C-1 Landnahme auf Agrarflächen stoppen

Landnahme auf Agrarflächen stoppen

Landnahme auf Agrarflächen stoppen!

Ackerland ist keine Kapitalanlage für Investoren, sondern Lebensgrundlage von Landwirt*innen. Die Bodenpreise steigen seit Jahren, weshalb sich die Argarindustrie Europas zunehmend mit Schwierigkeiten der Kostendeckung konfrontiert sieht.

Zu den größten Ackerbesitzer*innen Deutschlands gehören die Munich Re, die Immobiliengruppe

Lindhorst, der Bauunternehmer und Milliardär Kurt Zech, der Möbelfabrikant und Milliardär Bruno

Steinhoff, der Heizungshersteller und Milliardär Martin Viessmann, der Einzelhändler und

Milliardär Stefan Heinig und die Milliardäre der Albrecht-Familie. Genau diese landwirtschaftsfernen Investoren nutzen die Agrarflächen als Kapitalanlage.

Die Albrecht-Familie diktiert nicht nur Lebensmittelpreise wie den Milchpreis durch den Albrecht Discount (ALDI), sondern stiehlt Landwirt*innen auch die Ackerflächen.

Es muss ein Transparenzregister für sämtliche Grundstücke Deutschlands geschaffen werden, denn es ist von öffentlichen Interesse zu wissen, wem der Boden in Deutschland gehört. Wir fordern die Vergesellschaftung des Besitzes an Agrarflächen von privaten

Großgrundbesitzer*innen, insbesondere von agrarfernen und nichtlandwirtschaftlichen Besitzer*innen. Genossenschaftliche Erzeuger*innengemeinschaften können die Flächen nachhaltig, gemeinwohlorientiert und sinnvoller bewirtschaften, deswegen sind diese zu fördern.

Klare Angaben bezüglich des Bedarfs an Ertragsflächen, Flächen für Viehzucht, Stromproduktion und Ähnlichem müssen von Land und Bund entwickelt werden. Der Markt darf nicht die kurzfristig finanziell rentabelste Methode, die der Monokulturen, für die Ackerflächen etablieren, sondern es muss ein gesundes und nachhaltiges Verhältnis zwischen den Flächennutzungen geschaffen werden. Die nachhaltige Versorgungssicherheit Deutschlands ist von elementarer Bedeutung! Ein Verbot der Sharedeals bei Argaflächenverkäufen ist essentiell, denn jene führen ansonsten dazu, dass das Grundstückverkehrsgesetz umgangen wird und Nichtlandwirt*innen durch den Kauf von Anteilen an Agrar-Holdings zu Agrarflächen kommen.

Weitere Anpassungen des Grundstückverkehrsgesetzes sind bzgl. der Vorkaufsrechte durchzuführen. Landesregierungen brauchen diese, um langfristig günstige Verpachtung und geforderte Flächennutzungen zu gewährleisten.

Die Kommunen, die Länder und der Bund dürfen keine weiteren Agrarflächen verkaufen, sondern dürfen diese ausschließlich und langfristig in direkter Linie an Landwirt*innen verpachten.

Insbesondere nachhaltige, gemeinnützige und genossenschaftliche

Erzeuger*innengemeinschaften müssen diese Flächen bekommen. Vergabekriterien sind entsprechend dem Gemeinwohl anzupassen. Agrarferne und nichtlandwirtschaftliche Investoren bei Agrarflächen sind weltweit zu verhindern. Es braucht eine wirkliche Agrarreform, denn es muss für jeden Menschen, welcher in der Landwirtschaft arbeiten will, eine lebenswerte Zukunft garantiert sein.

Die Forderungen kurz zusammengefasst:

  1. Wir fordern ein Transparenzregister für sämtliche Grundstücke Deutschlands.
  2. Wir fordern die Vergesellschaftung des Besitzes an Agrarflächen von privaten Großgrundbesitzer*innen und eine Förderung von genossenschaftliche Erzeuger*innengemeinschaften.
  3. Wir fordern eine nachhaltige Versorgungssicherheit mit klaren Angaben von Bund und Land bzgl. Nutzungen auf Landwirtschaftlichen Flächen.
  4. Wir fordern Anpassungen des Grunstückverkehrsgesetzes, ein Verbot von Sharedeals und ein Vorkaufsrecht der Landesregierungen und der Kommunen.

Wir fordern ein Ende des Verkaufs von kommunalen, landes- und bundeseigenen Argarflächen, stattdessen brauchen wir Verpachtungen mit einem gemeinwohlorientierten Vergabekriterienkatalog.

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Änderungsanträge

  • C-1-37

    Antragsteller*innen: Jusos Unterfranken

    Betrifft die Antragszeile 37

    “Besitzes“ -> “Eigentums“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt