V-1 Progressiv in die Zukunft starten: Neue Wege in der Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungspolitik gehen

Antragsteller*innen: Jusos Niederbayern

Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz, BayernSPD-Landesparteitag

Progressiv in die Zukunft starten: Neue Wege in der Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungspolitik gehen

Die Politik der letzten Jahre versäumte, geprägt vom Dogma der schwarzen Null, zentrale Schritte in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur und Digitalisierung. Entsprechend sind eine Vielzahl an Maßnahmen notwendig, um zu einer zeitgemäßen Politik aufzuschließen. Nachfolgender Maßnahmenkatalog soll als Richtschnur für künftige Verkehrs-, Infrastruktur- und Digitalisierungspolitik der BayernSPD dienen.
 
Verkehr:
 


  •      Studierenden-, Schüler*innen- und Auszubildendenticket


 
Im Laufe der Zeit und vor allem aufgrund der Zentralisation wird von Jugendlichen immer mehr Mobilität erwartet. Für viele ist es schlicht aus Kostengründen nicht möglich, die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Mieten in den Ballungsräumen zu bezahlen. Das tägliche Pendeln mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Ausbildungsstätte von daher keine Seltenheit mehr. Ein zusätzliches Problem stellt mittlerweile der Weg zur Berufsschule dar. Personen, die eine Ausbildung machen, bei der beispielsweise aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung immer weniger Plätze angeboten werden, müssen zudem einen deutlich weiteren und dadurch auch kostenintensiveren Weg zur Schule ablegen. Die zum Teil immens hohen Ticketpreise müssen für ein gesamtes Jahr ausgelegt werden, bevor ein kleiner Teil der entstandenen Kosten rückerstattet wird. Das Hauptproblem hierbei ist, dass auch nur lediglich ein Bruchteil zurückgezahlt wird. Vor allem Auszubildende, deren Arbeit nur sehr gering vergütet wird, erfahren hier eine zusätzliche finanzielle Last und Einschränkung.
Nicht wirklich besser ist die Lage bei den Schüler*innen. Diese müssen nämlich ab der 11. Jahrgangsstufe die Fahrtkosten zur Schule selbst tragen. Familien mit geringem Einkommen geraten daher oft in die Lage, dass sie ihren Kindern nicht den Besuch der gewünschten schulischen Einrichtung ermöglichen können.
Bei Studierenden hingegen konnten in den letzten Jahren zumindest kleine Erfolge erzielt werden. An einigen Universitäten gibt es Tickets nach dem Solidarmodell, die den Studierenden regional begrenztes Reisen zu niedrigen Preise in Form eines Studierendentickets möglich machen.
Wir fordern daher die Einführung eines kostenlosen Landestickets für alle Auszubildenden, Schüler*innen, Studierenden sowie Teilnehmende an den Freiwilligendiensten (Bufdi, FSJ, FSJ Kultur, FÖJ, FSJ für Geflüchtete) im Freistaat Bayern. Die Kosten hierfür übernimmt der Freistaat Bayern. Die Kommunen müssen im Gegenzug einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung stellen. Bei einem stark defizitären Nahverkehr kann das zuständige Amt selbstredend Unterstützung beim Freistaat Bayern beantragen. Die genauen Regelungen, ab wann und inwieweit kommunale Träger*innen unterstützt werden müssen, sollten allerdings zuständige Expert*innen festlegen.
Ein kostenloses Landesticket würde zum einen die Mobilität vor allem junger Menschen extrem steigern und dadurch auch soziale Teilhabe erleichtern, insbesondere wenn lediglich ein geringes Haushaltseinkommen vorliegt. Zum anderen würde zweifellos die Umwelt geschützt werden, da die Nutzung von Kraftfahrzeugen zumindest in dieser Personengruppe rapide abnehmen würde. Durch das kostenlose Landesticket würde der Nahverkehr häufiger genutzt werden und somit an Bedeutung gewinnen. Die höhere Auslastung würde in der Konsequenz auch zu einer höheren Taktung führen.
 
 

  •      Taxi 50:50


 
Ein weiterer Punkt, der für jene Regionen, die eher strukturschwach sind, von Bedeutung ist, ist das Taxi 50/50. Vor allem in der Nacht muss es jungen Menschen ermöglicht werden, sowohl kostengünstig, schnell als auch sicher nach Hause zu gelangen. Wenn der öffentliche Nahverkehr, sofern denn überhaupt vorhanden, bereits eingestellt ist, keine*r mehr in der Lage ist, sicher mit dem Auto zu fahren und auch sonst keine Möglichkeit besteht privat abgeholt zu werden, stellt dies in ländlichen Regionen ein Problem dar. Abhilfe soll hier das Taxi 50/50 schaffen. Alle Auszubildenden, Schüler*innen und Studierenden sollen online beim Landratsamt, welches die zuständige Behörde für den Nahverkehr ist, einen kleinen Ausweis erhalten, dass sie Azubi, Schüler*in beziehungsweise Student*in im jeweiligen Landkreis sind. Dieser kann bei einem Taxi vorgezeigt werden und führt dazu, dass lediglich die Hälfte der entstandenen Kosten durch die Personen übernommen werden muss. Der andere Teil wird durch das Landratsamt übernommen. Die Abwicklung zwischen Taxifahrer*in und der Behörde soll möglichst unbürokratisch sein, sodass für Taxiunternehmen kein Nachteil entsteht, wenn sie an diesem Programm teilnehmen. Das Ziel muss allerdings sein, dass in wenigen Jahren mithilfe der Funktionen des neuen Personalausweises die Übermittlung sofort an das zuständige Amt erfolgt, dem somit auch einfach nachgewiesen werden kann, dass das Taxiunternehmen eine Person transportiert hat, die Anspruch darauf hat, dass die Hälfte der Kosten durch das Landratsamt übernommen werden. Einige Landkreise in Bayern zeigen bereits, dass dies gut funktioniert und auch in Sachsen-Anhalt gibt es bereits seit vielen Jahren ein ähnliches Programm, das seitdem problemlos funktioniert. Wir fordern, dass ein solches Programm in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt wird und der Freistaat Bayern einen Großteil der Kosten übernimmt. Die Missbrauchsprävention ist durch eine geeignete Regelung zu gewährleisten.
 

