ÄRLA5-1

Status:
unbehandelt

Ersetze Z5f bis „sind“ durch:

„Der geschäftsführende Vorstand kann in dringenden Fällen zu laufenden Angelegenheiten eigene Entscheidungen treffen, sofern dies die Situation erfordert, er im Interesse des Verbandes handelt und soweit möglich eine enge Abstimmung mit den übrigen Vorstandsmitgliedern erfolgt.“ Inhaltliche Entscheidungen sind jedoch dem Landesvorstand vorbehalten.“