RLA7 Änderung §4b

Ersetze §4b durch:

 

„§4b

(1)    Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

–          Der/dem Vorsitzenden

–          Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen

–          Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete

(2)    Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:

–          Bildung

–          Innen, Demokratie und Antifaschismus

–          Internationales und Europa

–          Wirtschafts- und Sozialpolitik

–          Umwelt und Energie

–          Frauen und Gleichstellung

–          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

–          Online-Kommunikation

–          Politische Bildung

–          Kampagnen und Publikationen

–          Verbandsstruktur

–          Bündnisarbeit und Vernetzung

(3)    Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.“

Text des Beschlusses:

§4b

(1)    Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:

–          Der/dem Vorsitzenden

–          Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen

–          Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete

(2)    Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:

–          Bildung

–          Innen, Demokratie und Antifaschismus

–          Internationales und Europa

–          Wirtschafts- und Sozialpolitik

–          Umwelt und Energie

–          Frauen und Gleichstellung

–          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

–          Online-Kommunikation

–          Politische Bildung

–          Kampagnen und Publikationen

–          Verbandsstruktur

–          Bündnisarbeit und Vernetzung

(3)    Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.

Beschluss-PDF: