Die Politik der letzten Jahre versäumte, geprägt vom Dogma der schwarzen Null, zentrale Schritte in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und Digitalisierung. Entsprechend sind eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig, um zu einer zeitgemäßen Politik aufzuschließen. Nachfolgender Maßnahmenkatalog soll als Richtschnur für künftige Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungspolitik der BayernSPD dienen.
Verkehr:
- Studierenden-, Schüler*innen- und Auszubildendenticket
Im Laufe der Zeit und vor allem aufgrund der Zentralisation wird von Jugendlichen immer mehr Mobilität erwartet. Für viele ist es schlicht aus Kostengründen nicht möglich, die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen zu bezahlen. Das tägliche Pendeln mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Ausbildungsstätte von daher keine Seltenheit mehr. Ein zusätzliches Problem stellt mittlerweile der Weg zur Berufsschule dar. Personen, die eine Ausbildung machen, bei der beispielsweise aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung immer weniger Plätze angeboten werden, müssen zudem einen deutlich weiteren und dadurch auch kostenintensiveren Weg zur Schule ablegen. Die zum Teil immens hohen Ticketpreise müssen für ein gesamtes Jahr ausgelegt werden, bevor ein kleiner Teil der entstandenen Kosten rückerstattet wird. Das Hauptproblem hierbei ist, dass auch nur lediglich ein Bruchteil zurückgezahlt wird. Vor allem Auszubildende, deren Arbeit nur sehr gering vergütet wird, erfahren hier eine zusätzliche finanzielle Last und Einschränkung.
Nicht wirklich besser ist die Lage bei den Schüler*innen. Diese müssen nämlich ab der 11. Jahrgangsstufe die Fahrtkosten zur Schule selbst tragen. Familien mit geringem Einkommen geraten daher oft in die Lage, dass sie ihren Kindern nicht den Besuch der gewünschten schulischen Einrichtung ermöglichen können.
Bei Studierenden hingegen konnten in den letzten Jahren zumindest kleine Erfolge erzielt werden. An einigen Universitäten gibt es Tickets nach dem Solidarmodell, die den Studierenden regional begrenztes Reisen zu niedrigen Preise in Form eines Studierendentickets möglich machen.
Wir fordern daher die Einführung eines kostenlosen Landestickets für alle Auszubildenden, Schüler*innen, Studierenden sowie Teilnehmende an den Freiwilligendiensten (Bufdi, FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ für Geflüchtete) im Freistaat Bayern. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat Bayern. Die Kommunen müssen im Gegenzug einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellen. Bei einem stark defizitären Nahverkehr kann das zuständige Amt selbstredend Unterstützung beim Freistaat Bayern beantragen. Die genauen Regelungen, ab wann und inwieweit kommunale Träger*innen unterstützt werden müssen, sollten allerdings zuständige Expert*innen festlegen.
Ein kostenloses Landesticket würde zum einen die Mobilität vor allem junger Menschen extrem steigern und dadurch auch soziale Teilhabe erleichtern, insbesondere wenn lediglich ein geringes Haushaltseinkommen vorliegt. Zum anderen würde zweifellos die Umwelt geschützt werden, da die Nutzung von Kraftfahrzeugen zumindest in dieser Personengruppe rapide abnehmen würde. Durch das kostenlose Landesticket würde der Nahverkehr häufiger genutzt werden und somit an Bedeutung gewinnen. Die höhere Auslastung würde in der Konsequenz auch zu einer höheren Taktung führen.
- Taxi 50:50
Ein weiterer Punkt, der für jene Regionen, die eher strukturschwach sind, von Bedeutung ist, ist das Taxi 50/50. Vor allem in der Nacht muss es jungen Menschen ermöglicht werden, sowohl kostengünstig, schnell als auch sicher nach Hause zu gelangen. Wenn der öffentliche Nahverkehr, sofern denn überhaupt vorhanden, bereits eingestellt ist, keine*r mehr in der Lage ist, sicher mit dem Auto zu fahren und auch sonst keine Möglichkeit besteht privat abgeholt zu werden, stellt dies in ländlichen Regionen ein Problem dar. Abhilfe soll hier das Taxi 50/50 schaffen. Alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden sollen online beim Landratsamt, welches die zuständige Behörde für den Nahverkehr ist, einen kleinen Ausweis erhalten, dass sie Azubi, Schüler*in beziehungsweise Student*in im jeweiligen Landkreis sind. Dieser kann bei einem Taxi vorgezeigt werden und führt dazu, dass lediglich die Hälfte der entstandenen Kosten durch die Personen übernommen werden muss. Der andere Teil wird durch das Landratsamt übernommen. Die Abwicklung zwischen Taxifahrer*in und der Behörde soll möglichst unbürokratisch sein, sodass für Taxiunternehmen kein Nachteil entsteht, wenn sie an diesem Programm teilnehmen. Das Ziel muss allerdings sein, dass in wenigen Jahren mithilfe der Funktionen des neuen Personalausweises die Übermittlung sofort an das zuständige Amt erfolgt, dem somit auch einfach nachgewiesen werden kann, dass das Taxiunternehmen eine Person transportiert hat, die Anspruch darauf hat, dass die Hälfte der Kosten durch das Landratsamt übernommen werden. Einige Landkreise in Bayern zeigen bereits, dass dies gut funktioniert und auch in Sachsen-Anhalt gibt es bereits seit vielen Jahren ein ähnliches Programm, das seitdem problemlos funktioniert. Wir fordern, dass ein solches Programm in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt wird und der Freistaat Bayern einen Großteil der Kosten übernimmt. Die Missbrauchsprävention ist durch eine geeignete Regelung zu gewährleisten.
- Rufbus
Des Weiteren soll auch noch ein sogenannter Rufbus eingeführt werden. Dieser hat wie jeder andere Bus auch reguläre Fahrpläne mit Abfahrtszeiten. Allerdings erscheint dieser nur bei Bedarf. Sollte man also mit dem Bus fahren wollen, muss kurz vor Abfahrt die Fahrt angemeldet werden. Dies kann per Telefon oder App geschehen. Der Rufbus bietet für ländliche Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr noch nicht von der breiten Masse genutzt wird, Mobilität, steht allerdings trotzdem im Gedanken des Umweltschutzes, da lediglich bei Bedarf gefahren wird. In den Urlaubsregionen Niederbayerns wird dieses Projekt bereits seit geraumer Zeit mit großem Erfolg durchgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass dadurch Leerfahrten vermieden werden, ist er auch ökonomischer, was sich auf die Ticketpreise auswirkt. Das Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, welches wir auch fordern, ist selbstredend auch für die Rufbusse gültig, andere Personen zahlen den üblichen Tarif des Nahverkehrs ohne Aufschlag. Wir fordern die Einführung dieses Projekts bayernweit. Fahrpläne mit hoher Taktung setzen wir für einen reibungslosen Verlauf allerdings voraus.
- Bahnhofshuttle
Generell sollte es unser Ziel sein, umweltfreundlich zu denken und daher auch dementsprechend zu reisen. Dieser Aspekt führt dazu, dass wir vorrangig die Bahn, sofern sie elektrisch betrieben wird, nutzen sollten. Dies stellt vor allem für Jugendliche, die in Orten leben, die aufgrund der Größe an keinen Bahnhof angebunden sind, ein Problem dar. Doch auch größere Städte, wie die niederbayerische Kreisstadt Kelheim, die mehr als 15.000 Einwohner zählt, ist nicht an einen Bahnhof angebunden. Daher fordern wir, dass ein Shuttle, der in höherer Frequentierung als der übliche Nahverkehr fährt, die Nachbarorte oder Stadtteile zum Bahnhof fährt. Die Nutzung ist durch das oben geforderte Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende natürlich kostenlos. Personen, die nicht über ein solches Ticket verfügen, können durch das Vorzeigen des Bahntickets den Shuttleservice trotzdem kostenlos in Anspruch nehmen. Ein solcher Shuttle sollte bayernweit überall eingeführt werden, es sei denn, es besteht ein funktionierender und öffentlicher Nahverkehr, der alle Orts- und Stadtteile in regelmäßigen Abständen mit dem Bahnhof verbindet, wie es in Großstädten wie beispielsweise München aber auch Nürnberg der Fall ist.
- Elektrifizierung
Zunehmende Rolle muss in den kommenden Jahren auch die Elektrifizierung spielen. In Bayern wurde in den letzten 30 Jahren keine Bahnstrecke mehr elektrifiziert, außer dies sei durch einen Neubau für eine ICE-Strecke notwendig gewesen. Auch aktuell wird nur am Streckenabschnitt München-Lindau gearbeitet, der bis 2020 elektrifiziert werden soll. Die Tatsache, dass circa 40% der Zugstrecken in Bayern mit Dieselloks befahrbar sind, zeigt die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte und den akuten Nachholbedarf im Freistaat. Daher soll schleunigst ein Programm auf den Tag gerufen werden, bei dem alle Bahnstrecken analysiert werden und der Priorität nach alle Bahnstrecken nacheinander ausnahmslos elektrifiziert werden. Doch nicht nur den Bahnverkehr muss elektrifiziert werden, sondern auch der restliche öffentliche Nahverkehr. Bei Neuanschaffungen der Kommunen bei Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr soll auch auf den Umweltaspekt geachtet werden, so sollen künftig nur noch Elektrobusse erworben werden. Für die höheren Kosten soll der Freistaat den Kommunen ein Sondermittelbudget zur Verfügung stellen.
- Arzttaxis
Nicht nur der Weg zum Feiern stellt für die Menschen in ländlichen Regionen vor große Probleme, sondern auch der Weg zum Hausarzt. Zum einen liegt es daran, dass aufgrund der niedrigen Anzahl der Personen pro km2 (in Niederbayern spricht man von 118 Personen pro km2, in Oberbayern sind es immerhin doppelt so viele) Ärzte weiter entfernt sind, zum anderen aber auch einfach daran, dass sich der öffentliche Nahverkehr in einem schlicht desolaten Zustand befindet. Personen ohne Führerschein und ohne Auto, was vor allem Rentner*innen und Jugendliche betrifft, wird ein Besuch beim Hausarzt daher nahezu unmöglich gemacht. Doch auch für Personen, die ansonsten mobil sind, können Probleme auftauchen, wenn sie wegen Übelkeit, Migräne etc. den Arzt aufsuchen müssen, allerdings das Auto nicht mehr fachgerecht bedienen können. In ländlichen Regionen soll es daher ein sogenanntes Arzttaxi geben. Dieses unterscheidet sich von normalen Taxis darin, dass die Fahrer*innen regelmäßig einen Ersten Hilfe Kurs belegen müssen und somit kurzfristig bei Notfallsituationen helfen können. Eine Alternative zu Krankenwagen soll dieses Arzttaxi aber in keinem Fall darstellen. Das Arzttaxi fährt Personen bei Bedarf zum Arzt, aber auch Krebspatient*innen, Dialysepatienten*innen etc. regelmäßig in das Krankenhaus. Die Kosten hierfür soll zum einen Teil der Freistaat Bayern tragen, der andere Teil sollte allerdings durch die Kranken- beziehungsweise Gesundheitskassen selbst übernommen werden.
Dass eine höhere Frequenz beziehungsweise eine engere Taktung der Fahrpläne sowie eine Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften, auch landkreisübergreifend, unerlässlich ist, versteht sich von selbst.
Dies alles kann nur der Anfang einer Revolution immer Bereich des öffentlichen Nahverkehrs werden. Unsere Vision und unser Ansporn muss es sein, einen öffentlichen Nahverkehr zu entwickeln, der für alle kostenlose zugänglich ist. Finanziert werden sollte dies aus Steuern, die von der gesamten Bevölkerung sozial gestaffelt gezahlt werden.
Zusammenfassend fordern wir:
– kostenloses bayernweites Ticket für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende
– Taxi 50/50
– Rufbus
– Bahnhofshuttle
– Elektrifizierung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs
– Arzttaxis
– Höhere Taktung und Frequenz, sodass der öffentliche Nahverkehr auch attraktiv ist
– Bessere Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften
–
Infrastruktur:
- Ausbau Bundesstraßen und Autobahnen
Ein anstehender Punkt für die nächsten Jahre wird der Ausbau von bayerischen Bundesstraßen und Autobahnen sein. Diese dienen häufig auch als Entlastung der örtlichen Landstraßen und sorgen für eine gute Verbindung zwischen den Städten. Viele der Straßen sind allerdings stark sanierungsbedürftig oder schlichtweg überlastet. Daher müssen die Mittel im bayerischen Staatshaushalt für den Ausbau dieser Straßen massiv erhöht werden. Entscheidend für uns ist allerdings auch, dass mit diesen Geldern in erster Linie bestehende Bundesstraßen beziehungsweise Autobahnen gebaut werden sollen. Gegen den Neubau von Straßen stellen wir uns aufgrund des Umweltaspekts allerdings klar, sofern dieser nicht vermeidbar ist, weil er für eine Anbindung an wichtige Knotenpunkte dringend notwendig ist. Außerdem sollen diese Straßen nicht sogenannten Gigalinern, welche wir klar ablehnen, zur Verfügung stehen. Diese widersprechen unserem Grundsatz, dass Güterverkehr auf der Schiene und nicht auf der Straße seinen Platz hat. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts.
- Dezentrale Energieversorgung
Der Freistaat Bayern ist dezentral organisiert und muss sich aus diesem Grund auch in den kommenden Jahren mit der Energieversorgung darauf einstellen. Die Möglichkeit, die Energieversorgung dezentral zu gestalten, sollte als Chance gesehen werden. Nahe beieinanderliegende Kommunen sollten sich daher zusammenschließen, um selbst Energie zu erzeugen und sich damit auch selbst zu versorgen. Selbstverständlich soll dabei auf umweltfreundliche Methoden gesetzt werden, wie auf Wasser, und Biomassekraftwerke sowie Wind,- Sonnenenergie. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts. Die dadurch erzeugte Energie soll vor Ort kurzfristig in großen Batterien oder bei großen Mengen in Pumpspeicherkraftwerken gespeichert werden. Durch die wohnortnahe Versorgung wäre der Bau von Stromtrassen nicht mehr notwendig und auch der Energieverlust bei Transformatoren, die für den Transport bei weiten Strecken notwendig sind, wäre nicht mehr vorhanden. In der Konsequenz würden sich die Transportkosten enorm verringern und auch die Natur würde geschützt werden. Natürlich steigen die Kosten für die Stromspeicherung an, allerdings würden die Verbraucher*innen insgesamt von einer dezentralen Energieversorgung profitieren, da die Preise durch die deutlich geringeren Transportkosten sinken würden. Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern und die Kommunen schnellstmöglich ein Konzept vorlegen, sodass bis zum Jahr 2030 eine dezentrale Energieversorgung in Bayern stattfindet. Dieses Projekt sollte vom Freistaat Bayern finanziell gefördert werden. Eine Investition von Privatunternehmen oder eine Übernahme der Energieversorgung durch Konzerne kommt für uns nicht in Frage, da diese staatlich organisiert und finanziert werden sollte.
