B-2 Förderung von Partizipation junger Menschen in der Schule

Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz

Förderung von Partizipation junger Menschen in der Schule

Die UN-Kinderrechtskonvention verspricht Kindern und Jugendlichen die Beteiligung und Mitsprache an allen Belangen, die sie betreffen. Der Lebensraum Schule ist für Jugendliche einer der zentralen Bestandteile ihres Lebens, sie verbringen einen großen Anteil ihrer Zeit in der Schule.


Derzeit findet die Beteiligung Jugendlicher in der Schule aber viel zu wenig statt. Sowohl im Unterricht als auch darüber hinaus ist die Partizipation maßgeblich von der Schulleitung und der Unterstützung durch Lehrkräfte abhängig. Ideen und Projekte können nicht eigenverantwortlich umgesetzt werden, sie können durch Schulleitungen stark eingeschränkt oder in vielen Fällen verhindert werden.


Der wichtigste Bestandteil für Partizipation ist dabei jedoch der Unterricht selbst. Durch Frontalunterricht entsteht eine starke Fokussierung und Ausrichtung auf die Lehrkraft. Eine Einbeziehung der Schüler*innen wird dadurch strukturell erschwert. Selbstbestimmter Unterricht beinhaltet nicht nur eine individuelle Schwerpunktsetzung bei den Lerninteressen, sondern auch Mitwirkung an der Erarbeitung des Wissens. Forschung zum Thema Lehre sollte genauso wie die Ausbildung der Lehrkräfte hierfür einen Fokus entwickeln, bei der Erstellung von Lehrplänen und Stundentafeln sollten die Wahlmöglichkeiten im Sinne einer selbstbestimmten Bildung ausgeweitet werden.


Neben einer umfassenden Weiterentwicklung der Lehrmethoden für partizipativeren Unterricht gibt es auch im Schulalltag einige Potentiale für die Demokratisierung und die Förderung von Jugendbeteiligung.


Die Demokratisierung der Schule kommt nicht nur den Schüler*innen zu Gute. So werden Jugendlichen zu einer demokratischen Mitbestimmung erzogen und erfahren schon früh, dass es sich lohnt, die Gesellschaft mitzugestalten und sich politisch einzubringen. Hiervon profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft durch eine deutliche Politisierung kommender Generationen.


Partizipation und Beteiligung ist für alle Schüler*innen möglich. Selbstverständlich bringen unterschiedliche Menschen unterschiedliche Motivationen mit, sich einzubringen. Je früher aber Wirksamkeitserfahrungen entstehen, weil Schüler*innen erleben, dass ihre Meinung relevant ist und gehört wird, desto besser funktionieren Partizipationsformate und Beteiligung später. Um die unterschiedlichen Motivationen zu adressieren ist eine Differenzierung von Partizipationsformaten notwendig.


Schulische Belange werden auf unterschiedlichsten Ebenen diskutiert. Die Beteiligung von Schüler*innen muss dabei auf allen Ebenen durch Partizipationsmöglichkeiten gefördert werden: Dies gilt für Entscheidungen innerhalb der Klasse, auf Schulebene und in politischen Kontexten schulübergreifend im Bezug auf die Sachaufwandsträgerschaft und schulpolitische Entscheidungen auf Landesebene.


Für die erfolgreiche Demokratisierung der Bildungseinrichtung Schule muss ein Verständnis auf allen Ebenen passieren, jede Ebene braucht eigene Partizipationsmöglichkeiten. Diese sollen unter Einbeziehung der Schüler*innen entwickelt werden.


Davon unabhängig gibt es kleine Maßnahmen, die eine große Wirkung erzielen können. Daher fordern wir :




  • Eine finanzielle und inhaltliche Unterstützung für partizipative und eigenverantwortliche Projekte an den Schulen




  • Eine Verbesserung der Vertretungsstrukturen und eine Etablierung lokaler Strukturen




  • Einen Zugang zum SMV-Zimmer auch außerhalb der Unterrichtszeit




  • Ein Recht auf und eine Finanzierung für ein SMV-Seminar an jeder Schule



  • Die Ermöglichung von Workshops o.ä. Zusätzlich zum SMV Seminar.


Förderung von partizipativen und eigenverantwortlichen Projekten an Schulen


Die Umsetzung von Projekten und inhaltliche Arbeit in jeder Form ist stets mit Kosten verbunden. Oft haben Jugendliche Ideen, was sie in ihrem Schulalltag verbessern möchten, dabei gibt es oft konkrete Ansätze für Projekte. Budgets stehen dabei aber keine zur Verfügung. Statt die Energie in das tatsächliche Projekt zu stecken geht viel Energie auf dem Weg der Finanzakquise verloren, wenn beispielsweise durch einen Kuchenverkauf in der Pause versucht wird, ein Budget aufzubauen.


Es braucht eine Förderung von partizipativen Projekten an den einzelnen Schulen, die die Jugendlichen umsetzen möchten. Demnach wird ein Budget für die Förderung von kleinen und mittleren Projekten zur Verfügung gestellt . Die auszuschüttenden Mittel bemessen sich anhand des konkreten Projekts, betragen jedoch maximal 1.000€.


Die Projekte werden eigenverantwortlich und selbstbestimmt umgesetzt. Hierbei werden die Jugendlichen je nach Wunsch mehr oder weniger intensiv durch eine Lehrkraft, Sozialarbeiter*in, Schulpsycholog*in o.Ä. betreut. Die Ressourcen der Schule stehen für die Umsetzung der Projekte zur Verfügung.


Die Beantragung der Mittel für einzelne Projekte soll dabei einfach und niederschwellig mit einer Beschreibung des Projekts sowie einer Finanzplanung möglich sein.


Über die Vergabe von Fördermitteln und die Förderung von Projekten entscheidet ein Gremium aus Schülerinnen und Schülern vor dem Hintergrund der festgelegten Förderkriterien und Rahmenbedingungen. Hierbei kann auf bestehende Strukturen der Stadtschüler*innenvertretung oder SMVen zurückgegriffen werden.


Eine Bewerbung für die Förderung soll das ganze Jahr über möglich sein, um aufkommende Ideen möglichst zeitnah zu unterstützen.


Projekte mit Förderzusage müssen auch inhaltlich unterstützt werden. Hierfür kann auf Seminarangebote des Münchner Schüler*innenbüro e.V. verwiesen werden. Auch an der Schule sollte eine Lehrkraft, Sozialarbeiter*in, Schulpsycholog*in o.Ä. gefunden werden, die das Projekt unterstützend begleitet und die Leistung dafür vergütet bekommt.


Die Projekte werden zur Förderung der Motivation anderer Schüler*innen öffentlichkeitswirksam präsentiert und vorgestellt.


Es wird eine zentrale Unterstützung etabliert, die bei Interessenskonflikten zwischen Schüler*innen und Lehrkräften oder Schulleitungen an den einzelnen Schulen zur Unterstützung der Schüler*innen vermittelt.


Recht auf SMV-Seminar


Die Amtszeiten in der Schüler*innenvertretung betragen stets nur ein Schuljahr. Durch die hohe Fluktuation der Besetzung von Ämtern innerhalb der SMV besteht ein hoher Bedarf an Qualifizierung und Ausbildung um eine adäquate politische Arbeit zu garantieren. Der Qualifizierungsbedarf besteht dabei einerseits für Vertretungsstrukturen, inhaltliche schulpolitische Themen und anderseits für Softskills wie Rhetorik oder Projektmanagement.


In externen Örtlichkeiten ausgerichtete Tagungen bieten hierfür den notwendigen zeitlichen Rahmen und tragen darüber hinaus in besonderer Weise zum Teambuilding bei. Sie ermöglichen damit eine erfolgreiche Arbeit.


Den SMVen wird daher das Recht auf ein SMV-Seminar eingeräumt. Hierbei findet einerseits die Konstituierung und Jahresplanung andererseits aber auch eine Qualifizierung für die politische und projektorientierte Arbeit statt.


Dabei ist den SMV-Mitgliedern – die über den Kreis der Klassensprecher*innen hinausgehen und auch andere Aktive umfassen kann – ein Zeitraum von 2 Tagen im Schuljahr zuzugestehen, in denen die Unterrichtszeit zur Verfügung gestellt wird.


Die Seminare finden – sofern nicht durch die Schüler*innen anders gewünscht – in externen Tagungsstätten inklusive Übernachtung statt.


Die Kosten für Unterbringung, Fahrkosten sowie angemessen Honorare für Referent*innen werden dabei durch die öffentliche Hand getragen und nicht den SMVen angelastet.


Das Recht auf SMV-Seminare und deren Finanzierung ist auf alle weiterführenden Schularten anzuwenden.


Zugang zum SMV-Zimmer außerhalb der Schulöffnungszeiten


An den Schulen leisten die SMVen einen wichtigen Beitrag. Dabei kann die Arbeit nicht selbstbestimmt organisiert werden sondern ist durch die Öffnungszeiten der Schule – währenddessen die Jugendlichen ja im Unterricht sind – eingeschränkt. Deshalb ist eine Entkopplung der Zugänglichkeit des SMV-Raumes notwendig, um auch nach Schulschluss Arbeit in professionellem Rahmen zu ermöglichen.


Beim Neubau von Schulgebäuden werden SMV-Zimmer demnach baulich so geplant, dass eine Zugänglichkeit auch außerhalb der Schulöffnungszeiten möglich ist. In bestehenden Schulgebäuden wird unter Berücksichtigung der Kosten eine nachträgliche Umbaumaßnahme geprüft, die eine derartige Zugänglichkeit ermöglicht.


Die Mitglieder der SMV – insbesondere die Schüler*innensprecher*innen – erhalten einen Schlüssel zu den Räumen. Hierbei ist auf eine angemessene Versicherung der Schlüssel oder eine Abkopplung des Schließsystems zu achten, damit die Schüler*innen bei Verlust nicht privat für die hohen finanziellen Aufwände aufkommen müssen.


Die SMV-Zimmer müssen selbstverständlich ressourcentechnisch so ausgestattet sein, dass eine professionelle Arbeit möglich ist. Hierzu zählt neben einem zuverlässigen Internetzugang auch Moderationsmaterial und vergleichbare Infrastruktur.


Eine andere Möglichkeit, den mangelnden Räumlichkeiten, die für das Engagement notwendig sind, zu begegnen ist das Münchner Haus der Schülerinnen und Schüler: Diese Initiative muss endlich nach den politischen Zusagen realisiert werden, das Konzept auch für andere Städte etabliert werden.

Beschluss

geändert angenommen

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Änderungsanträge

  • B-2-39

    Antragsteller*innen: Jusos Oberfranken

    Betrifft die Antragszeile 39

    Ergänze nach Z. 39: „Die Ermöglichung von Workshops o.ä. Zusätzlich zum SMV Seminar.“

     

    Beschluss:

    angenommen
  • B-2-8

    Antragsteller*innen: Jusos Mittelfranken

    Betrifft die Antragszeile 8

    Streiche Zeile 8 bis 16

    Beschluss:

    komplizierter Status
  • B-2-69

    Antragsteller*innen: Jusos Mittelfranken

    Betrifft die Antragszeile 69

    Streiche Zeile 69 bis 87

    Beschluss:

    angenommen