S-10 Für eine sozial gerechte Sportpolitik: Leistungssport inklusiv gestalten, Gleichstellung etablieren!

Antragsteller*innen: Jusos Niederbayern

Adressat*innen: Juso-Bundeskongress, Juso-Landeskonferenz, SPD-Bundesparteitag

Für eine sozial gerechte Sportpolitik: Leistungssport inklusiv gestalten, Gleichstellung etablieren!

7,5 Millionen Euro verdienen Männer in der Fußball Bundesliga im Durchschnitt pro Jahr. Dabei sind meist noch keine Prämien für Siege oder Einnahmen durch Sponsor*innen integriert. Im Gegensatz dazu ist der Gesamtetat für das Frauenteam des FC Bayern für eine Saison mit 1.5 Millionen Euro gerade einmal so groß wie das Monatsgehalt von Robert Lewandowski. Diese Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern im Profifußball spiegelt sich nahezu in allen Sportarten wider und ist symptomatisch für die ungleiche Behandlung von Sportlerinnen und Sportlern.

Sportlerinnen müssen neben ihrem Hauptberuf im Profisport immer noch nebenbei ein zweites Standbein für die Zeit nach ihrer Karriere aufbauen, dabei haben sie, ebenso wie die Männer, das Recht von ihrem Beruf leben zu können. Diese Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern wollen wir aufbrechen.

Gleichzeitig wird im Sport nicht nur zwischen den Geschlechtern diskriminiert, sondern auch zwischen vermögenden Haushalten und jenen, die nicht vermögend sind. So ist der Einstieg in diverse Sportarten kostenintensiv, beispielsweise durch hohe Anschaffungskosten für Sportgeräte und Trainer*innen, ebenso wie durch diverse Ausgaben wie Platzmieten im Tennis oder Reisekosten im Alpinsport. Entsprechend ist der Zugang zu diversen Sportarten beschränkt auf jene, die es sich leisten können, was gerade im oberen Amateursegment zu Problemen führt, weil Trainer*innen dort mit horrenden Kosten zu Buche schlagen. Hier setzen wir an, indem wir für einen inklusiven Zugang zu professionellen Trainings und guter Infrastruktur im oberen Amateursportsegment sorgen.

Und zuletzt besteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Sportarten infolge unterschiedlicher Popularität: Während Breitensport aus öffentlichen Geldern finanziert wird, werden zahlreiche olympische Sportarten kaum bezuschusst, sodass Sportler*innen mit ihrem privaten Vermögen für Trainer*innen und Sportgeräte aufkommen müssen, selbst wenn sie es zu Olympia geschafft haben. In der Konsequenz diskriminiert die deutsche Sportförderung Sportarten nach Popularität. Indem wir professionellen Sportler*innen finanziell den Rücken freihalten, sorgen wir mit folgendem Antrag für eine Gleichstellung der olympischen Disziplinen.

Sportförderung verbessern – Übergänge von Amateursport zu Profisport ermöglichen

Um einen fließenden Übergang von Elite Amateuren zum Profisport zu gewährleisten, soll es die Aufgabe der Landkreise und Bezirke sein, Stützpunkte für sämtliche olympische Disziplinen einzurichten. Dabei soll auf eine bedarfsgerechte Verteilung der Stützpunkte geachtet werden. Wird eine Sportart beispielsweise in einem Landkreis in größerer Zahl ausgeübt, so macht die Bündelung auf Kreisebene durch einen Stützpunkt Sinn. Finden sich hingegen lediglich auf Bezirksebene ausreichend Sportler*innen für die Gründung eines Stützpunkts, so stellt dieser die geeignete geographische Einheit für die Etablierung eines Stützpunkts dar. Stützpunkte charakterisieren wir dabei als Sportfördermaßnahmen, die geeignete Trainingsinfrastruktur, wie Trainer*innen, Sportgeräte und Plätze zur Verfügung stellen, um den Übergang zum Profisport zu gewährleisten. Für die Etablierung von Stützpunkten wird demnach die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die herausragende Ergebnisse in ihren Altersklassen und Sportarten erzielen, benötigt. So kann entschieden werden, ob der Stützpunkt auf Landkreisebene oder auf Bezirksebene sinnvoller ist.

Die Stützpunkte finanzieren die Sportinfrastruktur und stellen den Sportler*innen Sportmittel und gut ausgebildete Trainer*innen zur Verfügung. An den Stützpunkten soll es den Spitzensportler*innen ermöglicht werden, dass sie sich voll und ganz auf ihren Sport konzentrieren und nicht nebenbei noch arbeiten müssen.

Der Betrag der für diese Stützpunkte aufgewendet werden soll, muss gerecht auf die verschiedenen Sportarten aufgeteilt werden. So können auch noch unbekanntere Sportarten gefördert werden und die Sportler*innen sind nicht auf eine private Sponsorensuche angewiesen, sondern werden bestmöglich unterstützt.

