A2 Faire Bezahlung und gerechte Bedingungen für Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung

Wir fordern:

  1. Die Klärung des Berufstatus der Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung nach aktueller gesetzlicher Lage.
  2. Eine Aufnahme von Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in die jeweiligen Tarifverträge der TVöD-k und der TV-L
  3. Die Reform der PsychThg mit mehr Nachdruck umgesetzt wird.
Begründung:

Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden nur die Psychotherapeut*innen in Ausbildung genannt, die Kinder und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung die ebenfalls dieselben Rechte erhalten sollten, möchten wir mit der Bezeichnung PiAs ausdrücklich einschließen. Zum Erwerb der Kassenzulassung (Approbation) als Psychologische*r Psychotherapeut*in absolvieren Psycholog*innen bzw. Pädagog*innen eine mehrjährige Ausbildung. Im Rahmen dieser finden mehrere Praxisphasen statt, pT1 und pT2 (1200 und 600 h) werden an Kliniken absolviert, bei denen PiAs sehr geringe bis keine Bezahlung erhalten. Dies ist darin begründet, dass die Psychotherapieausbildung als Ausbildung und nicht als Fortbildung definiert ist und die PiAs daher als Praktikant*innen geführt werden. Da es sich hierbei um Pflichtpraktika handelt, sind sie auch aus der Mindestlohnregelung ausgenommen. Ein Bafög-Anspruch besteht aufgrund des vorherigen Studiums der Psychologie oder der Pädagogik, wenn nur als verzinster Kredit, ALG2 wird aufgrund des fragwürdigen rechtlichen Status häufig abgelehnt. In Kombination mit den Ausbildungskosten von mindestens 18.000 Euro handelt es sich bei der Psychotherapieausbildung um die wohl teuerste Ausbildung in Deutschland bei gleichzeitig viel zu geringer Bezahlung. PiAs sind in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht separat geführt, daher existiert auch kein einklagbares Gehalt. Wir fordern daher eine Aufnahme der Psychotherapeut*innen in Ausbildung in den TVöD-k und TV-L, Entgeltstufe 13 (hier werden auch „normale“ Psycholog*innen an Kliniken eingeordnet). (Angelehnt an den TV-UK der Universitätskliniken in BaWü muss die Bezahlung aber mindestens 30 % der Vergütung normaler Psychologen betragen). Dieses Anliegen wird umso wichtiger, nachdem vor kurzem die schulischen Ausbildungen der Pflegeberufe in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVA-öd und TVAL) aufgenommen wurden. Nach dieser begrüßenswerten Entwicklung sind nun PiAs als letzte Gruppe an den Kliniken nicht tariflich organisiert Als Jugendverband der SPD ist es unser Ziel prekäre Arbeitsverhältnisse insbesondere in allen Bereichen der Ausbildung und bei Berufseinsteiger*innen aufzulösen und eine faire Entlohnung breitflächig zu ermöglichen.

Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
angenommen ÄA2-1 4 Jusos Unterfranken

Ergänze nach Jugendpsychotherapeut*innen! „in Ausbildung“

angenommen ÄA2-1 6 Jusos Unterfranken

Ändere in Zeile 6 “Die Reform der PsychThg mit mehr Nachdruck
umgesetzt wird.“ zu “Die Reform des PsychThG mit mehr Nachdruck
umzusetzen.“ (zwei Änderungen!)

angenommen ÄA2-3 22 Jusos Unterfranken

ersetze „13“ durch „XX“

Text des Beschlusses:

Wir fordern:

  1. Die Klärung des Berufstatus der Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung nach aktueller gesetzlicher Lage.
  2. Eine Aufnahme von Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung in die jeweiligen Tarifverträge der TVöD-k und der TV-L
  3. Die Reform des PsychThG mit mehr Nachdruck
    umzusetzen

Begründung:

Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden nur die Psychotherapeut*innen in Ausbildung genannt, die Kinder und Jugendpsychotherapeut*innen in Ausbildung die ebenfalls dieselben Rechte erhalten sollten, möchten wir mit der Bezeichnung PiAs ausdrücklich einschließen. Zum Erwerb der Kassenzulassung (Approbation) als Psychologische*r Psychotherapeut*in absolvieren Psycholog*innen bzw. Pädagog*innen eine mehrjährige Ausbildung. Im Rahmen dieser finden mehrere Praxisphasen statt, pT1 und pT2 (1200 und 600 h) werden an Kliniken absolviert, bei denen PiAs sehr geringe bis keine Bezahlung erhalten. Dies ist darin begründet, dass die Psychotherapieausbildung als Ausbildung und nicht als Fortbildung definiert ist und die PiAs daher als Praktikant*innen geführt werden. Da es sich hierbei um Pflichtpraktika handelt, sind sie auch aus der Mindestlohnregelung ausgenommen. Ein Bafög-Anspruch besteht aufgrund des vorherigen Studiums der Psychologie oder der Pädagogik, wenn nur als verzinster Kredit, ALG2 wird aufgrund des fragwürdigen rechtlichen Status häufig abgelehnt. In Kombination mit den Ausbildungskosten von mindestens 18.000 Euro handelt es sich bei der Psychotherapieausbildung um die wohl teuerste Ausbildung in Deutschland bei gleichzeitig viel zu geringer Bezahlung. PiAs sind in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes nicht separat geführt, daher existiert auch kein einklagbares Gehalt. Wir fordern daher eine Aufnahme der Psychotherapeut*innen in Ausbildung in den TVöD-k und TV-L, Entgeltstufe XX (hier werden auch „normale“ Psycholog*innen an Kliniken eingeordnet). (Angelehnt an den TV-UK der Universitätskliniken in BaWü muss die Bezahlung aber mindestens 30 % der Vergütung normaler Psychologen betragen). Dieses Anliegen wird umso wichtiger, nachdem vor kurzem die schulischen Ausbildungen der Pflegeberufe in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (TVA-öd und TVAL) aufgenommen wurden. Nach dieser begrüßenswerten Entwicklung sind nun PiAs als letzte Gruppe an den Kliniken nicht tariflich organisiert Als Jugendverband der SPD ist es unser Ziel prekäre Arbeitsverhältnisse insbesondere in allen Bereichen der Ausbildung und bei Berufseinsteiger*innen aufzulösen und eine faire Entlohnung breitflächig zu ermöglichen.

Beschluss-PDF: