Betrifft die Antragszeile 230
Ersetze Z. 230f. „nach der der austretende“ bis „beteiligt wird“ durch „gemäß der der austretende Mitgliedsstaat die Kosten des Austrittsprozesses zu tragen hat“
Betrifft die Antragszeile 230
Ersetze Z. 230f. „nach der der austretende“ bis „beteiligt wird“ durch „gemäß der der austretende Mitgliedsstaat die Kosten des Austrittsprozesses zu tragen hat“