  •      Rufbus


 
 
Des Weiteren soll auch noch ein sogenannter Rufbus eingeführt werden. Dieser hat wie jeder andere Bus auch reguläre Fahrpläne mit Abfahrtszeiten. Allerdings erscheint dieser nur bei Bedarf. Sollte man also mit dem Bus fahren wollen, muss kurz vor Abfahrt die Fahrt angemeldet werden. Dies kann per Telefon oder App geschehen. Der Rufbus bietet für ländliche Regionen, in denen der öffentliche Nahverkehr noch nicht von der breiten Masse genutzt wird, Mobilität, steht allerdings trotzdem im Gedanken des Umweltschutzes, da lediglich bei Bedarf gefahren wird. In den Urlaubsregionen Niederbayerns wird dieses Projekt bereits seit geraumer Zeit mit großem Erfolg durchgeführt. Aufgrund der Tatsache, dass dadurch Leerfahrten vermieden werden, ist er auch ökonomischer, was sich auf die Ticketpreise auswirkt. Das Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, welches wir auch fordern, ist selbstredend auch für die Rufbusse gültig, andere Personen zahlen den üblichen Tarif des Nahverkehrs ohne Aufschlag. Wir fordern die Einführung dieses Projekts bayernweit. Fahrpläne mit hoher Taktung setzen wir für einen reibungslosen Verlauf allerdings voraus.
 
 

  •      Bahnhofshuttle


 
Generell sollte es unser Ziel sein, umweltfreundlich zu denken und daher auch dementsprechend zu reisen. Dieser Aspekt führt dazu, dass wir vorrangig die Bahn, sofern sie elektrisch betrieben wird, nutzen sollten. Dies stellt vor allem für Jugendliche, die in Orten leben, die aufgrund der Größe an keinen Bahnhof angebunden sind, ein Problem dar. Doch auch größere Städte, wie die niederbayerische Kreisstadt Kelheim, die mehr als 15.000 Einwohner zählt, ist nicht an einen Bahnhof angebunden. Daher fordern wir, dass ein Shuttle, der in höherer Frequentierung als der übliche Nahverkehr fährt, die Nachbarorte oder Stadtteile zum Bahnhof fährt. Die Nutzung ist durch das oben geforderte Landesticket für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende natürlich kostenlos. Personen, die nicht über ein solches Ticket verfügen, können durch das Vorzeigen des Bahntickets den Shuttleservice trotzdem kostenlos in Anspruch nehmen. Ein solcher Shuttle sollte bayernweit überall eingeführt werden, es sei denn, es besteht ein funktionierender und öffentlicher Nahverkehr, der alle Orts- und Stadtteile in regelmäßigen Abständen mit dem Bahnhof verbindet, wie es in Großstädten wie beispielsweise München aber auch Nürnberg der Fall ist.
 
 

  •    Elektrifizierung


 
Zunehmende Rolle muss in den kommenden Jahren auch die Elektrifizierung spielen. In Bayern wurde in den letzten 30 Jahren keine Bahnstrecke mehr elektrifiziert, außer dies sei durch einen Neubau für eine ICE-Strecke notwendig gewesen. Auch aktuell wird nur am Streckenabschnitt München-Lindau gearbeitet, der bis 2020 elektrifiziert werden soll. Die Tatsache, dass circa 40% der Zugstrecken in Bayern mit Dieselloks befahrbar sind, zeigt die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte und den akuten Nachholbedarf im Freistaat. Daher soll schleunigst ein Programm auf den Tag gerufen werden, bei dem alle Bahnstrecken analysiert werden und der Priorität nach alle Bahnstrecken nacheinander ausnahmslos elektrifiziert werden. Doch nicht nur den Bahnverkehr muss elektrifiziert werden, sondern auch der restliche öffentliche Nahverkehr. Bei Neuanschaffungen der Kommunen bei Fahrzeugen für den öffentlichen Nahverkehr soll auch auf den Umweltaspekt geachtet werden, so sollen künftig nur noch Elektrobusse erworben werden. Für die höheren Kosten soll der Freistaat den Kommunen ein Sondermittelbudget zur Verfügung stellen.
 
 

  •      Arzttaxis


 
Nicht nur der Weg zum Feiern stellt für die Menschen in ländlichen Regionen vor große Probleme, sondern auch der Weg zum Hausarzt. Zum einen liegt es daran, dass aufgrund der niedrigen Anzahl der Personen pro km2 (in Niederbayern spricht man von 118 Personen pro km2, in Oberbayern sind es immerhin doppelt so viele) Ärzte weiter entfernt sind, zum anderen aber auch einfach daran, dass sich der öffentliche Nahverkehr in einem schlicht desolaten Zustand befindet. Personen ohne Führerschein und ohne Auto, was vor allem Rentner*innen und Jugendliche betrifft, wird ein Besuch beim Hausarzt daher nahezu unmöglich gemacht. Doch auch für Personen, die ansonsten mobil sind, können Probleme auftauchen, wenn sie wegen Übelkeit, Migräne etc. den Arzt aufsuchen müssen, allerdings das Auto nicht mehr fachgerecht bedienen können. In ländlichen Regionen soll es daher ein sogenanntes Arzttaxi geben. Dieses unterscheidet sich von normalen Taxis darin, dass die Fahrer*innen regelmäßig einen Ersten Hilfe Kurs belegen müssen und somit kurzfristig bei Notfallsituationen helfen können. Eine Alternative zu Krankenwagen soll dieses Arzttaxi aber in keinem Fall darstellen. Das Arzttaxi fährt Personen bei Bedarf zum Arzt, aber auch Krebspatient*innen, Dialysepatienten*innen etc. regelmäßig in das Krankenhaus. Die Kosten hierfür soll zum einen Teil der Freistaat Bayern tragen, der andere Teil sollte allerdings durch die Kranken- beziehungsweise Gesundheitskassen selbst übernommen werden.
 
 
Dass eine höhere Frequenz beziehungsweise eine engere Taktung der Fahrpläne sowie eine Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften, auch landkreisübergreifend, unerlässlich ist, versteht sich von selbst.
Dies alles kann nur der Anfang einer Revolution immer Bereich des öffentlichen Nahverkehrs werden. Unsere Vision und unser Ansporn muss es sein, einen öffentlichen Nahverkehr zu entwickeln, der für alle kostenlose zugänglich ist. Finanziert werden sollte dies aus Steuern, die von der gesamten Bevölkerung sozial gestaffelt gezahlt werden.
 
