Antragsteller*innen: Landesvorstand
Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Änderung §5
§5
Der Landesvorstand kann über die Einsetzung von Projektgruppen bestimmen. Deren Leitung wird durch einen gesonderten Beschluss seitens des Landesvorstands bestimmt und eingesetzt.