RLA7 Änderung §4b

Ersetze §4b durch:

 

„§4b

(1)    Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

          Der/dem Vorsitzenden

          Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen

          Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete

(2)    Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:

          Bildung

          Innen, Demokratie und Antifaschismus

          Internationales und Europa

          Wirtschafts- und Sozialpolitik

          Umwelt und Energie

          Frauen und Gleichstellung

          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

          Online-Kommunikation

          Politische Bildung

          Kampagnen und Publikationen

          Verbandsstruktur

          Bündnisarbeit und Vernetzung

(3)    Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.“

Text des Beschlusses:

§4b

(1)    Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

–          Der/dem Vorsitzenden

–          Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen

–          Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete

(2)    Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:

–          Bildung

–          Innen, Demokratie und Antifaschismus

–          Internationales und Europa

–          Wirtschafts- und Sozialpolitik

–          Umwelt und Energie

–          Frauen und Gleichstellung

–          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

–          Online-Kommunikation

–          Politische Bildung

–          Kampagnen und Publikationen

–          Verbandsstruktur

–          Bündnisarbeit und Vernetzung

(3)    Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.

Beschluss-PDF: