ÄD3-14

Status:
unbehandelt

Ersetze durch „Beschleunigung des Asylverfahrens und Erhöhung von dessen Transparenz“

Begründung:

Der Standard des deutschen Asylverfahrens ist sehr hoch, da es allen Schutzsuchenden die Möglichkeit gibt in ihrer Anhörung ihre individuellen Fluchtgründe zu erläutern. Dadurch ist das Verfahren orientiert an Einzelschicksalen und individuellen Fluchtgründen. Kennt man diese individuellen Konstellationen ist es auch leichter, diesen punktuell gerecht zu werden.  Zudem können im Rahmen dieses Vortrages auch hilfreiche Informationen gewonnen werden, wie etwa Hinweise auf Kriegsverbrechen oder zu kriminellen Vorgängen wie etwa Menschenhandel oder Ausbeutung. Diese hohen Standards sollten nicht einer „Entbürokratisierung“ zum Opfer fallen

Von sich ewig hinziehenden Asylverfahren profitiert dagegen niemand. Zum Teil können Monate vergehen bis allein die Einladung zur Anhörung an die Schutzsuchenden ergeht – Monate, in denen die Betroffenen zunehmend frustriert und verunsichert werden. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren durch die Ampel wurde diesbezüglich ein erster Schritt gemacht, aber auch zukünftig sollte die Devise darin bestehen, Schutzsuchenden möglichst zügig eine Perspektive auf Schutz geben zu können ohne sie im luftleeren Raum schweben zu lassen.

Dabei sollte auch die Nachvollziehbarkeit, insbesondere für die Schutzsuchenden selbst oder deren Rechtsbeistand, weiter in den Vordergrund rücken.