S-1 Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten

Antragsteller*innen: Jusos Unterfranken

Adressat*innen: Juso-Bundeskongress, Juso-Landeskonferenz, SPD-Bundesparteitag, BayernSPD-Landesparteitag

Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten

Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe auf Grundlage bestehender Konzepte der JUSOS mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten
Antragssteller*innen: Jusos Unterfranken
Empfänger*innen: Juso-Landeskonferenz, Juso-Bundeskongress, Bezirksparteitag, Landesparteitag, Bundesparteitag
 
Die Jusos Unterfranken beantragen, das die Bundestagsfraktion der SPD in der Bundesregierung durchsetzt, dass ein Konzept erarbeitet wird, um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden.
 
Aufgrund der in den letzten 10 Jahren um 70% gestiegenen Zahl der Obdachlosen in der EU, wurde vom Europaparlament das Ziel vereinbart die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Hierfür wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Zur Umsetzung wurden außerdem Gelder bereitgestellt. Hierbei ist beispielsweise das Prinzip „Housing First“ hervorzuheben, dass dem finnischen Modell sehr nahekommt.
 
Hierzu haben die JUSOS auf dem Bundeskongress der Beschlüsse vorgelegt, die nur noch in ein Bundeseinheitliches Konzept überführt und umgesetzt werden müssen.
 
Dieser Antrag stellt hierfür die Begründung, warum jetzt ein Konzept von Seiten der Bundesregierung erarbeitet werden muss.
 
Derzeit gibt es in Deutschland auf Bundesebene keine Konzepte, um die Zielsetzung der europäischen Union, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, zu erreichen. Derzeit gelten lediglich extrem niedrige Mindeststandards die nach europäischem Recht als Menschenunwürdig gelten (siehe RL 2013/33/EU). Die Erarbeitung von Konzepten wird auf die Gemeinden abgewälzt, die damit überfordert sind. Obdachlosenhilfe ist hierdurch vom Wollen und der Zeit der zuständigen Mitarbeiter, sowie der Kassenlage der Gemeinden und nicht am Gemeinwohl orientiert. Beides ist oft sehr gering und Zuständigkeiten werden umhergeschoben.
 
Was derzeit in Deutschland zum Thema Obdachlosigkeit gemacht wird, scheint uns als systematische Abschreckung vor Obdachlosigkeit gedacht zu sein und nicht zur Hilfe der Betroffenen. Das deutsche Modell, Menschen in Not allein zu lassen, ist speziell im Vergleich mit dem finnischen Modell als gescheitert zu betrachten.
Wie Gustav Heinemann erklärte: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“. Es ist es traurige Realität in Deutschland, dass vor allem obdachlose Mädchen und Frauen auf der Straße und in Massenunterkünften tagtäglich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Obdachlose sind häufig mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das enge Aufeinanderleben potenziert hier jedes Konfliktpotenzial. Die Abwesenheit von Suchtbekämpfung und/oder psychologischer Hilfe führt dazu, dass Obdachlose keine Chance haben, ein normales Leben zu führen.
 
Der Winter ist für Obdachlose besonders schlimm. Hier bleibt oft nur die Wahl, sich den menschenunwürdigen Bedingungen der Massenunterkünfte zu fügen oder draußen Angst vor dem Erfrieren haben zu müssen. Tief blicken lässt hierbei die Tatsache, dass sich dennoch viele dazu entscheiden, lieber auf der Straße zu schlafen. Gang und gäbe ist es Hierzulande, dass insbesondere Frauen zu sexuellen Gefälligkeiten im Austausch für kurzfristiges Wohnrecht genötigt werden.
Bei Kindern, die in solchen Verhältnissen aufwachsen sind, ist mit schwerwiegenden Spätfolgen zu rechnen. Wie Karl Lauterbach erklärte, sind die Kindheitsjahre von oberster Wichtigkeit, für die Entwicklung zu einem psychisch stabilen Mitglied der Gesellschaft.
 
Auch bei diesem Thema ist es, wie bei den Verordnungen zu Corona, auch die Pflicht des Staates für die körperliche und mentale Unversehrtheit seiner Bürger zu sorgen.
 
