Ersetze §5 durch:
„§5
Der Landesvorstand kann über die Einsetzung von Projektgruppen bestimmen. Deren Leitung wird durch einen gesonderten Beschluss seitens des Landesvorstands bestimmt und eingesetzt.“
Ersetze §5 durch:
„§5
Der Landesvorstand kann über die Einsetzung von Projektgruppen bestimmen. Deren Leitung wird durch einen gesonderten Beschluss seitens des Landesvorstands bestimmt und eingesetzt.“