 
Zusammenfassend fordern wir:
-          kostenloses bayernweites Ticket für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende
-          Taxi 50/50
-          Rufbus
-          Bahnhofshuttle
-          Elektrifizierung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs
-          Arzttaxis
-          Höhere Taktung und Frequenz, sodass der öffentliche Nahverkehr auch attraktiv ist
-          Bessere Abstimmung der verschiedenen Verkehrsgesellschaften
-
Infrastruktur:
 

  •      Ausbau Bundesstraßen und Autobahnen


 
Ein anstehender Punkt für die nächsten Jahre wird der Ausbau von bayerischen Bundesstraßen und Autobahnen sein. Diese dienen häufig auch als Entlastung der örtlichen Landstraßen und sorgen für eine gute Verbindung zwischen den Städten. Viele der Straßen sind allerdings stark sanierungsbedürftig oder schlichtweg überlastet. Daher müssen die Mittel im bayerischen Staatshaushalt für den Ausbau dieser Straßen massiv erhöht werden. Diese Gelder sind jedoch ausschließlich für die Sanierung sanierungsbedürftiger Straßen vorgesehen. Gerade im ländlichen Raum sorgen zahlreiche Schlaglöcher, halbherzig geflickte Straßen für eine fehlerhafte Infrastruktur, welche gerade den ländlichen Raum für Investitionen unattraktiv machen und den Verkehr sämtlicher Fahrzeuge aller Antriebsarten erschweren. Gegen den Neubau von Straßen stellen wir uns aufgrund des Umweltaspekts allerdings klar, sofern dieser nicht vermeidbar ist, weil er für eine Anbindung an wichtige Knotenpunkte dringend notwendig ist. Außerdem sollen diese Straßen nicht sogenannten Gigalinern, welche wir klar ablehnen, zur Verfügung stehen. Diese widersprechen unserem Grundsatz, dass Güterverkehr auf der Schiene und nicht auf der Straße seinen Platz hat. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts.
 

  •      Dezentrale Energieversorgung


 
Der Freistaat Bayern ist dezentral organisiert und muss sich aus diesem Grund auch in den kommenden Jahren mit der Energieversorgung darauf einstellen. Die Möglichkeit, die Energieversorgung dezentral zu gestalten, sollte als Chance gesehen werden. Nahe beieinanderliegende Kommunen sollten sich daher zusammenschließen, um selbst Energie zu erzeugen und sich damit auch selbst zu versorgen. Selbstverständlich soll dabei auf umweltfreundliche Methoden gesetzt werden, wie auf Wasser, und Biomassekraftwerke sowie Wind,- Sonnenenergie. Nicht zuletzt auch hier aufgrund des Umweltaspekts. Die dadurch erzeugte Energie soll vor Ort kurzfristig in großen Batterien oder bei großen Mengen in Pumpspeicherkraftwerken gespeichert werden. Durch die wohnortnahe Versorgung wäre der Bau von Stromtrassen nicht mehr notwendig und auch der Energieverlust bei Transformatoren, die für den Transport bei weiten Strecken notwendig sind, wäre nicht mehr vorhanden. In der Konsequenz würden sich die Transportkosten enorm verringern und auch die Natur würde geschützt werden. Natürlich steigen die Kosten für die Stromspeicherung an, allerdings würden die Verbraucher*innen insgesamt von einer dezentralen Energieversorgung profitieren, da die Preise durch die deutlich geringeren Transportkosten sinken würden. Wir fordern daher, dass der Freistaat Bayern und die Kommunen schnellstmöglich ein Konzept vorlegen, sodass bis zum Jahr 2030 eine dezentrale Energieversorgung in Bayern stattfindet. Dieses Projekt sollte vom Freistaat Bayern finanziell gefördert werden. Eine Investition von Privatunternehmen oder eine Übernahme der Energieversorgung durch Konzerne kommt für uns nicht in Frage, da diese staatlich organisiert und finanziert werden sollte.
 

  •      Öffentliche Daseinsvorsorge


 
Ein wichtiger Punkt ist die öffentliche Daseinsversorge in Bayern. Seit der Widervereinigung hat sich die Anzahl der aufgestellten Krankenhausbetten um ziemlich genau 15% verringert, die Anzahl der Patient*innen hingegen um 170.000 vergrößert. Dies macht sich vor allem in der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer bemerkbar, die von rund zwölf auf sieben Tage gesunken ist. Die Berechnungstage der Krankenkasse sind hierbei nicht das Problem. Entgegen der Erwartung hat sich zuerst die Anzahl der Verweildauer im Krankenhaus verringert, die Berechnungstage sind lediglich nachgezogen. Der defizitäre Haushalt vieler Krankenhäuser wurde versucht damit zu deckeln, dass die Verweildauer reduziert wird. Dieser Plan ging allerdings nicht auf, da die Berechnungstage ebenso gesunken sind und somit auf Dauer kein wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist. Nichtsdestotrotz haben allerdings die Krankassen ein Verschulden daran, da bereits im Voraus die Zahlung für Untersuchungen oder Ähnliches auf ein Minimum reduziert wurde. Generell sollte die Frage gestellt werden, ob ein Krankenhaus für die Kommunen ein ökonomischer Gewinn sein sollte oder die Daseinsvorsorge der Bürger*innen sichern sollte. Für uns jedenfalls ist klar, dass die Gesundheit der Patient*innen sowie eine wohnortnahe Versorgung über dem ökonomischen Erfolg eines Krankenhauses steht. Um auf Dauer dieses Defizit ausgleichen zu können, braucht es eine finanzielle Unterstützung des Freistaats. Wichtig ist auch, dass für die Zukunft Investitionen getätigt werden, um die Krankenhäuser erhalten zu können. Dabei müssen vor allem auch die Versäumnisse der Digitalisierung, die sich auch auf Krankenhäuser auswirkt, zügig nachgeholt werden. Ein weiterer Punkt, der die Krankenhäuser attraktiver macht ist eine Spezialisierung auf einen bestimmten oder verschiedene Fachbereiche. Dies soll in Absprache mit naheliegenden Krankenhäusern erfolgen. Außerdem ist uns bewusst, dass kommunale Krankenhäuser im Gegensatz zu privaten auch wichtige Dinge übernehmen, die allerdings finanziell „schlecht“ sind, so zum Beispiel die Hilfestellung bei Problemlagen wie zum Beispiel erste Hilfe für vergewaltigte Frauen und nötige Feststellungsverfahren in Vergewaltigungsfällen. Da diese Punkte für uns von großer Bedeutung sind, setzen wir uns für den Erhalt kommunaler Krankenhäuser ein und stellen uns vehement gegen die zunehmende Privatisierung im Gesundheitssektor.
Zu dem Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge zählt für uns auch der Ausbau von Kitas und Kindergärten. Vor allem in diesem Bereich ist der Freistaat extrem rückständig. Statt weiterhin ein Betreuungsgeld auszuzahlen, das veraltete Geschlechterstereotypen bedient, sollte Bayern den Bau von Kitas und Kindergärten fördern. Die Kosten für die Kita und den Kindergarten sind derzeit viel zu hoch und stellen für viele eine große finanzielle Belastung dar. Wir fordern daher eine Gebührensenkung sowie eine Bezahlung, die sozial gestaffelt nach dem Einkommen der Familie erfolgt. Wollen Familien ihr Einkommen nicht offenlegen, müssen sie den höchsten Beitragssatz zahlen. Geringverdiener*innen hingegen werden völlig von den Kosten befreit. Auf Dauer sollten wir allerdings den Anspruch haben, auch Kita und Kindergarten komplett kostenlos zu gestalten.
Doch auch die Schulen stellen vor allem in ländlichen Regionen ein Problem dar. So müssen Schüler*innen täglich mehrere Stunden nur damit verbringen, mit dem Bus an die Schule zu gelangen. Insbesondere bei weiterführenden Schulen, insbesondere Gymnasien nimmt dies extreme Ausmaße an. Um den Schüler*innen schulische Möglichkeiten vor Ort gewähren zu können, müssen auch kleinere und somit auf Dauer kostenintensivere Schulen gebaut werden.  Durch unserer Forderung nach einer Gesamtschule würde sich das Problem durch höhere Schüler*innenzahlen vor Ort allerdings sowieso automatisch weitestgehend eindämmen.
 

  •      Dezentralisation von Hochschulbildung


 
Der Trend geht zur Zentralisation, was eine Abwanderung aus ländlichen Regionen bedeutet. Dies stellt dezentral organisierte Flächenländer wie Bayern vor große Herausforderungen. Ein Grund, wieso viele Menschen in die Städte ziehen ist der, dass sie dort einen Arbeits- oder Studienplatz gefunden haben. Nach Beendigung der Ausbildung, des Studiums oder Ähnlichem ziehen sie meist nicht mehr auf das Land zurück, zumal in Städten meist eine wohnortnahe Versorgung zur Verfügung steht. Diesem Trend kann allerdings entgegengesetzt werden, indem Universitäten oder Fachhochschulen ihre Standorte für bestimmten Fachbereichen auslagern und in ländlichen Regionen ansiedeln. Viele junge Menschen würden für das Studium in diese Orte ziehen und eventuell diesen sogar als Wohnsitz beibehalten. Ein deutlicher Zuzug würde also bemerkbar werden. Dies würde zwangsläufig die Versorgung in ländlichen Regionen (öffentlicher Nahverkehr, Ärzte etc.) stärken, dem Demographiegefälle zwischen Stadt und Land entgegenwirken sowie auch zu einer Entspannung der Mietpreise in den Ballungsräumen führen, da Wohnungen in diesen eben nicht mehr so stark gefragt wären. Wir fordern den Freistaat Bayern daher auf, Fachhochschulen und einzelne Teilbereiche als sogenannte Innovationszentren dauerhaft in ländlichen Regionen anzusiedeln. Dabei muss zur Gewährleistung der Studierbarkeit gesichert werden, dass das Studium kein Pendeln zwischen zwei Standorten erforderlich macht, außer dies geht mit expliziten Vorteilen für das Studium einher.
 
Zusammenfassend fordern wir im Bereich der Infrastruktur:
 

  •      konsequenten Ausbau von Bundesstraßen und Autobahnen in Bayern

  •      Verbot von Gigalinern auf bayerischen Straßen

  •      Förderung von dezentraler Energieversorgung

  •      Ausbau von dezentraler Energieversorgung bis 2030

  •      Energieversorgung in staatlicher Hand

  •      Erhalt kommunaler Krankenhäuser

  •      Ausbau von Kindertagesstätten und Kindergärten sowie deren Preissenkung

  •      Schulen vor Ort schaffen

  •      Innovationszentren in ländlichen Regionen


 
 
Digitalisierung:
 
Bayern steht, insbesondere als dezentraler Flächenstaat, vor großen Aufgaben im Zeitalter der Digitalisierung. Dabei sind die Herausforderungen, vor die ländliche Kreise und urbane Zentren gestellt werden, in vielen Punkten unterschiedlich und bedürfen daher auch verschiedener Lösungskonzepte. Gleichzeitig hat die Digitalisierung auch das Potential, Stadt und Land wieder näher zusammen zu rücken, und die Divergenz der letzten beiden Jahrzehnte zumindest in Teilen zu vermindern. Die Forderungen aus dem Bereich Digitalisierung sind in folgenden Punkten kurz zusammengefasst.

  • In strukturschwachen Regionen stellt die Versorgung mit zeitgemäßen Netzen bislang die größte Problematik dar. Zwar befinden sich mittlerweile nahezu alle Kommunen jedenfalls in einem Breitbandförderprogramm, dennoch werden davon nicht alle Teilgebiete der Kommunen erfasst. Aufgabe der Landesregierung ist es daher, sicherzustellen, dass jeder Haushalt in den kommenden beiden Jahren den Zugang zu schnellem Internet erhält. Gleichzeitig müssen Mobilfunknetze ausgebaut und aufgewertet, sowie Versorgungslücken geschlossen werden.

  • Städte müssen Innovationszentren für das datenintensive Gewerbe schaffen und damit die Infrastruktur zur Ansiedlung von datenintensiven Unternehmen bereitstellen. Durch Technologiecluster, welche im Idealfall mit den lokalen Hochschulen kooperieren, können Perspektiven für junge Arbeitnehmer*innen innerhalb, aber auch außerhalb der beiden Zentren München und Nürnberg geschaffen werden. Bezahlbare Büroflächen für Start-ups komplettieren ein Innovationsumfeld, welches einerseits einer aufstrebenden Branche die Chance gibt, in Bayern Fuß zu fassen, und andererseits den Markt auch für Personen ohne entsprechendes Kapital öffnet.

  • Der Privatisierung der Netze, insbesondere im Bereich des Breitbandausbaus, muss entschieden entgegengewirkt werden. Gegenwärtig bauen Breitbandanbieter lokale, natürliche Monopole durch das Anschließen von Kommunen an das Breitbandnetz aus. Die Konsequenz aus der Marktmacht lokaler Monopole ist das Setzen von horrenden Preisen für die Anbindung an das Hochgeschwindigkeitsnetz bei gleichzeitig hoher Störanfälligkeit und schlechtem Kundenservice. Da private Konzerne ausnahmslos bei positiver Renditeerwartung Kommunen an das Netz anschließen, trägt der öffentliche Haushalt schlussendlich die Kosten des Anschlusses von kleineren Dörfern und Weilern. Das Überlassen der Filetstücke an private Konzerne bei gleichzeitiger Übernahme des Anschlusses für unrentable Dörfer und Weiler führt nicht nur zu monopolistischer Preissetzung, sondern ist auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Staat nicht nachvollziehbar.

  • Das bayerische Schul- und Universitätssystem muss auf die Digitalisierung angepasst werden. Damit einher geht die Schaffung eines umfassenden Angebots an digitalen Medien in Schulen, das Arbeiten mit Computern und Tablets, der Vermittlung relevanter Kenntnisse aus den Bereichen Programmierung, Datenschutz und Datenverarbeitung sowie einer Einbindung von Smartphones in den Unterricht anstelle eines strikten Verbots. Universitäten muss Zugang zu aktuellen Rechenzentren gewährt werden. Auch sollen Hochleistungsrechner aufgestockt und mit breiteren Zugangsmöglichkeiten versehen werden.


 
 
 
 
Gerade in ländlich geprägten Gebieten, an denen es Bayern nicht mangelt, ist vom Zeitalter der Digitalisierung bisher nicht viel zu spüren. Zwar vermeldet die Landesregierung, dass immerhin 97% aller Kommunen zum Jahreswechsel im Förderverfahren zum schnellen Netzausbau seien, jedoch ist hierfür nicht der Komplettausbau einer Kommune notwendig. Stattdessen genügt es, netzausbauend in einem Teilgebiet einer Kommune tätig zu sein. Würde man stattdessen die Gesamtheit der Haushalte in Bayern betrachten, so wäre der Anteil, welcher sich in naher Zukunft an einem schnellen Internet erfreuen könnte, ein deutlich geringerer. Gerade aus dieser Strategie des Freistaats, Anreize für den Breitbandausbau für private Unternehmen zu schaffen, erwächst ein Problem ähnlich dem großer Privatisierungsprojekte öffentlicher Infrastruktur: Durch die Schaffung natürlicher Monopole, in diesem Fall privater Breitbandnetze für Kommunen oder Teilstücke davon, erlangt das Privatunternehmen die Preissetzungshoheit und kann den Haushalten Wucherpreise für das Anschließen an zeitgemäßes Internet abverlangen. Durch die steigende Datenintensität von Websites werden Haushalte zum Zahlen dieser Prämien nahezu gezwungen, sofern sie weiterhin zumutbar im Internet unterwegs sein wollen. Entsprechend schafft der Freistaat mit seiner Netzpolitik Raum für die schonungslose Ausbeutung privater Haushalte durch private Netzanbieter. Gleichzeitig werden sich die Ausbaumaßnahmen der privaten Unternehmen ausnahmslos auf jene Gebiete beschränken, in denen sie eine positive Rendite erwarten. Kleinere Dörfer, Weiler und Einöden erhalten entsprechend keinen Zugang zum Breitbandnetz und müssen durch öffentliche Gelder, falls überhaupt, angeschlossen werden. In der Konsequenz privatisiert der Freistaat mit seiner Ausbaustrategie Gewinne aus dem Betrieb der Breitbandnetze und bürdet sich selbst die Verluste aus dem Anschluss von Einöden, Weilern und kleinen Dörfern auf.
Die Umstellung auf IP-Telefonie in der nahen Zukunft tut ihr Übriges: Durch Wegfall konventioneller Telefonie wird denjenigen, die bis dahin keinen Zugang zu schnellem Internet haben, die Möglichkeit der Telefonie via Festnetz geraubt. Da allerdings der Telefonanschluss von der Grundversorgung abgedeckt ist, muss die Umstellung auf IP-Telefonie entweder weiter hinausgezögert werden, oder man erklärt den Zugang zu Datennetzen mit Übertragungsraten größer 6000 KBps, welche für das reibungslose Stattfinden von IP-Telefonie notwendig sind, zur Grundversorgung. Dies würde ein Tätigwerden der Telekom hinsichtlich des Netzanschlusses von Einöden, Weilern und Dörfern nach sich ziehen und ginge mit Kosten einher, die durch die entgangenen Gewinne aus dem staatlichen Netzausbau hätten gegenfinanziert werden können. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, bedarf es strikten Regeln für private Netzanbieter in Bayern: So muss ein an die Netzgeschwindigkeit gekoppelter Preiskatalog für die Versorgung mit Internet ausgearbeitet und für verbindlich erklärt werden. Zudem sind die Kosten für den Anschluss ländlicher Gebiete auf die Profiteure umzulegen: Durch gezielte Abgaben von Netzanbieter*innen werden Kosten des Netzausbaus gerechter verteilt. Schlussendlich ist der Breitbandanschluss zur Grundversorgung zu erklären. In der Konsequenz sind alle Haushalte an das Breitbandnetz anzuschließen. Um natürliche Monopole zu verhindern, sind die privaten Netze in staatliche Hand rückzuführen.
Neben dem Breitbandausbau kommt dem Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern eine große Bedeutung zu. In einer Zeit, in der mittels Notrufknöpfen Menschenleben über das Mobilfunknetz abgesichert werden, sind nicht vom Netz abgedeckte Bereiche nicht zu verantworten. Folglich muss eine umfassende Versorgung mit Mobilfunknetz sichergestellt werden. Zudem müssen alte 1G und 2G Netze dringend modernisiert werden. Ein baldiger Ausbau der Metropolregionen mit 5G-Netz ist zudem anzustreben.
 
In Städten ergeben sich aus der Digitalisierung eine Vielzahl an Chancen. Mittels Innovationszentren, welche Platz für die Ansiedlung von datenintensivem Gewerbe sowie die dafür notwendige Infrastruktur, insbesondere schnelle Netzanbindung, Rechenzentren sowie Hochschulanschluss, bereitstellen, können IT-Cluster angesiedelt werden, welche zur Diversifikation der städtischen Gewerbe beitragen und damit die lokale Wirtschaft krisenrobuster machen. Ferner locken Innovationszentren nicht nur junge Start-Ups und expandierende IT-Unternehmen, sondern bieten Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmer*innen. Gerade in Städten jenseits der Metropolen, wo derartige Zentren noch nicht präsent sind, bieten Innovationszentren großes Potential, qualifizierte Fachkräfte und eine neue Branche in die Region zu holen und damit die Existenz der Region nachhaltig zu garantieren.
 
Auch im Bereich Bildung und Ausbildung muss Bayern im 21. Jahrhundert ankommen: Der technologische Fortschritt bietet mittlerweile, dank Tablets, Cloudspeicher und portablen Notebooks, die Möglichkeit, gänzlich ohne Schulbücher auszukommen. Dies reduziert nicht nur das Gewicht des Schulranzens deutlich, sondern führt auch zur Schulung im Umgang mit mobilen Endgeräten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Ausstattung mit Notebooks und Tablets neue Möglichkeiten für den Unterricht: Recherchen können in Gruppenarbeiten unter Zuhilfenahme des Internets passieren, Hausaufgaben können digital eingereicht und korrigiert werden und per Mail abgegebene Aufsätze reduzieren den Papierbedarf und schonen damit die Umwelt. Gleichzeitig können durch Anpassung des Lehrplans Kompetenzen wie Programmieren, Datenverarbeitung sowie Datenschutz und Verschlüsselung vermittelt werden. Um dies zu gewährleisten, müssen Schulen mit WLAN ausgestattet werden. Zudem sind den Schüler*innen Notebooks sowie ggf. Tablets zur Verfügung zu stellen. Dass das veraltete Smartphone-Verbot im Unterricht aufgehoben wird, um die Endgeräte mit in den Unterricht einzubeziehen, versteht sich von selbst.
An Universitäten muss veraltete Hardware, die Teilweise noch aus dem Computerinfrastrukturprogramm (CIP) unter Helmut Kohl stammt, endlich ersetzt werden. WLAN-Netze müssen mit ausreichend Datenkapazität ausgestattet werden. Da der Bedarf an Rechenleistung für die Forschung stetig ansteigt, sind zusätzliche Rechenkapazitäten anzuschaffen. Insbesondere ist den Studierenden zur Anfertigung ihrer Master- und Bachelorarbeit Zugriff auf die Computerinfrastruktur, insbesondere auch auf Großrechner und Server, zu gewähren, um rechenintensive Simulationen durchführen zu können.
 
 

Beschluss

geändert angenommen

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Änderungsanträge

  • V-1-41-61

    Antragsteller*innen: Mfr

    Betrifft die Antragszeile 41-61

    Streiche die Zeilen 41-61

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-152

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 152

    Ersetze in Z. 152 „Ausbau“ durch „Sanierung und Instandhaltung“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-154-159

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 154-159

    Streiche Z. 154 – 159.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-170

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 170

    Streiche in Z. 170 „Biomassekraftwerk“.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-172

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 172

    Streiche in Z. 172 „oder bei großen Mengen in Pumpspeicherkraftwerken gespeichert werden“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-173

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 173

    Streiche Z. 173 „Durch“ bis Z. 176 „werden.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-225-242

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 225-242

    Streiche Z. 225 bis Z. 242.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-245

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 245

    Ersetze in Z. 245 „konsequenten Ausbau“ durch „konsequente Sanierung und Instandhaltung“.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-251

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 251

    Ersetze in Z. 251 „Preissenkung“ durch „Kostenfreiheit“.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-1

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 1

    Füge ein vor „Die Politik…“:
    Zugang zu Wärme, sauberem Wasser und Strom aber auch Infrastruktur und Mobilitätsangeboten sind für uns Grundrechte. Wir sehen es als integralen Bestandteil des Aufgabenbereichs der öffentlichen Hand, die Bevölkerung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge mit diesen Gütern zu versorgen. Diese müssen für alle bezahlbar sein und wann immer möglich ökologisch nachhaltig produziert werden. Daher lehnen wir die Privatisierungen dieser Dienstleistungen ab und fordern, die in den vergangenen Jahren durchgeführten Privatisierungen so weit wie möglich rückgängig zu machen. Der Staat soll die Kommunen bei diesem Ziel unterstützen. Wir sind des Weiteren der Überzeugung, dass auch der Zugang zu zeitgemäßen Kommunikationsmitteln unabdingbarer Teil einer sicheren Existenz ist. Wir fordern deshalb, den Zugang zu ausreichend schnellen Internetanschlüssen auf Basis zukunftssicherer Technologien für alle sicherzustellen. Die in diesem Bereich bisher erarbeiteten Ziele erachten wir als unzureichend und fordern, diese nach oben zu korrigieren. Auch in den Verdichtungsräumen ist das aktuelle Ausbaustadium des Glasfasernetzes bei weitem nicht vollständig.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-5

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 5

    Füge ein als neuer Absatz:
    „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

    Die räumliche Entwicklung ist in Deutschland aber auch Bayern in den vergangenen Jahren von immer weiter zunehmenden Ungleichheit geprägt. Auf der einen Seite stehen Räume, insbesondere die großen Ballungsräume und ihr Umland, die starken Zuzug und kontinuierliches Wachstum bewältigen müssen, auf der anderen ganze Landstriche, die mit Bevölkerungsschwund, Abwanderung und Überalterung zu kämpfen haben. Beide Entwicklungen stellen die betroffenen Regionen vor große Herausforderungen.

    Die Verdichtungsräume müssen unter dem Eindruck des starken, oft arbeits- oder ausbildungsbezogenen und finanzkräftigen Zuzugs sich gegen negative Konsequenzen von Verdrängungstendenzen bis hin zu residentieller Segregation wehren und ihre unter dem Druck der neuen BewohnerInnen oftmals überlastete Infrastruktur teuer weiterentwickeln.

    Auf der anderen Seite stehen die Regionen mit Abwanderungsdynamik, die mit Verfall und Leerstand zu kämpfen haben und damit, ihre an alte Bedarfe angepasste Infrastruktur überhaupt zu erhalten oder bedarfsgerecht zurückzubauen. Mit dem Verschwinden des Dorfladens, der Schule oder dem Zughalt veröden ganze Sozialräume und die Dynamik der Abwanderung wächst weiter.

    Segregation und Verdrängung im Verdichtungsraum oder Deinfrastrukturalisierung und Zerfall von Gemeinschaft im Abwanderungsraum – beide Entwicklungen bedrohen den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und damit den gleichen Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe als elementare Voraussetzung für das Funktionieren einer gerechten und solidarischen Gemeinschaft, in der Freiheitsrechte erst tatsächlich realisierbar werden.

    Um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicher zu stellen bedarf es einer abgestimmten Landesplanung, die allen Belangen Rechnung träg und eine zielgerichtete räumliche Entwicklung ermöglicht. Dazu ist die Rückkehr zu einem Landesentwicklungsprogramm notwendig, welches eine sinnvollen Zuordnung der Hierarchiestufen im Zentralen-Orte-Konzeptes zu den realen oder aktiv angestrebten Versorgungsfunktionen der Gemeinden vornimmt und eine echte, abgestimmte polyzentrale Entwicklung in Bayern ermöglicht. Bei der Überarbeitung des Konzeptes ist der Landesplanngsbeirat deutlich stärker als bisher miteinzubeziehen.

    Gleichzeitig muss, im Hinblick auf steigenden Flächenverbrauch und zunehmende Zersiedlung in Bayern der Entwicklungsgrundsatz Innenentwicklung durch Nachverdichtung und Strukturverbesserung vor Außenentwicklung durch Gebietsausweisungen zu setzen. Den immer wiederkehrenden Versuchen der bayerischen Staatsregierung, die Ausweisung von Gewerbegebieten im Außenbereich zu erleichtern, erteilen wir daher eine entschiedene Absage.

    Die Lockerungen des Anbindegebotes müssen zurückgenommen und die Ausnahmen reduziert werden. Grundsätzlich sollte bei der Gewerbeflächenausweisung auch die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mitberücksichtigt werden.

    Derzeit weisen viele Kommunen Flächen aus, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Das gilt
    insbesondere durch das Ausweisen von Gewerbeflächen zur Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen, in kleinem Maßstab gilt das aber auch für die Ausweisung von Wohnbauland, da die Gemeinden hier einen Teil der Einkommenssteuer erhalten.

    Ziel einer nachhaltigen Regionalentwicklung muss es sein, ausgeglichene und gemeinsame Entwicklungsperspektiven zu schaffen, ohne den Wettbewerb unter den Kommunen zu befeuern. Dafür müssen Konzepte gefunden werden, wie Kommunen sich zu Kommunalverbände zusammenschließen können, um so eine funktional abgestimmte Entwicklung zu forcieren und Einnahmen bzw. Lasten zu teilen. Regionale Planungsbezüge müssen entsprechend der realen Verflechtungsräume weiterentwickelt und zu Trägern einer verbindlichen, abgestimmten Regionalplanung werden.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-6

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 6

    Ersetze Z. 6 durch

    „Mobilität

    Wir differenzieren zwischen Verkehr und Mobilität. Während wir Mobilität als Option für alle ermöglichen wollen, wollen wir unnötige Wege und damit unnötigen Verkehr vermeiden. Verbleibenden Verkehr wollen wir so verträglich wie möglich, das heißt im nicht motorisierten Verkehr oder über die Schiene abwickeln. Auch wenn viele Menschen in städtischen Gebieten den Großteil der meist kurzen Distanzen, die sie zu bewältigen haben, per Fahrrad, zu Fuß, oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, ist die innerstädtische Verkehrsinfrastruktur zu großen Teilen auf das Auto ausgelegt. Die Fokussierung auf das Auto schränkt den Ausbau von alternativen Verkehrsmöglichkeiten anstelle des motorisierten Individualverkehrs (MIV) ein und schadet so der Umwelt durch Luftverschmutzung und Flächenverbrauch. Dazu kommen Lärmemissionen und eine Benachteiligung von Menschen ohne Zugang zum Pkw. Abhilfe kann hier nur ein Ausbau alternativer Verkehrsmöglichkeiten und eine Forcierung der Reduktion des MIV schaffen. Hierbei hat die erste Maßnahme einen direkten Einfluss auf die zweite: Bessere, schnellere Verbindungen zu günstigen Preisen erhöhen die Attraktivität des ÖPNVs und führen zur selteneren Nutzung des eigenen Autos. Um eine erfolgreiche Umsetzung zu garantieren, gilt es aktiv dem bundesweiten vorherrschenden Personalmangel im Fahrdienst zu begegnen, z. B. durch tarifliche Verbesserungen und Qualifizierungsangebote. Zusätzlich bedarf es einer Erhöhung der Konnektivität mit anderen alternativen Verkehrsmöglichkeiten. Fahrpläne von Bussen und Bahnen sollen soweit wie möglich aufeinander abgestimmt sein, um Wartezeiten für Fahrgäste gering zu halten. Informationen über Fahrmöglichkeiten müssen für jeden leicht zugänglich und verständlich sein. Neben den auch bisher bereits genutzten Apps zur Fahrplaninformation muss es auch für Menschen ohne digitale Informationsmedien die Möglichkeit geben, sich zu informieren, zum Beispiel über einfach zu bedienende Informationssysteme, die flächendeckend an Haltestellen installiert sind. Weiterhin müssen die Möglichkeiten für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen verbessert werden, die im Straßenverkehr nur eine untergeordnete Rolle spielen. Verkehrsberuhigte Bereiche, Tempolimits und ein flächendeckender Ausbau von Radwegen sind unersetzlich. Ebenso kann ein Ausbau von Bike- und Carsharing-Angeboten zur Steigerung der Attraktivität dieser und zur verminderten Nutzung des MIV führen. Für Menschen, deren Wohnraum nicht gut an den ÖPNV angeschlossen ist, können Park&Ride-Parkplätze in der Nähe helfen, die Nutzung des Autos einzuschränken. Der Ausbau des ÖPNV darf nicht nur darauf abzielen, Menschen in der Stadt eine bessere Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele zu ermöglichen. Ebenso muss eine Anbindung an umliegende ländliche Gebiete forciert werden, wobei dies sowohl im Interesse der Stadt als auch der ländlichen Gemeinden liegt. Stadtbewohner*innen ist es durch eine bessere Anbindung an das Umland möglich, dort Freizeitaktivitäten nachzugehen, die in der Stadt aufgrund der engen Bebauung nicht möglich sind. Zudem kann man sich auf dem Land der hohen Lärmbelastung in der Stadt schneller entziehen. Bewohner*innen von ländlicheren Gebieten können leichter städtische Gebiete erreichen, um die dortige Infrastruktur – Krankenhäuser, Fachärzte, Einkaufsmöglichkeiten – zu nutzen. Auch Arbeitsplätze innerhalb der Stadt können besser mit dem ÖPNV erreicht werden.

    In Abwanderungsräumen werden die Bedürfnisse zur Mobilität nur äußerst unzureichend von öffentlichen und klimafreundlichen Verkehrsmitteln abgedeckt – durch das schlechte Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs sind sehr große Teile der Bevölkerung auf eigene PKWs angewiesen. Es ist deshalb Aufgabe der Kommunen und der überregionalen Verkehrsplanung, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen und auch in Abwanderungsräumen ausreichende Angebote zur Mobilität zu schaffen, die auch Menschen ohne PKW oder Führerschein ein gutes Leben ermöglichen. Lösungen müssen natürlich berücksichtigen, dass die Nachfrage in dünner besiedelten Gebieten sich anders gestaltet als in Ballungsräumen – es müssen deshalb flexiblere Konzepte wie Rufbusse, Anruf-Sammel-Taxis oder Car-Sharing weiterentwickelt und vor allem auch neue Konzepte entwickelt werden. Dafür sollten Kommunen mit innovativen Modellen des öffentlichen Nahverkehrs von der Landesregierung gefördert und unterstützt werden, sodass nach erfolgter Evaluierung erfolgreiche Projekte als Vorbild für andere Kommunen und überregionale Verkehrskonzepte dienen können.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-28

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 28

    Füge ein nach „Bayern“: „Wir fordern als ersten Schritt eine Überarbeitung und die deutliche Erhöhung des Landeszuschusses (Ausgleichszahlungen) für den Ausbildungsverkehr im Rahmen des §45a Personenbeförderungsgesetz.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-28-32

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 28-32

    Ersetze „Die Kommunen … festlegen“ durch: „Gleichzeitig muss es ein gutes Angebot im öffentlichen Nahverkehr geben, hier müssen alle administrativen Ebenen zusammenarbeiten. Klar ist, dass die Kommunen die Finanzierung dieses Angebotes nicht schultern können und entsprechend durch Freistaat und Bund unterstützt werden müssen.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-54-57

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 54-57

    Streiche „Das Ziel … werden.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-74

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 74

    Füge ein nach „bayernweit“: „, in Regionen, in denen es keinen flächendeckenden funktionierenden Nahverkehr gibt.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-150-163

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 150-163

    Streiche die Zeilen 150-163

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-195-197

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 195-197

    Streiche die Zeilen 195-197

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-110-135

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 110-135

    S. 107, Zeile 110–135 und S. 108 Zeile 144: Streichung des Punktes »Arzttaxis«.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-135

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 135

    Ergänzung des Absatzes »Schienenverkehr«. Wir Jusos Bayern fordern die Stärkung des Schienenverkehrs um eine umweltfreundliche und attraktive Alternative zum Straßenverkehr zu sein. In den letzten Jahren wurden umfassende Investitionen lediglich in Prestigeprojekte, wie den Ausbau von ICE-Strecken, gesteckt. Nebenstrecken, die von Regionalzügen bedient werden, wurden vernachlässigt und unter dem Diktat des Sparzwanges oftmals privatisiert oder gar abgebaut. Außerdem sind viele Strecken in Bayern noch gar nicht elektrifiziert. Deshalb fordern wir im Sinne eines starken Schienenverkehrs den Ausbau sowie die Elektrifizierung des Schienennetzes: Es sollte mehr Geld in den Schienen- als in den Straßenverkehr fließen. Außerdem gehört der Schienenverkehr zu einhundert Prozent in staatlicher Hand.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-68

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 68

    Ergänze Zeile 67-68
    „Sollte man also mit dem Bus fahren wollen, muss spätestens 15 Minuten vor Abfahrt die Fahrt angemeldet werden.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-89-92

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 89-92

    Ersetze Zeile 89-92 durch
    Ein solches Bahnhofsshuttle sollte bayernweiter Standard werden, sofern diese Funktion nicht durch stündlich-verlaufenden ÖPNV in Richtung des ortsansässigen Bahnhofes abgedeckt ist.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-150

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 150

    Ändere Zeile 150 in:
    Sanierung von sanierungsbedürftiger Straßen

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-156-159

    Antragsteller*innen: Ofr

    Betrifft die Antragszeile 156-159

    Ersetze Zeile 156-159
    Diese Gelder sind jedoch ausschließlich für die Sanierung sanierungsbedürftiger Straßen vorgesehen. Gerade im ländlichen Raum sorgen zahlreiche Schlaglöcher, halbherzig geflickte Straßen für eine fehlerhafte Infrastruktur, welche gerade den ländlichen Raum für Investitionen unattraktiv machen und den Verkehr sämtlicher Fahrzeuge aller Antriebsarten erschweren. Der Neubau von Straßen sollte nur angegangen werden, sofern durch eine reine Sanierung kein einwandfreier Zustand der Straßensituation zu erwarten ist.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-347

    Antragsteller*innen: Ndb

    Betrifft die Antragszeile 347

    Füge auf S. 112 Z. 347 ein: „Da Telefon und Internet ortsgebunden sind, fordern wir grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnortwechsel.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-122-123

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 122-123

    Streiche Satz „Eine Alternative zu Krankenwagen soll dieses Arzttaxi aber in keinem Fall darstellen.“ (Z. 122-123)

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-152

    Antragsteller*innen: Ufr

    Betrifft die Antragszeile 152

    Streiche in Zeile 152 „bayerischen“ und ergänze in Zeile 153 nach „Autobahnen“ „in Bayern“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-172

    Antragsteller*innen: Ndb

    Betrifft die Antragszeile 172

    Ergänze in Zeile 172 nach „wwerden“: „Insbesondere sind die Folgen für die Umwelt zu berücksichtigen und die jeweils umweltfreundlichste Alternative zu wählen.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-233

    Antragsteller*innen: Ndb

    Betrifft die Antragszeile 233

    Ergänze in Zeile 233 nach „ansiedeln“: „wenn die Studierbarkeit an einem Ort gewährleistet werden kann.“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-155

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 155

    Ersetze „Ausbau“ durch „Sanierung und Instandhaltung“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-157

    Antragsteller*innen: Obb

    Betrifft die Antragszeile 157

    Ersetze „gebaut“ durch „saniert und instand gehalten“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-124-126

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 124-126

    Streiche Zeile 124 ab „Die Kosten“ bis Zeile 126, ersetze durch:
    Die Kostenübernahme bei Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen wird von der Krankenkasse übernommen, wenn der oder die Patient*in in einer Weise beeinträchtigt ist, das eine Beförderung unerlässlich ist und dies ärztlich attestiert wurde. Ein Problem stellt dabei dar, dass die Krankenkasse die Fahrten jeweils vorher genehmigen muss. Das geht klar an der Realität vorbei. Sinnvoll ist es daher, dass die Bescheinigung der Notwendigkeit der Beförderung in diesen Fällen von Landärzt*innen telefonisch angeordnet werden kann und die Kostenübernahme durch Krankenkassen damit gewährleistet wird. Des weiteren Fordern wir den Wegfall der Zuzahlungen bei Krankenbeförderung. Um die Erreichbarkeit von medizinischer Betreuung zu verbessern, muss jedoch auch vom Freistaat die flächendeckende Versorgung mit Landärzt*innen gewährleistet werden. Für die Neueröffnung von Praxen in ländlichen, unterversorgten Gebieten müssen Finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-136

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 136

    Füge ein:
    Mobilität ist nicht nur in ländlichen Gebieten in größtem öffentlichem Interesse. Nahverkehr gehört für uns Jusos zu Daseinsvorsorge.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-150 - 162

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 150 - 162

    Streiche Z. 150 – Z.162

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-197 - 199

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 197 - 199

    Streiche Zeile 197 ab „Für uns ist jedenfalls klar“ bis Zeile 199 nach „erhalten zu können“, ersetze durch:

    Um eine wohnortnahe Gesundheits- und Notfallversorgung gewährleisten zu können, die der Gesundheit von Menschen dient und nicht ökonomischen Zwängen unterworfen Gewinne erzielen muss, müssen Krankenhäuser in öffentlicher oder gemeinütziger Hand sein. Eine weitere Privatisierung von Kommunalen Krankenhäusern lehnen wir ab. Ein Rückkauf der bereits privatisierten Kliniken ist anzustreben und mit finanziellen Mittel des Freistaates zu unterstützen. Kommunen, deren Krankenhäuser Defizite erwirtschaften, sollen aus einem bayrischen Fördertopf Unterstützung erfahren können.

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-200

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 200

    Streiche Zeile 200: „,um die Krankenhäuser erhalten zu können“

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-202 - 208

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 202 - 208

    Streiche ab Zeile 202: „Ein weiterer Punkt“ bis Zeile 208

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt
  • V-1-225

    Antragsteller*innen: Swa

    Betrifft die Antragszeile 225

    Streiche Z. 225 – 241

    Beschluss:

    (noch) nicht behandelt