RLA-7 Änderung §4b

Antragsteller*innen: Landesvorstand

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz

Änderung §4b

§4b
(1)    Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus:
-          Der/dem Vorsitzenden
-          Zwei gleichberechtigten Stellvertretungen
-          Den 12 Sprecher*innen für Fachgebiete
(2)    Die 12 Sprecher*innenressorts gliedern sich in:
-          Bildung
-          Innen, Demokratie und Antifaschismus
-          Internationales und Europa
-          Wirtschafts- und Sozialpolitik
-          Umwelt und Energie
-          Frauen und Gleichstellung
-          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
-          Online-Kommunikation
-          Politische Bildung
-          Kampagnen und Publikationen
-          Verbandsstruktur
-          Bündnisarbeit und Vernetzung
(3)    Vorsitz und beide Stellvertretungen bilden den geschäftsführenden Vorstand. Mit beratender Stimme nimmt an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands ebenfalls der/die Landessekretär*in teil.

Beschluss

angenommen

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