ÄF6-7

Zeile 16-20 streichen. Ersetzen durch: “Sprecher*innen, die Gegner*innen des Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche sind, wird oftmals eine Bühne geboten, anstatt dass die Schulen ihrem ausgewogenen Informations- und Aufklärungsauftrag nachgehen.“

Begründung:

Unnötige Pauschalisierung, die Raum für rational begründete Religionskritik unterbindet und Stigmatisierung fördert. Auf der anderen Seite suggeriert die Aussage, dass es keine nicht-religiöse Sprecher*innen gibt , die gegen Schwangerschaftsabbrüche sind, und (fast) Alle mit religiösem Hintergrund Gegner*innen des Rechtes sind, was ein Trugschluss ist. 

Beispiel:

Anlässlich der für Donnerstag dieser Woche terminierten 1. Bundestags-Lesung zur möglichen Abschaffung des §219a plädieren die Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD) dafür, das Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch nunmehr endlich Geschichte werden zu lassen.