Adressat*innen: Juso-Landeskonferenz
Resolution: All refugees welcome!
Der Krieg in der Ukraine ist eine Zeitenwende in Europa. Zerstörung, Leid und Tod sind nach Europa zurückgekehrt. Mehr als 700.000 Menschen sind (stand 16.05.22) alleine aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet – und es werden täglich mehr.
Der 24.02.2022 war eine Zeitenwende in unserer Geschichte. Noch nie war die Solidarität mit einem anderen Land größer als in diesen Tagen. Dank der EU-Massenzustroms Richtlinien wurde eine unbürokratische Aufnahme von Schutzsuchenden ermöglicht.
Der Krieg hat uns und ganz Europa verändert. Doch auch in dieser Zeit dürfen wir die Menschen nicht vergessen, die aus Syrien, dem Irak, Afghanistan oder ganz anderen Ländern zu uns nach Deutschland gekommen sind.
Situation für Menschen, welche nicht Ukrainer*innen sind, aber dort leben
Den ukrainischen Geflüchteten wurde in Deutschland eine Perspektive gegeben, leider gilt dies aber schon nicht mehr für alle Menschen, die aus der Ukraine kommen. Menschen, welche in der Ukraine einen befristeten Aufenthaltstitel haben, müssen Asyl beantragen, oder belegen, warum Sie nicht in ihr Heimat Land zurückkehren können. Dadurch profitieren Drittstaatsangehörige nicht von den Regeln ukrainischer Schutzsuchender.
Situation für Geflüchtete in Deutschland
Auch für Geflüchtete, die aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, gelten andere Gesetze.
Heute leben ca. 1.8 Millionen Schutzsuchende in der Bundesrepublik (stand 2020). Davon 215.841 Menschen mit offenen Schutzstatus, 186.640 Personen mit abgelehntem Asylantrag und 1.4 Millionen Menschen die einen Aufenthaltsstatus für 3 Jahre haben.
Trotz anerkanntem Asylantrag wird alle 3 Jahre das Bleiberecht überprüft und gegebenenfalls verlängert. Dabei leben die Schutzsuchenden größtenteils seit 2015 in Deutschland.
Durch das Asylrecht müssen davon betroffene Asylbewerber*innen Arbeitserlaubnis beantragen, statt wie ukrainische Staatsbürger*innen einfach arbeiten zu können. Schutzsuchende warten bis zu einem Jahr auf eine Entscheidung über ihr Verfahren, statt eine Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren zu erhalten.
Was bedeutet Duldung für die Menschen
Für Menschen, welche nur geduldet werden, sind noch weitere Einschränkungen möglich, wenn Sie sich laut Behörde nicht um ihre Abschiebung bemühen.
So kann ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden, die ihnen das Überleben sichert. Es gibt keine Leistungen für den persönlichen Bedarf. Sie können ein Arbeitsverbot erhalten, wobei Menschen aus sicheren Herkunftsländern pauschal mit einem Arbeitsverbot „bestraft“ werden und ihr Bewegungskreis kann bis auf den Landkreis beschränkt werden.
Bleiberecht
Hinzu kommt das die Chance auf eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung gering ist. Zwar gibt es die Möglichkeit durch einen deutschen Abschluss oder eine Berufsausbildung eine Chance auf eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Aber dafür müssen Jugendliche 4 Jahre in Deutschland leben, Familien und Erwachsene wiederrum 6 beziehungsweise 8 Jahre. Bis dahin können Sie mit einer Frist von 1 Monat jederzeit abgeschoben werden.
Dies zeigt die prekäre Situation vieler Geflüchteten in Deutschland. Die Solidarität mit ukrainischen Geflüchteten ist wichtig, wir dürfen aber nicht die Menschen vergessen die tagtäglich über das Mittelmeer nach Deutschland flüchten, in Camps in der Türkei oder Griechenland leben oder bei uns in Deutschland sind.
Die Situation für Schutzsuchende in der Bundesrepublik ist katastrophal. Nicht nur kategorisiert der deutsche Staat Menschen in „schlechten“ und „guten“ Geflüchteten, sondern wird durch lebenseinschränkende Sanktionen von einer Integration gezielt abgehalten. Wir aber wollen einen sicheren Hafen für Geflüchtete und ernsthafte Perspektiven, hier anzukommen.
Daher fordern wir:
Die Gleichstellung aller in Deutschland lebenden Flüchtlingen mit ukrainischen Schutzsuchenden durch ein,
Dauerhaftes Bleiberecht für Menschen mit anerkanntem Asylantrag
Anrechnung von ausländischen Abschlüssen, falls nicht möglich Schaffung von Aufbauseminaren
Schnelle Ausarbeitung des Gesetzes im Koalitionsvertrag „Chancen Aufenthaltsrecht“
Gleiche Finanzielle Unterstützung aller schutzsuchender Menschen
Entbürokratisierung der Asylanträge
Ausschluss der Sanktionsmöglichkeiten
Abschiebestopp von Schutzsuchenden