G-2-1

Antragsteller*innen: Jusos Mittelfranken

Betrifft die Antragszeile 1

Ersetze den ersten Absatz durch:

Die häufigste Todesursache in Deutschland sind Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems: mit 340.619 Toten waren Kreislauferkrankungen 2021 für mehr als ein Drittel aller Sterbefälle verantwortlich. Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Reanimationsregisters erleiden in Deutschland mindestens 60.000 Menschen pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Nur etwa 10 Prozent der Betroffenen überleben. Wenn mehr Menschen unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten würden, könnten sich die Überlebenschancen der Patientinnen und Patienten verdoppeln bis verdreifachen und die Aufnahme in Pflegeheimen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand reduzieren. In den letzten Jahren haben immer mehr Laien bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand reanimiert. Dennoch greifen immer noch zu wenige Menschen im Notfall ein. Im Jahr 2020 wurde nur bei gut 40 Prozent aller Herz-Kreislauf-Stillstände eine Reanimation durch Laien begonnen.

64 Prozent der Herz-Kreislauf-Stillstände treten zu Hause auf. Bis zu 45 Prozent aller Herz-Kreislauf-Stillstände werden von Familienangehörigen, Freunden oder anderen Personen beobachtet. Wenn Passanten oder Angehörige im Ernstfall sofort mit einer Herzdruckmassage beginnen würden, könnten jedes Jahr in Deutschland 10.000 Leben, in Europa geschätzt mehr als 100.000 Leben gerettet werden. Gut 30% Prozent der Patientinnen und Patienten, die reanimiert werden, sind im erwerbsfähigen Alter. Drei von vier Personen, die die ersten 30 Tage nach einer Reanimation überlebt haben, können wieder arbeiten. Im Durchschnitt ist dies fünf Monate nach einer Wiederbelebung möglich. (Alle Daten sind von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Ändere den zweiten Absatz wie folgt:

Um die Quote der Laienreanimation zu verbessern benötigen wir für die breite Bevölkerung verbindliche Erste-Hilfe-Kurse. Bislang muss dieser einmalig bei Antreten der Fahrprüfung zum Erlangen des Führerscheins absolviert worden sein. Diese einmalige Verpflichtung beinhaltet einen Erste-Hilfe-Kurs von neun Unterrichtsstunden á 45 Minuten und somit nicht einmal sieben Gesamtstunden. Wir finden, dies ist viel zu wenig um ein Leben lang sicher und zuverlässig im Ernstfall handeln zu können und somit oft sogar Leben zu retten. Aus der Praxis wissen wir, dass meist Unsicherheit über die richtigen Maßnahmen auftreten. Erste Hilfe anzuwenden bedarf wie viele andere Dinge im Leben konsequenter Übung und ständiger Auffrischung des Wissens und der Erkenntnisstände durch Expert*innen. Deshalb fordern wir eine verpflichtende Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses und

Begründung:

Der isolierte Bezug auf Todesopfer bei Unfällen ist medizinisch fachlich nicht richtig. Durch bessere Erste-Hilfe kann diese Zahl nicht reduziert werden. Für eine geringe Anzahl von tödlichen Unfallopfern benötigen wir eine bessere notfallmedizinische und klinische Versorgung.

Trotzdem ist die Intention dieses Antrags absolut richtig, deswegen Änderung des Bezugs auf die Laienreanimation.

Beschluss:

(noch) nicht behandelt