Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Änderung §4b
§4b
(1) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
- Der/dem Vorsitzenden
- Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen
- Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete
(2) Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:
- Bildung
- Innen, Demokratie und Antifaschismus
- Internationales und Europa
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Umwelt und Energie
- Frauen und Gleichstellung
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Online-Kommunikation
- Politische Bildung
- Kampagnen und Publikationen
- Verbandsstruktur
- Bündnisarbeit und Vernetzung
(3) Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.