Bodycams der bayerischen Polizei – nicht nur zum Schutz von Polizist*innen!
Wir Jusos fordern die Änderung des Art. 33 PAG dahingehend, dass offene Bild- und Tonaufnahmen mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten (Bodycam-Aufnahmen) durch die Polizei bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang und auf Verlangen von Personen, gegen die sich polizeiliche Maßnahmen richten, durchgeführt werden müssen.
Weiterhin sollen betroffene Personen verlangen können, dass Bild- sowie Tonaufnahmen und -aufzeichnungen der Polizei für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme auch nach 2 Monaten nicht gelöscht werden.