ÄD2-3

Ersetze Z.1 „Einordnungspflicht von … nachzuvollziehen.“ Durch „Offenlegungspflicht der zugrunde liegenden Methoden von Wahlumfragen und Prognosen in der öffentlichen Berichterstattung sowie bei der Veröffentlichung entsprechender Umfragen und Prognosen ein. Dabei müssen Wahlumfragen und Prognosen künftig deutlich als solche gekennzeichnet werden. Zudem sind bei jeglicher Publikation zu Wahlumfragen und Prognosen die Methoden, welche zur Errechnung und Schätzung der Ergebnisse verwendet wurden, öffentlich zu machen. Die öffentliche Berichterstattung hat auf die methodischen Hintergründe zu verweisen und in allgemein leicht verständlicher Weise wiederzugeben.“