S2 Kinderarmut abschaffen, Kinder- und Jugendgrundsicherung auf den Weg bringen!

Je nach Berechnungsgröße werden bis zu 4,5 Millionen Kinder in Deutschland genannt, die von Armut betroffen sind. Die vielfältigen unterschiedlichen sozialstaatlichen Interventionen scheinen weder sonderlich effizient noch sonderlich wirksam zu sein und sind auf viele Sonder-Problemlagen gerichtet. Wir wollen, dass unser Sozialstaat bei dem Status Kind/Jugendliche*r ansetzt und fordern daher die Einführung eines allgemeinen individualisierten Rechtsanspruches auf eine Grundsicherung für Kinder und Jugendliche, die den Flickenteppich an unterschiedlichsten sozialrechtlichen Ansprüchen ersetzt und nicht an das jeweilige Einkommen von Elternteilen, das Zahlen von Unterhalt oder Ähnlichem ansetzt. Ziel dieser Grundsicherung muss es sein, allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Einkommens- oder Vermögenssituation der Elternteile (und damit ggf. hinzukommenden Unterhaltszahlungen) ein menschenwürdiges und damit armutssicheres Aufwachsen zu ermöglichen.

 

Dabei schlagen wir folgendes Vorgehen vor:

 

1) Abschaffung aller momentanen kindbezogenen sozialpolitischen oder einkommenssteuerbezogenen Leistungen/Vorteile (bspw. UVG, KiG, Kindergeldzuschlag, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge, (Halb-)Waisenrente) Das BAföG bauen wir zu einem Förderinstrument für lebenslanges Lernen (z.B. Zweitstudium) um. Bis zum erfolgreichen Umbau des BAföG ist sicherzustellen, dass Beziehende oben genannter Leistung nicht schlechter gestellt werden als vor der Einführung der Grundsicherung.

 

2) Ersatzweise wird ein Rechtsanspruch für jedes in Deutschland lebende Kind bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit geschaffen, der monatlich als vollumfängliche Leistung des Bundes ausbezahlt werden soll.

 

3) Dieser Anspruch wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit in den Altersstufen 0-6, 7-12, 13-17 in der Höhe des Warenkorbes zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums auf Antrag gewährt.

 

4) Für volljährige Jugendliche (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) wird eine vierte Altersstufe geschaffen, die unabhängig vom Haushaltskontext des*der Jugendlichen bis zum Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bis das Eigeneinkommen nachweisbar steuerrechtlich über dem Steuerfreibetrag (in 2018: 9000,00€) liegt einen eigenen Anspruch auf bedarfsdeckendes soziokulturelles Existenzminimum (inkl. Grundanteile für tatsächliche angemessene Wohnkosten) einräumt.

 

5) Für Kinder/Jugendliche, die bei alleinerziehenden Elternteilen aufwachsen, muss ein pauschaler Zuschlag entwickelt werden; gleiches gilt für Kinder/Jugendliche, die mindestens zwei Geschwisterkinder haben.

Begründung:

Die Krise der Sozialdemokratie ist mit einer mangelnden Innovationsfähigkeit zur Umgestaltung der sozialen Sicherungssysteme verbunden. Wir schaffen es europaweit nicht mehr, im Bereich der Sozialpolitik tonangebend zu sein. Anstatt über unsere Vorschläge wird über das Grundeinkommen diskutiert. Nur mit einer Wende hin zu universalistischen Ansprüchen, zu einem Mehr an sozialen Rechten für Individuen und einem Abbau von staatlichen Gängelungen sowie sozialstaatlichem Kleinklein wird es gelingen einen modernen sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat zu entwickeln. Einen Ansatzpunkt für diese Wende bietet die Kinder- und Jugendgrundsicherung. Es ist in unserem Sozialstaat ungerecht, dass dem Staat manche Kinder mehr wert sind, als andere (Kinderfreibeträge/Kindergeld). Es ist ungerecht, dass staatliche Leistungen oftmals intern verrechnet werden und gar nicht bei denen ankommen, die sie eigentlich bedürfen (Unterhaltsvorschuss bei ALG-II-Bezug). Es ist ungerecht, dass alle staatlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Kinderarmut nur mehr Bürokratie, mehr Nachweispflichten für Betroffene, aber nie weniger Kinderarmut gebracht haben (bspw. Bildungs- und Teilhabepaket).

