Ersetze §2a durch:
„§2a
Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:
– Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes
– Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes
– Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation
– Beratung über den Gleichstellungsbericht
– Beschlussfassung über gestellte Anträge
– Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes
– Wahl des Landesvorstands
– Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes
– Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.
– Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands“
§2a
Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:
– Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes
– Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes
– Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation
– Beratung über den Gleichstellungsbericht
– Beschlussfassung über gestellte Anträge
– Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes
– Wahl des Landesvorstands
– Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes
– Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.
– Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands