H-1 Kinder sind ein Vollzeitjob –Dauerhafte Anpassung der Entschädigungsregelung für Eltern im Infektionsschutzgesetz

Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern

Adressat*innen: Juso-Bundeskongress, Juso-Landeskonferenz

Kinder sind ein Vollzeitjob –Dauerhafte Anpassung der Entschädigungsregelung für Eltern im Infektionsschutzgesetz

Als während der ersten Welle der Corona–Pandemie bundesweit Schulen und Kitas geschlossen wurden, wurde das Infektionsschutzgesetz um eine bis zum Jahresende 2020 befristete

Entschädigungsregelung für Eltern erweitert. Eltern von Kindern unter 12 Jahren, die diese in Folge einer Kita– oder Schulschließung betreuen müssen, haben Anspruch auf den Ersatz von 67% des Verdienstausfalls bzw. 2016 € im Monat bis zu 10 Wochen pro Elternteil bzw. 20 Wochen bei Alleinerziehenden. Diese kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Die Zahlung wird von den Arbeitgeber*innen geleistet, die sich wiederum eine staatliche Entschädigung auszahlen lassen können. Entsprechend können auch Selbständige die Entschädigung beantragen. Seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November gibt es die gleiche Entschädigung auch für Eltern, deren Kinder in häuslicher Quarantäne sind.

Dieses Entschädigungsprogramm ist sehr zu begrüßen, allerdings sind 67% des Verdienstausfalls besonders für Geringverdiener*innen schnell zu wenig. Auch eine Begrenzung auf 20 Wochen ist nicht sinnvoll, da im Extremfall auch diese überschritten werden können. Gleichzeitig ist die

Entschädigung an Bedingungen geknüpft. So müssen Eltern selbst gegenüber den

Arbeitgeber*innen nachweisen, dass sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen können und, dass die Arbeit im Homeoffice nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies führte oft zu zusätzlichen Konflikten mit den Arbeitgeber*innen, da die Vorstellungen darüber, was zumutbar ist, bei vielen auseinandergingen. Während des Lockdowns gab es kaum zumutbare Betreuungsmöglichkeiten außer der Notbetreuung, die auf Arbeitnehmer*innen in sogenannten systemrelevanten Bereichen beschränkt war. Im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig Kinder zu betreuen, sollte grundsätzlich als nicht zumutbar angesehen werden. Aus unserer Sicht ist es außerdem notwendig, dass das Recht auf Entschädigung für Eltern im Fall von Kita– und Schulschließungen nicht nur eine Corona–Sonderregelung bleibt, sondern dauerhaft im Infektionsschutzgesetz verankert wird. Erstens ist die Pandemie lange nicht vorbei, zweitens sieht das Infektionsschutzgesetz auch außerhalb einer Pandemie die Möglichkeit der Schließung einzelner Schulen und Kitas im Fall des Ausbruchs von Infektionskrankheiten vor. Drittens sollte gerade das Infektionsschutzgesetz auf Notfälle vorbereiten. Sollte es jemals wieder zu einer vergleichbaren Pandemie kommen sollte nicht von vorne angefangen werden müssen.

Daher fordern wir:

  • Die Erhöhung der Entschädigungszahlung auf 100% des Verdienstausfalls für kleine und mittlere

Einkommen. Es soll ein Höchstwert der Entschädigung festgelegt werden, der ab hohen Einkommen greift.

  • Die Entschädigung muss für die gesamte Dauer der Schließung gezahlt werden. Dabei muss trotzdem darauf geachtet werden, dass die Auszahlung in voller Höhe an die paritätische Beteiligung beider Elternteile an der Betreuung geknüpft ist.
  • Die Verankerung eines Rechts auf Freistellung zum Zweck der Kinderbetreuung. Ausnahmen müssen klar geregelt sein und die Beweislast bei den Arbeitgeber*innen liegen. In keinem Fall zumutbar ist die Betreuung außer Haus außerhalb einer offiziellen Notbetreuung oder gar das Kind mit in die Arbeit zu nehmen.
  • Wer Homeoffice macht, kann nicht gleichzeitig für ein oder mehrere Kinder da sein. Inwieweit betroffene Eltern Homeoffice für zumutbar halten, sollte ihnen selbst überlassen sein. Dabei sollte es auch möglich sein, die Arbeitszeit bei teilweiser Inanspruchnahme der Entschädigung zu reduzieren.
  • Die Verstetigung der Änderungen zur Entschädigung von Eltern im Infektionsschutzschutzgesetz.

•Wenn ein Regelbetrieb in Kitas aufgrund hoher Infektionszahlen als nicht mehr sicher eingestuft wird, sollte es nicht den Eltern überlassen bleiben, ob sie ihre Kinder Zuhause lassen. Die Maßnahme muss so getroffen werden, dass die Entschädigungsregelung wirksam wird.

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