- Öffentliche Daseinsvorsorge
Ein wichtiger Punkt ist die öffentliche Daseinsversorge in Bayern. Seit der Widervereinigung hat sich die Anzahl der aufgestellten Krankenhausbetten um ziemlich genau 15% verringert, die Anzahl der Patient*innen hingegen um 170.000 vergrößert. Dies macht sich vor allem in der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer bemerkbar, die von rund zwölf auf sieben Tage gesunken ist. Die Berechnungstage der Krankenkasse sind hierbei nicht das Problem. Entgegen der Erwartung hat sich zuerst die Anzahl der Verweildauer im Krankenhaus verringert, die Berechnungstage sind lediglich nachgezogen. Der defizitäre Haushalt vieler Krankenhäuser wurde versucht damit zu deckeln, dass die Verweildauer reduziert wird. Dieser Plan ging allerdings nicht auf, da die Berechnungstage ebenso gesunken sind und somit auf Dauer kein wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist. Nichtsdestotrotz haben allerdings die Krankassen ein Verschulden daran, da bereits im Voraus die Zahlung für Untersuchungen oder Ähnliches auf ein Minimum reduziert wurde. Generell sollte die Frage gestellt werden, ob ein Krankenhaus für die Kommunen ein ökonomischer Gewinn sein sollte oder die Daseinsvorsorge der Bürger*innen sichern sollte. Für uns jedenfalls ist klar, dass die Gesundheit der Patient*innen sowie eine wohnortnahe Versorgung über dem ökonomischen Erfolg eines Krankenhauses steht. Um auf Dauer dieses Defizit ausgleichen zu können, braucht es eine finanzielle Unterstützung des Freistaats. Wichtig ist auch, dass für die Zukunft Investitionen getätigt werden, um die Krankenhäuser erhalten zu können. Dabei müssen vor allem auch die Versäumnisse der Digitalisierung, die sich auch auf Krankenhäuser auswirkt, zügig nachgeholt werden. Ein weiterer Punkt, der die Krankenhäuser attraktiver macht ist eine Spezialisierung auf einen bestimmten oder verschiedene Fachbereiche. Dies soll in Absprache mit naheliegenden Krankenhäusern erfolgen. Außerdem ist uns bewusst, dass kommunale Krankenhäuser im Gegensatz zu privaten auch wichtige Dinge übernehmen, die allerdings finanziell „schlecht“ sind, so zum Beispiel die Hilfestellung bei Problemlagen wie zum Beispiel erste Hilfe für vergewaltigte Frauen und nötige Feststellungsverfahren in Vergewaltigungsfällen. Da diese Punkte für uns von großer Bedeutung sind, setzen wir uns für den Erhalt kommunaler Krankenhäuser ein und stellen uns vehement gegen die zunehmende Privatisierung im Gesundheitssektor.
Zu dem Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt für uns auch der Ausbau von Kitas und Kindergärten. Vor allem in diesem Bereich ist der Freistaat extrem rückständig. Statt weiterhin ein Betreuungsgeld auszuzahlen, das veraltete Geschlechterstereotypen bedient, sollte Bayern den Bau von Kitas und Kindergärten fördern. Die Kosten für die Kita und den Kindergarten sind derzeit viel zu hoch und stellen für viele eine große finanzielle Belastung dar. Wir fordern daher eine Gebührensenkung sowie eine Bezahlung, die sozial gestaffelt nach dem Einkommen der Familie erfolgt. Wollen Familien ihr Einkommen nicht offenlegen, müssen sie den höchsten Beitragssatz zahlen. Geringverdiener*innen hingegen werden völlig von den Kosten befreit. Auf Dauer sollten wir allerdings den Anspruch haben, auch Kita und Kindergarten komplett kostenlos zu gestalten.
Doch auch die Schulen stellen vor allem in ländlichen Regionen ein Problem dar. So müssen Schüler*innen täglich mehrere Stunden nur damit verbringen, mit dem Bus an die Schule zu gelangen. Insbesondere bei weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien nimmt dies extreme Ausmaße an. Um den Schüler*innen schulische Möglichkeiten vor Ort gewähren zu können, müssen auch kleinere und somit auf Dauer kostenintensivere Schulen gebaut werden. Durch unserer Forderung nach einer Gesamtschule würde sich das Problem durch höhere Schüler*innenzahlen vor Ort allerdings sowieso automatisch weitestgehend eindämmen.
- Dezentralisation von Hochschulbildung
Der Trend geht zur Zentralisation, was eine Abwanderung aus ländlichen Regionen bedeutet. Dies stellt dezentral organisierte Flächenländer wie Bayern vor große Herausforderungen. Ein Grund, wieso viele Menschen in die Städte ziehen ist der, dass sie dort einen Arbeits- oder Studienplatz gefunden haben. Nach Beendigung der Ausbildung, des Studiums oder Ähnlichem ziehen sie meist nicht mehr auf das Land zurück, zumal in Städten meist eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung steht. Diesem Trend kann allerdings entgegengesetzt werden, indem Universitäten oder Fachhochschulen ihre Standorte für bestimmten Fachbereichen auslagern und in ländlichen Regionen ansiedeln. Viele junge Menschen würden für das Studium in diese Orte ziehen und eventuell diesen sogar als Wohnsitz beibehalten. Ein deutlicher Zuzug würde also bemerkbar werden. Dies würde zwangsläufig die Versorgung in ländlichen Regionen (öffentlicher Nahverkehr, Ärzte etc.) stärken, dem Demographiegefälle zwischen Stadt und Land entgegenwirken sowie auch zu einer Entspannung der Mietpreise in den Ballungsräumen führen, da Wohnungen in diesen eben nicht mehr so stark gefragt wären. Wir fordern den Freistaat Bayern daher auf, Fachhochschulen und einzelne Teilbereiche als sogenannte Innovationszentren dauerhaft in ländlichen Regionen anzusiedeln. Dabei muss zur Gewährleistung der Studierbarkeit gesichert werden, dass das Studium kein Pendeln zwischen zwei Standorten erforderlich macht, außer dies geht mit expliziten Vorteilen für das Studium einher.
Zusammenfassend fordern wir im Bereich der Infrastruktur:
- konsequenten Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen in Bayern
- Verbot von Gigalinern auf bayerischen Straßen
- Förderung von dezentraler Energieversorgung
- Ausbau von dezentraler Energieversorgung bis 2030
- Energieversorgung in staatlicher Hand
- Erhalt kommunaler Krankenhäuser
- Ausbau von Kindertagesstätten und Kindergärten sowie deren Preissenkung
- Schulen vor Ort schaffen
- Innovationszentren in ländlichen Regionen
Digitalisierung:
Bayern steht, insbesondere als dezentraler Flächenstaat, vor großen Aufgaben im Zeitalter der Digitalisierung. Dabei sind die Herausforderungen, vor die ländliche Kreise und urbane Zentren gestellt werden, in vielen Punkten unterschiedlich und bedürfen daher auch verschiedener Lösungskonzepte. Gleichzeitig hat die Digitalisierung auch das Potential, Stadt und Land wieder näher zusammen zu rücken, und die Divergenz der letzten beiden Jahrzehnte zumindest in Teilen zu vermindern. Die Forderungen aus dem Bereich Digitalisierung sind in folgenden Punkten kurz zusammengefasst.
- In strukturschwachen Regionen stellt die Versorgung mit zeitgemäßen Netzen bislang die größte Problematik dar. Zwar befinden sich mittlerweile nahezu alle Kommunen jedenfalls in einem Breitbandförderprogramm, dennoch werden davon nicht alle Teilgebiete der Kommunen erfasst. Aufgabe der Landesregierung ist es daher, sicherzustellen, dass jeder Haushalt in den kommenden beiden Jahren den Zugang zu schnellem Internet erhält. Gleichzeitig müssen Mobilfunknetze ausgebaut und aufgewertet, sowie Versorgungslücken geschlossen werden.
- Städte müssen Innovationszentren für das datenintensive Gewerbe schaffen und damit die Infrastruktur zur Ansiedlung von datenintensiven Unternehmen bereitstellen. Durch Technologiecluster, welche im Idealfall mit den lokalen Hochschulen kooperieren, können Perspektiven für junge Arbeitnehmer*innen innerhalb, aber auch außerhalb der beiden Zentren München und Nürnberg geschaffen werden. Bezahlbare Büroflächen für Start-ups komplettieren ein Innovationsumfeld, welches einerseits einer aufstrebenden Branche die Chance gibt, in Bayern Fuß zu fassen, und andererseits den Markt auch für Personen ohne entsprechendes Kapital öffnet.
- Der Privatisierung der Netze, insbesondere im Bereich des Breitbandausbaus, muss entschieden entgegengewirkt werden. Gegenwärtig bauen Breitbandanbieter lokale, natürliche Monopole durch das Anschließen von Kommunen an das Breitbandnetz aus. Die Konsequenz aus der Marktmacht lokaler Monopole ist das Setzen von horrenden Preisen für die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz bei gleichzeitig hoher Störanfälligkeit und schlechtem Kundenservice. Da private Konzerne ausnahmslos bei positiver Renditeerwartung Kommunen an das Netz anschließen, trägt der öffentliche Haushalt schlussendlich die Kosten des Anschlusses von kleineren Dörfern und Weilern. Das Überlassen der Filetstücke an private Konzerne bei gleichzeitiger Übernahme des Anschlusses für unrentable Dörfer und Weiler führt nicht nur zu monopolistischer Preissetzung, sondern ist auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Staat nicht nachvollziehbar.