Das bereits umgesetzte finnische Modell basiert auf einer intensiven und koordinierten Zusammenarbeit des Staates mit Gemeinden, Organisationen und Freiwilligen. Fundament bildet der Ansatz, dem Obdachsuchenden zuerst eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen, anstatt Wohnungslose in Massenunterkünften unterzubringen. Erst nach der erfolgreichen Wohnungsvermittlung folgen Schritte wie eine Suchtbekämpfung oder Psychotherapie. Auf dieser sicheren Basis beginnt die Arbeitsvermittlung. Eine engmaschige Betreuung durch geschultes Personal unterstützt die Wohnungssuchenden bei Anträgen sowie Alltagsfragen. Hierzu wurden 300 zusätzliche Fachkräfte für soziale Arbeit eingestellt. NGOs und Gemeinden bekommen vom Staat vergünstigte Anleihen zum Wohnungsbau. Zudem wird auf eine inklusive Wohnungsbelegung geachtet. 25% sind Sozialwohnung, 30% werden subventioniert und 45% an den Privatsektor vermietet. Mit jeder erfolgreichen Neuvermietung spart sich der finnische Staat 15.000 € pro Jahr. Die langfristige Erfolgsquote ist hoch: 4 von 5 behalten dauerhaft ihre Wohnung und finden Arbeit. In den vergangenen Jahren ist es dadurch gelungen, die Zahl der Wohnungslosen von einst 17.000 auf rund 4.000 zu verringern.
 
Dies soll zusammen mit den Beschlüssen der Bundes JUSOS zu einem Bundeseinheitlichen Konzept führen, das etappenweise umgesetzt werden kann. Dieser Antrag soll diese dringend notwendigen Verbesserungen anstoßen, um ein bundesweit einheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe zu Erstellen und wirkliche Änderungen für Menschen in Not zu erreichen.
 
Eine Zusammenfassung der Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
 
 
Der Beschluss des JUSOS Bundeskongress zum Thema Obdachlosigkeit ist unter folgendem Link zu finden:
 

Beschluss

geändert angenommen

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Änderungsanträge

  • S-1-11

    Antragsteller*innen: Niederbayern

    Betrifft die Antragszeile 11

    Streiche: Z.11 „Da der staatliche Umgang mit Obdachlosen“ bis einschl. Z. 16 „… Argumenten der AfD Oberwasser und Glaubwürdigkeit“

    Beschluss:

    angenommen
  • S-1-Überarbeitung nach Änderungsantrag aus Niederbayern

    Antragsteller*innen: Jusos Unterfranken

    Betrifft die Antragszeile Überarbeitung nach Änderungsantrag aus Niederbayern

    Europäischen und sozialen Verpflichtungen nachkommen – Bundeseinheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe auf Grundlage bestehender Konzepte der JUSOS mit Fokus auf „Housing First“ erarbeiten

    Antragssteller*innen: Jusos Unterfranken

    Empfänger*innen: Juso-Landeskonferenz, Juso-Bundeskongress, Bezirksparteitag, Landesparteitag, Bundesparteitag

     

    Die Jusos Unterfranken beantragen, das die Bundestagsfraktion der SPD in der Bundesregierung durchsetzt, dass ein Konzept erarbeitet wird, um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden.

     

    Aufgrund der in den letzten 10 Jahren um 70% gestiegenen Zahl der Obdachlosen in der EU, wurde vom Europaparlament das Ziel vereinbart die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen. Hierfür wurde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Zur Umsetzung wurden außerdem Gelder bereitgestellt. Hierbei ist beispielsweise das Prinzip „Housing First“ hervorzuheben, dass dem finnischen Modell sehr nahekommt.

     

    Hierzu haben die JUSOS auf dem Bundeskongress der Beschlüsse vorgelegt, die nur noch in ein Bundeseinheitliches Konzept überführt und umgesetzt werden müssen.

    https://jusos.de/wp-content/uploads/2022/01/O2-Beschlussbuch-2021.pdf

    Dieser Antrag stellt hierfür die Begründung, warum jetzt ein Konzept von Seiten der Bundesregierung erarbeitet werden muss.

     

    Derzeit gibt es in Deutschland auf Bundesebene keine Konzepte, um die Zielsetzung der europäischen Union, die Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, zu erreichen. Derzeit gelten lediglich extrem niedrige Mindeststandards die nach europäischem Recht als Menschenunwürdig gelten (siehe RL 2013/33/EU). Die Erarbeitung von Konzepten wird auf die Gemeinden abgewälzt, die damit überfordert sind. Obdachlosenhilfe ist hierdurch vom Wollen und der Zeit der zuständigen Mitarbeiter, sowie der Kassenlage der Gemeinden und nicht am Gemeinwohl orientiert. Beides ist oft sehr gering und Zuständigkeiten werden umhergeschoben.

     

    Was derzeit in Deutschland zum Thema Obdachlosigkeit gemacht wird, scheint uns als systematische Abschreckung vor Obdachlosigkeit gedacht zu sein und nicht zur Hilfe der Betroffenen. Das deutsche Modell, Menschen in Not allein zu lassen, ist speziell im Vergleich mit dem finnischen Modell als gescheitert zu betrachten.

    Wie Gustav Heinemann erklärte: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt“. Es ist es traurige Realität in Deutschland, dass vor allem obdachlose Mädchen und Frauen auf der Straße und in Massenunterkünften tagtäglich Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Obdachlose sind häufig mit körperlicher Gewalt konfrontiert. Das enge Aufeinanderleben potenziert hier jedes Konfliktpotenzial. Die Abwesenheit von Suchtbekämpfung und/oder psychologischer Hilfe führt dazu, dass Obdachlose keine Chance haben, ein normales Leben zu führen.

     

    Der Winter ist für Obdachlose besonders schlimm. Hier bleibt oft nur die Wahl, sich den menschenunwürdigen Bedingungen der Massenunterkünfte zu fügen oder draußen Angst vor dem Erfrieren haben zu müssen. Tief blicken lässt hierbei die Tatsache, dass sich dennoch viele dazu entscheiden, lieber auf der Straße zu schlafen. Gang und gäbe ist es Hierzulande, dass insbesondere Frauen zu sexuellen Gefälligkeiten im Austausch für kurzfristiges Wohnrecht genötigt werden.

    Bei Kindern, die in solchen Verhältnissen aufwachsen sind, ist mit schwerwiegenden Spätfolgen zu rechnen. Wie Karl Lauterbach erklärte, sind die Kindheitsjahre von oberster Wichtigkeit, für die Entwicklung zu einem psychisch stabilen Mitglied der Gesellschaft.

     

    Auch bei diesem Thema ist es, wie bei den Verordnungen zu Corona, auch die Pflicht des Staates für die körperliche und mentale Unversehrtheit seiner Bürger zu sorgen.

     

    Das bereits umgesetzte finnische Modell basiert auf einer intensiven und koordinierten Zusammenarbeit des Staates mit Gemeinden, Organisationen und Freiwilligen. Fundament bildet der Ansatz, dem Obdachsuchenden zuerst eine eigene Wohnung zur Verfügung zu stellen, anstatt Wohnungslose in Massenunterkünften unterzubringen. Erst nach der erfolgreichen Wohnungsvermittlung folgen Schritte wie eine Suchtbekämpfung oder Psychotherapie. Auf dieser sicheren Basis beginnt die Arbeitsvermittlung. Eine engmaschige Betreuung durch geschultes Personal unterstützt die Wohnungssuchenden bei Anträgen sowie Alltagsfragen. Hierzu wurden 300 zusätzliche Fachkräfte für soziale Arbeit eingestellt. NGOs und Gemeinden bekommen vom Staat vergünstigte Anleihen zum Wohnungsbau. Zudem wird auf eine inklusive Wohnungsbelegung geachtet. 25% sind Sozialwohnung, 30% werden subventioniert und 45% an den Privatsektor vermietet. Mit jeder erfolgreichen Neuvermietung spart sich der finnische Staat 15.000 € pro Jahr. Die langfristige Erfolgsquote ist hoch: 4 von 5 behalten dauerhaft ihre Wohnung und finden Arbeit. In den vergangenen Jahren ist es dadurch gelungen, die Zahl der Wohnungslosen von einst 17.000 auf rund 4.000 zu verringern.

     

    Dies soll zusammen mit den Beschlüssen der Bundes JUSOS zu einem Bundeseinheitlichen Konzept führen, das etappenweise umgesetzt werden kann. Dieser Antrag soll diese dringend notwendigen Verbesserungen anstoßen, um ein bundesweit einheitliches Konzept zur Obdachlosenhilfe zu Erstellen und wirkliche Änderungen für Menschen in Not zu erreichen.

     

    Eine Zusammenfassung der Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten sowie weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

    https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20201120IPR92124/eu-soll-obdachlosigkeit-bis-2030-beseitigen

     

    Der Beschluss des JUSOS Bundeskongress zum Thema Obdachlosigkeit ist unter folgendem Link zu finden:

    https://jusos.de/wp-content/uploads/2022/01/O2-Beschlussbuch-2021.pdf

     

    Beschluss:

    angenommen