V-2 CO2-Emissionsgrenzen des Verkehrssektors im Subsidiaritätsprinzip

Antragsteller*innen: Jusos Schwaben

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz

CO2-Emissionsgrenzen des Verkehrssektors im Subsidiaritätsprinzip

Wir fordern ein steuerliches Anreizsystem, das explizit auf die Reduktion von CO2-Emissionen des Verkehrssektors in einzelnen Verwaltungsebenen abzielt. Hierbei könnte beispielsweise ein Teil der CO2-Steuer, die bisher von den Autofahrer*innen allein getragen wurde, von den Verwaltungsebenen, z.B. Landkreisen, abhängig vom CO2-emittierenden Verkehrsaufkommen zu entrichten sein. Die Steuer sollte von derjenigen Verwaltungsebene getragen werden, die Träger*in der Straße ist, d.h. die Steuer für Bundestraßen ist vom Bund zu tragen, Landesstraßen von den Bundesländern, Kreisstraßen von Kreisen, usw. Durch die dadurch entstehenden Kosten entsteht ein Anreiz für die Verwaltungsebenen das CO2-emmitierende Verkehrsaufkommen zu reduzieren oder sonstige Maßnahmen wie Tempolimits, Umweltzonen, Fahrverbote etc. zu beschließen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Das Bundesverkehrsministerium hat einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Verfügung zu stellen, sodass die unterstellen Verwaltungsebenen eigenständig die für sie sinnvollsten Maßnahmen umsetzen können.

Beschluss

abgelehnt

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Änderungsanträge

  • V-2-6

    Antragsteller*innen: Unterfranken

    Betrifft die Antragszeile 6

    Z.6: ergänze nach “usw.”: “, nicht aber Privatpersonen und gemeinnützige Vereinigungen.”

    Beschluss:

    angenommen