C-1 Kommunale Selbstbestimmung durch SOBON!

Antragsteller*innen: Jusos Oberbayern
Adressat*innen: Landeskonferenz der Jusos Bayern, Landesparteitag der BayernSPD

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, BayernSPD-Landesparteitag

Kommunale Selbstbestimmung durch SOBON!

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, besonders bezahlbarer
Wohnraum ist Mangelware. Immer weniger Menschen können sich angemessenen
Wohnraum leisten, egal ob im Mietverhältnis oder als Eigenheim. Viele Einheimische
werden aus ihren Wohnorten verdrängt. Kommunen haben mit diesem Problem stark
zu kämpfen. Parallel müssen sie die Folgekosten von Neubauten tragen, denn sie
rufen Bedarf für unter anderem neuen Kindertagesstätten, Schulen, Straßen und
grüne Ausgleichsflächen hervor. Diese externen Kosten wiegen durch steigende
Boden- und Baupreise immer stärker. Eine hohe Doppelbelastung resultiert.
Gleichzeitig gilt: Wenn aus Land Bauland wird, erfährt der Boden eine enorme
Wertsteigerung. Die Eigentümer*innen verdienen an der kommunalen Genehmigung.
Die Folgekosten trägt die Kommune und damit die Gemeinschaft, die sie direkt bei der
Wertschöpfung unterstützt. Im Gegenzug sind die Planungsbegünstigten an keine
Leistung an die Allgemeinheit verpflichtet. Es hat sich ein starkes Ungleichgewicht an
Profit und Kosten etabliert.
Um diese Ungleichheit in der Belastung zwischen Gemeinden und Eigentümer*innen
umzuschichten, muss auf beiden Seiten eine Veränderung geschaffen werden.
Kommunen entlasten, Eigentümer*innen belasten! Diesem Prinzip folgt die
Sozialgerechte Bodennutzung (SOBON). Grundlage bietet §1 Abs. 5 Baugesetzbuch:
„Bauleitpläne sollen […] eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte
Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
gewährleisten“.
Das Verfahren beginnt mit einer Planungsvereinbarung zwischen der Kommune und
die Planungsbegünstigten, in dem sie die Planung und Erstellung auf eigene Kosten
erklärt. Des Weiteren verpflichtet er*sie sich zu einem Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages gemäß §11 BauGB. In diesem wird geregelt, wie der*die
Planungsbegünstigte seiner*ihrer sozialen Verantwortung gerecht wird.
Wir fordern daher:


  • Neben einer Bodenwertsteuer zur Abschöpfung von Planungsgewinnen
    befürworten wir das Modell der Sozialgerechten Bodennutzung als
    “Planwertausgleich Light”.

  • Die Münchner SoBoN hat sich seit ihrer Einführung seit vielen Jahren bewährt und
    wurde seitdem stets weiterentwickelt und verbessert. Wir begrüßen insbesondere
    die Erhöhung der Erschließungsbeiträge, die Erhöhung der Quote
    an gefördertem Wohnraum auf 60% des neu geschaffenen Wohnbaurechts, die
    Verlängerung der Förderbindungen, die Möglichkeit zum Ankauf geförderten
    Wohnraums zu fairen Preisen durch die Gemeinde bzw. kommunale Unternehmen
    und das neue Umwandlungsverbot eines großen Teils der Mietwohnungen in
    Eigentumswohnungen.

  • Die Münchner SoBoN soll daher künftig flächendeckend in Deutschland gelten.

  • Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine Erweiterung der SoBoN zur Förderung
    klimafreundlicher Infrastrukturmaßnahmen umsetzbar ist.

  • Die Gemeinden können bei Bedarf als Ausprägung ihrer kommunalen
    Selbstverwaltung in eigenen kommunalen Satzungen Anpassungen vornehmen,
    die allerdings den Charakter der SoBoN nicht wesentlich verändern dürfen.

Beschluss

geändert angenommen

PDF

Download (pdf)

Änderungsanträge

  • C-1-33

    Antragsteller*innen: Jusos Mittelfranken

    Betrifft die Antragszeile 33

    Z. 33 Streiche 175€/m2

    Beschluss:

    angenommen