V-2 Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen
Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern
Adressat*innen: Juso-Bundeskongress, Juso-Landeskonferenz, SPD-Bundesparteitag, BayernSPD-Landesparteitag
Adressat*innen: Juso-Bundeskongress, Juso-Landeskonferenz, SPD-Bundesparteitag, BayernSPD-Landesparteitag
Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen
Wir fordern die Schaffung eines Gesetzes auf Grundlage von Art. 15 GG durch die Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.
Für den Fall, dass das Flugaufkommen durch diese Maßnahme – es ist eine Preissteigerung gegenüber den Kunden zu erwarten – nicht reduziert werden kann, werden die Mehreinnahmen den Gesellschaftern zur Finanzierung des Ausbaus des Öffentlichen Personenverkehrs zur Verfügung gestellt.
Dadurch findet ein sozialer Ausgleich für einkommensschwache Haushalte statt: nicht nur Flugtickets werden teurer, sondern auch Bahn- und ÖPNV-Tickets können im selben Zug günstiger angeboten werden.
Darüber hinaus setzen sich die Städte, der Freistaat und der Bund in der Flughafengesellschaften für eine Streichung der Subventionen gegenüber Fluggesellschaften aus. Unabhängig davon stehen wir zur Forderung des Verbots und der Abschaffung von Kurzstreckenflügen.
Beschluss
geändert angenommen
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Änderungsanträge
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V-2-Titel
Antragsteller*innen: Niederbayern Betrifft die Antragszeile Titel
Ersetze den Titel “Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München massiv erhöhen” durch: “Klimaschutz vor der eigenen Haustüre: Start- und Landegebühren für Kurzstreckenflüge am Flughafen München und Nürnberg massiv erhöhen”.
Beschluss:
angenommen
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V-2-1
Antragsteller*innen: Niederbayern Betrifft die Antragszeile 1
Ersetze ab Zeile 1: “Die Landeshauptstadt, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaft München (FGM) für eine Anhebung der Start- und Langegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt (heute 20,35€/Passagier) mindestens verdreifacht werden.”
durch: „Die Städte, der Freistaat und der Bund setzen sich in ihrer Rolle als Gesellschafterin der Flughafengesellschaften München und Nürnberg für eine Anhebung der Start und Landegebühren für Kurzstreckenflüge (<1.000km) ein. Hierbei soll das Passagierentgelt mindestens verdreifacht werden.”.
Beschluss:
angenommen
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V-2-10
Antragsteller*innen: Niederbayern Betrifft die Antragszeile 10
Ersetze in Zeile 10: “Landeshauptstadt” durch: “Städte” und “FGM” durch “Flughafengesellschaften”
Beschluss:
angenommen
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V-2-28
Antragsteller*innen: Niederbayern Betrifft die Antragszeile 28
Ersetze in Zeile 28: ”FGM” durch: “Flughafengesellschaften”
Beschluss:
angenommen