Wichtig ist auch, dass paralympische Sportarten gleichermaßen gefördert werden müssen.

Die Stützpunkte auf Landesebene mit Jugendleistungszentren sollen mit den ansässigen Schulen und Hochschulen Kooperationen abschließen, sodass die Bildung der Kinder und Jugendlichen nicht zu kurz kommt. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Schulzeiten an die Trainingszeiten angepasst werden können und es keine Probleme mit Freistellungen für Wettkämpfe gibt.

Abgesehen von der schulischen Ausbildung ist es von großer Bedeutung, dass die Kinder und Jugendlichen gut betreut werden und man ihnen Zeit gibt, sich zu entwickeln und am Stützpunkt einzugewöhnen.

Auf Landesebene wollen wir Leistungszentren etablieren. Der Nachwuchs für die Leistungszentren auf Landesebene kommt aus den Stützpunkten auf Bezirks- beziehungsweise Kreisebene.

Es muss sichergestellt werden, dass die Förderung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sexualität und der finanziellen Situation stattfindet. So schafft man Chancengleichheit und gibt allen Talenten die gleichen Chancen ihr Potenzial voll auszuschöpfen.

Außerdem ist es wichtig, dass die Menschen, die in einer Sportart herausragende Fähigkeiten besitzen, diese auch nutzen können und sich während ihrer Karriere auf den Sport fokussieren können.

Der Spitzensport muss ausfinanziert werden! Wir sehen es als nicht möglich an sich sowohl auf Arbeit als auch auf den Sport zu hundert Prozent konzentrieren zu können. Daher müssen auch Sportler*innen für ihren Beruf angemessen entlohnt werden. Außerdem müssen ihnen die Trainer*innen und die Trainingsstätten zur Verfügung gestellt werden, sowie die Teilnahme an Wettbewerben ermöglicht werden.

So wird erreicht, dass auch Nischensportarten gefördert werden und die Sportler*innen sich keine Sorgen um essentielle Dinge, wie Trainer*innen machen müssen.

Profisport

Um über Profisport reden zu können, müssen wir uns zunächst auf eine Definition darüber einigen, was wir unter Profisport verstehen. Wir definieren Profisport im Folgenden als diejenige Teilmenge des Sports, in welcher Athlet*innen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungen keinem zusätzlichen Normalarbeitsverhältnis nachgehen können und daher auf finanzielle Förderung angewiesen sind. Entsprechend umfasst unsere Definition von Profisport das obere Quantil der Sportler*innen einer geographischen Region. Im Breitensport, beispielsweise im Fußball, ist die genannte Menge an Sportler*innen selbstredend größer als in zahlreichen Nischensportarten und kann, neben den Spieler*innen der Bundesliga-Teams, auch Spieler*innen der sog. Amateurligen, bspw. der Regionalligen, enthalten. In den Nischensportarten ist die Gruppe der Profi-

Athlet*innen kleiner. Die Gruppe der Profi-Athlet*innen umfasst nach unserer Definition jedenfalls jene Sportler*innen, die bei anerkannten, internationalen Wettbewerben, im plastischsten Beispiel den Olympischen Sommer- und Winterspielen, prestigeträchtigen Tournieren, Wettkämpfen und Rennen auftreten. Unsere Definition des Profisports grenzt sich nicht durch das reale Einkommen der Athlet*innen vom Amateursport ab, sondern durch anhand einer de facto Berufsstellung bei ausreichender Ausstattung der Athlet*innen mit finanziellen Mitteln.

Während bei der häufig gewählten Definition des Profisports als Berufssport ein Marktmechanismus automatisch für ausreichende Gehälter sorgt, indem schlichtweg derjenige Teil des Sports als professionell bezeichnet wird, der hinreichende Gehälter zahlt, ist nach unserem Verständnis eine ausreichende Finanzierung zwar notwendig für die Ausübung von Sport auf professionellem Niveau, keinesfalls aber gegeben. Um zu gewährleisten, dass Sport auf professioneller Ebene unabhängig der finanziellen Ausstattung, und damit unabhängig vom Elternhaus, von Ersparnissen oder von der Partner*innenschaft, betrieben werden kann, fordern wir die Etablierung eines Branchenmindestlohns im Segment Profisport. Dieser stellt mittels verbindlicher Lohnuntergrenze eine Mindestversorgung der Profisportler*innen sicher und gewährleistet, neben der Ausübung des Sports, auch eine gewisse Armutsfestigkeit im Anschluss an die sportliche Karriere. Einen Branchenmindestlohn erachten wir dahingehend als notwendig, da die Branche Profisport sich durch die geringere Verweildauer in nicht unerheblichem Maße von klassischen Branchen abhebt: Während häufig der gewählte Ausbildungsberuf ein Leben lang, oder jedenfalls über mehrere Jahrzehnte, ausgeübt werden kann, verweilen Profisportler*innen durch kurze Leistungshochs nur relativ kurz im Profisegment, sodass das Lebenseinkommen des klassischen Mindestlohns keinesfalls als Äquivalenzeinkommen angenommen werden kann. Vielmehr kann unterstellt werden, dass die körperliche Leistungsfähigkeit nach etwa 10 Jahren erschöpft ist, und der*die Profisportler*in anschließend die Bühne wieder verlässt, wobei selbstredend einige Ausnahmen bestehen, die für die Ausgestaltung eines Mindestlohns als Lohnuntergrenze jedoch keine Rolle spielen. Gleichzeitig besteht die „Ausbildung“ im Segment Profisport durch jahrelanges Training im Amateursegment, sodass hinsichtlich der Qualifikation der Profisport durchaus mit Berufen mit Universitätsabschluss verglichen werden kann.

