RLA9 Änderung §4d

Ersetze §4d durch:

„§4d

(1)    Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:

          Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos

          Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand

          Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.

          Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern

          Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern

          Der oder die Landessekretär*in

(2)    Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.“

Text des Beschlusses:

§4d

(1)    Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:

–          Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos

–          Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand

–          Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.

–          Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern

–          Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern

–          Der oder die Landessekretär*in

(2)    Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.

Beschluss-PDF: