S2 Anrechnung privater Altersvorsorge auf Grundsicherung im Alter abschaffen!

 

Wir fordern, dass das Einkommen aus privater Altersvorsorge anrechnungsfrei bei der Ermittlung der Grundsicherung im Alter gestellt wird.

Dabei kann es sich für uns nur um eine kurzfristige Zwischenlösung handeln. Grundsätzlich fordern wir ein staatliches Rentensystem, das allen Menschen ein gutes Leben im Alter ermöglicht und eine private Vorsorge überflüssig macht.

Begründung:

Seit Jahren werden die Bürger*innen dazu aufgefordert, privat fürs Alter vorzusorgen, um die Versorgungslücke durch das sinkende Rentenniveau zu schließen oder zumindest zu verkleinern. Besonders betroffen davon sind Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II.

Die Jobcenter dürfen nicht auf die Riesterverträge der Leistungsbezieher*innen zugreifen. Wenn die Leistungsbezieher*innen jedoch Grundsicherung brauchen, weil die Rente nicht reicht, wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet. Das bedeutet, dass die Verträge, in die jahrelang eingezahlt wurde und die staatlich gefördert werden, wirkungslos verpuffen, weil sich die Grundsicherung um den Betrag der monatlich gezahlten Riester-Rente reduziert.

Gerade im Hinblick auf die Diskussion um Altersarmut und vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundrente muss die Anrechnung privater Altersvorsorge auf die Grundsicherung im Alter abgeschafft werden!