen zu notwendigen Reformen des Steuersystems in Bezug auf hohe Einkommen und Vermögen hin zu mehr globaler Steuergerechtigkeit und Steuervermeidung. Auch umfangreiche Positionierungen im Kontext von betrieblicher Mitbestimmung oder der Bedeutung von Arbeit und der Organisation der arbeitenden Klasse sind essentiell. Auch Wege des Ausbaus erneuerbarer Energien wurden an anderer Stelle aufgezeigt. Der Ausbau dieser ist weiterhin essentiell für eine Transformation.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄLAT1-1 113 Jusos Oberpfalz Ersetze in Zeile 133: 250 druch 500 Streiche folgenden Satz
angenommen ÄLAT1-2 151 Jusos Oberpfalz Ersetze in Zeile 151: 250 durch 500