- Das bayerische Schul- und Universitätssystem muss auf die Digitalisierung angepasst werden. Damit einher geht die Schaffung eines umfassenden Angebots an digitalen Medien in Schulen, das Arbeiten mit Computern und Tablets, der Vermittlung relevanter Kenntnisse aus den Bereichen Programmierung, Datenschutz und Datenverarbeitung sowie einer Einbindung von Smartphones in den Unterricht anstelle eines strikten Verbots. Universitäten muss Zugang zu aktuellen Rechenzentren gewährt werden. Auch sollen Hochleistungsrechner aufgestockt und mit breiteren Zugangsmöglichkeiten versehen werden.
Gerade in ländlich geprägten Gebieten, an denen es Bayern nicht mangelt, ist vom Zeitalter der Digitalisierung bisher nicht viel zu spüren. Zwar vermeldet die Landesregierung, dass immerhin 97% aller Kommunen zum Jahreswechsel im Förderverfahren zum schnellen Netzausbau seien, jedoch ist hierfür nicht der Komplettausbau einer Kommune notwendig. Stattdessen genügt es, netzausbauend in einem Teilgebiet einer Kommune tätig zu sein. Würde man stattdessen die Gesamtheit der Haushalte in Bayern betrachten, so wäre der Anteil, welcher sich in naher Zukunft an einem schnellen Internet erfreuen könnte, ein deutlich geringerer. Gerade aus dieser Strategie des Freistaats, Anreize für den Breitbandausbau für private Unternehmen zu schaffen, erwächst ein Problem ähnlich dem großer Privatisierungsprojekte öffentlicher Infrastruktur: Durch die Schaffung natürlicher Monopole, in diesem Fall privater Breitbandnetze für Kommunen oder Teilstücke davon, erlangt das Privatunternehmen die Preissetzungshoheit und kann den Haushalten Wucherpreise für das Anschließen an zeitgemäßes Internet abverlangen. Durch die steigende Datenintensität von Websites werden Haushalte zum Zahlen dieser Prämien nahezu gezwungen, sofern sie weiterhin zumutbar im Internet unterwegs sein wollen. Entsprechend schafft der Freistaat mit seiner Netzpolitik Raum für die schonungslose Ausbeutung privater Haushalte durch private Netzanbieter. Gleichzeitig werden sich die Ausbaumaßnahmen der privaten Unternehmen ausnahmslos auf jene Gebiete beschränken, in denen sie eine positive Rendite erwarten. Kleinere Dörfer, Weiler und Einöden erhalten entsprechend keinen Zugang zum Breitbandnetz und müssen durch öffentliche Gelder, falls überhaupt, angeschlossen werden. In der Konsequenz privatisiert der Freistaat mit seiner Ausbaustrategie Gewinne aus dem Betrieb der Breitbandnetze und bürdet sich selbst die Verluste aus dem Anschluss von Einöden, Weilern und kleinen Dörfern auf.
Die Umstellung auf IP-Telefonie in der nahen Zukunft tut ihr Übriges: Durch Wegfall konventioneller Telefonie wird denjenigen, die bis dahin keinen Zugang zu schnellem Internet haben, die Möglichkeit der Telefonie via Festnetz geraubt. Da allerdings der Telefonanschluss von der Grundversorgung abgedeckt ist, muss die Umstellung auf IP-Telefonie entweder weiter hinausgezögert werden, oder man erklärt den Zugang zu Datennetzen mit Übertragungsraten größer 6000 KBps, welche für das reibungslose Stattfinden von IP-Telefonie notwendig sind, zur Grundversorgung. Dies würde ein Tätigwerden der Telekom hinsichtlich des Netzanschlusses von Einöden, Weilern und Dörfern nach sich ziehen und ginge mit Kosten einher, die durch die entgangenen Gewinne aus dem staatlichen Netzausbau hätten gegenfinanziert werden können. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, bedarf es strikten Regeln für private Netzanbieter in Bayern: So muss ein an die Netzgeschwindigkeit gekoppelter Preiskatalog für die Versorgung mit Internet ausgearbeitet und für verbindlich erklärt werden. Zudem sind die Kosten für den Anschluss ländlicher Gebiete auf die Profiteure umzulegen: Durch gezielte Abgaben von Netzanbieter*innen werden Kosten des Netzausbaus gerechter verteilt. Schlussendlich ist der Breitbandanschluss zur Grundversorgung zu erklären. In der Konsequenz sind alle Haushalte an das Breitbandnetz anzuschließen. Um natürliche Monopole zu verhindern, sind die privaten Netze in staatliche Hand rückzuführen.
Neben dem Breitbandausbau kommt dem Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern eine große Bedeutung zu. In einer Zeit, in der mittels Notrufknöpfen Menschenleben über das Mobilfunknetz abgesichert werden, sind nicht vom Netz abgedeckte Bereiche nicht zu verantworten. Folglich muss eine umfassende Versorgung mit Mobilfunknetz sichergestellt werden. Zudem müssen alte 1G und 2G Netze dringend modernisiert werden. Ein baldiger Ausbau der Metropolregionen mit 5G-Netz ist zudem anzustreben.
In Städten ergeben sich aus der Digitalisierung eine Vielzahl an Chancen. Mittels Innovationszentren, welche Platz für die Ansiedlung von datenintensivem Gewerbe sowie die dafür notwendige Infrastruktur, insbesondere schnelle Netzanbindung, Rechenzentren sowie Hochschulanschluss, bereitstellen, können IT-Cluster angesiedelt werden, welche zur Diversifikation der städtischen Gewerbe beitragen und damit die lokale Wirtschaft krisenrobuster machen. Ferner locken Innovationszentren nicht nur junge Start-Ups und expandierende IT-Unternehmen, sondern bieten Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmer*innen. Gerade in Städten jenseits der Metropolen, wo derartige Zentren noch nicht präsent sind, bieten Innovationszentren großes Potential, qualifizierte Fachkräfte und eine neue Branche in die Region zu holen und damit die Existenz der Region nachhaltig zu garantieren.
Auch im Bereich Bildung und Ausbildung muss Bayern im 21. Jahrhundert ankommen: Der technologische Fortschritt bietet mittlerweile, dank Tablets, Cloudspeicher und portablen Notebooks, die Möglichkeit, gänzlich ohne Schulbücher auszukommen. Dies reduziert nicht nur das Gewicht des Schulranzens deutlich, sondern führt auch zur Schulung im Umgang mit mobilen Endgeräten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Ausstattung mit Notebooks und Tablets neue Möglichkeiten für den Unterricht: Recherchen können in Gruppenarbeiten unter Zuhilfenahme des Internets passieren, Hausaufgaben können digital eingereicht und korrigiert werden und per Mail abgegebene Aufsätze reduzieren den Papierbedarf und schonen damit die Umwelt. Gleichzeitig können durch Anpassung des Lehrplans Kompetenzen wie Programmieren, Datenverarbeitung sowie Datenschutz und Verschlüsselung vermittelt werden. Um dies zu gewährleisten, müssen Schulen mit WLAN ausgestattet werden. Zudem sind den Schüler*innen Notebooks sowie ggf. Tablets zur Verfügung zu stellen. Dass das veraltete Smartphone-Verbot im Unterricht aufgehoben wird, um die Endgeräte mit in den Unterricht einzubeziehen, versteht sich von selbst.
An Universitäten muss veraltete Hardware, die Teilweise noch aus dem Computerinfrastrukturprogramm (CIP) unter Helmut Kohl stammt, endlich ersetzt werden. WLAN-Netze müssen mit ausreichend Datenkapazität ausgestattet werden. Da der Bedarf an Rechenleistung für die Forschung stetig ansteigt, sind zusätzliche Rechenkapazitäten anzuschaffen. Insbesondere ist den Studierenden zur Anfertigung ihrer Master- und Bachelorarbeit Zugriff auf die Computerinfrastruktur, insbesondere auch auf Großrechner und Server, zu gewähren, um rechenintensive Simulationen durchführen zu können.
