Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Änderung §2a
§2a
Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes
- Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes
- Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation
- Beratung über den Gleichstellungsbericht
- Beschlussfassung über gestellte Anträge
- Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes
- Wahl des Landesvorstands
- Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes
- Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.
- Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands