Wunsch nach Zerschlagung marktbeherrschender Konzerne zwar nachvollziehbar, aber in der Formulierung hier klingt es nach staatlicher Willkür, dem Kartellamt diese Option zu geben, ohne dass hierfür ein Verstoß z. B. gegen das Gebot, keine illegalen Preisabsprachen zu treffen, überhaupt erst nachgewiesen wurde.
Begründung:
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