RLA-9 Änderung §4d

Antragsteller*innen: Landesvorstand

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz

Änderung §4d

§4d
(1)    Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstands teil:
-          Mitglieder des Landesverbands im Bundesvorstand der Jusos
-          Der oder die Vertreter*in des Landesverbands im SPD-Landesvorstand
-          Die Vorsitzenden der Regionalbezirke. Sollten diese verhindert sein, dürfen Vertretungen benannt werden.
-          Eine Vertretung der Juso-Schüler*innen- und Auszubildendengruppe Bayern
-          Eine Vertretung der Juso-Hochschulgruppen in Bayern
-          Der oder die Landessekretär*in
(2)    Ferner werden als Mitglieder des Gesamtvorstands der Jusos Bayern die in den SPD-Bundes- oder Landesvorstand gewählten Juso-Mitglieder beratend eingeladen.

Beschluss

angenommen

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