Antragsteller*innen: Jusos Schwaben
Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Gesetzliche Regulierung von Dienstreisen
Gesetzliche Regulierung von Dienstreisen
Dienstreisen werden bislang nicht explizit gesetzlich reguliert. Wir fordern
die Schaffung eines Dienstreisegesetzes, das mindestens folgende Punkte
umfasst:
–
Fahrzeiten auf Dienstreisen sind Arbeitszeit, insbesondere wenn sie
über die übliche tägliche Arbeitszeit hinausgehen. Hierbei ist es
unerheblich, welches Verkehrsmittel von Dienstreisenden genutzt
wird und ob eine „Beanspruchung“ vorliegt.
–
Es besteht ein Recht auf Kostenerstattung für die auf der Dienstreise
anfallenden Kosten. Hierunter fallen Unterkunftskosten, Fahrkosten,
Mehraufwand für die Verpflegung sowie Nebenkosten wie
beispielsweise Parkgebühren.
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Ist bei einer Dienstreise im Voraus mit Kosten über 200 Euro zu
rechnen, müssen die voraussichtlichen Kosten von
Arbeitgeber*innen zu mindestens 80 % vorgestreckt werden.
Alternativ sind Methoden der direkten Kostenübernahme zulässig.
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Kostenerstattungen müssen bis zur oder mit der nächsten
Gehaltsabrechnung erfolgen, jedoch spätestens nach 4 Wochen.