Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Änderung §4d
§4d
(1) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:
- Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos
- Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand
- Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.
- Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern
- Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern
- Der oder die Landessekretär*in
(2) Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.