Die Politik der letzten Jahre versäumte, geprägt vom Dogma der schwarzen Null, zentrale Schritte in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und Digitalisierung. Entsprechend sind eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig, um zu einer zeitgemäßen Politik aufzuschließen. Nachfolgender Maßnahmenkatalog soll als Richtschnur für künftige Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungspolitik der BayernSPD dienen.
Verkehr:
- Studierenden-, Schüler*innen- und Auszubildendenticket
Im Laufe der Zeit und vor allem aufgrund der Zentralisation wird von Jugendlichen immer mehr Mobilität erwartet. Für viele ist es schlicht aus Kostengründen nicht möglich, die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen zu bezahlen. Das tägliche Pendeln mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Ausbildungsstätte von daher keine Seltenheit mehr. Ein zusätzliches Problem stellt mittlerweile der Weg zur Berufsschule dar. Personen, die eine Ausbildung machen, bei der beispielsweise aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung immer weniger Plätze angeboten werden, müssen zudem einen deutlich weiteren und dadurch auch kostenintensiveren Weg zur Schule ablegen. Die zum Teil immens hohen Ticketpreise müssen für ein gesamtes Jahr ausgelegt werden, bevor ein kleiner Teil der entstandenen Kosten rückerstattet wird. Das Hauptproblem hierbei ist, dass auch nur lediglich ein Bruchteil zurückgezahlt wird. Vor allem Auszubildende, deren Arbeit nur sehr gering vergütet wird, erfahren hier eine zusätzliche finanzielle Last und Einschränkung.
Nicht wirklich besser ist die Lage bei den Schüler*innen. Diese müssen nämlich ab der 11. Jahrgangsstufe die Fahrtkosten zur Schule selbst tragen. Familien mit geringem Einkommen geraten daher oft in die Lage, dass sie ihren Kindern nicht den Besuch der gewünschten schulischen Einrichtung ermöglichen können.
Bei Studierenden hingegen konnten in den letzten Jahren zumindest kleine Erfolge erzielt werden. An einigen Universitäten gibt es Tickets nach dem Solidarmodell, die den Studierenden regional begrenztes Reisen zu niedrigen Preise in Form eines Studierendentickets möglich machen.
Wir fordern daher die Einführung eines kostenlosen Landestickets für alle Auszubildenden, Schüler*innen, Studierenden sowie Teilnehmende an den Freiwilligendiensten (Bufdi, FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ für Geflüchtete) im Freistaat Bayern. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat Bayern. Die Kommunen müssen im Gegenzug einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellen. Bei einem stark defizitären Nahverkehr kann das zuständige Amt selbstredend Unterstützung beim Freistaat Bayern beantragen. Die genauen Regelungen, ab wann und inwieweit kommunale Träger*innen unterstützt werden müssen, sollten allerdings zuständige Expert*innen festlegen.
Ein kostenloses Landesticket würde zum einen die Mobilität vor allem junger Menschen extrem steigern und dadurch auch soziale Teilhabe erleichtern, insbesondere wenn lediglich ein geringes Haushaltseinkommen vorliegt. Zum anderen würde zweifellos die Umwelt geschützt werden, da die Nutzung von Kraftfahrzeugen zumindest in dieser Personengruppe rapide abnehmen würde. Durch das kostenlose Landesticket würde der Nahverkehr häufiger genutzt werden und somit an Bedeutung gewinnen. Die höhere Auslastung würde in der Konsequenz auch zu einer höheren Taktung führen.
- Taxi 50:50
Ein weiterer Punkt, der für jene Regionen, die eher strukturschwach sind, von Bedeutung ist, ist das Taxi 50/50. Vor allem in der Nacht muss es jungen Menschen ermöglicht werden, sowohl kostengünstig, schnell als auch sicher nach Hause zu gelangen. Wenn der öffentliche Nahverkehr, sofern denn überhaupt vorhanden, bereits eingestellt ist, keine*r mehr in der Lage ist, sicher mit dem Auto zu fahren und auch sonst keine Möglichkeit besteht privat abgeholt zu werden, stellt dies in ländlichen Regionen ein Problem dar. Abhilfe soll hier das Taxi 50/50 schaffen. Alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden sollen online beim Landratsamt, welches die zuständige Behörde für den Nahverkehr ist, einen kleinen Ausweis erhalten, dass sie Azubi, Schüler*in beziehungsweise Student*in im jeweiligen Landkreis sind. Dieser kann bei einem Taxi vorgezeigt werden und führt dazu, dass lediglich die Hälfte der entstandenen Kosten durch die Personen übernommen werden muss. Der andere Teil wird durch das Landratsamt übernommen. Die Abwicklung zwischen Taxifahrer*in und der Behörde soll möglichst unbürokratisch sein, sodass für Taxiunternehmen kein Nachteil entsteht, wenn sie an diesem Programm teilnehmen. Das Ziel muss allerdings sein, dass in wenigen Jahren mithilfe der Funktionen des neuen Personalausweises die Übermittlung sofort an das zuständige Amt erfolgt, dem somit auch einfach nachgewiesen werden kann, dass das Taxiunternehmen eine Person transportiert hat, die Anspruch darauf hat, dass die Hälfte der Kosten durch das Landratsamt übernommen werden. Einige Landkreise in Bayern zeigen bereits, dass dies gut funktioniert und auch in Sachsen-Anhalt gibt es bereits seit vielen Jahren ein ähnliches Programm, das seitdem problemlos funktioniert. Wir fordern, dass ein solches Programm in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt wird und der Freistaat Bayern einen Großteil der Kosten übernimmt. Die Missbrauchsprävention ist durch eine geeignete Regelung zu gewährleisten.
- Rufbus
Des Weiteren soll auch noch ein sogenannter Rufbus eingeführt werden. Dieser hat wie jeder andere Bus auch reguläre Fahrpläne mit Abfahrtszeiten. Allerdings erscheint dieser nur bei Bedarf. Sollte man also mit dem Bus fahren wollen, muss kurz vor Abfahrt die Fahrt angemeldet werden. Dies kann per Telefon oder App geschehen. Der Rufbus bietet für ländliche Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr noch nicht von der breiten Masse genutzt wird, Mobilität, steht allerdings trotzdem im Gedanken des Umweltschutzes, da lediglich bei Bedarf gefahren wird. In den Urlaubsregionen Niederbayerns wird dieses Projekt bereits seit geraumer Zeit mit großem Erfolg durchgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass dadurch Leerfahrten vermieden werden, ist er auch ökonomischer, was sich auf die Ticketpreise auswirkt. Das Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, welches wir auch fordern, ist selbstredend auch für die Rufbusse gültig, andere Personen zahlen den üblichen Tarif des Nahverkehrs ohne Aufschlag. Wir fordern die Einführung dieses Projekts bayernweit. Fahrpläne mit hoher Taktung setzen wir für einen reibungslosen Verlauf allerdings voraus.
- Bahnhofshuttle
Generell sollte es unser Ziel sein, umweltfreundlich zu denken und daher auch dementsprechend zu reisen. Dieser Aspekt führt dazu, dass wir vorrangig die Bahn, sofern sie elektrisch betrieben wird, nutzen sollten. Dies stellt vor allem für Jugendliche, die in Orten leben, die aufgrund der Größe an keinen Bahnhof angebunden sind, ein Problem dar. Doch auch größere Städte, wie die niederbayerische Kreisstadt Kelheim, die mehr als 15.000 Einwohner zählt, ist nicht an einen Bahnhof angebunden. Daher fordern wir, dass ein Shuttle, der in höherer Frequentierung als der übliche Nahverkehr fährt, die Nachbarorte oder Stadtteile zum Bahnhof fährt. Die Nutzung ist durch das oben geforderte Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende natürlich kostenlos. Personen, die nicht über ein solches Ticket verfügen, können durch das Vorzeigen des Bahntickets den Shuttleservice trotzdem kostenlos in Anspruch nehmen. Ein solcher Shuttle sollte bayernweit überall eingeführt werden, es sei denn, es besteht ein funktionierender und öffentlicher Nahverkehr, der alle Orts- und Stadtteile in regelmäßigen Abständen mit dem Bahnhof verbindet, wie es in Großstädten wie beispielsweise München aber auch Nürnberg der Fall ist.
- Elektrifizierung
Zunehmende Rolle muss in den kommenden Jahren auch die Elektrifizierung spielen. In Bayern wurde in den letzten 30 Jahren keine Bahnstrecke mehr elektrifiziert, außer dies sei durch einen Neubau für eine ICE-Strecke notwendig gewesen. Auch aktuell wird nur am Streckenabschnitt München-Lindau gearbeitet, der bis 2020 elektrifiziert werden soll. Die Tatsache, dass circa 40% der Zugstrecken in Bayern mit Dieselloks befahrbar sind, zeigt die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte und den akuten Nachholbedarf im Freistaat. Daher soll schleunigst ein Programm auf den Tag gerufen werden, bei dem alle Bahnstrecken analysiert werden und der Priorität nach alle Bahnstrecken nacheinander ausnahmslos elektrifiziert werden. Doch nicht nur den Bahnverkehr muss elektrifiziert werden, sondern auch der restliche öffentliche Nahverkehr. Bei Neuanschaffungen der Kommunen bei Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr soll auch auf den Umweltaspekt geachtet werden, so sollen künftig nur noch Elektrobusse erworben werden. Für die höheren Kosten soll der Freistaat den Kommunen ein Sondermittelbudget zur Verfügung stellen.
- Arzttaxis
Nicht nur der Weg zum Feiern stellt für die Menschen in ländlichen Regionen vor große Probleme, sondern auch der Weg zum Hausarzt. Zum einen liegt es daran, dass aufgrund der niedrigen Anzahl der Personen pro km2 (in Niederbayern spricht man von 118 Personen pro km2, in Oberbayern sind es immerhin doppelt so viele) Ärzte weiter entfernt sind, zum anderen aber auch einfach daran, dass sich der öffentliche Nahverkehr in einem schlicht desolaten Zustand befindet. Personen ohne Führerschein und ohne Auto, was vor allem Rentner*innen und Jugendliche betrifft, wird ein Besuch beim Hausarzt daher nahezu unmöglich gemacht. Doch auch für Personen, die ansonsten mobil sind, können Probleme auftauchen, wenn sie wegen Übelkeit, Migräne etc. den Arzt aufsuchen müssen, allerdings das Auto nicht mehr fachgerecht bedienen können. In ländlichen Regionen soll es daher ein sogenanntes Arzttaxi geben. Dieses unterscheidet sich von normalen Taxis darin, dass die Fahrer*innen regelmäßig einen Ersten Hilfe Kurs belegen müssen und somit kurzfristig bei Notfallsituationen helfen können. Eine Alternative zu Krankenwagen soll dieses Arzttaxi aber in keinem Fall darstellen. Das Arzttaxi fährt Personen bei Bedarf zum Arzt, aber auch Krebspatient*innen, Dialysepatienten*innen etc. regelmäßig in das Krankenhaus. Die Kosten hierfür soll zum einen Teil der Freistaat Bayern tragen, der andere Teil sollte allerdings durch die Kranken- beziehungsweise Gesundheitskassen selbst übernommen werden.
Dass eine höhere Frequenz beziehungsweise eine engere Taktung der Fahrpläne sowie eine Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften, auch landkreisübergreifend, unerlässlich ist, versteht sich von selbst.
Dies alles kann nur der Anfang einer Revolution immer Bereich des öffentlichen Nahverkehrs werden. Unsere Vision und unser Ansporn muss es sein, einen öffentlichen Nahverkehr zu entwickeln, der für alle kostenlose zugänglich ist. Finanziert werden sollte dies aus Steuern, die von der gesamten Bevölkerung sozial gestaffelt gezahlt werden.
Zusammenfassend fordern wir:
– kostenloses bayernweites Ticket für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende
– Taxi 50/50
– Rufbus
– Bahnhofshuttle
– Elektrifizierung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs
– Arzttaxis
– Höhere Taktung und Frequenz, sodass der öffentliche Nahverkehr auch attraktiv ist
– Bessere Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften
–
Infrastruktur:
- Ausbau Bundesstraßen und Autobahnen
Ein anstehender Punkt für die nächsten Jahre wird der Ausbau von bayerischen Bundesstraßen und Autobahnen sein. Diese dienen häufig auch als Entlastung der örtlichen Landstraßen und sorgen für eine gute Verbindung zwischen den Städten. Viele der Straßen sind allerdings stark sanierungsbedürftig oder schlichtweg überlastet. Daher müssen die Mittel im bayerischen Staatshaushalt für den Ausbau dieser Straßen massiv erhöht werden. Diese Gelder sind jedoch ausschließlich für die Sanierung sanierungsbedürftiger Straßen vorgesehen. Gerade im ländlichen Raum sorgen zahlreiche Schlaglöcher, halbherzig geflickte Straßen für eine fehlerhafte Infrastruktur, welche gerade den ländlichen Raum für Investitionen unattraktiv machen und den Verkehr sämtlicher Fahrzeuge aller Antriebsarten erschweren. Gegen den Neubau von Straßen stellen wir uns aufgrund des Umweltaspekts allerdings klar, sofern dieser nicht vermeidbar ist, weil er für eine Anbindung an wichtige Knotenpunkte dringend notwendig ist. Außerdem sollen diese Straßen nicht sogenannten Gigalinern, welche wir klar ablehnen, zur Verfügung stehen. Diese widersprechen unserem Grundsatz, dass Güterverkehr auf der Schiene und nicht auf der Straße seinen Platz hat. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts.
- Dezentrale Energieversorgung
Der Freistaat Bayern ist dezentral organisiert und muss sich aus diesem Grund auch in den kommenden Jahren mit der Energieversorgung darauf einstellen. Die Möglichkeit, die Energieversorgung dezentral zu gestalten, sollte als Chance gesehen werden. Nahe beieinanderliegende Kommunen sollten sich daher zusammenschließen, um selbst Energie zu erzeugen und sich damit auch selbst zu versorgen. Selbstverständlich soll dabei auf umweltfreundliche Methoden gesetzt werden, wie auf Wasser, und Biomassekraftwerke sowie Wind,- Sonnenenergie. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts. Die dadurch erzeugte Energie soll vor Ort kurzfristig in großen Batterien oder bei großen Mengen in Pumpspeicherkraftwerken gespeichert werden. Durch die wohnortnahe Versorgung wäre der Bau von Stromtrassen nicht mehr notwendig und auch der Energieverlust bei Transformatoren, die für den Transport bei weiten Strecken notwendig sind, wäre nicht mehr vorhanden. In der Konsequenz würden sich die Transportkosten enorm verringern und auch die Natur würde geschützt werden. Natürlich steigen die Kosten für die Stromspeicherung an, allerdings würden die Verbraucher*innen insgesamt von einer dezentralen Energieversorgung profitieren, da die Preise durch die deutlich geringeren Transportkosten sinken würden. Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern und die Kommunen schnellstmöglich ein Konzept vorlegen, sodass bis zum Jahr 2030 eine dezentrale Energieversorgung in Bayern stattfindet. Dieses Projekt sollte vom Freistaat Bayern finanziell gefördert werden. Eine Investition von Privatunternehmen oder eine Übernahme der Energieversorgung durch Konzerne kommt für uns nicht in Frage, da diese staatlich organisiert und finanziert werden sollte.
