ÄA3-10

Ersetze Z. 17 ff ab “mit dem Gesetz“ bis Ende des Antrags durch “Wir fordern deshalb eine Anpassung des §94 VI SGB VIII entsprechend der Beschlusslage des Landesheimrates Bayern: Die Heranziehung soll den Anteil von 50% des Einkommens keinesfalls überschreiten. Darüber hinaus soll ein Freibetrag von 250 Euro im Monat im Eigentum und zur freien Verfügung des jungen Menschen verbleiben.“