 

Gleichermaßen müssen wir gegen eine konservative und bevormundende Vorstellung ankämpfen, nach der manche Eltern nicht willens oder nicht in der Lage sind finanzielle Mittel des Staates/aus ihrem Einkommen für ihre Kinder einzusetzen. Wir befinden uns heute in einer Gesellschaftsform, in der es immer noch kaum ein höheres Risiko gibt, ärmer zu werden, als Eltern(-teil) zu werden. Ein moderner Sozialstaat muss gegen dieses Risiko absichern, und das geht am Besten mit einem universalistischen Anspruch für Kinder- und Jugendliche, der gegen das gesamt-gesellschaftliche Problem der Kinderarmut gerichtet ist.

 

Die Kinder- und Jugendgrundsicherung ist etwas anderes als ein Grundeinkommen. Sie richtet sich nicht gegen den Ersatz von Arbeitszwang, der von den GrundeinkommensbefürworterInnen ins Feld geführt wird, oder predigt die Mär vom Ende der Arbeit. Vielmehr reagiert die Kinder- und Jugendgrundsicherung auf eine akute gesellschaftliche Problemlage und soll diejenigen, die (noch) nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können eine über der ansonsten notwendigen Debatte um Grundsicherung gegen Armut und/oder Arbeitslosigkeit staatliche Garantie an Teilhabe schaffen. Die Kinder- und Jugendgrundsicherung wird eine Bundesleistung sein und damit die Länder und Kommunen vollumfänglich sowohl bei den tatsächlichen Ausgaben als auch bei vielfältigen Verwaltungsausgaben entlasten. Der Kampf gegen Kinderarmut ist ein bundesweiter.

 

Die Kinder- und Jugendgrundsicherung soll zudem fern von Aspekten aus dem Kampf gegen Bildungsungleichheit stehen, sie wird auch keine einschneidende Maßnahme der Umverteilung sein können. Sie soll vielmehr im Bereich der finanziellen Grundausstattung von Kinder- und Jugendlichen eine Untergrenze bilden und damit sowohl zur Vereinheitlichung beitragen, als auch Differenzierung zu lassen: Vereinheitlichung in der Gestalt, dass jedes Kind erstmals gleich viel wert sein muss; Differenzierung insoweit, dass auf manche haushaltsbezogenen Problemlagen gesondert eingegangen werden muss, die spezifisch in gesonderter Form über das Vorhandensein von Kindern Armut erzeugen (Alleinerziehende oder Vielkinderschaft).

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
abgelehnt ÄS2-1 15 Jusos Unterfranken

Streiche: „BaföG“

abgelehnt ÄS2-2 16-17 Jusos Unterfranken

Streiche: „Das BAföG bauen wir zu einem Förderinstrument für lebenslanges Lernen (z.B.

Zweitstudium) um.“

abgelehnt ÄS2-3 17 Jusos Unterfranken

Streiche : „des BaföG“

angenommen ÄS2-4 24 Jusos Niederbayern

Ersetze Z. 24-25 durch

„Dieser Anspruch wird grundsätzlich bis zur Volljährigkeit in den Altersstufen 0-6, 7-12, 13-17 gewährt. Dabei entspricht die Höhe der Leistung dem soziokulturellen Existenzminimum der jeweiligen Altersstufe. Das soziokulturelle Existenzminimum der jeweiligen Kohorte ist dabei basierend auf einem Warenkorb festzulegen, welcher die zur Existenz notwendigen Dinge der jeweiligen Kohorte enthält. Dieser Warenkorb wird von einem Expert*innengremium festgelegt und regelmäßig aktualisiert.“