- Öffentliche Daseinsvorsorge
Ein wichtiger Punkt ist die öffentliche Daseinsversorge in Bayern. Seit der Widervereinigung hat sich die Anzahl der aufgestellten Krankenhausbetten um ziemlich genau 15% verringert, die Anzahl der Patient*innen hingegen um 170.000 vergrößert. Dies macht sich vor allem in der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer bemerkbar, die von rund zwölf auf sieben Tage gesunken ist. Die Berechnungstage der Krankenkasse sind hierbei nicht das Problem. Entgegen der Erwartung hat sich zuerst die Anzahl der Verweildauer im Krankenhaus verringert, die Berechnungstage sind lediglich nachgezogen. Der defizitäre Haushalt vieler Krankenhäuser wurde versucht damit zu deckeln, dass die Verweildauer reduziert wird. Dieser Plan ging allerdings nicht auf, da die Berechnungstage ebenso gesunken sind und somit auf Dauer kein wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist. Nichtsdestotrotz haben allerdings die Krankassen ein Verschulden daran, da bereits im Voraus die Zahlung für Untersuchungen oder Ähnliches auf ein Minimum reduziert wurde. Generell sollte die Frage gestellt werden, ob ein Krankenhaus für die Kommunen ein ökonomischer Gewinn sein sollte oder die Daseinsvorsorge der Bürger*innen sichern sollte. Für uns jedenfalls ist klar, dass die Gesundheit der Patient*innen sowie eine wohnortnahe Versorgung über dem ökonomischen Erfolg eines Krankenhauses steht. Um auf Dauer dieses Defizit ausgleichen zu können, braucht es eine finanzielle Unterstützung des Freistaats. Wichtig ist auch, dass für die Zukunft Investitionen getätigt werden, um die Krankenhäuser erhalten zu können. Dabei müssen vor allem auch die Versäumnisse der Digitalisierung, die sich auch auf Krankenhäuser auswirkt, zügig nachgeholt werden. Ein weiterer Punkt, der die Krankenhäuser attraktiver macht ist eine Spezialisierung auf einen bestimmten oder verschiedene Fachbereiche. Dies soll in Absprache mit naheliegenden Krankenhäusern erfolgen. Außerdem ist uns bewusst, dass kommunale Krankenhäuser im Gegensatz zu privaten auch wichtige Dinge übernehmen, die allerdings finanziell „schlecht“ sind, so zum Beispiel die Hilfestellung bei Problemlagen wie zum Beispiel erste Hilfe für vergewaltigte Frauen und nötige Feststellungsverfahren in Vergewaltigungsfällen. Da diese Punkte für uns von großer Bedeutung sind, setzen wir uns für den Erhalt kommunaler Krankenhäuser ein und stellen uns vehement gegen die zunehmende Privatisierung im Gesundheitssektor.
Zu dem Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt für uns auch der Ausbau von Kitas und Kindergärten. Vor allem in diesem Bereich ist der Freistaat extrem rückständig. Statt weiterhin ein Betreuungsgeld auszuzahlen, das veraltete Geschlechterstereotypen bedient, sollte Bayern den Bau von Kitas und Kindergärten fördern. Die Kosten für die Kita und den Kindergarten sind derzeit viel zu hoch und stellen für viele eine große finanzielle Belastung dar. Wir fordern daher eine Gebührensenkung sowie eine Bezahlung, die sozial gestaffelt nach dem Einkommen der Familie erfolgt. Wollen Familien ihr Einkommen nicht offenlegen, müssen sie den höchsten Beitragssatz zahlen. Geringverdiener*innen hingegen werden völlig von den Kosten befreit. Auf Dauer sollten wir allerdings den Anspruch haben, auch Kita und Kindergarten komplett kostenlos zu gestalten.
Doch auch die Schulen stellen vor allem in ländlichen Regionen ein Problem dar. So müssen Schüler*innen täglich mehrere Stunden nur damit verbringen, mit dem Bus an die Schule zu gelangen. Insbesondere bei weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien nimmt dies extreme Ausmaße an. Um den Schüler*innen schulische Möglichkeiten vor Ort gewähren zu können, müssen auch kleinere und somit auf Dauer kostenintensivere Schulen gebaut werden. Durch unserer Forderung nach einer Gesamtschule würde sich das Problem durch höhere Schüler*innenzahlen vor Ort allerdings sowieso automatisch weitestgehend eindämmen.
- Dezentralisation von Hochschulbildung
Der Trend geht zur Zentralisation, was eine Abwanderung aus ländlichen Regionen bedeutet. Dies stellt dezentral organisierte Flächenländer wie Bayern vor große Herausforderungen. Ein Grund, wieso viele Menschen in die Städte ziehen ist der, dass sie dort einen Arbeits- oder Studienplatz gefunden haben. Nach Beendigung der Ausbildung, des Studiums oder Ähnlichem ziehen sie meist nicht mehr auf das Land zurück, zumal in Städten meist eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung steht. Diesem Trend kann allerdings entgegengesetzt werden, indem Universitäten oder Fachhochschulen ihre Standorte für bestimmten Fachbereichen auslagern und in ländlichen Regionen ansiedeln. Viele junge Menschen würden für das Studium in diese Orte ziehen und eventuell diesen sogar als Wohnsitz beibehalten. Ein deutlicher Zuzug würde also bemerkbar werden. Dies würde zwangsläufig die Versorgung in ländlichen Regionen (öffentlicher Nahverkehr, Ärzte etc.) stärken, dem Demographiegefälle zwischen Stadt und Land entgegenwirken sowie auch zu einer Entspannung der Mietpreise in den Ballungsräumen führen, da Wohnungen in diesen eben nicht mehr so stark gefragt wären. Wir fordern den Freistaat Bayern daher auf, Fachhochschulen und einzelne Teilbereiche als sogenannte Innovationszentren dauerhaft in ländlichen Regionen anzusiedeln. Dabei muss zur Gewährleistung der Studierbarkeit gesichert werden, dass das Studium kein Pendeln zwischen zwei Standorten erforderlich macht, außer dies geht mit expliziten Vorteilen für das Studium einher.
Zusammenfassend fordern wir im Bereich der Infrastruktur:
- konsequenten Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen in Bayern
- Verbot von Gigalinern auf bayerischen Straßen
- Förderung von dezentraler Energieversorgung
- Ausbau von dezentraler Energieversorgung bis 2030
- Energieversorgung in staatlicher Hand
- Erhalt kommunaler Krankenhäuser
- Ausbau von Kindertagesstätten und Kindergärten sowie deren Preissenkung
- Schulen vor Ort schaffen
- Innovationszentren in ländlichen Regionen
Digitalisierung:
Bayern steht, insbesondere als dezentraler Flächenstaat, vor großen Aufgaben im Zeitalter der Digitalisierung. Dabei sind die Herausforderungen, vor die ländliche Kreise und urbane Zentren gestellt werden, in vielen Punkten unterschiedlich und bedürfen daher auch verschiedener Lösungskonzepte. Gleichzeitig hat die Digitalisierung auch das Potential, Stadt und Land wieder näher zusammen zu rücken, und die Divergenz der letzten beiden Jahrzehnte zumindest in Teilen zu vermindern. Die Forderungen aus dem Bereich Digitalisierung sind in folgenden Punkten kurz zusammengefasst.
- In strukturschwachen Regionen stellt die Versorgung mit zeitgemäßen Netzen bislang die größte Problematik dar. Zwar befinden sich mittlerweile nahezu alle Kommunen jedenfalls in einem Breitbandförderprogramm, dennoch werden davon nicht alle Teilgebiete der Kommunen erfasst. Aufgabe der Landesregierung ist es daher, sicherzustellen, dass jeder Haushalt in den kommenden beiden Jahren den Zugang zu schnellem Internet erhält. Gleichzeitig müssen Mobilfunknetze ausgebaut und aufgewertet, sowie Versorgungslücken geschlossen werden.
- Städte müssen Innovationszentren für das datenintensive Gewerbe schaffen und damit die Infrastruktur zur Ansiedlung von datenintensiven Unternehmen bereitstellen. Durch Technologiecluster, welche im Idealfall mit den lokalen Hochschulen kooperieren, können Perspektiven für junge Arbeitnehmer*innen innerhalb, aber auch außerhalb der beiden Zentren München und Nürnberg geschaffen werden. Bezahlbare Büroflächen für Start-ups komplettieren ein Innovationsumfeld, welches einerseits einer aufstrebenden Branche die Chance gibt, in Bayern Fuß zu fassen, und andererseits den Markt auch für Personen ohne entsprechendes Kapital öffnet.
- Der Privatisierung der Netze, insbesondere im Bereich des Breitbandausbaus, muss entschieden entgegengewirkt werden. Gegenwärtig bauen Breitbandanbieter lokale, natürliche Monopole durch das Anschließen von Kommunen an das Breitbandnetz aus. Die Konsequenz aus der Marktmacht lokaler Monopole ist das Setzen von horrenden Preisen für die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz bei gleichzeitig hoher Störanfälligkeit und schlechtem Kundenservice. Da private Konzerne ausnahmslos bei positiver Renditeerwartung Kommunen an das Netz anschließen, trägt der öffentliche Haushalt schlussendlich die Kosten des Anschlusses von kleineren Dörfern und Weilern. Das Überlassen der Filetstücke an private Konzerne bei gleichzeitiger Übernahme des Anschlusses für unrentable Dörfer und Weiler führt nicht nur zu monopolistischer Preissetzung, sondern ist auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Staat nicht nachvollziehbar.
