D-3-52

Antragsteller*innen: Jusos Unterfranken

Betrifft die Antragszeile 52

Ergänzen “unabhängig von ihrer Herkunft, aber unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse.”

Begründung:

Ich denke dass das nicht die Absicht der Antragsteller*innen war, aber so wie es jetzt im Antrag steht, könnte es so verstanden werden, dass alle Geflohenen exakt die gleichen Leistungen bekommen sollen. Fände es aber nochmal gut klarzustellen, dass die Herkunft keine Rolle mehr bei der Förderung spielen sollte, die individuellen Bedürfnisse aber (weiterhin) schon, also sollten bsplsw. Alleinerziehende oder Geflohene mit einer Behinderung eine andere und/oder mehr Förderung erhalten als andere. 

Beschluss:

(noch) nicht behandelt