D-5-9

Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern

Betrifft die Antragszeile 9

Nach Z9: Füge ein: 

Die Tagessatzbemessung einer Geldstrafe orientiert sich aktuell am Nettoeinkommen. Bei Personen, die wenig Geld verdienen, erreicht diese Bemessung allerdings schnell Beträge, die zum täglichen Leben benötigt werden. Wir fordern daher eine Bemessung am Einbußeprinzip. Ein Tagessatz entspricht demnach dem Geld, das eine Person pro Tag einbüßen kann, also abzüglich der Lebenserhaltungskosten, die die Person stemmen muss.

Bagatelldelikte wie Erschleichens von Leistungen oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz müssen zudem entkriminalisiert werden und die Armut, aus denen solche Vergehen meist resultieren, als strukturelles Problem anerkannt und durch bessere sozialstaatliche Lösungen bekämpft werden.

Darüber hinaus muss das System des Strafbefehls, der per Einwurfschreiben zugestellt und ohne Einspruch nach Frist von zwei Wochen zu einem Urteil wird, geändert werden. Da Personen ohne juristische Kenntnisse, meist wirtschaftlich schlechter gestellte Personen, die in diesem Fall auch kein Recht auf juristischen Beistand haben, in diesen Fällen meist ohne Verfahren verurteilt werden. Wir fordern, dass Strafbefehle persönlich zugestellt werden müssen und Pflichtverteidigung gewährt werden muss.

Begründung:

Neben der Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe wollen wir auch die Bemessung von Geldbußen verändern, die Entkriminalisierung von Bagatelldelikten und die ungerechte Praktik der Strafbefehle per Einwurfschreiben abschaffen um mehr Gerechtigkeit für benachteiligte Gruppen zu erreichen.

Beschluss:

(noch) nicht behandelt