Die Höhe des Branchenmindestlohns richtet sich nach dem Äquivalenzeinkommen, welches eine

Person mit vergleichbarem Abschluss in einem anderen Segment erzielt. Hierbei erachten wir einen Universitätsabschluss am ehesten für gleichwertig. Dieser erzielt ein Lebenseinkommen von ca. 1 Million EUR. Unter der Annahme, dass Spitzensportler*innen 10 Jahre im Profisport verweilen und anschließend noch 30 Jahre in einem qualifikationsfremden Segment arbeiten, in welchem sie ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR p.a. erzielen, müssen Sportler*innen ein

Jahreseinkommen von mindestens 40.000 EUR während der aktiven Sportkarriere erzielen, um das Äquivalenzeinkommen eines Jobs mit Universitätsabschluss zu erzielen. Dementsprechend fordern wir einen Branchenmindestlohn in Höhe von 40.000 EUR pro Jahr.

Somit ist sichergestellt, dass Karrieren im Profisport unabhängig von Vermögen, Eltenhaus und Partner*innenschaft möglich sind.

Gleichstellung der Geschlechter im Spitzensport

Unter Gleichstellung (Equal Pay) verstehen wir, dass Frauen in der jeweils gewählten Sportart das gleiche verdienen wie Männer in ihrer jeweiligen Sportart. Entsprechend wollen wir

vergleichsweise (mit ihren männlichen Kollegen) unbekannte Damenteams fördern und ihnen die Möglichkeit einräumen, sich zu professionalisieren. Wir unterscheiden dabei im Folgenden zwischen Teamsportarten und Einzelsportarten.

Für Teamsportarten erachten wir es als sinnvoll, den Etat des Vereins in zwei gleich große Töpfe zu unterteilen. Dabei muss der Etat des männlichen Teams dem des weiblichen Teams entsprechen. Entsprechend müssen Gehaltszahlungen aus dem Topf des weiblichen Teams jenen des männlichen Teams entsprechen. Im Durchschnitt verdienen Frauen dann das, was Männer im Durchschnitt verdienen. Dies mag zu Einschnitten bei den männlichen Teams führen, wertet aber den Frauensport deutlich auf und kann in zahlreichen Sportarten, beispielsweise dem Fußball, dazu führen, international eine Vorreiter*innenrolle einzunehmen.

Bei olympischen Disziplinen werden gleiche Pauschalsätze für die Förderung festgelegt. Unabhängig der Geschlechter werden identische Prämien für Medaillengewinne ausgezahlt. Dies stellt insbesondere Nischensportarten mit dem Breitensport gleich.

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Änderungsanträge

  • S-10-89

    Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern

    Betrifft die Antragszeile 89

    Ergänze in Z. 89:

    Darüber hinaus soll die Ausbildung von Lehrkräften diskriminierungskritisch konzipiert werden: Angehende Lehrer*innen sollen befähigt werden, einerseits die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu fördern, andererseits aber auch das Handwerkszeug bekommen, um auf diskriminierende Situtationen in der Schule angemessen reagieren zu können. Dazu gehören nicht nur Konzepte, die z.B. den Unterricht oder die Schüler*innen betreffen, sondern auch sie selbst als Lehrpersonen. Sie sollen lernen, sich und ihr Verhalten aus intersektionalen, diskriminierungssensibler Sicht zu reflektieren, wie sie selbst diskriminierendes Verhalten vermeiden und als Vorbild für ihre Schüler*innen fungieren können. Auch sollen regelmäßige Fortbildungen im Berufsleben in diesem Bereich Standard werden.

  • S-10-135

    Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern

    Betrifft die Antragszeile 135

    Ersetze in Z. 135:

    “Behinderung“ durch “Unterstützungsbedarf“

    Ersetze in Z. 136:

    “Behinderung“ durch “besonderen Unterstützungsbedrüfnissen“

    Ersetze in Z. 140:

    “Behinderungen“ durch “Unterstützungsbedarf“

    Ersetze in Z. 142:

    „Behinderungen“ durch „Unterstützungsbedürfnisse“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • S-10-7

    Antragsteller*innen: Reka Molner

    Betrifft die Antragszeile 7

    Streiche in Z. 7:

    “4“ vor “1,5 Millionen“