RLA1 Änderung §2a

Ersetze §2a durch:

„§2a

      Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:

           Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes

           Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes

           Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation

           Beratung über den Gleichstellungsbericht

–           Beschlussfassung über gestellte Anträge

           Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes

           Wahl des Landesvorstands

           Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes

           Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.

           Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands“

Text des Beschlusses:

§2a

      Die Landeskonferenz hat insbesondere folgende Aufgaben:

–           Kontrolle der Arbeit des Landesvorstandes

–           Beratung über den politischen Bericht des Landesvorstandes

–           Beratung über den Bericht des Landesvorstandes zum Stand der Verbandsorganisation

–           Beratung über den Gleichstellungsbericht

–           Beschlussfassung über gestellte Anträge

–           Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm des Landesverbandes

–           Wahl des Landesvorstands

–           Wahl der Bundesausschussmitglieder und stellvertretenden Bundesausschussmitglieder aus den Reihen des Landesvorstandes

–           Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten des Landesverbandes zum Juso-Bundeskongress.

–           Mitwirkung an der bundesverbandlichen Ausrichtung des Landesverbands

Beschluss-PDF: