Apothekenpflicht für Homöopathika so schnell wie möglich abschaffen!
Homöopathische Mittel haben keine erwiesene Wirksamkeit über einen (auch anderweitig und günstiger erreichbaren) Placeboeffekt hinaus. Homöopathische Medikamente basieren allesamt auf der Grundlage der Potenzierung, oder in einfachen Worten ausgedrückt, simpler Verdünnung. Eine klassische Potenzierung ist hierbei zum Beispiel D24. Dabei wird ein Ausgangsstoff 24-mal im Verhältnis von 1:10 mit Wasser verdünnt. Am Ende entsteht somit eine Verdünnung von 1:1024. Diese Verdünnung entspricht in etwa einem Tropfen im Volumen des gesamten Atlantiks. Aufgrund der Natur dieses Verfahrens ist eine Überdosierung bei der Einnahme ausgeschlossen. Die korrekte Herstellung und toxikologisch ausreichende Verdünnung überprüft dabei das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter anderem nach §§21 und 38 AMG.
Somit ist eine Apothekenpflicht als Schutz vor Überdosierung nicht sinnvoll.
Ein weiterer Aspekt der Apothekenpflicht ist jedoch die Aufklärung durch das Apothekenpersonal. Hier könnten Patienten*innen darauf hingewiesen werden, dass sie lebenswichtige Therapien durch die Einnahme von
Homöopathika versäumen und diese allenfalls als Ergänzung zu nutzen sind. Jedoch ist es schon heute möglich, rezeptfreie Medikamente ohne jegliche Beratung über das Internet zu bestellen (Volumen von 53 Mio.Euro in 2017).
Durch den Wegfall der Apothekenpflicht erhoffen wir uns durch den Verkauf neben zweifelhaften Vitamin- und anderen Nahrungsergänzungsmitteln, der Homöopathie das Image zu verschaffen, das sie verdient hat.
Außerdem ist damit ein deutlicher Preisverfall denkbar. Dies würde sowohl die exorbitanten Profitmargen von
zweifelhaften Pharmaunternehmen drücken, als auch den Geldbeutel von womöglich nicht so gut gestellten
Personen unserer Gesellschaft schonen.
Langfristig sollte jedoch bei der Homöopathie und anderen zweifelhaften Therapieformen darüber nachgedacht werden, diese ebenso den rigorosen wissenschaftlichen Zulassungsverfahren wie bei Medikamenten der konventionellen Schulmedizin zu stellen.