- Das bayerische Schul- und Universitätssystem muss auf die Digitalisierung angepasst werden. Damit einher geht die Schaffung eines umfassenden Angebots an digitalen Medien in Schulen, das Arbeiten mit Computern und Tablets, der Vermittlung relevanter Kenntnisse aus den Bereichen Programmierung, Datenschutz und Datenverarbeitung sowie einer Einbindung von Smartphones in den Unterricht anstelle eines strikten Verbots. Universitäten muss Zugang zu aktuellen Rechenzentren gewährt werden. Auch sollen Hochleistungsrechner aufgestockt und mit breiteren Zugangsmöglichkeiten versehen werden.
Gerade in ländlich geprägten Gebieten, an denen es Bayern nicht mangelt, ist vom Zeitalter der Digitalisierung bisher nicht viel zu spüren. Zwar vermeldet die Landesregierung, dass immerhin 97% aller Kommunen zum Jahreswechsel im Förderverfahren zum schnellen Netzausbau seien, jedoch ist hierfür nicht der Komplettausbau einer Kommune notwendig. Stattdessen genügt es, netzausbauend in einem Teilgebiet einer Kommune tätig zu sein. Würde man stattdessen die Gesamtheit der Haushalte in Bayern betrachten, so wäre der Anteil, welcher sich in naher Zukunft an einem schnellen Internet erfreuen könnte, ein deutlich geringerer. Gerade aus dieser Strategie des Freistaats, Anreize für den Breitbandausbau für private Unternehmen zu schaffen, erwächst ein Problem ähnlich dem großer Privatisierungsprojekte öffentlicher Infrastruktur: Durch die Schaffung natürlicher Monopole, in diesem Fall privater Breitbandnetze für Kommunen oder Teilstücke davon, erlangt das Privatunternehmen die Preissetzungshoheit und kann den Haushalten Wucherpreise für das Anschließen an zeitgemäßes Internet abverlangen. Durch die steigende Datenintensität von Websites werden Haushalte zum Zahlen dieser Prämien nahezu gezwungen, sofern sie weiterhin zumutbar im Internet unterwegs sein wollen. Entsprechend schafft der Freistaat mit seiner Netzpolitik Raum für die schonungslose Ausbeutung privater Haushalte durch private Netzanbieter. Gleichzeitig werden sich die Ausbaumaßnahmen der privaten Unternehmen ausnahmslos auf jene Gebiete beschränken, in denen sie eine positive Rendite erwarten. Kleinere Dörfer, Weiler und Einöden erhalten entsprechend keinen Zugang zum Breitbandnetz und müssen durch öffentliche Gelder, falls überhaupt, angeschlossen werden. In der Konsequenz privatisiert der Freistaat mit seiner Ausbaustrategie Gewinne aus dem Betrieb der Breitbandnetze und bürdet sich selbst die Verluste aus dem Anschluss von Einöden, Weilern und kleinen Dörfern auf.
Die Umstellung auf IP-Telefonie in der nahen Zukunft tut ihr Übriges: Durch Wegfall konventioneller Telefonie wird denjenigen, die bis dahin keinen Zugang zu schnellem Internet haben, die Möglichkeit der Telefonie via Festnetz geraubt. Da allerdings der Telefonanschluss von der Grundversorgung abgedeckt ist, muss die Umstellung auf IP-Telefonie entweder weiter hinausgezögert werden, oder man erklärt den Zugang zu Datennetzen mit Übertragungsraten größer 6000 KBps, welche für das reibungslose Stattfinden von IP-Telefonie notwendig sind, zur Grundversorgung. Dies würde ein Tätigwerden der Telekom hinsichtlich des Netzanschlusses von Einöden, Weilern und Dörfern nach sich ziehen und ginge mit Kosten einher, die durch die entgangenen Gewinne aus dem staatlichen Netzausbau hätten gegenfinanziert werden können. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, bedarf es strikten Regeln für private Netzanbieter in Bayern: So muss ein an die Netzgeschwindigkeit gekoppelter Preiskatalog für die Versorgung mit Internet ausgearbeitet und für verbindlich erklärt werden. Zudem sind die Kosten für den Anschluss ländlicher Gebiete auf die Profiteure umzulegen: Durch gezielte Abgaben von Netzanbieter*innen werden Kosten des Netzausbaus gerechter verteilt. Schlussendlich ist der Breitbandanschluss zur Grundversorgung zu erklären. In der Konsequenz sind alle Haushalte an das Breitbandnetz anzuschließen. Um natürliche Monopole zu verhindern, sind die privaten Netze in staatliche Hand rückzuführen.
Neben dem Breitbandausbau kommt dem Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern eine große Bedeutung zu. In einer Zeit, in der mittels Notrufknöpfen Menschenleben über das Mobilfunknetz abgesichert werden, sind nicht vom Netz abgedeckte Bereiche nicht zu verantworten. Folglich muss eine umfassende Versorgung mit Mobilfunknetz sichergestellt werden. Zudem müssen alte 1G und 2G Netze dringend modernisiert werden. Ein baldiger Ausbau der Metropolregionen mit 5G-Netz ist zudem anzustreben.
In Städten ergeben sich aus der Digitalisierung eine Vielzahl an Chancen. Mittels Innovationszentren, welche Platz für die Ansiedlung von datenintensivem Gewerbe sowie die dafür notwendige Infrastruktur, insbesondere schnelle Netzanbindung, Rechenzentren sowie Hochschulanschluss, bereitstellen, können IT-Cluster angesiedelt werden, welche zur Diversifikation der städtischen Gewerbe beitragen und damit die lokale Wirtschaft krisenrobuster machen. Ferner locken Innovationszentren nicht nur junge Start-Ups und expandierende IT-Unternehmen, sondern bieten Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmer*innen. Gerade in Städten jenseits der Metropolen, wo derartige Zentren noch nicht präsent sind, bieten Innovationszentren großes Potential, qualifizierte Fachkräfte und eine neue Branche in die Region zu holen und damit die Existenz der Region nachhaltig zu garantieren.
Auch im Bereich Bildung und Ausbildung muss Bayern im 21. Jahrhundert ankommen: Der technologische Fortschritt bietet mittlerweile, dank Tablets, Cloudspeicher und portablen Notebooks, die Möglichkeit, gänzlich ohne Schulbücher auszukommen. Dies reduziert nicht nur das Gewicht des Schulranzens deutlich, sondern führt auch zur Schulung im Umgang mit mobilen Endgeräten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Ausstattung mit Notebooks und Tablets neue Möglichkeiten für den Unterricht: Recherchen können in Gruppenarbeiten unter Zuhilfenahme des Internets passieren, Hausaufgaben können digital eingereicht und korrigiert werden und per Mail abgegebene Aufsätze reduzieren den Papierbedarf und schonen damit die Umwelt. Gleichzeitig können durch Anpassung des Lehrplans Kompetenzen wie Programmieren, Datenverarbeitung sowie Datenschutz und Verschlüsselung vermittelt werden. Um dies zu gewährleisten, müssen Schulen mit WLAN ausgestattet werden. Zudem sind den Schüler*innen Notebooks sowie ggf. Tablets zur Verfügung zu stellen. Dass das veraltete Smartphone-Verbot im Unterricht aufgehoben wird, um die Endgeräte mit in den Unterricht einzubeziehen, versteht sich von selbst.
An Universitäten muss veraltete Hardware, die Teilweise noch aus dem Computerinfrastrukturprogramm (CIP) unter Helmut Kohl stammt, endlich ersetzt werden. WLAN-Netze müssen mit ausreichend Datenkapazität ausgestattet werden. Da der Bedarf an Rechenleistung für die Forschung stetig ansteigt, sind zusätzliche Rechenkapazitäten anzuschaffen. Insbesondere ist den Studierenden zur Anfertigung ihrer Master- und Bachelorarbeit Zugriff auf die Computerinfrastruktur, insbesondere auch auf Großrechner und Server, zu gewähren, um rechenintensive Simulationen durchführen zu können.