ÄF3-4

Streiche in Zeile 13 f. „Das passive Wahlrecht für Frauen wurde faktisch abgeschafft: Frauen konnten in der NSDAP nicht Mitglied werden und daher war ihnen auch eine Kandidatur für den Reichstag verwehrt –„

Begründung:

Frauen konnten Mitglied der NSDAP sein. Lediglich Führungspositionen durften sie nicht bekleiden.